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> Fahrverbot in Deutschland - italienischer Fuehrerschein
Frauenparkplatzignor...
Beitrag 13.07.2013, 01:55
Beitrag #1


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Hallo an alle hier!

Vor ein paar Tagen wurde ich mit 43 km/h zu schnell auf der Autobahn in Deutschland geblitzt und unmittelbar danach von der sehr freundlichen Polizei in Empfang genommen. Ich habe einen italienischen Fuehrerschein, bin deutscher Staatsbuerger mit "ordentlichem" Hauptwohnsitz in Italien und einem Wohnsitz in Deutschland.

Bei der Anhoerung wurde mir mitgeteilt, dass bei einem rechtskraeftigen Bussgeldbescheid 240 Euro Geldbusse + 1 Monat Fahrverbot verhaengt wuerden.

Ich habe erst einmal die Tat nicht zugegeben.

Einspruchsgruende liegen aus meiner Sicht vor, z.b. "Augenblicksversagen" eines "ortsunkundigen" Fahrers (ok, ortsunkundig stimmt jetzt nicht wirklich). Es handelte sich um ein 100 km/h Limit auf kurzer Strecke (ohne Baustelle oder sonstige Gefahr) zwischen 120/130 kim/h Limits - auf gut deutsch: eine echte Radarfalle, behaupte ich mal.

Letzten Endes moechte ich aber die Angelegenheit nur moeglichst unbuerokratisch aus der Welt schaffen, also Geldbusse sofort zahlen und Fahrverbot hinnehmen. Beim Fahrverbot stoert mich aber, dass ich das physikalisch "antreten" muss, also nach Deutschland und Aufkleber auf den Schein oder den Schein sogar abgeben/zusenden und wieder abholen/zuruecksenden lassen.

Mein Plan ist daher, Einspruch zu erheben und in diesem Einspruch die Zahlung der Busse von 240,00 Euro und den Verzicht auf das Fahrverbot "vorzuschlagen". Als Nebenstrategie ueberlege ich, die Bussgeldstelle anzurufen oder anzumailen und die Annahme des Bescheids im Zuge einer "unbuerokratischen" Abwicklung, also Zahlung und Speicherung des Fahrverbots ohne sonstiges Hin und Her anzubieten. Dazu sei gesagt, dass mir ein 1-monatiges Fahrverbot in Deutschland sowieso vollkommen egal sein kann, weil ich sowieso nur maximal 60 Tage im Jahr in Deutschland bin.

Was ich mir nicht erlauben kann, ist, 3 Jahre bis zum Ablauf der Vollstreckungsverjaehrung mit einem Fahrverbot fuer Deutschland leben zu muessen, wenn ich den "Strafantritt" einfach ignoriere.

Da ich ja meinen ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland habe, geht es ja nur um das Anbringen des Vermerks/Aufklebers auf dem Fuehrerschein. Den koennte mir die Bussgeldstelle ja auch nach Italien zuschicken und ich maile denen das Foto mit dem Aufkleber auf dem Lappen zurueck. Mir geht es wirklich nur darum, dieses Jahr nicht noch mal nach D reisen zu muessen. Versenden kommt fuer mich nicht in Frage, denn geht der Fuehrerschein dabei verloren, ist der buerokratische Aufwand in Italien riesig.

Vielen Dank schon jetzt fuer euren guten teuren Rat!

FBI


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jordon
Beitrag 13.07.2013, 09:29
Beitrag #2


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Einzigste Alternaive zum Einsenden und Eintragen des Fahrverbot ist es der Bußgeldstelle die Verdoppelung des Bußgeldes anzubieten, damit diese auf das Fahrverbot verzichtet.
Legst du Einspruch ein und gibt diesen die Bußgeldstelle nicht statt, geht es vor Gericht, wo weitere Kosten von mindestens 47 EUR anfallen.
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Pia2012
Beitrag 13.07.2013, 11:04
Beitrag #3


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Hi Frauenparkplatzignorierer (WARUM eigentlich?).

Ich bin mir sicher, das Argument "ortsunkundig" spielt keine Rolle..


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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highlife78
Beitrag 13.07.2013, 12:19
Beitrag #4


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Zitat (Pia2012 @ 13.07.2013, 12:04) *
Frauenparkplatzignorierer (WARUM eigentlich?).

Verstehe ich als Mann auch nicht, warum man die ignoriert. Da kann man prima parken und findet meist noch was.

Zur Sache: was würde denn passieren, wenn der TE nicht auf das Fahrverbot reagiert? Würde ein Fahrverbot per Zwang verhängt?
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Peter Lustig
Beitrag 13.07.2013, 12:53
Beitrag #5


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Die gewünschte (kostenlose) Rechtsberatung kannst und darfst Du hier nicht erhalten. Dazu solltest Du Dich schon eines Anwalts bedienen, der dies dann allerdings nicht kostenlos macht. Im Übrigen denke ich, dass Dir Deine ganzen "Strategien" nichts nützen werden. Verkehrsdelikte sind Massendelikte, bei denen die Bußgeldstellen in der Regel gar nicht die Zeit haben, sich mit individuellen Sonderwünschen aufzuhalten, wenn die Tatbestandssituation und die Täterschaft ansonsten klar sind.
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nachteule
Beitrag 13.07.2013, 13:00
Beitrag #6


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Hallo, Frauenparkplatzignorierer,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wie oft wurde vor dem Blitzer auf die Beschränkung auf 100 km/h hingewiesen?

