Wer hat den Schaden verursacht? |
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Wer hat den Schaden verursacht? |
04.07.2013, 20:58
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 04.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69113 |
heute kam eine Nachbarin zu uns und meinte, wir hätten beim Einparken ihren Wagen beschädigt. Bei ihrem Auto sind rote Lackspuren, an unserem roten Auto sind passende Lackschäden. Das passt schon zusammmen. Aber: Ich habe einen Smart (also echt kurz, ich hätte ja quasi direkt hinter mir touchiert) und ich habe nichts (!) bemerkt! Und es hätte ja genauso sein können, dass sie unseren parkenden Wagen angefahren hat! Nun meine Frage: Kann ein Gutachter anhand des Lackschadens sehen, welcher Wagen stand und welcher fuhr? Oder wie sollte man je feststellen, wer welches Auto angefahren hat? Vielen Dank für eure Antworten |
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04.07.2013, 21:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Ein Gutachter kann das evtl feststellen.
Kommt natürlich stark auf die Spuren an, und je frischer desto besser. Aber eine Garantie gibt's es dafür nicht. Am besten sagst du deiner Versicherung Bescheid inkl deinem Verdacht, dass evtl. die Nachbarin auch gegen dein Auto gefahren sein kann. Die wird sich schon darum kümmern und einen Gutachter schicken. Wobei wenn der Schaden sehr gering ist, kann es natürlich auch sein, dass sie direkt bezahlen weil das sie ingesamt billiger kommt, dann musst du mit der Rückstufung der SFK leben. Du kannst natürlich auch auf eigene Kosten einen Gutachter einschalten, sollte sich herraustellen, dass die Nachbarin dich angefahren hat bekommst du das Geld hinterher von der gegnerischen Versicherung. Wenn nicht bleibst du wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Wie gesagt ich würde meiner Versicherung Bescheid geben und die mal fragen, die werden dir schon sagen was du tun sollst. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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05.07.2013, 04:59
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wo genau befinden sich denn die Schäden an beiden Fahrzeugen?
Auf jeden Fall würde ich die Schäden schon mal vernünftig abfotografieren (bevor sie entfernt werden). Manchmal(!) kann man b zw. ein Experte am entstandenen Schadenbild tatsächlich erkennen, welches Fahrzeug gestanden hat und welches nicht. Wenn die Schadenfläche relativ klein ist: Keine Angst vor Nahaufnahmen: Mit der Kamera ggfls. bis an die Naheinstellgrenze herangehen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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05.07.2013, 11:15
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 03.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69098 |
Hey Wersas,
Ich hatte vor ca. 3 jahren tatsächlich so einen ähnlichen Fall. Bei uns kam damals ein Gutachter von der Versicherung, der den hinteren Kotflügel begutachtet hat und tatsächlich belegen konnte, dass wir gestanden sind und der andere gefahren ist. Theoretisch hätte man das ganze dann noch vor Gericht bringen können, aber nachdem mein Mann den Typ etwas eingeschüchtert hat, hat der schließlich klein beigegeben und dann zwar nicht gestanden, dass ers war und uns über den tisch ziehen wollte, aber gezahlt hat ers dann.. Manche Leute sind echt sowas von dreist! Der Tipp von steveluke, das ganze schon mal abzufotografieren, bevor der Gutachter kommt ist auch eine gute Idee, würde ich auch dazu raten. Hoffe für dich das klärt sich, lg, manuela! |
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05.07.2013, 12:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
aber nachdem mein Mann den Typ etwas eingeschüchtert hat Wieso muss ich jemanden einschüchtern (Was vermutlich an Nötigung grenzt), wenn der Gutachter schon festgestellt hat was passiert ist? Das Gutachten bekommt die gegnerische Versicherung und die zahlt dann, wenn das Gutachten eindeutig ist. Ich würde mich gar nicht zu sehr mit dem eigentlichen Unfallgegner befassen und mich an die Versicherung wenden. Vorallem wenn ich Beweise und sogar Gutachten habe, die meine Sicht bestätigen, da kann der andere sich eigentlich querstellen wie er will, seiner Versicherung verbieten zu bezahlen kann er nicht. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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05.07.2013, 17:06
