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> Augenarzt erteilt Fahrverbot, Thread von @Eifelengel
Eifelengel
Beitrag 06.06.2013, 15:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute
Ich hab mal ne ganz dringende Frage: komme grad mit meinem Mann vom Augenarzt und der hat ihm gesagt das er kein Fahrzeug mehr führen darf weil er keine 60 Prozent Sehstärke mehr hat. Er sagte ihm das er auf einem Auge nur 30-35 % und auf dem anderen Auge 40-45 % Sehkraft hat also insgesamt nur max. 50 % . Jetzt hab ich aber grad hier folgendes gelesen : Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5, Was heißt das jetzt in unserem Fall ? Bitte dringend um schnelle Antwort, mein Mann ist völlig fertig.
Vielen Dank im vorraus
Eifelengel
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jordon
Beitrag 06.06.2013, 15:50
Beitrag #2


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Gemeint sind 0,5 Dioptrien, also 50 % Sehschärfe.
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Scitch
Beitrag 06.06.2013, 16:21
Beitrag #3


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Zitat (jordon @ 06.06.2013, 16:50) *
Gemeint sind 0,5 Dioptrien, also 50 % Sehschärfe.
Korrigiere mich bitte aber Dioptrien bezeichnet doch die Brechkraft, nicht die Sehschärfe...?
Das sind zwei unterschiedliche Werte.

Hallo Eifelengel. wavey.gif

Das ist jetzt ein schwieriger Fall. Gerade da die Sehschärfe (das sei aus eigener Erfahrung gesagt), schwanken kann.
Eventuell sollte er noch einmal eine Zweitmeinung bei einem anderen Augenarzt einholen.

Und selbst dann wäre noch nicht alles komplett verloren. Wie alt ist denn dein Mann? Eventuell wäre ihm ja auch mit einer Augenoperation geholfen, damit er seinen Führerschein behalten kann. (Dazu wäre auch ein Augenarzt der richtige Ansprechpartner)



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Gruß Scitch

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jordon
Beitrag 06.06.2013, 16:29
Beitrag #4


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Ich muß mich anders ausdrücken, ein Wert von 1,0 entschpricht scharfes Sehen, davon bin ich ausgegangen.
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Scitch
Beitrag 06.06.2013, 16:34
Beitrag #5


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Nein. Die Sehschärfe wird extra bemessen und auch extra ausgewiesen.
Die Dioptrien zeigen (vereinfach gesagt) nur an bis zu welchem Abstand du ohne Probleme scharf sehen kannst.
Die Fähigkeit deines Auges Konturen zu erkennen (bzw. scharf zu sehen) wird dagegen von der Sehschärfe beschrieben.

Ein Beispiel in eigener Sache: Bis vor einigen Jahren hatte ich auf einem Auge -9 Dioptrien. Allerdings auch 90% Sehschärfe. wavey.gif

Also Eifelengel: Nochmal zu einem anderen Augenarzt (am besten eventuell in einer größeren Klinik).
Bei der Berechnung der Sehschärfe steht übrigens nirgendwo in welcher Zeit eine Antwort erfolgen muss oder ob man dabei die Augen nicht mal ein wenig zusammenkneifen darf. whistling.gif


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Gruß Scitch

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Eifelengel
Beitrag 06.06.2013, 20:39
Beitrag #6


Neuling


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Hallo Scitch wavey.gif
Danke für die schnelle Antwort. Wir erden auf jeden Fall eine zweite Meinung einholen, denn heut Mittag ging es meinem Mann nicht so gut(schlechte Nachricht vom HA- sein Immunsistem bekämpft seine Leber und macht sie kaputt) wir hatten Nachtschicht,wenig (3h) geschlafen,dann hat er Tropfen in die Augen bekommen wegen dem Augenhintergrund ansehen und wir hatten das Gefühl das der Arzt was gegen meinen Mann hat weil er 7 Jahre nicht beim Augenarzt gewesen ist - das hat er ihn auch spüren lassen. Was ich mich noch frage: darf ein Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen ? Das hab ich noch nie gehört !

Der Augenarzt will das Fahrverbot dem Strassenverkehrsamt melden- wir warten erst mal ab. whistling.gif
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jfk
Beitrag 06.06.2013, 20:48
Beitrag #7


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Zitat (Eifelengel @ 06.06.2013, 21:39) *
Was ich mich noch frage: darf ein Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen ? Das hab ich noch nie gehört !

Soweit ich weiß: nicht.
Auch ein Augenarzt ist an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Auftraggeber der Untersuchung war doch sicherlich dein Mann, oder? Dann hat der Augenarzt die Werte nicht an das StVA weiterzugeben.