Wurdest Du tatsächlich geblitzt und anschließend angehalten oder hat man eine Lasermessung durchgeführt mit anschließendem Anhalten?

Zu dem Fahrverbot:

Hier besteht m. E. als einziger Ausweg nur das Angebot, ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen, um um das Fahrverbot herum zu kommen.

Lässt sich die Bußgeldstelle nicht darauf ein, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Führerschein einzusenden oder die drei Jahre nicht in Deutschland zu fahren.

Deine Idee mit dem Zusenden des Aufklebers ist zwar lustig, aber nicht praktikabel, wie Du vermutlich selber einsehen wirst.

Hallo, Highlife78,

reagiert der TE nicht, wird das Fahrverbot, wie bei jedem anderen, irgendwann rechtskräftig.

Dieses bleibt m. W. dann 3 Jahre bestehen, bis es verjährt.

Wird er in dieser Zeit in Deutschland als Lenker eines Kraftfahrzeuges erwischt, ist dies ein Verstoß gegen § 21 StVG, gleichzusetzen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

In dem Fall hätte er eine Strafanzeige zu erwarten, müsste eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen, sein Führerschein würde einbehalten (und nach einem Eintrag an die zuständige Fsst in Italien geschickt) und er würde damit rechnen müssen, dass ihm für mindestens 6 Monate das Fahren mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen in Deutschland untersagt wird.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 13.07.2013, 13:45
Beitrag #7


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Zitat (Pia2012 @ 13.07.2013, 12:04) *
Hi Frauenparkplatzignorierer (WARUM eigentlich?).


Weil Frauenparkplaetze diskriminierend sind, nicht fuer Maenner, sondern fuer Frauen, denkt mal drueber nach.




Zitat (Peter Lustig @ 13.07.2013, 13:53) *
Die gewünschte (kostenlose) Rechtsberatung kannst und darfst Du hier nicht erhalten. (...)


Danach habe ich auch nicht gefragt. Aber fuer praktische Tipps seitens Betroffener oder anderweitig Kundiger ist dieses Forum doch wohl geschaffen.

Die Rechtslage ist ja sowieso (mehr oder weniger) klar, zudem habe ich gar keine Lust auf einen Rechststreit. Mir geht es eigentlich nur darum, wie ich das Fahrverbot moeglichst bequem handlen kann, und dazu gibt es ja offenbar einen recht eindeutigen Tipp: doppeltes Bussgeld fuer jemanden, dem ein Fahrverbot von einem Monat sowieso (fast) egal sein kann - ich denke, dazu ist der Anhoerungsbogen ja da, damit sich die Bussgeldstelle durchaus auch mit "Sonderwuenschen" auseinandersetzen kann.

Zitat (jordon @ 13.07.2013, 10:29) *
Einzigste Alternaive zum Einsenden und Eintragen des Fahrverbot ist es der Bußgeldstelle die Verdoppelung des Bußgeldes anzubieten, damit diese auf das Fahrverbot verzichtet.


Aha. Wie in Italien;-) Da sag doch einer...

Ist das tatsaechlich eine gaengige Praxis? Und wie soll ich das machen? Formlos, per Telefon, E-Mail oder im Zuge eines Einspruches, in dem ich dies "ersatzweise" anbiete?

Zitat (jordon @ 13.07.2013, 10:29) *
Legst du Einspruch ein und gibt diesen die Bußgeldstelle nicht statt, geht es vor Gericht, wo weitere Kosten von mindestens 47 EUR anfallen.


Ok, aber der Einspruch bringt erfahrungsgemaess recht viel Aufschub, da sind dann 47 Euro nicht so viel. Zudem kann es ja sein, dass mein Verdopplungsangebot nicht angenommen wird, und dann haertte ich gerne die gesetzlich moeglichen Fristen bis zum Antritt des Fahrverbots, und das waeren ja dann von heute angerechnet sicher mindestens 6-8 Monate. Tue ich nichts, sind es ab Rechtskraft des Bussgeldbescheids (also in zirka 4-6 Wochen) nur zirka 5 Monate.

Zitat (nachteule @ 13.07.2013, 14:00) *
(...)
Lässt sich die Bußgeldstelle nicht darauf ein, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Führerschein einzusenden oder die drei Jahre nicht in Deutschland zu fahren.(...)


Hallo Nachteule!

Zunaechst vielen Dankl (auch an alle anderen hier).

Als Alternative zum Einsenden kann ich aber doch auch direkt vorstellig werden und mir den Vermerk draufpappen lassen, oder? Mein "ordentlicher" Wohnsitz ist in Italien (ich lebe dort hauptsaechlich, arbeite dort, zahle dort Steuern und habe dort meine Familie). Ich dachte daran, nach Eingang des Bescheids nach Deutschland zu reisen und vor der Ausreise den Vermerk einzuholen. Stimmt es, dass das auch an jeder Polizeidienststelle geht, als auch z.B. in Schaffhausen, Reutte oder Kufstein (auch wenn das Ganze in Rheinland-Pfalz passiert ist)?

Zu deiner Frage bezueglich des Hergangs: ich weiss es nicht so genau. Es ging alles sehr schnell. Wie gesagt bestehen auf der Strecke fast durchgaengig 120/130 ikm/h Limits. Ich meine, die 100 km/h gab's nur einmal, dann hat's geblitzt (ich hab's gemerkt). Unmittelbar danach war auch schon eine Zivilstreife vor mir. Einen Videofilm gab's nicht zu sehen, nur eine Anhoerung und ein freundliches Auf Wiedersehen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.07.2013, 16:14
Beitrag #8


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Von welchem Aufkleber redet eigentlich der TE?


