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> Geblitzt + Falschaussage
Peacemaker
Beitrag 26.06.2013, 12:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

folgendes ist mir wiederfahren: Die Freundin von meinem Sohn ist mit unserem Auto auf der Autobahn geblitzt worden. Dann kam der Brief nach Hause. Sie ist 30 km/h zu schnell gefahren und muss eine Geldstrafe zahlen, dazu 3 Pkte. Da sie noch in der Probezeit ist, hat mein Sohn angegeben, dass er gefahren ist, um sie zu entlasten, obwohl das Foto eine weibliche Person zeigt. Wir haben dann ein Brief von der Polizei bekommen, wo ich als Zeuge eingeladen bin.


Es wurde ganz klar eine Falschaussage gemacht und das ist mir bewusst. Meine Frage ist nun was uns erwartet. Mir hat mein Sohn direkt an dem Tag gesagt, dass er geblitzt worden ist (nicht seine Freundin), so hab ich auf der Rückseite schnell unterschrieben und mir das Foto nicht angeschaut.

Danke für Eure Hilfe
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steveluke
Beitrag 26.06.2013, 12:42
Beitrag #2


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Wenn du einen Zeugenanhörungsbogen unterschrieben hast, auf dem die Freundin deines Sohnes als Fahrerin angegeben wird, steht der Verdacht einer strafbaren Falschen Verdächtigung im Raum:

Zitat
§164 StGB:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
...


Obwohl dir niemand abnehmen wird, dass du das Formular unterschrieben hast, ohne einen Blick darauf zu werfen, wer dort als Fahrer benannt wird, wird dir das Gegenteil in der Praxis wohl nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden können.
Fahrlässig kann man die Tat nicht begehen.

Insoweit glaube ich auch nicht, dass du tatsächlich etwas zu befürchten hast.

P.S.: Das gleiche gilt übrigens auch für deinen Sohn.


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Damastor
Beitrag 26.06.2013, 12:53
Beitrag #3


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Der Sohn ist doch ohnehin raus, oder? Der darf sich doch selbst bezichtigen so lange und so viel er möchte.
Ansonsten bin ich bei dir, es wird wohl kaum nachzuweisen sein, dass der Sohn nicht bereits gegenüber dem Vater geschwindelt hat. Es wäre aber wohl klüger gewesen es mit der Ehefrau des TE zu probieren wink.gif


Jetzt wirds halt richtig teuer...


--------------------
Viele Grüße!

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nachteule
Beitrag 26.06.2013, 13:03
Beitrag #4


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Hallo, Peacemaker,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 13:28) *
Da sie noch in der Probezeit ist, hat mein Sohn angegeben, dass er gefahren ist, um sie zu entlasten, obwohl das Foto eine weibliche Person zeigt.

Verstehe ich es richtig, dass Dein Sohnemann sich selber als Fahrer eingetragen hat und dass man ihm dieses nicht glaubt?

Sollte dem so sein, hat Dein Sohn keine strafbare Handlung begangen, denn jeder kann sich mal irren. rolleyes.gif

Dir kann man bislang auch nichts vorwerfen, denn Du bist ja scheinbar untätig gewesen (Faulheit zahlt sich doch manchmal aus laugh2.gif ).

Der Freundin kann man im Moment noch nichts nachweisen, weil man sie ja noch gar nicht auf dem Kieker hat.

Im Großen und Ganzen kann Dir noch nicht einmal viel passieren, wenn Du gegenüber der Polizei angibst, dass Du die Fahrerin auf dem Blitzerfoto nicht erkennst, außer, dass Du vielleicht irgendwann ein Fahrtenbuch führen musst.

Wie lange ist denn der Vorfall schon her?

Hallo, Damastor,

warum wird es jetzt richtig teuer? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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amfa
Beitrag 26.06.2013, 13:05
Beitrag #5


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Zitat (Damastor @ 26.06.2013, 13:53) *
Jetzt wirds halt richtig teuer...


Wieso wird's jetzt richtig teuer?
Noch ist die Freundin des Sohnes ja wohl nicht in Erscheinung getreten.
Je nach dem wie lang die Tat her ist, besteht doch immer noch die Chance dass das ganze in die Verjährung läuft.