Allerdings sollte dein Mann die schlechten Ergebnisse ernst nehmen. Was hat er davon, wenn der Augenarzt zwar tatsächlich nichts meldet, aber dein Mann aufgrund seiner Augen wirklich nicht genügend sieht? Beim ersten Unfall aufgrund der mangelnden Sehkraft wird er sich wohl gehörig in den H***** beißen.

Wußtet ihr von den schlechten Augen? Dann ist es wohl wirklich ziemlich unvernünftig, sich über einen so langen Zeitraum nicht beim Augenarzt blicken zu lassen.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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geckolino
Beitrag 06.06.2013, 20:56
Beitrag #8


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Zitat (Eifelengel @ 06.06.2013, 20:39) *
Was ich mich noch frage: darf ein Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen ? Das hab ich noch nie gehört !
Der Augenarzt will das Fahrverbot dem Strassenverkehrsamt melden- wir warten erst mal ab. whistling.gif


Der Augenarzt kann nicht direkt ein Fahrverbot aussprechen. Er kann und muss deinen Mann aber darauf hinweisen, wenn er aufgrund körperlicher Mängel, in diesem Fall mangelndes Sehvermögen, nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Wenn dein Mann trotzdem fährt, obwohl ihm das bewußt ist, greift § 315c StGB. Da geht es um eine astreine Straftat mit ziemlich unangenehmen Folgen.

Grundsätzlich ist der Arzt in diesem Fall zunächst durch die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Wenn allerdings klar ist, dass die Einsicht seitens des Patienten fehlt und abzusehen ist, dass er trotzdem ein Fahrzeug führen wird, darf und muss der Arzt meines Wissens eine entsprechende Meldung machen, da hier das Interesse der Allgemeinheit über dem des Einzelnen steht. Rechtliche Grundlage hab ich dafür allerdings grad keine parat, aber da werden sich sicher noch die Spezialisten melden.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Scitch
Beitrag 06.06.2013, 21:02
Beitrag #9


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Zitat (Eifelengel @ 06.06.2013, 21:39) *
Was ich mich noch frage: darf ein Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen ? Das hab ich noch nie gehört !
Na bei dem Tagesablauf würde ich auch nicht mehr wirklich scharf sehen können. wink.gif
Ein Augenarzt kann jemand nahelegen, dass Auto nicht mehr zu benutzen. Binden ist dies jedoch noch nicht.
Erst wenn die Führerscheinstelle dies ebenfalls so sieht. Generell ist ein Arzt erst einmal zum Schweigen verpflichtet.
Eine Ausnahme wäre, wenn ein rechtfertigender Notstand gegeben ist.

Wenn dein Mann ihm dazu aber keinen Anlass gegeben hat und auch nicht mehr weitergefahren ist dürfte dass auch nicht gegeben sein und der Arzt würde sich auf sehr dünnem Eis bewegen.


Ich kann allerdings jfk nur zustimmen, dass ein Fahren mit solchen Werten durchaus unvernünftig ist. Daher solltet ihr nach einem Weg suchen diese Werte zu verbessern. Leidet dein Mann an einer Augenkrankheit oder ähnlichem, dass seine Sehkraft beeinträchtigt?

Der Tipp mit einem Augentest (auch einem unverbindlichen) in einer größeren Klinik rührt übrigens daher, dass nach meiner eigenen Erfahrung Augenärzte in kleineren Praxen leider auch des öfteren mit der Rechtslage nicht völlig vertraut sind. Und ab und an leider auch "schnelle" Urteile fällen. Als ich meinen Bootsführerschein machte sprach mir mein Augenarzt hierfür ebenfalls die Eignung ab (nach ca. 3 Minuten die er mich begutachtete), zwei andere Augenärzte hatten damit jedoch keinerlei Probleme und auch deutlich mehr Zeit für mein Anliegen. Also direkt morgen früh ans telefon setzen und ab zur nächsten Meinung. wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 06.06.2013, 21:14
Beitrag #10


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Ich habe dem Problem von @Eifelengel einen eigenen Thread spendiert.


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GM_
Beitrag 06.06.2013, 22:48
Beitrag #11


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Zitat (Eifelengel @ 06.06.2013, 16:43) *
Jetzt hab ich aber grad hier folgendes gelesen : Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5, Was heißt das jetzt in unserem Fall ?

Zwischen 0,5 und 0,7 kommt es darauf an, ob ein Facharzt die Fahrtauglichkeit bescheinigt.

Das bedeutet, dass man bei 0,5 nicht einfach so von Fahrtauglichkeit ausgehen kann.

Was hat er denn?