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jordon
Beitrag 13.07.2013, 16:23
Beitrag #9


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Der Bußgeldbescheid wird innerhalb von 2 Wochen Rechtskräftig, wenn in diese Zeit der Einspruch nicht bei der Bußgeldstelle eingeht.
Hattest du schon einmal ein Fahrverbot?
Ich weiß nicht, ob Ausländern beim ersten Fahrverbot auch die 4 Monats Frist eingeräumt wird, in deren man sich Aussuchen kann, wann man das Fahrverbot anstritt.
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Jens
Beitrag 13.07.2013, 16:31
Beitrag #10


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.07.2013, 17:14) *
Von welchem Aufkleber redet eigentlich der TE?
Von dem Aufkleber, mit dem das Fahrverbot auf dem Führerschein vermerkt wird.


Zitat (jordon @ 13.07.2013, 17:23) *
Ich weiß nicht, ob Ausländern beim ersten Fahrverbot auch die 4 Monats Frist eingeräumt wird, in deren man sich Aussuchen kann, wann man das Fahrverbot anstritt.
Ich finde im §25 Abs. 2a StVG keine Einschränkung bezüglich der Staatsangehörigkeit des Betroffenen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 13.07.2013, 16:39
Beitrag #11


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Habe ich noch nie gehört von so einem Aufkleber...

Aha. Wieder was gelernt.

Darf man den dann irgendwann nach Ablauf selbst abmachen? Oder bleibt der für alle Ewigkeiten drauf?


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biffer
Beitrag 13.07.2013, 17:21
Beitrag #12


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Zitat (nachteule @ 13.07.2013, 14:00) *
Deine Idee mit dem Zusenden des Aufklebers ist zwar lustig, aber nicht praktikabel, wie Du vermutlich selber einsehen wirst.

Wieso eigentlich nicht? Mir scheint das von allen die unkomplizierteste Variante zu sein.


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Der_Veranstalter
Beitrag 13.07.2013, 17:26
Beitrag #13


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Weil man nicht kontrollieren kann, ob der wirklich aufgeklebt wird?


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biffer
Beitrag 13.07.2013, 17:29
Beitrag #14


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Ich hatte damit gerechnet, dass das Argument kommt.

Aber was würde jemanden daran hindern, den Aufkleber direkt wieder abzumachen, nachdem er von der Bußgeldstelle oder Polizei dort aufgebracht wurde? Das Ergebnis ist dasselbe.


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Der_Veranstalter
Beitrag 13.07.2013, 17:30
Beitrag #15


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Mir hat bisher noch niemand beantwortet, ob das ein Aufkleber ist, den man leicht wieder wegbekommt oder ob das so einer von der Sorte "eingedickte Teerpaste als Klebstoff" ist.


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 13.07.2013, 22:30
Beitrag #16


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.07.2013, 17:14) *
Von welchem Aufkleber redet eigentlich der TE?


Fuer mich mit ordentlichem Wohnsitz in Italien gilt:

Zitat
§ 25 Fahrverbot

(...)
(3) In anderen als in Absatz 2 Satz 3 genannten ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt.


Meines Wissens erfolgt der Vermerk durch einen Aufkleber, koenntre natuerlich auch irgendwie anders gehandhabt werden.

Das Fahrverbot ist gespeichert, deshalb nuetzt es auch nix, den zu entfernen und trotzdem zu fahren - denke ich jedenfalls.

Letztlich fragt man sich, was der Vermerk soll, denn schliesslich darf man ja in Deutschland eh nicht fahren und geraet logischerweise also auch nicht in eine Verkehrskontrolle. Den italienischen Ordnungshuetern ist der Vermerk einer deutschen Behoerde herzlich wumpe.

Wenn der Vermerk mich hinterher nerven sollte, wird der Fuehrerschein nach Ablauf der Fahrerverbotsfrist eben vernichtet und als verloren gemeldet, ist ja schliesslich nicht in Deutschland ausgestellt.




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Kühltaxi
Beitrag 13.07.2013, 22:44
Beitrag #17


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.07.2013, 17:39) *
Darf man den dann irgendwann nach Ablauf selbst abmachen? Oder bleibt der für alle Ewigkeiten drauf?

Der löst sich nach Ablauf selbst ab. Zumindest kann keiner beweisen daß er es nicht tut.... whistling.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Jens
Beitrag 13.07.2013, 22:47
Beitrag #18


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Zitat (Frauenparkplatzignorierer @ 13.07.2013, 23:30) *
Letztlich fragt man sich, was der Vermerk soll, denn schliesslich darf man ja in Deutschland eh nicht fahren und geraet logischerweise also auch nicht in eine Verkehrskontrolle.

Die Logik verstehe ich nicht. Meinst du wirklich, dass sich jeder, der ein Fahrverbot hat, auch daran hält?


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 13.07.2013, 23:19
Beitrag #19


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Also, ich werde mich dran halten, es sei denn, es tritt ein echter Notfall ein.