Und Falschaussage sehe ich hier auch nicht unbedingt, hat er halt angegeben, dass sein Sohn zur Tatzeit das Auto hatte, hat halt nicht genau aufs Foto geguckt und wusste nicht, dass die Freundin am Steuer saß.
Ich glaube nicht das man nach der Schilderung des TE da bisher irgendwelche Probleme bekommt (zumal der Sohn sich auch noch selbst eingetragen hat wenn ich das richtig verstehe)


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Peacemaker
Beitrag 26.06.2013, 14:11
Beitrag #6


Neuling


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Vielen Dank fürs Antworten.

Es ist aber so, dass ich am Montag eingeladen bin. Als Zeuge. Ist es da also nicht besser meinen Sohn und seine Freundin mitzunehmen und zuzugeben das mein Sohn Sie nur schützen wollte und sie eigentlich gefahren ist. Was kommt dann auf sie zu? Wie viel muss sie oder mein Sohn wegen der Falschaussage dazu zahlen?
Mein Sohn hat den Bogen auf der Rückseite ausgefüllt und mir zum Unterschreiben gegeben. Habe da nichts überprüft. Das Auto ist zwar auf mich angemeldet, aber wenn er zu schnell fährt (oder in dem Falle Sie) dann bezahlt er es, deswegen habe ich da nicht lange nachgedacht.

Liebe Grüße
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Damastor
Beitrag 26.06.2013, 14:14
Beitrag #7


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So die Freundin rauskommen sollte (was ja durchaus möglich ist) steht die Nachschulung an, das kostet gut Geld und ne Menge Zeit.


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Viele Grüße!

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amfa
Beitrag 26.06.2013, 14:23
Beitrag #8


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Erst mal: Weswegen bist du eingeladen bei der Polizei?
Das hab ich nicht ganz verstanden, doch nicht wegen Falschaussage oder?

Desweiteren muss man gar nicht zur Polizei auch nicht als Zeuge, alles rein freiwllig
Vorher absagen ist nett aber auch nicht zwingend nötig.

Ich würde einfach gar nichts machen oder sagen.
Damit besteht (zumindest theoretisch) zwar die Gefahr, dass man ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt, wenn die Behörde nicht innerhalb der Verjährungsfrist den Fahrer ermitteln kann.
Nach meiner Einschätzung hier aus dem Forum (ohne Garantie versteht sich) kommt das aber selten vor.

Für die Falschaussage wird meiner Meinung nach niemand was zahlen müssen, da dein Sohn sich nun mal selbst eingetragen hat, das ist nicht verboten auch wenn du das unterschrieben hast (das muss man ja auch niemanden unter die nase reiben).
Die Freundin sowieso nicht, die hat bisher noch gar nichts mit der ganzen Sache zu tun. Ausser natürlich das sie gefahren ist, aber das wissen die Behörden vermutlich noch gar nicht.
Die Frage ist was ihr erreichen wollt.

Solltet ihr alle hingehen und zugeben, dass sie gefahren ist erwarten sie: (Quelle: Bußgeldrechner)
80€ Bußgeld + 23,50 Gebühren und Auslagen + 3 Punkte
+ verlängerung der Probezeit + Aufbauseminar (je nach Fahrschule wohl ab 250€ zu haben)

Sollte sie das Aufbauseminar nicht rechtzeitig besuchen wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen.


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Lars
Beitrag 26.06.2013, 14:35
Beitrag #9


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Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 15:11) *
Es ist aber so, dass ich am Montag eingeladen bin. Als Zeuge. Ist es da also nicht besser meinen Sohn und seine Freundin mitzunehmen und zuzugeben das mein Sohn Sie nur schützen wollte und sie eigentlich gefahren ist.
Warum willst du sie ans Messer liefern? Schöner Schwiegervater in spe. blink.gif
Machs wie amfa sagt, oder geh dahin und erzähle einfach, dass du den Wagen regelmäßig deinem Sohn überlässt und du ihm dem Bogen deshalb gegeben hast, weil du davon ausgegangen bist, dass dein Sohn gefahren ist. Er ist wohl auch davon ausgegangen, Schuld zu sein, weil das Auto sonst niemand benutzt und hat sich eingetragen, und du hast unterschrieben, ohne den Bogen weiter zu prüfen. Was denn jetzt ist? Polizei: Da ist aber eine Frau gefahren? Du: Ach so. Keine Ahnung? Polizei: Wer ist das auf dem Foto? Du: Kenn ich nicht, nie gesehen, müssen sie meinen Sohn fragen, und tschüß.