Grauer Star? Hatte ich auch, am Ende kurz vor der 1. OP war ich auch runter auf ca. 50%. Jetzt, nach beiden OPs sehe ich wie ein Roboter, 200%. gugschdu.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Stromboli
Beitrag 07.06.2013, 08:34
Beitrag #12


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Wenn es um die Fahrerlaubnisklassen A, B und BE geht, ist eine Sehschärfe von 0,5 ausreichend.
Vermutlich hat Dein Mann die FE vor dem 31.12.1998 erworben. Da galt (für die damalige) Klasse 3 ein Mindestsehvermögen von 0,6 (bei Einäugikeit), bzw. 0,4/0,2 bei Beidäugigkeit. Ich würde jetzt mal annehmen, dass Dein Mann eine (funktional) Einäugigkeit hat, weil der Augenarzt von 0,6 gesprochen hat. Im Rahmen einer Besitzstandsregelung haben diese alten Anforderungen für Inhaber einer alten FE weiterhin Bestand. Denn eigentlich sind die Anforderungen an das Sehvermögen seit damals verschärft worden. Aber: die ehemalige Klasse 3 gibt es nicht mehr. In ihr waren (grob gesagt) die heutigen Klassen B/BE (PKW / mit Anhänger über 750 kg) und C1/C1E (7,5 Tonner / mit Anhänger) enthalten. Für den Bereich C1/C1E bedeutet die Altfallregelung einen Vorteil, weil die damaligen Anforderungen geringer waren. Für den Bereich B/BE bedeutet sie jedoch eine Verschärfung der Anforderungen. Kannst Du in der Anlage 6 der FeV nachlesen.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php

Was heißt das nun konkret für Deinen Mann? Wenn die Ergebnisse vom Augenarzt korrekt sind, dann reicht das für die Klassen B/BE. Er dürfte dann nur keine 7,5-Tonner mehr fahren. Ob er dann einen neuen Kartenführerschein mit B/BE bekommt, oder in den alten FS eine entsprechende Beschränkung eingetragen werden kann, dass müssten die FS-Experten beantworten können.

Nach nur 3 Stunden Schlaf und dann auch noch psychisch angeschlagen zum Sehtest zu gehen, das war keine gute Idee. Dein Mann sollte noch mal gut ausgeschlafen zu einem anderen Augenarzt gehen.
Wenn das Sehvermögen für die Klassen B/BE ausreicht, dann würde ich mir gleich ein augenärztliches Gutachten machen lassen (nicht so ganz billig). Das Gutachten würde ich mir dann in den Schreibtisch legen und guten Gewissens weiter PKW fahren. Und wenn sich dann doch die FEB melden sollte, dann würde ich das Gutachten vorlegen. Dann gäbe es eben nur einen B/BE Führerschein bzw. einen Eintrag in der alten Pappe.

Und bitte in Zukunft regelmäßig die Augen untersuchen lassen!

Gruß
Stromboli


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jordon
Beitrag 07.06.2013, 09:58
Beitrag #13


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Der Arzt kann aber seine Erkenntnisse der FSST mitteilen.
Was ist denn nun die 0,5 für eine Einheit auf die in der Anlage 6 immer verwiesen wird?
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Mr.T
Beitrag 07.06.2013, 10:07
Beitrag #14


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Zitat (Stromboli @ 07.06.2013, 09:34) *
Was heißt das nun konkret für Deinen Mann? Wenn die Ergebnisse vom Augenarzt korrekt sind, dann reicht das für die Klassen B/BE. Er dürfte dann nur keine 7,5-Tonner mehr fahren.
Als Altinhaber? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Scitch
Beitrag 07.06.2013, 10:24
Beitrag #15


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Zitat (jordon @ 07.06.2013, 10:58) *
Der Arzt kann aber seine Erkenntnisse der FSST mitteilen.
Was ist denn nun die 0,5 für eine Einheit auf die in der Anlage 6 immer verwiesen wird?
Die 0,5 beschreibt die, angegebene, Einheit der Sehschärfe. Also 50% Sehschärfe. (Ist etwas verwirrend gemacht...beamtendeutsch eben) dry.gif
Der Arzt kann die Erkenntnisse nicht ohne weiteres der Führerscheinstelle mitteilen. Damit würde er gegen die ärztliche Schweigepflicht verstossen und sich strafbar machen. Ausgenommen wenn er davon ausgehen muss, dass Eifelengels Mann sich seiner Empfehlung wiedersetzt und weiter das Fahrzeug nutzt.


