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> Rote Ampel geblitzt während Probezeit
pewpew
Beitrag 31.07.2013, 14:13
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,

habe gestern meine Anhörung im Briefkasten gehabt und weiß jetzt nicht weiter.
Wurde vor circa 3 Wochen (3 Tage vor Ablauf meiner Probezeit) an einer roten Ampel geblitzt.

Die Ampel regelt einen Fußgängerüberweg an einer großen Straße (2 Spurig) und wird nur Rot, falls ein Fußgänger auf den Knopf der Ampel drückt, also keine Querstraße o.ä. sondern ein ganz normaler Fußgängerüberweg.

Bin am besagten Tag Abends an die Ampel heran gefahren (weit und breit kein anderes Auto) und habe gesehen wie auf der linken Straßenseite jemand über die Straße ging. Daraufhin wurde die Ampel rot (er hatte anscheinend gedrückt und ist trotzdem direkt hinüber gelaufen). Habe dann auch normal angehalten an der Haltelinie und schön brav gewartet, mein Radio angeschaltet und circa 10 Sekunden an der Haltelinie gestanden. Schaute dann nach rechts auf die Ampel (Die kleine Ampel für die Fußgänger war wieder Rot) und war der festen Überzeugung es wäre grün (Sonneneinstrahlung) und bin daraufhin los gefahren. Auf ein mal von vorne geblitzt, ich mich so erschreckt das ich fast das Lenkrad verrissen habe und direkt nach hinten geschaut, Ampel war rot.

So, da ich ja in der Probezeit war, kommt ja sicherlich ne Verlängerung auf mich zu und ich bin auf meinen Wagen angewiesen um zu meiner Ausbildungsstelle zu gelangen. (Würde ich nicht mit dem Auto fahren, bräuchte ich um die 2-3 Stunden um auf die Arbeit zu kommen)

Kann ich dagegen Einspruch einlegen, bzw. komme ich da irgendwie ohne Probezeitverlängerung oder Fahrverbot raus?

Ich schaute ja beim heran fahren auf die linke Seite der Ampel, da der Herr ja schon über die Straße lief, bevor es Rot für mich war, so sah ich das es Rot wurde und hielt an. Stand auch meiner Meinung ziemlich lange an der Ampel, um die 10-15 Sekunden, die Fußgängerampel war auf Rot geschaltet und die Sonne strahlte so auf die Rechte Ampel das ich der Meinung war es wäre grün.

Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal
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nachteule
Beitrag 31.07.2013, 14:21
Beitrag #2


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Hallo, pewpew,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hast Du eine Anhörung als Betroffener bekommen oder zunächst einmal eine Anhörung als Zeuge, in der Du als Fahrzeughalter den tatsächlichen Fahrer benennen sollst?

Zu der Sache an sich:

Wenn Du nachweisen kannst, dass die Sonne zu der Tageszeit, in der Du geblitzt wurdest, tatsächlich auf die Ampel scheinen konnte und nicht gerade in einer ganz anderen Richtung stand, um es mal so auszudrücken, kann es sein, dass Du mit einer gut formulierten und glaubhaften Begründung zumindest um das Fahrverbot herum kommst.

Viele Grüße,

Nachteule



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Scitch
Beitrag 31.07.2013, 14:26
Beitrag #3


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Hallo pewpew und herzlich willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Da die Ampel deutlich länger als 1 Sekunde Rot war würden dich 200,-EUR, 4Punkte und 1 Monat Fahrverbot als Strafe erwarten.
Zusätzlich würde deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden, da es sich bei einem Rotlichtverstoß um einen A-Verstoß handelt.

Von einem Fahrverbot kann, gegen eine Erhöhung der Geldstrafe, nur abgesehen werden, wenn der Beschuldigte glaubhaft machen kann, dass dies ihm gegenüber eine unzumutbare Härte darstellen würde...und das zu entscheiden liegt durchaus im Ermessen eines Richter.

Siehe auch hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
und hier:
FAQ: Absehen vom Fahrverbot



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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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pewpew
Beitrag 31.07.2013, 14:35
Beitrag #4


Neuling


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Also in dem Brief steht das es mir vorgeworfen wird aber weiter unten auch, das falls ich nicht gefahren bin, ich bitte den Fahrer angeben soll.