Was ich halt nicht glaube, ist, dass die Entfernung des Vermerks verhindert, dass das Fahrverbot bei einer Kontrolle herauskommt - oder wird das in Deutschland nicht gespeichert? laugh2.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.07.2013, 23:35
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Kühltaxi
Beitrag 14.07.2013, 09:52
Beitrag #20


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Polizisten gucken nicht bei jeder Kontrolle in den Computer. Und wenn die Kassiergeräte schon öfters nicht funktionieren wird es die Verbindung zur Zevis oder wie das heißt erst recht.


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Speck ftw
Beitrag 14.07.2013, 14:31
Beitrag #21


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Wie kommen eigentlich die 240 Euro Bußgeld zustande?

Das bedeutet, dass du mit einem "besonderen" Fahrzeug oder mit einem Gespann erwischt wurdest.
Für die gelten grundsätzlich Tempo 60, 80 oder 100. Die 120-Limits hätten dir egal sein können.
Ein Augenblicksversagen kann man da beim besten Willen nicht erkennen. Eher Vorsatz.

Die andere Möglichkeit ist, dass die Beamten sich beim Raussuchen des Regelsatzes in der Tabelle geirrt haben. Denn für die nicht besonderen Fahrzeuge gibt es nur 160 Euro Bußgeld.


Gängige Praxis ist es übrigens nicht, dass ein Fahrverbot gegen verdoppeltes Bußgeld fallengelassen wird.
Kann aber durchaus mal klappen. Probieren schadet da nicht.



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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 14.07.2013, 16:06
Beitrag #22


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Zitat (Speck ftw @ 14.07.2013, 15:31) *
Wie kommen eigentlich die 240 Euro Bußgeld zustande?

Das bedeutet, dass du mit einem "besonderen" Fahrzeug oder mit einem Gespann erwischt wurdest.(...)


Nein, ich habe einen ganz normalen PKW.

Entweder die haben sich tatsaechlich vertan oder ich habe mich im Eifer des Gefechts bei der Nennung der Geschwindigkeit verhoert, dann waren es eben 53 km/h mehr als erlaubt. Aendert ja nichts am Rest der Ueberlegung, in Bezug auf 120/130 km/h waere ich immer noch im gruenen Bereich unter 40 km/h Ueberschreitung, und auch das Fahrverbot betraegt 1 Monat.

Vorsatz war da meinem Gewissen nach nicht, in meiner Erinnerung bin ich "mitgeschwommen", hab halt Pech gehabt, und der einzige war ich nicht, die hatten alle Haende voll zu tun, am Einsatzwagen gab es eine Warteschlange.

Oder die 240 Euro gelten fuer Auslaender bzw. Leute ohne Wohnsitz in Deutschland. Die 240 Euro wurden naemlich genannt, bevor ich meinen deutschen Personalausweis zeigte. Trotz deutschen PA bin ich aber nicht in Deutschland "ansaessig" (auch wenn ich dort einen Wohnsitz habe), mein Lebenszentrum liegt in Italien (u.a. laut Doppelsteuerabkommen).

Mein tatsaechliches Problem ist eigentlich genau das, naemlich die Befuerchtung, dass mein Fuehrerschein zwecks Antretens des Fahrverbots in Deutschland verwahrt werden soll, weil ich ja einen Wohnsitz in Deutschland habe, der aber nicht meinem tatsaechlichen Aufenthaltsort entspricht.

Die Verwahrung in Deutschland waere fuer mich aber eine Unannehmlichkeit, die ich nicht hinnehmen will, das gilt auch fuer das Anbringen eines Vermerks ohne Verwahrung, denn das bedeutete im Zweifel eine Reise nach Deutschland, denn Versand ist fuer mich ausgeschlossen.


****************************************************************
@alle:

Mittlerweile habe ich einen Entschluss gefasst, wie ich mich verhalten werde:

Nach Erhalt des Bussgeldbescheids werde ich mich zunaechst sofort telefonisch und/oder per E-Mail mit der Bussgeldstelle in Verbindung setzen und versuchen, eine unbuerokratische Abwicklung des Fahrverbots, das ich dann bei positiver Antwort sofort antreten wuerde, oder ersatzweise einen Verzicht auf das Fahrverbot gegen Zahlung der doppelten Busse zu erreichen. Fuehrt dies zu keinem Ergebnis, lege ich Widerspruch mit der kurzen Augenblicksversagungsbegruendung und dem Ziel ein, das Strafmass auf 120/130 km/h zu beziehen (muesste heute eigentlich auch per E-Mail gehen). Sollte die Bussgeldstelle den Widerspruch nicht anerkennen, ziehe ich nach Bekanntwerden des Gerichtstermins den Widerspruch zurueck, sodass der Bussgeldbescheid dann in Gottes Namen rechtskraeftig wuerde. Mit der Abwicklung des Fahrverbots muesste ich mich dann wohl erst 2014 wieder beschaeftigen.

Vielleicht gibt es ja noch Meinungen, ich werde das Forum auf dem Laufenden halten.

PS.:
Noch eine Frage. Der Bussgeldbescheid kommt ja sicher per Einschreiben. Falls doch nicht: kann ich den dann ignorieren?
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jordon
Beitrag 14.07.2013, 16:10
Beitrag #23


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Der Bußgeldbescheid kommt via Postzustelungsurkunde, bist du nicht zu Hause wird er als Ersatzzustellung in den Briefkasten eingeworfen, der Postbote notiert das Datum der Zustellung auf dem Umschlag und auf der Urkunde und Unterschriebt, die Urkunde geht an die Bußgeldstelle zurück.
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nachteule
Beitrag 14.07.2013, 17:21
Beitrag #24


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Hallo, Frauenparkplatzignorierer,

Zitat (Frauenparkplatzignorierer @ 13.07.2013, 14:45) *
Als Alternative zum Einsenden kann ich aber doch auch direkt vorstellig werden und mir den Vermerk draufpappen lassen, oder?

das ist natürlich auch möglich.