Wenn du noch was gutes tun willst, versuch noch den Termin bei der Polizei möglichst weit nach hinten zu verschieben, jeder verstrichene Tag bringt die Freundin der Verjährung näher.


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herr b
Beitrag 26.06.2013, 15:49
Beitrag #10


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Interessant wäre zu wissen wann sie geblitzt wurde.
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Scitch
Beitrag 26.06.2013, 16:03
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 26.06.2013, 14:03) *
Verstehe ich es richtig, dass Dein Sohnemann sich selber als Fahrer eingetragen hat und dass man ihm dieses nicht glaubt?

So wie ich das verstehe, geht die Polizei wohl davon aus, dass der Vater den falschen Fahrer angegeben hat, da dieser unterschrieben hat, oder? unsure.gif

Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 13:28) *
Da sie noch in der Probezeit ist, hat mein Sohn angegeben, dass er gefahren ist, um sie zu entlasten, obwohl das Foto eine weibliche Person zeigt. Wir haben dann ein Brief von der Polizei bekommen, wo ich als Zeuge eingeladen bin.[...]
Mir hat mein Sohn direkt an dem Tag gesagt, dass er geblitzt worden ist (nicht seine Freundin), so hab ich auf der Rückseite schnell unterschrieben und mir das Foto nicht angeschaut.


Die beste Methode scheint mir da die von Amfa und Lars beschriebene. "Den Bogen hat mein Sohn ausgefüllt, da dieser das Auto regelmäßig nutzt bzw. von mir überlassen hat. Ich habe nur nach seiner Eintragung unterschrieben mir das Bild oder sonstiges nicht angeschaut." wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Peacemaker
Beitrag 26.06.2013, 18:07
Beitrag #12


Neuling


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Die Sache ist, dass sie vor 2 Monate auch schon geblitzt worden ist, aber da musste sie nur 30€ Strafe zahlen. Auf dem Brief war sie auch zu erkennen und diesmal ist sie auch drauf zu erkennen.
Ich weiß, dass man es hinauszögern kann, aber es ist grad ein Monat vergangen seitdem sie geblitzt worden ist. Den Stress will ich mir nicht antun. Hab wenig Lust, dass die Polizei vor der Tür steht oder die Nachbarn ausfragen. Dann wird es nämlich nur noch schlimmer.
Das Auto fährt überwiegend nur mein Sohn - das stimmt.
Bei der Polizei bin ich eingeladen, weil auf dem Foto eine Frau und kein Mann zu sehen ist. Die wollen mich als Zeuge.
Mir ist wichtig, dass keine weitere Kosten auf uns zukommen. Wenn sie zu schnell gefahren ist, dann hoffe ich das sie durch das Aufbauseminar lernt es so schnell nicht wieder zu machen.
Meine Angst ist, dass mein Sohn oder ich wegen der Falschaussage Weiteres zahlen müssen. Eher mein Sohn, weil er sie schützen wollte und seine Daten angegeben hat.

LG
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Chris834
Beitrag 26.06.2013, 18:22
Beitrag #13


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Also so wie ich das verstehe hast quasi du (die Mutter) den Sohn fälschlicherweise beschuldigt gefahren zu sein.
Ob dein Sohn das nun ausgefüllt hat oder du - spielt erst mal keine Rolle.

Da deine Unterschrift auf dem Wisch ist geht die Polizei davon aus das du es ausgefüllt hast.

Dann steht nun eine falsche Verdächtigung im Raum:
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Klar ist, die Polizei MUSS diese Sache nun zur Anzeige bringen.
Danach sollte dein Sohn und du einfach Aussagen was passiert ist...

Ich vermute mal das das Verfahren gegen eine geringe Geldbuße eingestellt werden wird.
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Lars
Beitrag 26.06.2013, 18:28
Beitrag #14


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Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 19:07) *
Die Sache ist, ..
OK, deine Einstellung ist nachvollziehbar, mancher Jungspund braucht wohl mal einen Dämpfer. Dann geh zum Termin und sag das so, wie von mir oben vorgegeben, nur eben dass du sie auf dem Foto erkennst und ihre Personalien dan angibst. Dass dein Sohn das extra gemacht hat, brauchst du gar nicht sagen, er hat halt gedacht er wars, weil normal nur er das Auto fährt. Fertig. Wenn die Polizei die richtige Fahrein hat, interessieren sie die falschen Angaben im Anhörungsbogen vermutlich nicht weiter. Wenn du so vorgehst, passiert also vermutlich gar nichts und es wird auch nicht teurer.