Mir geht es aber auch um die Probezeitverlängerung mit Aufbauseminar.
Erstens, kann ich mir das nicht leisten, da fast mein ganzes Ausbildungsgehalt für meinen Wagen drauf geht und zweitens halte ich noch mal 2 Jahre Probezeit nicht aus.
Ich bin ein ziemlich zügiger Fahrer und muss sagen ich wäre sicher meinen Schein schon öfters mal los gewesen, aber ich bin kein Raser der die anderen gefährdet oder ähnliches. Wenn auf der Autobahn ein 130er Schild kommt und es eh frei ist, warum nicht 160 fahren, so nach dem Motto eben.

Ich habe bisher einen Strafzettel wegen 9 km/h zu schnell und einen wegen Parkens ohne Parkschein (Ab 8 braucht man nen Parkschein, ein mal zur Arbeit verschlafen und dann noch nen Strafzettel gehabt).

Jetzt bei dem guten Wetter sollte es ja ein leichtes sein, das mit der Sonne zu beweisen, wenn sie am untergehen ist, scheint sie so krass auf die Ampel, das man die rechte Seite eben nicht sieht und für mich sah es so aus als wäre es grün, Fußgängerampel war auch noch Rot, hat mich also noch mehr in meiner Meinung bestätigt.

Und vielen Dank für die schnelle Antwort.
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GerhardNL
Beitrag 31.07.2013, 14:40
Beitrag #5


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Zitat (pewpew @ 31.07.2013, 15:35) *
Jetzt bei dem guten Wetter sollte es ja ein leichtes sein, das mit der Sonne zu beweisen, wenn sie am untergehen ist, scheint sie so krass auf die Ampel, das man die rechte Seite eben nicht sieht und für mich sah es so aus als wäre es grün ...

Auch wenn Du das beweisen kannst, nützt es Dir gar nichts.

Du kannst Einspruch gegen den BGB erheben und hoffen, auf einen gnädigen Richter zu stoßen, der Dir das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandelt. Aber um die Probezeitverlängerung wirst Du damit nicht drumrumkommen.

MfG
Gerhard


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pewpew
Beitrag 31.07.2013, 14:52
Beitrag #6


Neuling


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Falls ich wirklich nichts machen kann, was soll ich denn jetzt auf die Anhörung schreiben?

Meine (noch nicht) Schwiegermutter würde es übernehmen (ist bei der Versicherung mit eingetragen), nur ich bin nicht weiblich.
Hatte aber Mütze und soweit ich mich erinnern kann, auch Sonnenbrille auf. Was kann mir passieren falls es doch raus kommt?

Auf der Anhörung war leider kein Bild abgedruckt, kann daher nicht sagen ob man mich erkennt oder nicht.
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Kai R.
Beitrag 31.07.2013, 15:04
Beitrag #7


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nun, man könnte ja erst einmal ein Bild anfordern. Es darf sich auch jemand anders (irrtümlich) selbst auf dem Bogen eintragen. Nur selber jemand Anderen eintragen sollte man nicht.

Was steht auf dem Bogen drauf: Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen?

Generell verlangt man von Dir, nur über Ampeln zu fahren wenn Du sicher bist, dass sie grün sind. Daher bleibt der Vorwurf auch bestehen. Nur das Augenblicksversagen auf Grund der Sonneneinstrahlung könnte Dir helfen, dass wenigstens kein Fahrverbot verhängt wird.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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seam
Beitrag 31.07.2013, 15:05
Beitrag #8


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Die erkennen dich schon wenn die wollen. So schlecht sind die Bilder dann auch nicht, dass man Männlein und Weiblein mal eben verwechselt.
Hatten wir hier nicht letztens sowas ähnliches wo einer die Strafe seiner Freundin auf sich nehmen wollte? think.gif
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Scitch
Beitrag 31.07.2013, 16:48
Beitrag #9