In dem Fall solltest Du allerdings darauf achten, dass Du entweder selber nicht mehr in Deutschland fährst, sobald der Aufkleber drauf ist oder Du bittest den Sachbearbeiter, den Aufkleber auf den folgenden Tag zu datieren, damit Du noch selber an diesem Tag fahren darfst.

Hallo, Biffer,

wenn der Aufkleber nicht selber von dem Sachbearbeiter angebracht, sondern zugeschickt wird, gibt es keinen eindeutigen Nachweis, dass dieser bei dem Betroffenen angekommen ist und dass er definitiv von dem Zeitpunkt des Fahrverbotes Kenntnis hat.

Natürlich kann man diesen Aufkleber entfernen und nicht selten wird es auch gemacht oder der Betroffene besorgt sich einfach einen neuen Führerschein und meldet den alten als verloren.

Das sind ja auch Gründe, warum viele Polizeibeamte immer wieder fordern, dass die Bußgeldstellen ein Fahrverbot immer umgehend im Zevis vermerken, damit man dieses bei einer Abfrage gleich feststellt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 14.07.2013, 17:38
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 14.07.2013, 18:21) *
(...)

In dem Fall solltest Du allerdings darauf achten, dass Du entweder selber nicht mehr in Deutschland fährst, sobald der Aufkleber drauf ist oder Du bittest den Sachbearbeiter, den Aufkleber auf den folgenden Tag zu datieren, damit Du noch selber an diesem Tag fahren darfst.


Genau so werde ich es machen, wenn es nicht anders geht. Mutti besuchen, und bei der naechsten Einreise ist der Schnee dann schon gegessen;-). Das Datum kann ich mir ja in der Tat innerhalb der 4 Monate aussuchen.


Zitat (nachteule @ 14.07.2013, 18:21) *
dass die Bußgeldstellen ein Fahrverbot immer umgehend im Zevis vermerken, damit man dieses bei einer Abfrage gleich feststellt.


Ich kann eigentlich kaum glauben, dass dem nicht so sein soll.

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Jens
Beitrag 14.07.2013, 17:52
Beitrag #26


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@Frauenparkplatzignorierer, ich hab grad noch mal deinen Eingangsbeitrag gelesen, und bin dabei über diesen Satz
Zitat (Frauenparkplatzignorierer @ 13.07.2013, 02:55) *
Ich habe einen italienischen Fuehrerschein, bin deutscher Staatsbuerger mit "ordentlichem" Hauptwohnsitz in Italien und einem Wohnsitz in Deutschland.

gestolpert. Bei einem Wohnsitz in Deutschland wirst du deinen Führerschein für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung geben müssen. Da ist es mit einem Vermerk mittels Aufkleber nicht getan, das funktioniert nur bei Leuten ohne Wohnsitz im Inland.


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 14.07.2013, 18:27
Beitrag #27


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Hallo Jens,
darueber stolpere ich ja selbst schon die ganze Zeit! Eigentlich sind die daran geknuepften Zweifel der Hauptgrund fuer mein Aufschlagen hier.

Ich denke aber, dass es mit dem Aufkleber sehr wohl getan sein muesste, denn das Kriterium ist nicht "Wohnsitz", sondern "ordentlicher Wohnsitz" (= Lebensmittelpunkt), und den habe ich definitiv in Italien und nicht in Deutschland.

Auch nach dem Doppelsteuereinkommen bin ich z.B. (in meinem Bereich) nur in Italien steuerpflichtig, weil ich in Italien "ansaessig" bin.


Zitat
§ 25 Fahrverbot

(...)
(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.


Ich haette ja dann fuer den Monat auch ausserhalb Dedutschlands keinen Fuehrerschein mehr (wenn auch eine Fahrerlaubnis), und das liegt nicht in der Souveraenitaet der deutschen Behoerden.

Ausserdem denke ich, dass mit den "von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten" Fueherscheinen laut §25 nur solche gemeint sein koennen, die auf einen deutschen umgeschrieben wurden o.Ae., denn "ordentlicher Wohnsitz" und auslaendischer Fuehrerschein schliessen sich meiner Meinung nach aus.

Aber gut, ich nehme das Ganze auch mal zum Anlass zu ueberdenken, was ich ueberhaupt mit zwei Wohnsitzen soll. Letztlich brauche ich die nicht in der EU. In Verwahrung gebe ich den Lappen sicher nicht, notfalls melde ich mich eben ab, Zeit genug ist ja. Waere doch gelacht, wenn man der Buerokratie nicht - mit legalen Mitteòn - ein Schnippchen schlagen koennte ;-)
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biffer
Beitrag 14.07.2013, 19:40
Beitrag #28


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Bist du dir denn sicher, dass du mit einem deutschen Fahrverbot überhaupt weiterhin in Italien fahren darfst? Manche Staaten erkennen Fahrverbote an, die in anderen EU-Staaten verhängt wurden.


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 14.07.2013, 20:11
Beitrag #29


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Ja, fuer mich bin ich mir dessen sicher.

Wenn ich meinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haette, muesste der Fuehrerschein in Deutschland verwahrt werden und in Italien waere ich dann bei einer Kontrolle ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat waere.

