... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parken in eigener Einfahrt, speziell
Falschparker_999
Beitrag 12.06.2013, 13:32
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.06.2013
Mitglieds-Nr.: 68856



    
 
Hallo zusammen,

das Thema ist ein wenig komplex, es wird länger.
Ich habe ein Büro in einem Haus, dessen Zugangsweg gleichzeitig der Zugang zu zwei weiteren Häusern ist. Die Eigentümer bzw. -gemeinschaften untersagen das Parken auf diesem Zugangsweg, wegen Absenkung der Pflastersteine, Ölflecken und weil man durch Parken dort den Zugang zu zwei kleinen Höfen behindert. Nichtsdestotrotz gibt es einen Nachbarn, der absichtlich und regelmäßig dort parkt. Er nennt es Einladen und Ausladen.

Jetzt der Punkt: Ich (und viele andere auch) parken auf einem geduldeten aber nicht ausgewiesenen Parkplatz VOR den Häusern (nicht auf der Straße) und verhindern somit die Zufahrt zum Grundstück (worauf ja eigentlich auch niemand zufahren soll). Dieser Parkplatz ist seit vielen Jahrzehten etabliert und genutzt.
Jetzt hat mich dieser schlecht gelaunte Nachbar angezeigt und ich habe eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommen, TBNR 112295, "Sie parkten länger als 3 Stunden in einer Ein- / Ausfahrt und behinderten dadurch andere).

Wie komme ich da wieder raus? Natürlich habe ich da geparkt, wie immer. Müssen die Bewohner einen etablierten, guten Parkplatz dauerhaft aufgeben, damit der schlecht gelaunte Nachbar IMMER zum "Ein- und Ausladen" in den Zugangsbereich zwischen die Häuser fahren kann?

Ich habe keine ausreichende Definition von Einfahrt mit Google finden können. Ist es noch eine Einfahrt, wenn sie allen räumlichen Anforderungen entspricht, aber die Einfahrt von den Besitzern untersagt ist (leider kein Schild, aber der schlecht gelaunte Nachbar weiß das). Ich möchte meinen Widerspruch am Nichtvorhandensein der Einfahrt festmachen. Ist das eine gute Idee?

vielen Dank für die Ratschläge schon mal.
Rolf
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 12.06.2013, 13:40
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Hallo und wilkommen im Forum.

Hast Du mal ein Bild von der Situation? So richtig kann ich es mir nicht vorstellen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 12.06.2013, 13:42
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Eigentlich ganz einfach, lass dir vom Eigentümer bzw der Eigentümergemeinschaft schriftlich geben, dass du dort parken darfst, dann solltest du aus dem Bußgeldverfahren rauskommen.

Aber evtl hat der "Auslader" auch Rechte an dem Weg?
Ist er Miteigentümer? oder nur Mieter?

Ohne die ganzez Eigentums und Besitzverhältnisse zu kennen ist das nicht ganz so einfach da konkrete Dinge festzumachen.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Falschparker_999
Beitrag 12.06.2013, 14:27
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.06.2013
Mitglieds-Nr.: 68856



oh, das geht ja fix hier. :-))))
Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe noch kein Foto, mal sehen, ob ich eines nachreichen kann. Ich bemühe mich!
Der traditionelle, ständig von allen genutzte Parkplatz ist auf öffentlichem Grund, die Besitzer können mir daher keine "Parkerlaubnis" ausstellen. Aber die Politessen machen einen Bogen um das Auto, der Parkplatz ist also schon immer von Politessen verschont geblieben.

Der schlecht gelaunte Nachbar ist Mieter, ich bin auch Mieter.
Die Frage wäre konkret eher: Verliert der Platz den Charakter einer Ein- und Ausfahrt, wenn eben Ein- und Ausfahren untersagt bzw. unerwünscht sind?
Alle 3 umstehenden Häuser haben ein Miteigentum und damit Wegerecht an dem Plätzchen.