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Zitat (pewpew @ 31.07.2013, 15:35) *
Erstens, kann ich mir das nicht leisten, da fast mein ganzes Ausbildungsgehalt für meinen Wagen drauf geht und zweitens halte ich noch mal 2 Jahre Probezeit nicht aus.
Ich bin ein ziemlich zügiger Fahrer und muss sagen ich wäre sicher meinen Schein schon öfters mal los gewesen, aber ich bin kein Raser der die anderen gefährdet oder ähnliches.
Erlaube mir bitte die Frage: Wenn du so auf den Führerschein und dein Fahrzeug angewiesen bist...warum riskierst du ihn dann, nach eigenen Angaben, mit so einem Verhalten? unsure.gif


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pewpew
Beitrag 31.07.2013, 16:54
Beitrag #10


Neuling


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Anhörung zu Bußgeldverfahren steht auf dem Bogen.

Fahre eben auch öfter mal etwas mit meinem Privatwagen etwas aus und da interessiert es meinen Chef nicht ob ich zu spät komme weil ich mich ans Tempolimit gehalten habe oder im Stau stand.
Zu Spät ist eben zu spät.

Aber auch Privat fahre ich eben manchmal schneller als erlaubt, meißt nicht schneller als 20 km/h da sonst ja die Verlängerung ansteht, aber jeder fährt eben mal zu schnell, ob beim überholen oder auf der freien Landstraße, wieso kann ich dir auch nicht sagen.

Aber noch eine Frage:
Wenn man Mofa, Motorrad und Autoführerschein einzeln gemacht hat, sind alle 3 dann weg wenn der Klasse B Schein einen Monat entzogen wird?
Sonst könnte ich ja theoretisch aufs Mofa umsteigen für den Monat.

Mein Problem ist sonst wirklich nur noch die Probezeitverlängerung.
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GerhardNL
Beitrag 01.08.2013, 07:38
Beitrag #11


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Zitat (pewpew @ 31.07.2013, 15:52) *
Falls ich wirklich nichts machen kann, was soll ich denn jetzt auf die Anhörung schreiben?

Anhörungsbögen werden mit normaler Post verschickt. Es kann Dir also niemand einen Vorwurf machen, wenn er auf dem Hin- oder Rückweg "in der Post verlorengeht". whistling.gif

Zitat (pewpew @ 31.07.2013, 15:52) *
Meine (noch nicht) Schwiegermutter würde es übernehmen (ist bei der Versicherung mit eingetragen), nur ich bin nicht weiblich. Hatte aber Mütze und soweit ich mich erinnern kann, auch Sonnenbrille auf. Was kann mir passieren falls es doch raus kommt?

Wenn Du jemand anderes bezichtigst, blüht Dir möglicherweise ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung. Es ist aber nicht verboten, wenn jemand anders sich selbst bezichtigt. Da Du allerdings schon einen Anhörungs- und keinen Zeugenfragebogen erhalten hast, hat man Dich wahrscheinlich sowieso schon identifiziert. Jegliche Bemühungen, einen anderen Fahrer vorzuschieben, dürften daher höchstwahrscheinlich für die Katz sein.

Zitat (pewpew @ 31.07.2013, 17:54) *
Wenn man Mofa, Motorrad und Autoführerschein einzeln gemacht hat, sind alle 3 dann weg wenn der Klasse B Schein einen Monat entzogen wird?

Was Dir blüht, ist kein Fahrerlaubnisentzug (der wäre mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verbunden), sondern "nur" ein Fahrverbot. "Vorteil" des Fahrverbots ist, dass es kürzer Dauert und Du den Lappen im Anschluss automatisch zurückerhältst. "Nachteil" ist, dass Du während der Dauer des Fahrverbotes überhaupt gar kein Motorfahrzeug fahren darfst, noch nicht einmal ein Mofa. Jegliche Zuwiderhandlung wäre eine Straftat, und die hätte tatsächlich einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Bleiben also Fahrrad, Öffis, bei jemandem mitfahren, oder erhöhter Schuhsohlenverschleiß.

MfG
Gerhard


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Student123
Beitrag 01.08.2013, 07:46
Beitrag #12


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Also ich hatte vor fast 2 Jahren einen ähnlichen Fall, dort bin ich 4 Tage vor Probezeit Ende über Rot gefahren.