Zitat (Mr.T @ 07.06.2013, 11:07) *
Als Altinhaber? unsure.gif
Als Altinhaber hatte er zwar das Recht erworben, dieses Fahrzeug zu führen, er besitzt inzwischen jedoch dazu dann offensichtlich nicht mehr die Fähigkeit dazu. Wieso sollte man ihm dann aber gleich alle Führerscheinklassen aberkennen? Bei einer Umschreibung in einen neuen Führerschein können ihm die Klassen, für die er weiterhin befähigt wäre ja nicht einfach aberkennen oder liege ich da falsch? think.gif


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Mr.T
Beitrag 07.06.2013, 10:32
Beitrag #16


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Wenn ein Altinhaber die Voraussetzungen für die Klasse 3 (noch) erfüllt, erfüllt er die Voraussetzungen für die Klassen BE und C1E.


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Scitch
Beitrag 07.06.2013, 10:37
Beitrag #17


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Aber die erfüllt er ja momentan nicht...darum geht es doch hier oder verstehe ich dich gerade falsch? unsure.gif


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Mr.T
Beitrag 07.06.2013, 10:53
Beitrag #18


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@Stromboli hatte geschrieben:
Zitat (Stromboli @ 07.06.2013, 09:34) *
Wenn die Ergebnisse vom Augenarzt korrekt sind, dann reicht das für die Klassen B/BE. Er dürfte dann nur keine 7,5-Tonner mehr fahren.
Und darauf bezogen sich meine Anmerkungen.


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Scitch
Beitrag 07.06.2013, 11:20
Beitrag #19


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Dann habe ich dich da falsch verstanden, entschuldige bitte. wavey.gif


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Stromboli
Beitrag 07.06.2013, 11:27
Beitrag #20


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Zitat (Mr.T @ 07.06.2013, 10:32) *
Wenn ein Altinhaber die Voraussetzungen für die Klasse 3 (noch) erfüllt, erfüllt er die Voraussetzungen für die Klassen BE und C1E.

Zitat (Mr.T @ 07.06.2013, 10:53) *
@Stromboli hatte geschrieben:
Zitat (Stromboli @ 07.06.2013, 09:34) *
Wenn die Ergebnisse vom Augenarzt korrekt sind, dann reicht das für die Klassen B/BE. Er dürfte dann nur keine 7,5-Tonner mehr fahren.
Und darauf bezogen sich meine Anmerkungen.

Vielleicht kam das nicht deutlich genug rüber:
die Ergebnisse vom Augenarzt würden bei Beidäugigkeit nach der Bestandsregelung für die Klasse 3 reichen. Da der Augenarzt aber einen Visus von 0,6 haben wollte, bin ich von einer funktionalen Einäugigkeit ausgegangen. Und dann reicht das Sehvermögen nach der Bestandsregelung nicht mehr.
Der Sinn dieser Bestandsregelung war doch aber wohl, Altinhaber nicht nach den neueren strengeren Vorgaben zu prüfen. Im Fall des TE wäre aber die Altregelung für ihn ungünstiger, zumindest in Bezug auf PKW. Hier könnte und müsste er sich doch auf die Neuregelungen für die Klassen B/BE berufen können. Ich glaube nicht, dass das irgendwo geschrieben steht, aber der TE darf doch nicht schlechter gestellt werden, als jemand, der als Ersterwerber die Klassen B/BE haben möchte.

Gruß
Stromboli


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Stromboli
Beitrag 07.06.2013, 11:56
Beitrag #21


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Zitat (jordon @ 07.06.2013, 09:58) *
Was ist denn nun die 0,5 für eine Einheit auf die in der Anlage 6 immer verwiesen wird?

Um das mit der Sehschärfe (Visus) mal aufzuklären:
Es handelt sich um das Auflösungsvermögen des Auges, also um die Fähigkeit, zwei Objekte als getrennt zu erkennen.
Wenn zwei Objekte, die 1´ (1 Winkelminute) auseinander liegen, noch erkannt werden, spricht man von einem Visus von 1,0. Wenn z.B. nur Objekte erkannt werden, die 2´ auseinander liegen, beträgt der Visus 0,5.
Der Visus ist also: 1 geteilt durch die Auflösung in Winkelminuten.

Die häufig zu findenden %-Angaben sind eigentlich nicht korrekt.


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nachteule
Beitrag 07.06.2013, 14:30
Beitrag #22


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Hallo, Eifelengel,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es ist verständlich, dass Dein Mann mit dieser Situation nicht so recht klar kommt.

Man darf jedoch nicht vergessen, dass jemand, der schlecht sieht und dies nicht ausreichend korrigieren kann, eine Gefahr für sich und andere darstellt, wenn er weiter aktiv als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmt.

Vielleicht hilft es ihm ja bei der Einsicht, wenn ihr mal ein paar Fahrten in belebten Gegenden und vielleicht auch mal auf der Autobahn unternehmt, natürlich mit Deinem Mann als Beifahrer, nicht als Fahrer.