Kann ich ihn zwingen, belegen zu müssen, daß er tatsächlich was ein- oder ausladen wollte? Das ist nämlich normalerweise nicht der Fall... dann wären wir einen Schritt weiter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 12.06.2013, 14:33
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Falschparker_999 @ 12.06.2013, 15:27) *
Die Frage wäre konkret eher: Verliert der Platz den Charakter einer Ein- und Ausfahrt, wenn eben Ein- und Ausfahren untersagt bzw. unerwünscht sind?

nein, nicht zuletzt weil auch Feuerwehr oder Rettungsdienst ggf. darauf angewiesen sind, zum Haus zu kommen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 12.06.2013, 14:35
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Dann müsste es aber doch als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen sein?


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 12.06.2013, 14:44
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



mir ging es nur darum: Zufahrt ist Zufahrt, auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Vor der eigenen Zufahrt darf man allerdings parken - wenn das die anderen Eigentümer also erlauben müsste die Owi eingestellt werden.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 12.06.2013, 14:50
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Hatten wir nicht HIER erst das Thema, dass eine Zufahrt auch als solche nutzbar sein muss? So wie ich den TE verstehe kann man da drin zwar halten um zu entladen, man kommt aber zu keinem Stellplatz o.ä.

Kann ich aber auch falsch verstanden haben unsure.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 12.06.2013, 15:21
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Falschparker_999 @ 12.06.2013, 15:27) *
... Ich habe noch kein Foto, mal sehen, ob ich eines nachreichen kann. Ich bemühe mich! ...
Bin schon ganz neugierig
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 12.06.2013, 16:13
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Hallo Falschparker_999. wavey.gif

Zitat (Falschparker_999 @ 12.06.2013, 14:32) *
Nichtsdestotrotz gibt es einen Nachbarn, der absichtlich und regelmäßig dort parkt. Er nennt es Einladen und Ausladen.
Ein- und Ausladen kann er ja durchaus tun. Aber eben nicht stundenlang und für jedes kleine Teil. Ein kurzer Fußweg ist durchaus zumutbar. Falls er dies so oft macht, warum habt ihr dann noch nicht angezeigt? Er hat damit ja offensichtlich keinerlei Probleme. dry.gif

Zitat (Falschparker_999 @ 12.06.2013, 14:32) *
Jetzt der Punkt: Ich (und viele andere auch) parken auf einem geduldeten aber nicht ausgewiesenen Parkplatz VOR den Häusern (nicht auf der Straße) und verhindern somit die Zufahrt zum Grundstück (worauf ja eigentlich auch niemand zufahren soll). Dieser Parkplatz ist seit vielen Jahrzehten etabliert und genutzt.
Jetzt hat mich dieser schlecht gelaunte Nachbar angezeigt und ich habe eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommen, TBNR 112295, "Sie parkten länger als 3 Stunden in einer Ein- / Ausfahrt und behinderten dadurch andere).
Da wäre ein Foto, wie bereits erwähnt, sehr hilfreich. Besonders ob dies wirklich als Ein- Ausfahrt ersichtlich ist (Kennzeichnungspflicht besteht dafür übrigens nicht). Falls ihr eine Erlaubnis der Eigentümer habt dort zu parken wäre dies aber schon einmal ein Grund für das Amt die OWI fallen zu lassen.
Wer genau ist denn der Eigentümer dieses "Parkplatzes"? think.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 12.06.2013, 16:30
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Scitch @ 12.06.2013, 17:13) *
warum habt ihr dann noch nicht angezeigt?

weil es Privatgrund ist?

Wie kommt eigentlich der schlecht gelaunte Nachbar auf "seinen" Parkplatz, wenn ihr die Einfahrt zuparkt?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 12.06.2013, 16:58
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Danke für den Hinweis mit Privatgrundstück Kai R. Habe auch überlesen, dass der Platz öffentlicher Grund ist damit hat sich meine Frage nach dem Besitzer schon erlefigt. blushing.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 12.06.2013, 18:21
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Bilder wären nicht schlecht...


Aber wenn das 3 Häuser und mindestens 3 Parteien sind und du da die Einfahrt zur privaten Zufahrt (und zu 2 Innen-Höfen) blockierst durch die jemand zum "Be- und Entladen" reinkommt...

Ja, dann würde ich sagen es ist eine Einfahrt und ja du behinderst andere.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Falschparker_999
Beitrag 12.06.2013, 23:29
Beitrag #14


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.06.2013
Mitglieds-Nr.: 68856



Sodele,

hab das mal nach Anleitung gemacht.