Zwar nur unter 1 Sekunde und somit bei 90 Euro + Bearbeitungsgebühren etc. 2 Jahren Probezeitverlängerung, Aufbauseminar usw.

Letztendlich kannst du da nicht viel machen, aber neuerdings wurde mir von mehreren Polizeibeamten bestätigt, dass die Möglichkeit besteht je nach Verstoß einen Antrag auf " Mit der Bitte auf Verzicht der Probezeitverlängerung" stellen zu können.

Wobei ich mir nicht sicher bin ob dies wirklich möglich ist und bei welchen Verstößen dies gilt.

Vielleicht sollte man sich in diese Richtung mal schlau machen um zu retten, was zu retten ist.

Ansonsten Kopf hoch, es gibt deutlich schlimmeres. Auch ich habe es gehasst, war sauer und habe um mein angespartes Geld getrauert wink.gif. Aber dadurch wird es im nachhinein auch nicht besser.

Grüße

Student
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Jens
Beitrag 01.08.2013, 07:57
Beitrag #13


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Zitat (Student123 @ 01.08.2013, 08:46) *
aber neuerdings wurde mir von mehreren Polizeibeamten bestätigt, dass die Möglichkeit besteht je nach Verstoß einen Antrag auf " Mit der Bitte auf Verzicht der Probezeitverlängerung" stellen zu können.

Da erzählen die Polizisten aber Unsinn, das ist rechtlich nicht möglich.

Sobald ein innerhalb der Probezeit begangener A-Verstoß ins VZR eingetragen wird, muss die Führerscheinstelle zwingend tätig werden und die Teilnahme am Aufbauseminar anordnen, wodurch die Probezeit automatisch verlängert wird. Das steht so im Gesetz (§2a StVG).

Die einzige Möglichkeit, die Probezeitfolgen zu vehindern besteht darin, die Eintragung des Verstoßes ins VZR zu verhindern, indem man entweder erfolgreich gegen den Vorwurf vorgeht, oder es schafft, dass eine Geldbuße von weniger als 40 EUR verhängt wird. Für letzteres müsste man die Bußgeldstelle (oder das Gericht) davon überzeugen, dass es sich bei dem Verstoß um einen atypischen Fall handelt, der deshalb nicht mit dem Regelsatz für typische Verstöße geahndet werden kann. Nur seh ich im vorliegenden Fall nichts atypisches.


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pewpew
Beitrag 01.08.2013, 09:17
Beitrag #14


Neuling


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Danke für die schnellen Antworten.
Ich werde heute mal bei meinem Rechtschutz anrufen und dann zum Anwalt gehen.
Die Deutsche Justiz ist anscheinend doch für den Ar**h.

Ich denke aber das ich einen anderen Fahrer innerhalb der Familie angebe, da es jemand aus meiner Familie ist und die sich selbst belastet ist es doch nicht strafbar oder?
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Andreas
Beitrag 01.08.2013, 09:21
Beitrag #15


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Zitat (pewpew @ 01.08.2013, 10:17) *
Ich denke aber das ich einen anderen Fahrer innerhalb der Familie angebe, da es jemand aus meiner Familie ist und die sich selbst belastet ist es doch nicht strafbar oder?


Das ist auch strafbar


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lsdsze
Beitrag 01.08.2013, 10:43
Beitrag #16


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Zitat (seam @ 31.07.2013, 16:05) *
Die erkennen dich schon wenn die wollen. So schlecht sind die Bilder dann auch nicht, dass man Männlein und Weiblein mal eben verwechselt.
Hatten wir hier nicht letztens sowas ähnliches wo einer die Strafe seiner Freundin auf sich nehmen wollte? think.gif


hm wurde damals auch geblitzt in der probezeit (unter 1 sek), hatten dann glaub ich iwie versucht das auf meine mutter zu schieben, kam halt als antwort fettgedruckt dass es sich um einen jungen männlichen fahrer handelt, haben dann nicht mehr geantwortet und wurde dann irgendwann eingestellt weil der fahrer nicht ermittelt werden konnte
glaub da wollten sie nicht wink.gif
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Student123
Beitrag 01.08.2013, 10:50
Beitrag #17


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Bei Fotos von Messungen spielen verschieden Punkte eine Rolle.