Bei diesen Fahrten soll Dein Mann allerdings mal genauso "mitfahren", als wenn er selber am Lenkrad sitzt und ihr vergleicht dabei mal, ob er Verkehrszeichen, andere Fahrzeuge, Personen und vor allem brenzlige Situationen genauso schnell und gut wahrnimmt, wie Du.

Möglicherweise sieht er dann selber ein, dass es zumindest zur Zeit nicht ratsam ist, selber zu fahren und dass er daran, wenn seine Sehkraft nicht wieder hergestellt oder korrigiert werden kann, auch nichts ändern sollte.

Dem Arzt kann man jedenfalls keinen Vorwurf machen, im Gegenteil.

Es ist sicher nicht falsch, auch mal einen zweiten Facharzt zu besuchen, aber selbst, wenn dieser, z. B. aus Gutmütigkeit, zustimmt, dass Dein Mann fahrtauglich ist, solltet ihr mit dieser Diagnose vorsichtig sein, denn was hat er davon, wenn jemand ihm nach dem Mund redet und danach verursacht er einen schweren Unfall?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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VorsichtigFahrer
Beitrag 07.06.2013, 21:29
Beitrag #23


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Aber es gibt viele Ärzte, die oft etwas sehen, was gar nicht ist, weil sie einem wahrscheinlich eine Behandlung aufdrücken wollen.

Ich wollte eig. zum HNO-Arzt meines Vertrauens gehen, aber ich bin zum nächsten Hausarzt gegangen, weil ich zugegebenermaßen zu faul war, 40 km zu fahren, hatte nur ein Brennen in der Nase. Ergebnis: Rachenentzündung, Mittelohrentzündung und ich wäre kurz vor einer Hirnhautentzündung, hat mir dazu noch Antibiotika verschrieben. Am nächsten Tag war ich bei meiner HNO-Ärztin: nichts in der Hinsicht war da, wurden auch Röntgen-Aufnahmen gemacht.

Bei meinem Vater nach der OP meinte die Ärztin in der Reha, sein Vorhofflimmer wurde sein ganzes Leben lang bleiben. 2 Wochen später beim Kardiologen: kein Vorrhofflimmern zu sehen, nach der OP war alles gut.

Also da muss man auch höllisch aufpassen, zu wem man hingeht.
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Mr.Eierhals
Beitrag 08.06.2013, 05:09
Beitrag #24


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also ganz ehrlich? Ich würd mir nichts schönreden, oder die Ärzte durchtingeln. Man erkennt selber schon ganz gut, obs noch klappt mit den Guckelchen oder nicht...

Wenn ich bei mir feststellen würde, daß es mit dem Sehen nicht mehr klappt, würde ich meinen Lappen freiwillig abgeben und dorthin ziehen, wo ich
1. einen gut ausgebauten ÖPNV ,
2. Versorgungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft
3.ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfeld habe.

Da mein Job mit dem besagten Schein steht oder fällt, entfällt bei mir "4. der Job in der Nähe" natürlich bei mir.


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Kühltaxi
Beitrag 08.06.2013, 06:58
Beitrag #25


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Ärzte wie der Augenarzt des Mannes der TE sind mit ein Grund dafür daß Leute nicht zum Arzt gehen obwohl sie besser sollten. Wer kann es jemandem verdenken Angst vor einem Arztbesuch zu haben wenn ihm dann Führerscheinverlust droht? Ich finde hier sollten die Gesetze geändert werden, unbedingte Schweigepflicht ohne Ausnahme und härteste Strafen bei Brechung dieser. Es ist nicht Aufgabe und Sinn eines Arztes die Allgemeinheit vor jemandem zu schützen.


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Scitch
Beitrag 08.06.2013, 09:10
Beitrag #26


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Zitat (Mr.Eierhals @ 08.06.2013, 06:09) *
Man erkennt selber schon ganz gut, obs noch klappt mit den Guckelchen oder nicht...
Meistens erkennt man dies leider nicht. Denn das Gehirn und die Augen sind leider ziemlich heimtückisch in dieser Hinsicht.
Soll heißen: Bei einem schleichenden Prozess der Verschlechterung der Augen kann sich das Gehirn dem durchaus anpassen, so dass es dem betroffenen kaum auffällt. Gerade daher sind regelmäßige Kontrollen der Augen ja auch so wichtig. thread.gif