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Chris834
Beitrag 26.06.2013, 18:31
Beitrag #15


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Das ist so nicht ganz richtig... wenn die Anzeige wegen falscher Verdächtigung erst mal besteht dann muss das auch "zu Ende" gebracht werden.
Ein Polizist kann das nicht so einfach einstellen.

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highlife78
Beitrag 26.06.2013, 20:30
Beitrag #16


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Zitat (Chris834 @ 26.06.2013, 19:31) *
wenn die Anzeige wegen falscher Verdächtigung erst mal besteht

... wovon in diesem Fall nicht auszugehen ist.

Nichts sagen, keinen Termin als Zeuge bei der Polizei wahrnehmen = der einfachste Weg für alle aus der Geschichte.
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Chris834
Beitrag 26.06.2013, 20:41
Beitrag #17


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Die "Kopf in den Sand" Methode halte ich hier nicht für ratsam.
Wenn ich mich nicht Irre ist falsche Verdächtigung ein Offizialdelikt.

Das heisst sobald die Behörde - in dem Fall die Polizei - davon erfährt MUSS sie handeln.

Insofern muss hier nicht erst eine Anzeige gestellt werden... die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft verfolgt das von sich auch.

Wie gesagt, ich denke wenn man hier ehrlich erklärt wie der Vorfall war kommt man mit einer kleinen Geldstrafe davon.
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highlife78
Beitrag 26.06.2013, 20:52
Beitrag #18


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Nochmal, um dem TE hier keine falschen Informationen zu geben:

Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 13:28) *
hat mein Sohn angegeben, dass er gefahren ist,

Hier steht keine falsche Verdächtigung im Raum.
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amfa
Beitrag 26.06.2013, 22:45
Beitrag #19


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Zitat (Chris834 @ 26.06.2013, 19:22) *
Da deine Unterschrift auf dem Wisch ist geht die Polizei davon aus das du es ausgefüllt hast.


Woher soll denn die Polizei die Unterschrift vom TE kennen?
Die Polizei sieht vielleicht, dass auf dem Foto nicht der Sohn ist sonder eine Frau.

Aber daraus eine falsche Verdächtigung zu konstruieren halte ich für sehr gewagt, solang die keinen Hinweis haben, dass der TE da absichtlich jemand anders eingetragen hat dürfte da nicht mal ein Verfahren eröffnet sein.


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auto67
Beitrag 26.06.2013, 22:47
Beitrag #20


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@ GM think.gif Warum nicht? Der TE hat doch unterschrieben, also ist es seine/ihre Aussage, dass der Sohn gefahren sei.
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Chris834
Beitrag 26.06.2013, 22:58
Beitrag #21


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Na Moment mal... die TE (Mutter)... an die war der Anhörungsbogen bzw Zeugenbefragungsbogen adressiert.
Nun kann da nicht der Sohnemann einfach rein schreiben das er das war in der "Ich" Form...folglich wird das wohl so formuliert sein das die Mutter sagt der Sohn ist gefahren und sie hat diesen auch Unterschrieben da er ja auch an SIE adressiert war.

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auto67
Beitrag 27.06.2013, 00:16
Beitrag #22


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Zitat (auto67 @ 26.06.2013, 23:47) *
@ GM think.gif Warum nicht?
Upps, ich meinte @highlife78 blushing.gif
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blablub
Beitrag 27.06.2013, 08:34
Beitrag #23


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Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 19:07) *
Meine Angst ist, dass mein Sohn oder ich wegen der Falschaussage Weiteres zahlen müssen. Eher mein Sohn, weil er sie schützen wollte und seine Daten angegeben hat.

Wenn, dann du. Du hast unterschrieben!