1. Ist das Kennzeichen vollständig erkennbar.
2. Erkennt man eindeutig den Fahrer. (Mann/Frau), sieht man das Gesicht oder ist dieses durch eine Sonnenbrille etc. verdeckt.
3. Ist der Verstoß eindeutig zuzuordnen oder wurden 2 Fahrzeuge gleichzeitig gemessen.

Somit ist die "Durchfallquote" relativ hoch, je nach Wetter oder anderen Gegebenheiten.

Aber sei gewarnt die Polizei/Ordnungsamt verfügt über Spezialisten die einige unscharfe Fotos noch "retten".

Bei diesen Schreiben wird teilweise versucht dir "eine Falle zustellen", wenn du darauf antwortest und diesen Verstoß gestehst "reitest du dich selbst ins Fettnäpfchen", antwortest du nicht darauf passiert wie du bereits erwähntest meist gar nichts, kommt immer auf die schwere des Verstoßes an.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.08.2013, 11:39
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Etchells
Beitrag 01.08.2013, 11:30
Beitrag #18


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Hallo pewpew,

ich fürchte, dass die Nummer mit der Sonneneinstrahlung nicht wirklich ziehen wird. Denn Du schreibst ja selber, dass die Linke Leuchte rot war, und nur die Rechte hätte durch die Sonne den Eindruck erzeugt, sie wäre grün. Zudem scheinst Du diese Stelle und bei diesen Wetterbedingungen öfter zu passieren, weißt also offenbar um die Sonnenprobleme.

Genau aus dem Grund haben Lichtzeichenanlagen (auch an Fußgängerüberwegen) mindestens zwei Ampeln, manchmal auch drei: links, rechts und über der Fahrbahn. Ich denke, man wird bei einem Einspruch deinerseits mit der Argumentation der Sonneneinstrahlung dagegenhalten, dass es Dir ohne weiteres möglich gewesen wäre, sich mit einem Blick auf eine der anderen Leuchten vom Grün zu überzeugen. Selbst wenn Du behaupten würdest, von der Sonne komplett geblendet gewesen zu sein, wird das nicht als Augenblicksversagen durchgehen, denn dann hättest Du notfalls Aussteigen müssen, um Dich der Grünphase zu versichern.

Nochmal zum Angeben eines anderen Fahrers: Du darfst überhaupt niemand anderen benennen, angeben oder schriftlich irgendwohin schreiben, und schon gar nicht im Zusammenhang mit einer Angabe bei einer Behörde! Das wäre eine Straftat nach §164 StGB (falsche Verdächtigung). Das Mindestmaß der Strafe für minderschwere Fälle beträgt hier Freiheitsstrafe von 3 Monaten und die Höchstrafe könnten 5 Jahre sein! Das ist kein Vergehen mehr, sondern das ist ein Verbrechen.
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Apfelschorle
Beitrag 01.08.2013, 11:40
Beitrag #19


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Zitat (pewpew @ 01.08.2013, 10:17) *
Ich denke aber das ich einen anderen Fahrer innerhalb der Familie angebe, da es jemand aus meiner Familie ist und die sich selbst belastet ist es doch nicht strafbar oder?


Das wäre, wie hier schon einige erwähnt haben, strafbar. ABER wenn sich jemand aus deiner Familie SELBST dort einträgt, ist es in Ordnung. Entweder du hast Glück und die Behörde schluckt das, oder eben Pech und die Behörde ist davon überzeugt das DU der Fahrer bist. wavey.gif


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seam
Beitrag 01.08.2013, 12:58
Beitrag #20


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Zitat (Etchells @ 01.08.2013, 12:30) *
ich fürchte, dass die Nummer mit der Sonneneinstrahlung nicht wirklich ziehen wird. Denn Du schreibst ja selber, dass die Linke Leuchte rot war, und nur die Rechte hätte durch die Sonne den Eindruck erzeugt, sie wäre grün.