@Kühltaxi: Ich finde diese Regelung ehrlich gesagt gut. (wenn sie nicht missbräuchlich angewandt wird)
Dort ist, wie bereits gesagt, ja auch festgeschrieben dass ein Arzt nicht einfach der FSST Meldung erstatten kann weil ihm danach ist. Er muss dies sicher begründen können. Im Zweifel sogar beweisen. Eine Vermutung, dass ein Ungeeigneter fahren könnte, da er ja einen Führerschein habe reicht da nicht aus wenn sich der Betroffene einsichtig zeigt. Dagegen kann man durchaus vorgehen. wavey.gif


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Gruß Scitch

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Kühltaxi
Beitrag 08.06.2013, 09:27
Beitrag #27


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Davon daß der Mann der TE sich uneinsichtig gezeigt hätte habe ich aber nichts gelesen. Das ganze Agieren dieses Augenarztes kommt mir übrigens seltsam vor, erst unfreundlich sein weil der Mann so lange nicht beim Augenarzt war (mal ehrlich, wer geht da schon hin wenn er subjektiv noch gut sieht, schon bei den monatelangen Wartezeiten auf einen Termin), dann nicht berücksichtigen daß der Mann unausgeruht war, jeder Augenarzt müßte wissen daß man für eine Untersuchung bei ihm nach Möglichkeit ausgeruhte Augen haben sollte und dies im Zweifelsfall auch nachfragen. Und als Krönung dann noch gleich eine Drohung es zu melden.


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Scitch
Beitrag 08.06.2013, 09:40
Beitrag #28


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Ich weiss, dass davon nichts zu lesen war. Das habe ich auch bereits in einem meiner ersten Antworten klar so gesagt. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, denn an sich finde ich diese Regelung sehr gut. (Auch wenn diese hier keine Anwendung findet)

Der Mann von Eifelengel sieht aber offensichtlich schon seit längerem nicht mehr allzu gut (worauf die niedrigen Werte hindeuten). Bei einer solchen Einschränkung ist es ratsam eben nicht nur alle 7 Jahre zum Augenarzt zu gehen sondern in kürzeren Abständen. Ich kann die Enttäuschung des Arztes dahingehend gut verstehen.

Ob meine Augen ausgeruht sind wurde ich bisher noch nie bei einem Augenarzt gefragt. Schliesslich liegt es ja (in den meisten Fällen) in meiner Verantwortung und meiner Entscheidung ob ich ausgeruht dort erscheine oder nicht. Berücksichtigen kann man dies als Augenarzt ja auch gar nicht. Entweder man führt die Untersuchung durch oder kann diese dann eben nicht durchführen. In dem Fall wäre es aber für den Patienten ratsamer gewesen den Termin zu verschieben...hat er aber leider nicht.

Jetzt heisst es eben überlegen, was einem für Möglichkeiten bleiben. Zweitmeinung einholen beispielsweise. wavey.gif


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nachteule
Beitrag 08.06.2013, 12:47
Beitrag #29


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Hallo, Kühltaxi,

Du interpretierst möglicherweise einiges in das Verhalten des Arztes hinein, was gar nicht stattgefunden hat, ebenso, wie Eifelengel.

Es ist völlig normal, dass ein Augenarzt sich kritisch äußert, wenn jemand mit solchen Werten vorher jahrelang nicht zum Augenarzt gegangen ist, sondern einfach weiter am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Möglicherweise sind die Werte aufgrund der Müdigkeit ein wenig schlechter ausgefallen als im ausgeruhten Zustand, aber eine ausreichende Sehschärfe wird trotzdem nicht vorliegen.

Die Meldung an die Führerscheinstelle dürfte berechtigt sein, denn dieser Patient hat mit Sicherheit schon vorher gemerkt, dass etwas mit seinen Augen nicht stimmt und ist trotzdem weiter gefahren.

Es ist also damit zu rechnen, dass er es auch weiter machen wird, anstatt einzusehen, dass er erst etwas gegen seine Sehschwäche unternehmen muss.

Fälle wie diese zeigen wieder eindeutig, wie wichtig es wäre, eine regelmäßige Untersuchung der Sehkraft und anderer Faktoren bei einem Fahrerlaubnisinhaber per Gesetz einzuführen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kühltaxi
Beitrag 08.06.2013, 15:10
Beitrag #30


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Mag ja alles sein, aber hier kommt jemand von sich aus zum Arzt weil er Hilfe braucht und dieser benimmt sich als sei er ein Amtsarzt der die Interessen des Staates vertritt. Ich finde ein freiwillig aufgesuchter Arzt sollte immer eine absolute Vertrauensperson sein und nur beraten, wenn es sein muß sehr dringlich, aber nicht anordnen oder gar anschwärzen.
Nehmen wir mal an Herr Eifelengel hätte sowas vorausgeahnt und wäre deshalb gar nicht zum Arzt gegangen, wem wäre damit gedient gewesen?
Eine absolute Schweigepflicht wäre genau wie Babyklappe und anonyme Geburt (wo ja auch viele gegen sind), der Staat erfährt zwar nicht alles was er gerne erfahren würde aber dem eigentlichen Ziel (hier bestmögliche Gesundheit, da das Überleben ungewollter Kinder) ist bestmöglich gedient.