Da ich aber meinen ordentlichen Wohnsitz in Italien habe, kann eine deutsche Behoerde auch nur ein Fahrverbot fuer Deutschland aussprechen, das dann aber fuer mich als in Italien Ansaessiger fuer Italien ohne Bedeutung ist. Dazu muesste dann die italienische Fuehrerscheinstelle meinen Fuehrerschein ebenfalls offiziell suspendieren, was sie aber nicht tut.

Italien vollstreckt grundsaeztlich keine Bussgelder oder sonstigen Sanktionen aus dem Ausland, selbst dann, wenn es Rechtshilfeabkommen gibt, was zwischen D-I sowieso nicht der Fall ist. Aber mit der Schweiz gibt es das, und da weiss man, dass Mailaender Richter Rechtshilfeersuchen aus der nahen Schweiz grundsaetzlich in die Ablage geben.

Kurz zusammengefasst: Fuer den, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt das Fahrverbot auch im Ausland, ansonsten nur in Deutschland. Klingt erst mal ungerecht, waere aber ja umgekehrt genauso, wenn man mir meinen italienischen Fuehrerschein in Italien suspendierte. Uebrigens haben die Carabinieri die Unsitte, bei Auslaendern bei Vergehen gleich den Fuehrerschein einzukassieren, wenn nicht entsprechend gezahlt wird und/oder wenn das Vergehen entsprechend ist. Dadurch verliert der deutsche Inhaber aber auch nicht seine Fahrerlaubnis in Deutschland (es sei denn, er war z.B. sturzbetrunken oder sonstwas). Ich weiss, dass in solchen Faellen viele ihren Fuehrerschein einfach als verloren melden.

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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 14.07.2013, 21:37
Beitrag #30


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Zitat (biffer @ 14.07.2013, 20:40) *
(...)Manche Staaten erkennen Fahrverbote an, die in anderen EU-Staaten verhängt wurden.


Ich denke, mit "Anerkennung" hat das wenig zu tun, sondern eher mit der Forderung, dass ich als Fahrzeugfuehrer im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein habe. Und das bin ich nun mal auch dann nicht, wenn mein Fueherschein nur "verwahrt" wird. Das ist wohl der springende Punkt. Wenn mein Fuehrerschein wegen eines Fahrverbots in meinem Heimatland verwahrt wird, dann kann ich diesen bei einer Kontrolle im Ausland auch nicht vorzeigen, und fuer die dortigen Behoerden habe ich dann bei einer Kontrolle meinen Fuehrerschein im Zweifel nicht "vergessen", sondern ich habe schlicht keinen, und das wuerde dann als Straftat gewertet. Ist aber ein Vermerk aus einem anderen Land drin, spielt das in meinem Heimatland keine Rolle, denn ich habe ja den Fuehrerschein, nur eben mit dem Vermerk, dass ich im Land X nicht fahren darf (wenn ich den Fuehrerschein am Tag nach Anbringen des Vermerks nicht verloren habe).

Brisant wuerde das Ganze erst, wenn "Europa" wirklich mit den Harmonisierungen ernst macht, also z.B. Fahrverbote in einem Schengen-Land automatisch im ganzen Schengenraum gelten - das werden aber wohl die meisten von uns nicht mehr erleben.

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biffer
Beitrag 15.07.2013, 01:53
Beitrag #31


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Das mit dem "Anerkennen" war vielleicht etwas unglücklich formuliert. Ich meinte eher, dass bestimmte EU-Staaten (ebenfalls) das Führen eines Fahrzeugs untersagen, wenn in einem anderen EU-Land ein Fahrverbot besteht.

Zitat (Frauenparkplatzignorierer @ 14.07.2013, 22:37) *
Ich denke, mit "Anerkennung" hat das wenig zu tun, sondern eher mit der Forderung, dass ich als Fahrzeugfuehrer im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein habe. Und das bin ich nun mal auch dann nicht, wenn mein Fueherschein nur "verwahrt" wird.

Du musst zwischen der Fahrerlaubnis einerseits und dem Führerschein(-dokument) andererseits unterscheiden. Wenn du den Führerschein beispielsweise wegen eines Fahrverbotes in Verwahrung gibst, bist du trotzdem weiterhin im Besitz einer Fahrerlaubnis. Du darfst sie nur während des Fahrverbots nicht nutzen.

Das in Deutschland verhängte Fahrverbot gilt zunächst mal nur im Inland. Ob und unter welchen Bedingungen daran anknüpfend auch in Italien oder allgemein im Ausland das Fahren verboten ist, weiß ich nicht, das ist Sache des italienischen bzw. ausländischen Rechts.

Ich wollte nur drauf hinweisen, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehen könnte.


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Karlson
Beitrag 15.07.2013, 06:35
Beitrag #32


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Warum schickt er nicht einfach seine Fleppe nach Deutschland zwecks antreten des Fahrverbotes, und "verliert" ihn ihn Italien und holt sich einen neuen?
Wenn es den Italiener eh egal ist, ob man in D nicht fahren darf?


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Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 15.07.2013, 09:01
Beitrag #33


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Zitat (Karlson @ 15.07.2013, 07:35) *
Warum schickt er nicht einfach seine Fleppe nach Deutschland zwecks antreten des Fahrverbotes, und "verliert" ihn ihn Italien und holt sich einen neuen?