Hoffe, das funktioniert :-)

Das Bild ist von ganz weit oben. Die roten Rechtecke links sind normalerweise dort parkende Autos. Für Fußvolk und Radfahrer ist mehr als genug Platz, und wie gesagt lassen Politessen die dort geparkten Autos in Ruhe, es sei denn, der Fußweg wir unzulässig eingeengt.

Ganz rechts ist schön der schlecht gelaunte Nachbar zu sehen. Je nach Ausrichtung seines Wagens ist auch der Hof links bzw. rechts von seiner Motorhaube nicht mehr zugänglich.

Ach ja, das Grundeigentum endet mit dem Kopfsteinpflaster, alles links davon gehört der Stadt. Wobei es angeblich nicht deckungsgleiche Grundbucheinträge gibt, also sind die Besitzverhältnisse der asphaltierten Fläche noch nicht mal eindeutig geklärt. Die "Einfahrt" ist eine Sackgasse, aber die Stadt reagiert auch nicht auf die vorsichtige Frage nach einer Feuerwehrzufahrt. Eventuell sollten wir mal einen Mülleimer anzünden und die Presse holen :-))) dann geht's schnell.

Andere anzeigen ist nicht so mein Ding. Wir sind froh, wenn wir mit den grünen Männchen nichts zu tun haben, kommt meist nix gescheites bei raus.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 12.06.2013, 23:49
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Zitat (Falschparker_999 @ 13.06.2013, 00:29) *
Andere anzeigen ist nicht so mein Ding. Wir sind froh, wenn wir mit den grünen Männchen nichts zu tun haben, kommt meist nix gescheites bei raus.

Die Berufsgruppe ist hier auch vertreten - und da kommt was gescheites bei raus.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 13.06.2013, 00:12
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7867
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (Falschparker_999 @ 12.06.2013, 14:32) *
Die Eigentümer bzw. -gemeinschaften untersagen das Parken auf diesem Zugangsweg, wegen Absenkung der Pflastersteine, Ölflecken und weil man durch Parken dort den Zugang zu zwei kleinen Höfen behindert.

Na siehst du. Parken ist untersagt, aber fahren und halten ist doch erlaubt. Demnach kann die Einfahrt auch als solche genutzt werden, zum Beispiel auch zum Entladen, und somit darf nicht davor geparkt werden. Was dein Nachbar dann letztendlich dort macht, muss er mit dem Eigentümer regeln.

Zitat (Kai R. @ 12.06.2013, 15:44) *
mir ging es nur darum: Zufahrt ist Zufahrt, auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Vor der eigenen Zufahrt darf man allerdings parken - wenn das die anderen Eigentümer also erlauben müsste die Owi eingestellt werden.
Der schlecht gelaunte Nachbar würde es wahrscheinlich nicht tun
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Falschparker_999
Beitrag 13.06.2013, 00:29
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.06.2013
Mitglieds-Nr.: 68856



Ich wollte niemandem zunahetreten :-) Ich habe überhaupt nichts gegen die Polizei im allgemeinen.
Den schlecht gelaunten Nachbarn werde ich trotzdem nicht anzeigen, nur weil er das mit mir gemacht hat.
Das ist albern, macht schlechtes Karma und gibt am Ende so ne "Maschendrahtzaun" Geschichte.


Nun ja, die Majorität ist wohl dafür, daß ich das Dingens bezahle.
Dann bleiben noch folgende Möglichkeiten für eine ruhige Zukunft:
- Feuerwehrzufahrt ausweisen lassen
- Die Eigentümer zum Halte- und Parkverbot beschildern anhalten
- eine mechanische Zufahrtsperre anbringen lassen = Poller
Dann würde sich auch der schlecht gelaunte Nachbar an die Verbote halten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 13.06.2013, 01:46
Beitrag #18





Guests






Also für mich ist das verbotswidriges Parken auf dem Gehweg(TBNR:112402).Parken in einer Grundstückseinfahrt bedeutet am Fahrbahnrand vor der Zufahrt.Die Zufahrt selbst ist Teil des Gehweges.Falschparker,du meintest das Fahrzeug parkt nicht auf der Straße.Ich möchte dich hier korrigieren und sagen:Es parkt nicht auf der Fahrbahn.Damit wäre zumindest der hier angewandte Tatbestand falsch.
Ich erkenne allerdings aus der Vogelperspektive keine klare Trennung bzw.Abgrenzung zwischen Einfahrt(Gehweg) und Fahrbahn.Vielleicht solltest du uns da noch ein wenig aufklären.
Dass die anderen Fahrzeuge in den von dir markierten Stellen parken konnten ohne das Verwarngelder fällig wurden,ist mir ein Rätsel.Vielleicht waren die Kontrollleure
sich über die Eigentumsverhältnisse nicht im Klaren.Wenn da öffentl.Straßenraum ist,dann parken dort alle zwischen Fahrbahn und Haus verbotswidrig auf dem Gehweg.