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Scitch
Beitrag 08.06.2013, 15:37
Beitrag #31


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Tut mir leid Kühltaxi aber das sehe zumindest Ich nicht so.
Was ist mit denjenigen, die eventuell bei einem Unfall verletzt werden der verursacht wurde weil der Arzt die Information nicht weitergeben durfte?

Es geht hier auch um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und nicht nur dem Schutz des Führerscheininhabers.
Was wäre denn in dem Falle hier für dich das eigentliche Ziel? Behalten der Fahrerlaubnis trotz eventuell fehlender Eignung zum Führen eines Fahrzeuges?
Dann könnte man ja auch einfach die medizinischen Untersuchungen bzw. Voraussetzungen auch gleich abschaffen und jedem gestatten den Führerschein zu machen.
In meinem Interesse wäre das nicht unbedingt obwohl ich selbst davon betroffen bin.

Nochmal: Keiner von uns war bei diesem Gespräch dabei. Es ist genau so gut möglich, dass der Mann von Eifelengel den Arzt hier missverstanden hat bezüglich der Benachrichtigung der FSST. Den genauen Wortlaut kennen wir nunmal nicht.


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Beitrag 08.06.2013, 16:36
Beitrag #32


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Der Arzt darf ja nur bei Uneinsichtigkeit eine Meldung an die FEB machen.

Folglich würde ich die Diagnose des ersten Arztes ohne Widerspruch zur Kenntnis nehmen, und gut, mit ihm zu streiten ist höchstens kontraproduktiv.

Das schließt überhaupt nicht aus, dass man danach zu einem weiteren Arzt geht, und wenn der das positiver sieht als der Erste, dann muss man das ja mit dem Ersten weder ausdiskutieren noch muss der das wissen.

Kein Arzt ist eine absolute Autorität, noch darf man sich seinen Arzt selber aussuchen.

Wenn natürlich andere Ärzte mehrheitlich das selbe sagen wie der Erste, dann liegt wohl tatsächlich keine Fahrtauglichkeit mehr vor, und man muss die Konsequenzen ziehen, dies aber selber und nicht auf Grund einer Meldung an die FEB.

Als ich vor meinen OPs bei etwa 60% war sagte die Ärztin zu mir, ich könnte selber entscheiden ob ich noch fahren kann, aber wenn ich fahre soll ich besonders vorsichtig sein, nicht so schnell fahren usw., und daran habe ich mich bis zur OP des ersten Auges dann auch gehalten.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Kühltaxi
Beitrag 08.06.2013, 19:41
Beitrag #33


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Zitat (Scitch @ 08.06.2013, 16:37) *
Was wäre denn in dem Falle hier für dich das eigentliche Ziel? Behalten der Fahrerlaubnis trotz eventuell fehlender Eignung zum Führen eines Fahrzeuges?

Eine eigenverantwortliche Entscheidung ob man fährt oder nicht bei weiterbestehender Fahrerlaubnis. Das hat auch den Vorteil daß wenn die Fahrtauglichkeit wieder besteht man wieder fahren kann ohne sich irgendwelchen Begutachtungen unterziehen und im ungünstigen Fall sogar Prüfungen neu machen zu müssen.


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Scitch
Beitrag 08.06.2013, 20:14
Beitrag #34


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Und was passiert, wenn man sich eigenverantwortlich entscheidet man verfüge über die Vorraussetzungen und verletzt bei einem Unfall einen anderen Verkehrsteilnehmer?

Und wer entscheidet danach über die Fahrtauglichkeit bzw. ob man diese wiedererlangt hat?
Was wenn derjenige danach schlicht keinerlei Tests mehr absolviert, um sich nicht eingestehen zu müssen, dass die Fahrtauglichkeit weiter abgenommen hat?
Und selbst wenn dies der Fall sein sollte: Was dann? Der Arzt kann ja sowieso nicht eingreifen. Wer sollte es also, egal ob ohne oder mit Begutachtungen, überhaupt erfahren?