Meine Meinung: entweder zieht ihr das mit eisernem Schweigen durch (dann droht höchstens ein Fahrtenbuch) oder ihr plaudert und habt schlimmstenfalls alle drei Ärger an der Backe.
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Damastor
Beitrag 27.06.2013, 08:38
Beitrag #24


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Zitat (Chris834 @ 26.06.2013, 23:58) *
Na Moment mal... die TE (Mutter)... an die war der Anhörungsbogen bzw Zeugenbefragungsbogen adressiert.
Nun kann da nicht der Sohnemann einfach rein schreiben das er das war in der "Ich" Form...folglich wird das wohl so formuliert sein das die Mutter sagt der Sohn ist gefahren und sie hat diesen auch Unterschrieben da er ja auch an SIE adressiert war.

Warum nicht? Er sagt zur Mutter " Du ich wars"

Völlig normale Reaktion der Eltern (auch meiner) "bitte dann Füll deinen Miat auch selber aus"

Er füllt aus, Empfänger unterschreibt und schickt weg. Wieso sollte man der Aussage des eigenen Sohnes nicht Glauben schenken besonders wenn dieser in der Regel wirklich fährt.

Nach wie vor sehe ich hier eine selbstbeschuldigung und das darf der Sohn so lange er lustig ist.


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Viele Grüße!

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auto67
Beitrag 27.06.2013, 09:38
Beitrag #25


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Es kann m.E. keine Selbstbeschuldigung des Sohnes sein, da die TE unterschrieben hat. Dadurch ist es eine Aussage der TE, egal wie diese zu Stande gekommen ist.
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Lars
Beitrag 27.06.2013, 09:59
Beitrag #26


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Ihr habt beide recht. Natürlich liegt der Verdacht einer falschen Verdächtigung gegen die TE im Raum, aber weil durch ihre glaubhafte Erklärung klar wird, dass dies nicht absichtlich erfolgte, wird der Vorwurf entkräftet, weil eine solche Straftat nicht fahrlässig, sondern nur absichtlich begangen werden kann.
Außerdem wird es defacto die Polizei gar nicht interessieren, weil die m. E. nach (und so hatte ich auch die TE verstanden) nur an der Ermittlung der wahren Fahrerin interessiert sind. Ob die TE dazu beitragen will (aus Erziehungsgesichtspunkten) muss sie selbst entscheiden. Dazu beitragen müssen muss sie aber nicht.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.06.2013, 11:54
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Damastor
Beitrag 27.06.2013, 10:23
Beitrag #27


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Danke @Lars

Klar hat die TE unterschrieben. Andersherum bist du aber auch nicht wegen Ermöglichen von FoFE dran nur weil dein Autoschlüssel daheim offen herumliegen lässt und vorher noch nie etwas passiert ist. Hier liegt der Fall doch ähnlich, wieso sollte die Mutter ihrem Sohn misstrauen?

Daher denke ich, wenn die Freundin die Strafe auf sich nimmt und zugibt (trotz der Kosten mit Sicherheit angenehmer wie ein Fahrtenbuch) ist offene Kommunikation zur Polizei das beste und einfachste.


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Viele Grüße!

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Kai R.
Beitrag 27.06.2013, 10:45
Beitrag #28


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es wäre auch noch interessant zu wissen, ob dem Zeugenfragebogen denn ein Foto beilag. Meist ist das so. Dann wird es schon schwerer, mit der Irrtumsnummer durchzukommen. Davon würde ich es auch abhängig machen:

Wenn ein Foto beilag würde ich abtauchen und nichts machen, vor allem keinen Termin wahrnehmen. Damit entgeht man dann auch dem Verfahren wegen falscher Verdächtigung (zunächst). Wenn kein Foto beilag, dann kann man sagen, vom Sohn beschwindelt worden zu sein. In dem Fall ist eine Zeugenaussage kein Problem und auch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nicht zu befürchten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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seam
Beitrag 27.06.2013, 10:56
Beitrag #29


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Keinen Termin wahrnehmen! Umso mehr man denen was erzählt, umso einfacher haben die es in ihren Ermittlungen. Wenn du Glück hast dann machen die sich keine weitere Arbeit und nicken das ganze ab.
Ich würde so lange wie möglich die Freundin außen vor lassen!
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blablub
Beitrag 27.06.2013, 11:21
Beitrag #30


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Zitat (Kai R. @ 27.06.2013, 11:45) *
es wäre auch noch interessant zu wissen, ob dem Zeugenfragebogen denn ein Foto beilag.