Das du mit Berufung auf den falschen Tatbestand eine Verfahrenseinstellung erwirkst,halte ich für sehr unwahrscheinlich.Eventuell zahlst du aber statt 30 Euro nur 20 Euro(nur wenn dabei auch noch die Behinderung mit wegfällt)
ich persönlich würde hier von einem Einspruch absehen.Das Risiko,dass es noch teurer wird,halte ich für zu groß.

Bedenke,dass ich die Situation aus der Vogelperspektive bewerte!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 13.06.2013, 08:16
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Falschparker_999 @ 13.06.2013, 01:29) *
Dann bleiben noch folgende Möglichkeiten für eine ruhige Zukunft:
- Feuerwehrzufahrt ausweisen lassen
- Die Eigentümer zum Halte- und Parkverbot beschildern anhalten
- eine mechanische Zufahrtsperre anbringen lassen = Poller
Dann würde sich auch der schlecht gelaunte Nachbar an die Verbote halten.
Und dennoch darf man dann nicht vor der Zufahrt parken. Was gewinnt man also?

Und ob der Eigentümer des konfliktauslösenden Mieters wirklich gut damit beraten ist, einer Sperrung / Haltuntersagung zuzustimmen? Gut möglich, dass er seinem Mieter gegenüber zur Offenhaltung der Zufahrt (zumindest zum Be- und Entladen) verpflichtet ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 13.06.2013, 10:09
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Zitat (Falschparker_999 @ 13.06.2013, 01:29) *
[...]
- eine mechanische Zufahrtsperre anbringen lassen = Poller
Dann würde sich auch der schlecht gelaunte Nachbar an die Verbote halten.


Ist das auf dem Bild nicht ein (umgelegter) Poller?
Oder was ist das sonst in der linken Hälfte mittig auf dem Weg?


und die 3 von dir markierten Parkplätze sehen alle nicht legal aus.
Da darf meiner Meinung nach (wenn es sich um öffentlichen Grund handelt) niemand parken.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Falschparker_999
Beitrag 13.06.2013, 10:46
Beitrag #21


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.06.2013
Mitglieds-Nr.: 68856



ja, das ist ein umgelegter Poller!! Der ist aber schon dermaßen vandalisiert worden, daß er seit min. 8 Jahren ohne Funktion da liegt.
Ein weiteres Indiz dafür, daß die Ein"fahrt" nicht für Autos gedacht ist.

Die 3 Parkplätze vor dem Haus: Das ist Stadtmitte, direkt links davon sind Anwohnerplätze, direkt rechts davon Parkscheinautomaten. Das sind die letzten freien Parkplätze im Umkreis von 1km. Berufstätige kriegen keine Anwohnerausweise. Ergo kann ich radfahren oder mir ein anderes Büro außerhalb suchen (beides ne Option).
Aber die 3 "Parkplätze" vor dem Haus werden ja von allen einschl. Politessen (außer dem schlecht gelaunten Nachbarn) toleriert.
Unten im Bild beginnt auch eine Spielstraße, oben endet der Gehweg (ohne Randstein). Also eigentlich eine ruhige Ecke, mit gut Platz für alle Fußgänger trotz der 3 Autos. Wie schon gesagt, ist seit min. 20 Jahren so, 20 Jahre ohne jedes Problem. Bis eben der Zugang zu den Häusern auf einmal eine Einfahrt sein soll.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 13.06.2013, 11:13
Beitrag #22





Guests






Falschparker 999,Noch etwas fällt mir dazu ein:Der Tatvorwurf lautet:"Sie parkten länger als 3 Stunden in einer Ein- / Ausfahrt und behinderten dadurch andere)."