Tut mir leid aber so ein System würde absolut nichts mehr aussagen. Denn das Wort Fahrtüchtigkeit hätte dann ja keinerlei Bedeutung mehr. unsure.gif

P.S.: Außerdem können wir uns ja gerne Gedanken machen wie man dieses System verbessern könnte. Momentan müssen sich Eifelengel und ihr Mann aber mit den momentanen Lage auseinandersetzen und daher sollten wir vielleicht dabei bleiben und dies in einem anderen, extra Thread weiterführen? wavey.gif


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nachteule
Beitrag 08.06.2013, 20:32
Beitrag #35


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Hallo, Kühltaxi,

der Arzt darf nicht einfach so eine Mitteilung an die Fsst machen, sondern nur, wenn tatsächlich ein Grund vorliegt.

Nicht einmal dann, wenn der Patient fast blind ist, aber ihm erklärt, dass er die Finger vom Lenkrad lässt, darf er von sich aus eine Mitteilung machen, sondern erst dann, wenn er sieht, dass der Patient uneinsichtig ist und weiter fahren will, obwohl er eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Es kann also gut sein, dass der Mann der TE den Arzt falsch verstanden hat oder aber, dass der Mann völlig uneinsichtig gewesen ist und dem Arzt trotz der Empfehlung, nicht zu fahren, erklärt hat, dass ihn diese Empfehlung nicht interessiert.

Aufklären kann dies nur die TE.

Es würde nicht das Geringste dagegen sprechen, wenn ein Patient mit dieser Diagnose seine Fahrerlaubnis quasi ruhen lässt, indem er schlicht und ergreifend nicht mehr fährt, entweder, bis er wieder fahren kann und darf oder bis er irgendwann den Weg allen Irdischen geht.

Leider sind viele nicht so vernünftig und somit bleibt bei diesen nur die Option, die Sicherheit anderer durch ein Verbot bzw. durch die Entziehung der Fahrerlaubnis zu gewährleisten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kühltaxi
Beitrag 09.06.2013, 10:49
Beitrag #36


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Zitat (Scitch @ 08.06.2013, 21:14) *
Und was passiert, wenn man sich eigenverantwortlich entscheidet man verfüge über die Vorraussetzungen und verletzt bei einem Unfall einen anderen Verkehrsteilnehmer?

Man wird dafür dementsprechend bestraft und kann sich nicht darauf berufen daß die anderen einen hätten aus dem Verkehr ziehen müssen. Ich bin grundsätzlich für solch ein Rechtssystem, so viel Eigenverantwortung wie möglich und so wenig Minority Report wie gerade nötig.

Zitat (Scitch @ 08.06.2013, 21:14) *
Und wer entscheidet danach über die Fahrtauglichkeit bzw. ob man diese wiedererlangt hat?

Man selbst unter Zuhilfenahme ärztlicher Beratung.


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Eifelengel
Beitrag 11.06.2013, 17:07
Beitrag #37


Neuling


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Hallo Leute wavey.gif
Vielen lieben Dank für eure Anteilnahme clapping.gif nun hat es sich bestätigt >>>der Aiugenarzt hatte was gegen meinen Mann weil er 7 Jahre nicht da war und keine Zusatzuntersuchung machen lassen wollte die die Krankenkasse nicht bezahlt - sprich die wir hätten bezahlen müssen. Wir waren heut bei Fielmann ( wo mein Mann regelmäßig vorstellig wurde und seine Brillengläser immer seiner Sehstärke anpassen ließ ) dort wurde ein Sehtast gemacht und der fiel so aus : linkes Auge eine Sehstärke von 65 % und rechts 85 % mit Brille 100 % so der Optikermeister!!! Nun warten wir mal gaaanz entspannt ab ob der Augenarzt was unternimmt. whistling.gif
Liebe Grüße aus der Eifel
Eifelengel
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jfk
Beitrag 11.06.2013, 17:10
Beitrag #38


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Äh - um welche Fahrerlaubnisklassen geht es hier?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Kühltaxi
Beitrag 11.06.2013, 17:45
Beitrag #39


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Ich habe ja schon vermutet daß dieser Augenarzt nicht ganz koscher ist, jetzt bestätigt es sich. Wollte iGeL-Leistung verkaufen, hat seinen Willen nicht gekriegt und droht Rache an. Da wird wohl kaum was kommen und wenn doch würde ich den Spieß mal rumdrehen, sprich Medung dieses Vorfalls an die kassenärztliche Vereinigung, dann darf er vielleicht demnächst nur noch Privatpatienten abzocken. whistling.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 11.06.2013, 18:49
Beitrag #40


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Ahm.....
Gilt denn etwa nicht
Augenarztmeinung > Optikermeinung?

Also für die FSST?


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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GM_
Beitrag 11.06.2013, 18:52
Beitrag #41


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Die Sehleistung die tatsächlich vorhanden ist läßt sich doch jederzeit durch einen Augenarzt nachweisen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 09:02