Ich würde fast sagen: ja

Zitat (Peacemaker @ 26.06.2013, 13:28) *
so hab ich auf der Rückseite schnell unterschrieben und mir das Foto nicht angeschaut.

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Peacemaker
Beitrag 27.06.2013, 11:57
Beitrag #31


Neuling


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Tut mir Leid, dass ich euch hier zum diskutieren bringe .. Dazu bin ich der Vater, nicht die Mutter :-)

Heute ist noch was passiert. Die Freundin hat von der Polizei auch noch eine Einladung bekommen. Sie muss Montag um die gleiche Uhrzeit wie ich hin. Ich weiß nicht wie die Polizei sie gefunden hat. Wahrscheinlich weil sie, wie gesagt, schon mal geblitzt worden ist mit dem Auto.
Foto ist dabei und sie ist drauf zu erkennen ja.

Bin gespannt was dann raus kommt.

Lg
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GerhardNL
Beitrag 27.06.2013, 12:28
Beitrag #32


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Zitat (Peacemaker @ 27.06.2013, 12:57) *
Tut mir Leid, dass ich euch hier zum diskutieren bringe ..

Das ist doch völlig normal in einem Forum. wavey.gif

Zitat (Peacemaker @ 27.06.2013, 12:57) *
Heute ist noch was passiert. Die Freundin hat von der Polizei auch noch eine Einladung bekommen.

Ist sie auch als Zeugin eingeladen worden, oder gleich als Betroffene?

So oder so, sie ist also offenbar bereits identifiziert worden. Dann macht es wohl keinen Unterschied mehr ob Du oder die Freundin hingehen oder nicht.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Damastor
Beitrag 27.06.2013, 12:47
Beitrag #33


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Zitat (seam @ 27.06.2013, 11:56) *
Keinen Termin wahrnehmen! Umso mehr man denen was erzählt, umso einfacher haben die es in ihren Ermittlungen. Wenn du Glück hast dann machen die sich keine weitere Arbeit und nicken das ganze ab.
Ich würde so lange wie möglich die Freundin außen vor lassen!



Die Variante gibt es wohl nicht mehr...Männlich und Weiblich lässt sich eigentlich recht zuverlässig unterscheiden wink.gif


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Viele Grüße!

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seam
Beitrag 27.06.2013, 13:03
Beitrag #34


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Nach dem neuesten Post von Peacemaker hast du da Recht. Wenn die Polizei jetzt eh schon "die Fährte Richtung Freundin" aufgenommen hat, wird da nicht mehr viel zu machen sein. unsure.gif
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Kai R.
Beitrag 27.06.2013, 13:03
Beitrag #35


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ok, dann kann man jetzt auch hingehen. Dann läuft es doch auf die "hab mich auf den Sohn verlassen und das Foto nicht angeschaut"-Nummer hinaus.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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blablub
Beitrag 27.06.2013, 13:45
Beitrag #36


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Zitat (Kai R. @ 27.06.2013, 14:03) *
ok, dann kann man jetzt auch hingehen.

Wofür?

Für § 164 braucht es Beweise und die bekommt man am besten über ein paar nette "Geständnisse". Ansonsten wüsste ich nicht, wie man nur anhand des ausgefüllten Bogens den Nachweis führen sollte.

Und der Drops für die Freundin ist auch gelutscht, wenn sie angeschrieben wurde.

Nichtstun ist meiner Meinung nach immer noch die beste Alternative.
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nachteule
Beitrag 27.06.2013, 16:18
Beitrag #37


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Hallo, Peacemaker,

so, wie es sich bislang darstellt, sieht es folgendermaßen aus:

Du bist der Fahrzeughalter, deshalb hast Du letztens den Anhörbogen als Zeuge bekommen, in dem Du angeben solltest, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

Dein Sohnemann hat diesen Bogen genommen und sich (fälschlicherweise) als Fahrer eingetragen, um seine Freundin vor einem Bußgeld und einer Nachschulung zu schützen.

Wenn er sich selber eingetragen hat, ist das nicht strafbar und somit kann ihm nichts passieren.