Weil er sich korrekt verhalten will. Moeglch, ohne dass einem ein Betrug oder veine Falschaussage angelastet werden kann, waere dies ja erst nach Ablauf des Fahrverbotes, aber dann wuerde der Schein ja sowieso zurueckgeschickt. Es geht darum, den Schein fuer Fahrten ausserhalb des Verbotslands zu behalten, wenn er in einem anderen Land als dem des ordentlichen Wohnsitzes eingezogen wurde. Vor dem Problem stehen uebrigens nicht wenige Deutsche, denen in Italien der Fuehrerschein bei Geschwindigkeitsuebertretungen einfach vor Ort eingezogen wird.

Zitat (Karlson @ 15.07.2013, 07:35) *
Wenn es den Italiener eh egal ist, ob man in D nicht fahren darf?


Darum geht es nicht, das ist denen durchaus nicht egal. (Theoretisch koennte die deutsche Bussgeldbehoerde den Vorgang ja nach Italien uebermitteln, und in Italien koennte dann ebenfalls ein Fahrverbot ausgesprochen werden, das passiert aber nicht). Aber es geht eben um die Fahrerlaubnis in Italien. Und Fuehrerscheine sind Eigentum der jeweiligen Staaten und koennen zumindest bislang nicht einfach durch einen anderen Staat sanktioniert werden. Ein Fahrverbot fuer jemanden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Italien hat, muss in Italien verhaengt werden und kann nicht einfach automatisch aus einem Fahrverbot in Deutschland folgen. Vielleicht ist das in Zukunft so, momentan aber gewiss nicht.
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Kühltaxi
Beitrag 15.07.2013, 09:07
Beitrag #34


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Schreibt er schon am Anfang, weil der Aufwand zu hoch ist. wavey.gif
Ich finde diese ganze Führerscheinlandverschickung mit Verlustrisiko bei Fahrverboten, egal ob im Inland oder vom Ausland aus, eh ein Unding. Im Inland sollte man grundsätzlich seinen Führerschein bei der örtlichen Polizei oder einer anderen örtlichen Behörde abgeben können und im Ausland sollte die Kennzeichnung deutsche Botschaft oder Konsulat übernehmen.


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 15.07.2013, 09:12
Beitrag #35


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Zitat (biffer @ 15.07.2013, 02:53) *
(...)Ich meinte eher, dass bestimmte EU-Staaten (ebenfalls) das Führen eines Fahrzeugs untersagen, wenn in einem anderen EU-Land ein Fahrverbot besteht.(...)


Ich glaube, das ist so formuliert nicht richtig. Alle Staaten verlangen zum Fahren schlicht einen Fuehrerschein, den man aber nicht hat (und nicht nur einfach "zu Hause" oder sonstwo "vergessen" hat), wenn der amtlich verwahrt wird. Genau deshalb sieht §25 StVo doch wohl auch vor, fuer Nichtansaessige einen Vermerk im Fuehrerschein anzubringen anstatt ihn zu verwahren. Von Italienern, denen man den Fuehreschein in Deutschland in analogen Situationen eingezogen hat (offenbar handelt die Polizei nicht immer auf dieselbe Weise) weiss ich wiederum, dass die dann ein Blatt mitbekommen, auf dem ausdruecklich steht, dass sie in Italien und sonstwo ausser Deutschland fahren duerfen.
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Etchells
Beitrag 15.07.2013, 10:37
Beitrag #36


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Hallo,

war das nicht früher mal so, das Kraftfahrer, die eine ausländische FE besitzen und keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland haben, eine Sicherheitsleistung in Höhe des doppelten Regelsatzes Bar an Ort und Stelle entrichten mussten, diese im Anschluss auch einbehalten wurde und im Gegenzug auf ein Fahrverbot im Inland verzichtet wurde (ich meine mich dunkel daran aus meiner Zeit als Berufskraftfahrer zu erinnern)? Ist das nicht mehr so?

Edith: den Führerschein bei einer Polizeidienststelle abzugeben ist meines Wissens nach nur noch in Bayern möglich, und auch nur dann, wenn der Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach kommt und es die für den in Bayern gemeldeten Wohnsitz zuständige PD ist...
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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 15.07.2013, 11:06
Beitrag #37


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Das ist (offenbar) immer noch so, wie mir von der Polizei selbst gerade bestaetigt wurde. Ob das mit der doppelten Hoehe stimmt, weiss ich nicht. Allerdings kommt man meines Wissens um das Fahrverbot auch damit nicht herum, im Gegenteil: in italienischen Foren habe ich gerade gelesen, dass auslaendische Fuehrerscheine in Deutschland im Fahrverbotsfall auch schon mal direkt vor Ort (vorlaeufig) einkassiert werden (unter Aushaendigung eines Schreibens, das die Fahrerlaubnis ausserhalb Deutschlands bestaetigt). Wie es scheint, liegt das im Ermessen der Polizei, wie im Einzelfall gehandelt wird. Die Sicherheitsleistung hat wohl nur den Zweck, die Zahlung der Geldbusse sicherzustellen.

In der Tat habe ich mich gewundert, dass ich nicht zum Bankautomaten begleitet wurde. Ich haette die Busse uebrigens anstandslos sofort gezahlt, wollten ("durften") die aber nicht annehmen, ich haette ja einen "Nebenwohnsitz" (falsche Defintion) in Deutschland. Obwohl aus Fuehrerschein und Fahrzeugpapieren klar hervorging, dass mein ordentlicher Wohnsitz in Italien liegt, hat man mich mit Fuehrerschein sowie ohne Geldforderung mit freundlichem Gruss von dannen ziehen lassen.