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1187 Beigetreten: 04.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45669 |
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05.07.2013, 21:32
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#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 04.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69113 |
Hallo zusammen,
und zuerst mal vielen Dank für eure Antworten. @manuelaconsuela: Kannst du mir etwas genauer erklären/beschreiben, wie dein Gutachter damals feststellen konnte, dass ihr geparkt hattet!? Zum Stand der Dinge: Von der Nachbarin ist die Stoßstange vorne rechts mit einem mit einem ca 15 cm langen Kratzer versehen. An unserem Auto ist die Stoßstange hinten links betroffen. Allerdings nur mit einer ca. Daumennagelgroßen Lackabschürfung. Ich habe gestern Abend noch Fotos gemacht. Heute früh habe ich meiner Versicherung die Lage geschildert. Die Dame von der Hotline meinte (kurz): * i.d.R. laufen solche Fälle auf eine 50:50 Schuldzuweisung hinaus: d.h. die Versicherungen bezahlen die entstandenen Schäden und beide Versicheurngsnehmer werden hochgestuft. * Wenn es über die Versichungen laufen sollte, werden die ggf. weitere Schritte unternehmen: Gutachten , ... * Für uns wäre es besser, wenn wir uns mit unserer Nachbarin einigen und eine gegenseitigen Verzichtserklärung unterschreiben ... Heute Vormittag bin ich noch kurz bei einem Kfz-Unfallgutachter gewesen. Er hat sich kurz Zeit genommen und nach "Sichtung" meiner Bilder hält er es (natürlich unter Vorbehalt eines gründlichen Gutachtens!) für sehr wahrscheinlich, dass wir den Schaden nicht verursacht haben. Kurz hat er das so begründet: Man hätte den Smart schon um das andere Auto herumtragen müssen, um solche Schadensbilder zu verursachen (also einen "Punkt" und einen langen Kratzer). Auch der Gutachter meinte, dass er eigenlich von den Versichungen beauftragt wird und der Schaden "kleiner" aussieht, als sein Gutachten kosten würde. Allerdings habe ich heute unsere Nachbarin (und ihr Auto) den ganzen Tag nicht gesehen, sodas ich ihr meine Erkenntnise (Versichung, beide werden hochgestuft, Unfallgutachter) noch gar nicht mitteilen konnte. Na mal sehen was daraus wird. Wenn einer von euch noch einen guten Tipp hat würde es mich sehr freuen. |
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06.07.2013, 00:33
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Parkt ihr am Straßenrand in die richtige Richtung?
Wenn ich gerade nicht falsch liegen und die Szene im Kopf durchgehe (ist schon was spät). Dann kann ein Schaden vorne Rechts beim Unfallgegner doch nur dann passieren wenn dieser rückwärts hinter euch einparkt. Wie soll denn bei euch hinten links und bei ihm vorne rechts ein Schaden auftreten, dann hättest du ja fast komplett quer stehen müssen beim einparken. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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06.07.2013, 09:44
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Wie soll denn bei euch hinten links und bei ihm vorne rechts ein Schaden auftreten, dann hättest du ja fast komplett quer stehen müssen beim einparken. Zu dem Schluss komme ich auch.Meine Vermutung: Smart parkt am Straßenrand. Anderes Auto versucht rückwärts in die Parklücke einzufahren und schrammt dabei mit dem rechten Kotflügel an der linken Seite des Smart vorbei...Schaden beim Verursacher vorne Rechts und beim Geschädigten Hinten links. Es sei denn es handelt sich um eine Einbahnstraße mit Parkboxen sowohl auf der rechten, als auch linken Fahrbahnseite. Dann wäre auch das umgekehrte Schadensbild denkbar. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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06.07.2013, 09:51
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 04.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69113 |