Die Bußgeldstelle oder die Polizei hat anhand des Bildes festgestellt, dass Dein Sohnemann nicht der Fahrer gewesen sein kann, deshalb wurdest Du nun persönlich als Zeuge vorgeladen, um nun persönlich die Fahrzeughalterin zu benennen.

Die Vorladung als Zeuge sagt schon mal aus, dass gegen Dich in keinster Weise ermittelt wird, genauso wenig, wie gegen Deinen Sohnemann.

Dieser Einladung brauchst Du nicht Folge leisten, müsstest dann allerdings damit rechnen, dass Dir irgendwann ein Fahrtenbuch auferlegt wird und dass die Polizei, wie Du schon selber befürchtet hast, mal bei euren Nachbarn vorstellig wird, um nachzufragen, ob sie die Fahrerin kennen.

Es ist also damit zu rechnen, dass man so oder so auf die junge Dame kommen wird.

D. h.: Auf das Mädel kommt ein Bußgeldbescheid und anschließend die Probezeitverlängerung plus Aufbauseminar zu, was natürlich mit Kosten verbunden ist.

Blockst Du weiter ab, könnte auf Dich das besagte Fahrtenbuch zukommen.

Das ist dann aber auch das Schlimmste, mit dem Du und Dein Sohnemann, der ja offensichtlich meistens mit dem Auto fährt, rechnen müsstet.

Anhaltspunkte, dass anderweitig gegen euch ermittelt wird, gibt es in keinster Weise, denn das, was ihr da gemacht habt, ist gängige Praxis (und auch bei den Behörden bekannt) und nicht strafbar.

Übrigens: Die Verwarnung, die das Mädel zahlen musste, spielt in diesem Verfahren keine Rolle und wirkt sich nicht negativ aus.

Wenn sie Probleme mit dem Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkungen hat, kann es helfen, ein Navi "mitlaufen" zu lassen, dass immer dann anfängt, mit dem Fahrer zu meckern, wenn gegen fest installierte und bekannte Geschwindigkeitsbeschränkungen verstoßen wird.

Das ist natürlich kein Allheilmittel, zumal es ja auch wechselnde Beschränkungen gibt, die die Navis nicht kennen, aber wenn man ab und an mal ein wenig eingebremst wird, kann es schon mal so manchen Euro sparen helfen.

Viele Grüße,

Nachteule


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blablub
Beitrag 27.06.2013, 17:42
Beitrag #38


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Zitat (nachteule @ 27.06.2013, 17:18) *
Blockst Du weiter ab, könnte auf Dich das besagte Fahrtenbuch zukommen.

Mit welcher Begründung, wenn die Fahrerin innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt wurde?

Bitte § 31a Abs 1 StVZO lesen!
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nachteule
Beitrag 28.06.2013, 00:13
Beitrag #39


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Hallo, Blablub,

stimmt, mein Kommentar war ein wenig missverständlich. wavey.gif

Wenn die Polizei das Mädel als Betroffene noch rechtzeitig vor der Verjährung ermittelt, droht kein Fahrtenbuch.

Blockt der TE allerdings weitere Ermittlungen durch ein Nichterscheinen zur Anhörung als Zeuge ab und kann man die Fahrerin nicht ermitteln, droht ihm als Schlimmstes ein Fahrtenbuch.

Viele Grüße,

Nachteule



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Damastor
Beitrag 28.06.2013, 09:46
Beitrag #40


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Zitat (blablub @ 27.06.2013, 18:42) *
Zitat (nachteule @ 27.06.2013, 17:18) *
Blockst Du weiter ab, könnte auf Dich das besagte Fahrtenbuch zukommen.

Mit welcher Begründung, wenn die Fahrerin innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt wurde?

Bitte § 31a Abs 1 StVZO lesen!



Und wo genau liegt dann der Sinn jetzt nicht zur Polizei zu gehen alles aufzuklären und für das Mädel auch die Möglichkeit zeitnah das Seminar hinter sich zu bringen?

Am Ende vergeigts irgendwo einer und alle haben ein Fahrtenbuch an der Backe. Das würde ich als Halter nicht mitmachen wollen.