Mit der linken Leuchte meinte er die Fußgängerampel ;-)
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nachteule
Beitrag 01.08.2013, 13:08
Beitrag #21


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Hallo, pewpew,

Zitat (pewpew @ 01.08.2013, 10:17) *
Die Deutsche Justiz ist anscheinend doch für den Ar**h.

nö, im Gegenteil.

Was wäre das für eine Justiz, die jedesmal von einer Strafe absieht, wenn jemand irgendwelche Gründe vorbringt, warum die Strafe oder die Folgen für ihn angeblich kaum zu tragen wären, und wenn derjenige, der nicht jammert, seine Strafe bekommt?

Viele Grüße,

Nachteule


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pewpew
Beitrag 01.08.2013, 13:26
Beitrag #22


Neuling


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Zitat (seam @ 01.08.2013, 13:58) *
Zitat (Etchells @ 01.08.2013, 12:30) *
ich fürchte, dass die Nummer mit der Sonneneinstrahlung nicht wirklich ziehen wird. Denn Du schreibst ja selber, dass die Linke Leuchte rot war, und nur die Rechte hätte durch die Sonne den Eindruck erzeugt, sie wäre grün.


Mit der linken Leuchte meinte er die Fußgängerampel ;-)


Die linke Leuchte war beim anfahren an die Ampel Rot, das habe ich ja von weitem gesehen.
Habe ja dann an der Ampel gestanden für ca 10-15 Sekunden und dann auf die rechte Ampel geschaut, die direkt in meinem Blickfeld war. Für Fußgänger war es Rot, das konnte ich leicht erkennen und für mich sah es aus wie als wäre die Ampel für die Autofahrer grün da die Fußgängerampel ja auch Rot war, bestätigte mich das nur mehr in meiner Annahme.
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Pia2012
Beitrag 07.08.2013, 12:54
Beitrag #23


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Wenn die Sonne so krass war, hattest du an dem Tag um die Zeit ne Sonnenbrille auf? Wie spät war es eigentlich? In welcher Himmlsrichtung stand die Sonne? Wenn du mit so ner Begründung argumentieren willst, musste es aber auchg plausibel nachweisen, aber mal sehen, was dein Anwalt meint...wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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pewpew
Beitrag 10.08.2013, 08:24
Beitrag #24


Neuling


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Die Sonne kam ja von hinten, nicht von vorne und scheinte auf die Ampel, nicht mir ins Gesicht, ich hoffe das ich eine auf hatte, aber ich weiß es nicht.
Habe das Foto mal angefordert und mal schauen, vielleicht erkennt man mich ja nicht tongue.gif
Es war abends, weiß es nicht mehr genau aber sollte so um 20 Uhr rum gewesen sein.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 10.08.2013, 19:41
Beitrag #25


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Zitat (Apfelschorle @ 01.08.2013, 12:40) *
Das wäre, wie hier schon einige erwähnt haben, strafbar. ABER wenn sich jemand aus deiner Familie SELBST dort einträgt, ist es in Ordnung.

der kann dann ja nach erhalt des Bußgeldbescheides gegen diesen wiederspruch einlegen, viel zeit schinden und vorbringen, dass er nicht gefahren sei laugh2.gif
bis die verjährung dem tatsächlichen deliquienten zur seite springt whistling.gif laugh2.gif
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pewpew
Beitrag 11.08.2013, 13:06
Beitrag #26


Neuling


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Ab wann ist es denn verjährt?
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durban
Beitrag 11.08.2013, 13:35
Beitrag #27


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Die Behörde hat 3 Monate Zeit, den Fahrer zu ermitteln und gegen ihn eine Anhörung anzuordnen.
Wenn also nach 3 Monaten plus ein paar Tage keine Anhörung beim Fahrer eintrudelt, ist die sache verjährt.

Man muss allerdings dazu sagen, dass, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig ermittelt werden kann, ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Snoupy
Beitrag 11.08.2013, 17:23
Beitrag #28


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Ist nicht sowieso eine Unterbrechung der Verjährung eingetreten durch den Anhörungsbogen an ihn als Beschuldigten?
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