Parkt ihr am Straßenrand in die richtige Richtung? Wenn ich gerade nicht falsch liegen und die Szene im Kopf durchgehe (ist schon was spät). Dann kann ein Schaden vorne Rechts beim Unfallgegner doch nur dann passieren wenn dieser rückwärts hinter euch einparkt. Wie soll denn bei euch hinten links und bei ihm vorne rechts ein Schaden auftreten, dann hättest du ja fast komplett quer stehen müssen beim einparken. in der Regel parken wir wirklich in Fahrtrichtung auf der rechten Seite. (man kann dort auch nur auf der rechten Seite parken und mit dem Smart parke ich dort auch nicht "senkrecht" zum Bordstein) Dann können nur 2 Möglichkeiten eintreten: 1.) beide parken "richtig": Ich vor meiner Nachbarin 2.) beide parken "falsch": Erst meine Nachbarin dann ich Oder habe ich eine Möglichkeit vergessen, dass sich vorne Rechts (Nachbarin) und hinten Links (Ich) berühren können? Ich hatte soeben ein Telefonat mit der Nachbarin und hatte ihr auch das erste Szenario dargelegt, dass wenn wir beide "richtig" geparkt haben, dass sie dann hinter mir gestanden haben muss und es dann sehr unwahrscheinlich ist, dass ich die Schramme verursacht haben kann. Das konnte (wollte?!?) sie nicht nachvollziehen können und meinte nun andere Schritte (Anzeige Fahrerflucht , ...) einleiten zu wollen. Nun kann ich wohl nur noch abwarten. Oder? |
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08.07.2013, 14:17
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
Wenn DU dir sicher bist, dass Deine Nachbarin DICH touchiert hat, dann mach ne Anzeige bei der Polizei. Sollen die das klären..streite dich NICHT mit der Unfallgegnerin rum
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.07.2013, 17:01
Bearbeitungsgrund: Smilie repariert
-------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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10.07.2013, 11:52
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 03.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69098 |
@manuelaconsuela: Kannst du mir etwas genauer erklären/beschreiben, wie dein Gutachter damals feststellen konnte, dass ihr geparkt hattet!? Also das ist ja schon ziemlich lange her, deswegen weiß ich das nicht mehr so genau, aber es war wohl so, dass von der Richtung der Kratzer und dadurch dass seine Kratzer anders aussahen als unsere, und durch die unterschiedlichen Stellen an denen die Kratzer waren (also durch den anfahrwinkel oder wie auch immer; bei uns wars der hintere kotflügel und bei ihm vorne) irgendwie darauf geschlossen werden konnte, dass er uns beim Einparken reingefahren ist. Und zu dem Einschüchtern, natürlich wollten wir das auch mit legalen Mitteln machen, deswegen haben wir ja auch den Gutachter kommen lassen und alles. Aber der Typ wollte das eben nicht über seine Versicherung machen, sondern privat, das war ein ganz seltsamer Typ, krumme Sache. Jedenfalls mussten wir deswegen etwas drastischer in der Ausdrucksweise werden, aber natürlich sind wir trotzdem auf dem Boden und im Rahmen geblieben, selbstverständlich keine Gewaltandrohungen oder so, keine Sorge. |
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10.07.2013, 19:39
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 06.07.2013 Wohnort: Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69136 |
Allein weil Sie Dir den Schaden unterschieben will würde ich einen Gutachter einschalten. Da geht es dann nicht mehr um das Geld, sondern einfach nur um die Dreistigkeit des Versuches.
Wenn an Deinem Wagen wirklich nur ein kleiner Punktschaden ist, muss sich ja das andere Auto mit den 15 cm bewegt haben. Bis Sie es gemerkt hat und dann wieder vorgefahren ist. So macht es zumindest in der Theorie den plausibelsten Anschein. Gruß SCFrame |
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12.07.2013, 10:28
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 |
@steveluke. DArf ich deine Informationen ergänzen bitte? Für die Versicherung mögen die meist 1x Nahaufnahme und ein Foto, auf dem vor allem das Kennzeichen mit draufg ist..
KFZ-Schäden bis 1.100,00 € gelten bei denen als BAgatellschäden und werden meist per e-mail sogar reguliert. Liegt die Schadenshöhe drüber, kommt gern ein Versicherungsgutachter.. -------------------- Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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12.07.2013, 11:52
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 03.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69098 |
ja und sag doch mal bescheid, was dann rausgekommen ist steveluke! Interessiert mich wirklich!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.04.2024 - 23:21 |