Bei diesem Tatbestand ist zwingend eine Konkretisierung erforderlich.Konkretisiert werden muss nämlich wer hier tatsächlich "behindert" wurde.
Es müsste eigentlich auf dem Bescheid,welchen du erhalten hast,mit drauf stehen.Vielleicht kannst du da nochmal drauf schaun.
Eine Behinderung des Nutzungsberechtigten bei der Zufahrt zum Grundstück,ist nur dann tatsächlich gegeben,wenn der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Befugter,tatsächlich die Absicht hatte die Zufahrt zum Hinterhof zu durchfahren.Dies war,so wie ich das sehe,hier aber nicht der Fall.
Eine Behinderung des Grundstückseigentümers daran vor dem Gebäude zu Parken(meinetwegen auch zum Be-und Entladen),hätte bedeutet,ihm gleichzeitig zu gestatten auf dem Gehweg zu parken.Wurden Fußgänger behindert,hätte der Anzeigende gleichzeitig eingeräumt,dass er den falschen Tatbestand gewählt hat.
Wie schon mehrfach erörtert,muss eine Behinderung immer konkret vorhanden sein,um im Tatbestand Verwendung finden zu können.Die bloße Annahme oder Erwartung einer Behinderung,reicht nicht aus um sie in die Anzeige mit aufzunehmen.
Unterm Strich lässt sich sagen,dass die Anzeige in der Form nur rechtmäßig ist,wenn du auf der Fahrbahn geparkt hattest,der Vermieter(Grundstückseigentümer)
tatsächlich die Absicht hatte,die Durchfahrt zum Hof zu nutzen und der Anzeigende über einen Zeitraum von 3 Stunden keine Bewegung deines Fahrzeugs nachweisen kann.

Vielleicht kannst du das mit der "Behinderung"noch heraus finden.Schau mal auf den Verwarngeldbescheid oder erfrage dies bei der Bußgeldstelle bzw.zuständigen Behörde.Dies wirst du dann wahrscheinlich jedoch auf dem Anhörungsbogen machen müssen,der dem Verwarngeldbescheid beiliegt.Man könnte es aber erstmal mit einem Anruf versuchen.

Diese Details hatte ich bei meinem letzten Beitrag noch außer Acht gelassen.Es war ja auch schon mitten in der Nacht und ich nicht mehr so aufnahmefähig nach einer langen Schicht.

In jedem Fall hast du aber dennoch verbotswidrig geparkt,nur wahrscheinlich auf dem Gehweg,statt vor der Einfahrt,wie zuvor schon mir erläutert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 13.06.2013, 11:20
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (er1sbg @ 13.06.2013, 12:13) *
Konkretisiert werden muss nämlich wer hier tatsächlich "behindert" wurde.
Es müsste eigentlich auf dem Bescheid,welchen du erhalten hast,mit drauf stehen.
Nö, muss nicht. Es muss nur im Zweifelsfall dem Richter glaubhaft gemacht werden, dass da jemand behindert wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 13.06.2013, 11:31
Beitrag #24





Guests






Zitat
Falschparker_999: Für Fußvolk und Radfahrer ist mehr als genug Platz, und wie gesagt lassen Politessen die dort geparkten Autos in Ruhe, es sei denn, der Fußweg wir unzulässig eingeengt.

sehr tollerante Politessen habt ihr da!
Aber gut,wenn man sich darauf verlassen kann,dort nicht angezeigt zu werden,würde ich da auch als Anwohner parken wollen. smile.gif

Zitat (Mitleser @ 13.06.2013, 12:20) *
Zitat (er1sbg @ 13.06.2013, 12:13) *
Konkretisiert werden muss nämlich wer hier tatsächlich "behindert" wurde.
Es müsste eigentlich auf dem Bescheid,welchen du erhalten hast,mit drauf stehen.
Nö, muss nicht. Es muss nur im Zweifelsfall dem Richter glaubhaft gemacht werden, dass da jemand behindert wurde.