Auf die Idee, dass ich mich umgehend aus Deutschland haette abmelden koennen und das auch jetzt noch jederzeit kann, sind die Herren und Damen wohl nicht gekommen. Aber ich bin ja eine ehrliche Haut und lege zudem auf meine Adresse in Deutschland wert;-)

Zitat (Kühltaxi @ 15.07.2013, 10:07) *
Schreibt er schon am Anfang, weil der Aufwand zu hoch ist. wavey.gif (...)


Damit wuerde man sich ins eigene Fleisch schneiden.

Eine provisorische Ersatz-Fahrerlaubnis bekommt man (in Italien) zwar sofort bei Meldung des Fueherscheinverlustes an jeder Polizeidienststelle, und die Beantragung des Duplikats geht dann auch recht einfach online. Aber: die provisorische Ersatz-Fahrerlaubnis gilt nur in Italien, und bis zur Zusendung des neuen Fuehrerscheins vergehen gerne schon mal 2-3 Monate. Das Ganze waere bei einem Fahrverbot von 1 Monat fuer Deutschland also relativ sinnfrei;-)
Zudem sollte man wohl lieber nicht riskieren, einen als verloren gemeldeten Fuehrerschein einzusenden, da wuerde man ja eventuell aus einer Muecke (Fahrverbot) einen Elefanten (Straftat) machen. Dann lieber Fahrverbot ignorieren und drei Jahre nicht in Deutschland fahren.
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nachteule
Beitrag 15.07.2013, 21:55
Beitrag #38


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Hallo, Etchells,

teilweise wird dies immer noch so praktiziert.

Rechtens ist dies allerdings nicht, wie es m. W. sogar von höheren Instanzen festgestellt wurde und deshalb sind etliche Bußgeldstellen von dieser Praxis wieder abgegangen.

Abgesehen davon ist es auch nicht unbedingt praktikabel, denn wie sollte man dies handhaben, wenn man dem im Ausland lebenden Fahrer eine Vorsatztat vorwerfen will, die für sich allein schon eine Verdoppelung mit sich bringt?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Speck ftw
Beitrag 16.07.2013, 00:07
Beitrag #39


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Dann wird das Bußgeld vervierfacht. Ist doch ganz einfach.

Haben die Polizisten in diesem Fall auch gemacht:

http://www.pnp.de/microsites/blitzer/conte...Englaender.html

Bußgeldhöchstgrenze sorgte dafür, dass der Brite "nur" 2000 Euro bezahlen musste. whistling.gif

In ganz seltenen Fällen wird Rasen also tatsächlich auch mal "teuer". thread.gif


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Andreas
Beitrag 16.07.2013, 06:24
Beitrag #40


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Zitat (Etchells @ 15.07.2013, 11:37) *
und es die für den in Bayern gemeldeten Wohnsitz zuständige PD ist...


Nö, man in einem solchen Fall den FS bei jeder Polizeidienststelle in Bayern abgeben.


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Frauenparkplatzignor...
Beitrag 16.07.2013, 12:37
Beitrag #41


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Der Artikel ist aber auch schon wieder zwei Jahre alt und enthaelt auch zumindest eine ganz falsche oder jedenfalls ungenau formulierte Aussage:

Zitat
Da Fahrverbot und Punkte für Ausländer nicht verhängt werden können, verdoppelt sich der Geldbetrag.


Wenn ueberhaupt bei der Sanktionierung unterschieden wird, dann haengt das nicht von der Nationalitaet des Uebertreters ab, sondern von seinem ordentlichen Wohnsitz, also von dem Wohnsitz, an dem er seinen Lebensmittelpunkt hat, und vom Ausstellerland des Fuehrerscheins. Waere das nicht so, drohte ja zirka 15 Millionen in Deutschland lebenden Auslaendern nie ein Fahrverbot.

Dass Fahrverbote für Nichtansaessige nicht verhängt werden, stimmt meines Wissens definitiv nicht, allerdings wird da wohl meist der Fuehrerschein an Ort und Stelle eingezogen, das berichten zumindest Betroffene hier in Italien. Auch dass es keine Punkte gebe, halte ich fuer Spekulation, da waere ich vorsichtig, ich kann mir durchaus vorstellen, dass man auch als Nichtansaessiger seine Fahrerlaubnis nach 18 Punkten fuer Deutschland komplett verlieren kann, zumindest auf dem Papier. Ob das dann kontroll- und verwaltungstechnisch handlebar ist, weiss ich nicht.

Plausibel erscheint natuerlich, dass man in solchen Faellen lieber abkassiert, als ein Fahrverbot auszusprechen, dessen Auswirkung fuer einen nicht in Deutschland ansaessigen Uebertreter doch eher vernachlaessigbar, eigentlich gleich null ist, wenn es sich nicht gerade um einen Berufsfahrer handelt, der oefter in Deutschland unterwegs ist.
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Kühltaxi
Beitrag 16.07.2013, 12:50
Beitrag #42


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Punkte gibt es für jeden, und bei Leuten mit ausländischem Führerschein und Wohnsitz im Ausland gibt's statt Entziehung eine Nutzungsuntersagung für Deutschland. Wenn nur einer der beiden Punkte zutrifft könnte aber entzogen werden, weiß ich nicht genau.


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