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blablub
Beitrag 28.06.2013, 12:25
Beitrag #41


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Da steckt aus meiner Sicht sehr viel Sinn drin:

1. Könnte hier der Tatbestand der Falschen Verdächtigung nach § 164 StGB verwirklicht sein. Ich glaube zwar nicht, dass es bei Schilderung der hier geschriebenen Version zu einem Verfahren kommen wird, aber man hat bekanntlich schon Pferde usw.... Ohne Aussage wüsste ich nicht, wie dieser Tatbestand nachgewiesen werden könnte. Ergo => besser nix sagen

2. Die tatsächliche Fahrerin ist sowieso schon "am Haken". Deshalb sehe ich keine akute Gefahr einer Fahrtenbuchauflage

3. Verkehrsverstöße, die bis zur Absolvierung des Aufbauseminars begangen werden, lösen keine weiteren Maßnahmen aus. Warum sollte man also daran interessiert sein, das Seminar so schnell wie möglich zu machen?
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nachteule
Beitrag 28.06.2013, 15:53
Beitrag #42


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Hallo, blablub,

Zitat (blablub @ 28.06.2013, 13:25) *
2. Die tatsächliche Fahrerin ist sowieso schon "am Haken". Deshalb sehe ich keine akute Gefahr einer Fahrtenbuchauflage

noch nicht ganz.

Wenn die Freundin weder mit dem TE noch mit dessen Sohnemann im gleichen Haushalt lebt und wenn die Nachbarn sie nur vom Sehen kennen, wäre es durchaus möglich, dass sie nicht vor der Verjährungsfrist ermittelt wird.

Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass der TE und sein Sohnemann keine Angaben zur Fahrerin machen.

In dem Fall wären wir allerdings wieder bei der möglichen Fahrtenbuchauflage, die der TE natürlich verhindern möchte.

Viele Grüße,

Nachteule


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tikae
Beitrag 28.06.2013, 15:59
Beitrag #43


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Zitat (Peacemaker @ 27.06.2013, 12:57) *
Heute ist noch was passiert. Die Freundin hat von der Polizei auch noch eine Einladung bekommen. Sie muss Montag um die gleiche Uhrzeit wie ich hin.

@nachteule: Das klingt aber schon sehr konkret.
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nachteule
Beitrag 28.06.2013, 19:21
Beitrag #44


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Hallo, Tikae,

stimmt.

Dies hatte ich leider überlesen; danke für den Hinweis. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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TAK
Beitrag 01.07.2013, 08:04
Beitrag #45


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Ich verstehe die ganze Aufregung bzgl. falscher Verdächtigung hier gar nicht...
Habe mir gerade mal einen Zeugenfragebogen angeschaut und bei der Eintragung der Personalien gibt es drei verschiedene Häkchen die man setzen kann
- das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von
- das Fahrzeug war zur Tatzeit vermietet an
- das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an

Aus eigener SB-Erfahrung heraus kann ich sagen dass mehr als die Hälfte der Leute hier überhaupt kein Häkchen ankreuzen... also kann man sich doch in diesem Falle auch sehr leicht herausreden dass man den Sohn eingetragen hat, weil man ihm das Fahrzeug überlassen hatte und man die Personalien der Freundin gar nicht kennt...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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durban
Beitrag 01.07.2013, 09:33
Beitrag #46


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Man hat hier vermutlich den TE sowie die "Schwiegertochter" eingeladen, um einen unmittelbaren Fotoabgleich zu machen.
Solange seitens der Polizei noch nichts von falscher Verdächtigung gesagt wurde, würde ich nicht davon ausgehen, dass man beabsichtigt, dies zu verfolgen.
Wenn es nach wie vor darum geht, das Aufbauseminar zu verhindern (und dazu u.U. eine Fahrtenbuchauflage in Kauf zu nehmen) sollte man sich überlegen, ob man überhaupt den Termnin wahrnehmen möchte. Es könnte m.E. gut sein, dass die Behörde noch nicht genug hat, um einfach so einen Bußgeldbescheid gegen die "Schwiegertochter" zu erlassen.


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steveluke
Beitrag 01.07.2013, 13:05
Beitrag #47


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Moderative Anmerkung:
Der an dieser Stelle eingestellte Beitrag ist zunächst auf "unsichtbar" gestellt, da er hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen geprüft werden muss.

Edit:
Der Beitrag wurde ersatzlos entfernt; der User hatte sich nachvollziehbar eigens zwecks Eigenwerbung registriert, der Account wurde daher den NUB entsprechend wieder deaktiviert.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 14:44