Bei einerTatbestandsnummer,die eine Behinderung enthält,muss die Behinderung auf die Anzeige mit raufgeschrieben werden bzw.angegeben werden,wer behindert wurde.Ohne diese Angabe,wäre die handgeschriebene Anzeige so ungültig.
Wurde die Anzeige mit einem mobilen Datenerfassungsgerät getippt,wird die Anzeige garnicht erst vollendet und ausgedruckt,ohne die Eingabe der Behinderung als Konkretisierung.Auf dem Ausdruck,sofern am Fahrzeug angeheftet,kann man diese dann auch lesen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 13.06.2013, 11:31
Beitrag #25


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Falschparker_999 @ 13.06.2013, 11:46) *
ja, das ist ein umgelegter Poller!! Der ist aber schon dermaßen vandalisiert worden, daß er seit min. 8 Jahren ohne Funktion da liegt.
Ein weiteres Indiz dafür, daß die Ein"fahrt" nicht für Autos gedacht ist. ...
Poller die umlegbar sind, sind ein Indiz, daß man dort manchmal fährt.

Nur wenn er absolut fest einbetoniert ist, dann ist die Zufahrt nicht zum Befahren.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
titus22
Beitrag 13.06.2013, 12:02
Beitrag #26


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 86
Beigetreten: 10.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36404



Würde Falschparker_999 aber IN der Einfahrt stehen, könnte das vom Ordnungsamt nicht geahndet werden, oder?

Den Zusatz "mit Behinderung" verstehe ich nicht. Wenn ich der BMW-Fahrer wäre und aus "meiner" Einfahrt möchte, muss das Ordnungsamt doch ein Abschleppen veranlassen. Wo ist denn der Sinn, für soetwas das Ordnungsamt zu rufen und dann doch gar rausfahren zu wollen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 13.06.2013, 12:05
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Man kann auch rausfahren wollen (-> Behinderung), dies aber wegen der aktuellen Blockade dennoch unterlassen wollen (-> kein Abschleppen).
Bisweilen darf man die Blockade auch nicht auflösen und muss sich aufs Laufen, Taxi oder einen freien Strassenparkplatz verweisen lassen (Schadenminderungspflicht).

Denkbar ist daher Vieles.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 13.06.2013, 12:31
Beitrag #28





Guests






Zitat (titus22 @ 13.06.2013, 13:02) *
Würde Falschparker_999 aber IN der Einfahrt stehen, könnte das vom Ordnungsamt nicht geahndet werden, oder?

Den Zusatz "mit Behinderung" verstehe ich nicht. Wenn ich der BMW-Fahrer wäre und aus "meiner" Einfahrt möchte, muss das Ordnungsamt doch ein Abschleppen veranlassen. Wo ist denn der Sinn, für soetwas das Ordnungsamt zu rufen und dann doch gar rausfahren zu wollen.


Wenn Falschparker vor der Einfahrt parkt(auf der Fahrbahn) und er die Genehmigung des Grundstückeigentümers dazu hat,dann kann er dort parken.
Parkt er jedoch nicht im Kreise der "Nutzungsberechtigten",also ohne Einwilligung oder Tollerierung des Eigentümers dort,so kann der Eigentümer Polizei oder Ordnungsamt herbei rufen,um die Einfahrt räumen zu lassen.Eine Umsetzung kommt in frage,wenn der Halter nicht zeitnah ermittelt,bzw.erscheinen kann.
In dem Fall wird auch die Owi-Anzeige gefertigt,die hier schon Gegenstand der Diskussion ist(zumindest Grundtatbestand ohne die 3 Stunden)
Angezeigt werden kann das Parken in einer Einfahrt nur,wenn man sich ganz sicher ist,dass kein Nutzungsberechtigter dort parkt.
Daher wird das Parken vor der Einfahrt meist nur geahndet,wenn umgesetzt wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 13.06.2013, 12:37
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3303
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Zitat (er1sbg @ 13.06.2013, 12:31) *
Bei einerTatbestandsnummer,die eine Behinderung enthält,muss die Behinderung auf die Anzeige mit raufgeschrieben werden bzw.angegeben werden,wer behindert wurde.Ohne diese Angabe,wäre die handgeschriebene Anzeige so ungültig.
Wurde die Anzeige mit einem mobilen Datenerfassungsgerät getippt,wird die Anzeige garnicht erst vollendet und ausgedruckt,ohne die Eingabe der Behinderung als Konkretisierung.Auf dem Ausdruck,sofern am Fahrzeug angeheftet,kann man diese dann auch lesen.

Rechtlich notwendig halte ich die Konkretisierung nicht. Ich habe z.B. die Konkretisierungspflicht auf meinem mobilen Erfassungsgerät ausschalten lassen.
Ich mache da nur handschriftliche Notizen, diese werden in eine Anhörung/Bußgeldbescheid bei Bedarf eingefügt. Auf der Scheibenwischerverwarnung steht aber nur "und behinderten +) dadurch Andere.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 13.06.2013, 13:46
Beitrag #30





Guests






Freisinn,wenn das bei dir so geht.o.k.
Ich muss bei allen Tatbeständen die laut Katalog eine Konkretisierung erforden(mit Sternchen * oder plus +)auch tatsächlich diese mit angeben.
Die so genannten Notizen,kommen ins Feld"Bemerkungen"und sind mir frei überlassen.Diese kann ich dann für eine eventuelle Gegendarstellung verwenden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 13.06.2013, 14:15
Beitrag #31


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Genau so kenne ich es auch.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
titus22
Beitrag 13.06.2013, 14:16
Beitrag #32


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 86
Beigetreten: 10.09.2007
Mitglieds-Nr.: 36404



Zitat (er1sbg @ 13.06.2013, 13:31) *
Parkt er jedoch nicht im Kreise der "Nutzungsberechtigten",also ohne Einwilligung oder Tollerierung des Eigentümers dort,so kann der Eigentümer Polizei oder Ordnungsamt herbei rufen,um die Einfahrt räumen zu lassen.Eine Umsetzung kommt in frage,wenn der Halter nicht zeitnah ermittelt,bzw.erscheinen kann.

Hier wurde aber weder der Halter ermittelt noch ein Abschleppen veranlasst. Infos vom Eigentümer über "Nutzungsberechtigte" wurden augenscheinlich auch nicht eingeholt. Es wurde im Prinzip nichts unternommen, um die Umstände zu bereinigen. Aber genau das erwartet man doch, wenn man das Ordnungsamt in solchen Situationen anruft. Ich kann mir das nur so erklären, dass der BMW-Fahrer das "nur" per Brief/online angezeigt hat und das Ordnungsamt diese Anzeige "vom Schreibtisch aus" bearbeitet und gar nicht vor Ort war.

Kann man das ganze nicht eher als Nötigung einstufen? So weit ich weiß, darf man niemanden am Fortfahren hindern, egal ob dieser richtig oder falsch parkt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 13.06.2013, 14:21
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Na damit wirst Du nicht durchkommen. Es bleibt aber (bei Berechtigung), sich immer wieder hinzustellen und zu lächeln. Irgendwann hat die Behörde dann die Faxen dicke.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
biffer
Beitrag 13.06.2013, 15:29
Beitrag #34


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 248
Beigetreten: 22.06.2007
Wohnort: Osthessen
Mitglieds-Nr.: 33280



Zitat (Mitleser @ 13.06.2013, 12:20) *
Zitat (er1sbg @ 13.06.2013, 12:13) *
Konkretisiert werden muss nämlich wer hier tatsächlich "behindert" wurde.
Es müsste eigentlich auf dem Bescheid,welchen du erhalten hast,mit drauf stehen.
Nö, muss nicht. Es muss nur im Zweifelsfall dem Richter glaubhaft gemacht werden, dass da jemand behindert wurde.

Hierzu mal folgende hypothetische Überlegung:

Angenommen, es lag tatsächlich keine konkrete Behinderung vor, die entsprechende Verfolgungsbehörde weigert sich trotz eines Hinweises aber, den Tatvorwurf abzuändern und es kommt zu einem Bußgeldbescheid und nach Einspruch gegen diesen dann schließlich zu einer Hauptverhandlung. Darf der Richter dann nur über den gemachten Tatvorvorwurf insgesamt – also inkl. Behinderung – entscheiden und müsste in diesem Falle freisprechen bzw. das Verfahren einstellen, oder kann es auch dazu kommen, dass man dann wegen des korrekten Tatvorwurfs ohne Behinderung verurteilt wird? Falls letzteres, wie verhält es sich dann mit den Gerichtskosten? Wenn man diese dann trotzdem zahlen muss, wenn auch nur teilweise, hätte man im Grunde ja nichts gewonnen.


--------------------
Dubium sapientiae initium.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 00:39