Wann darf die Zulassung verweigert werden? |
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Wann darf die Zulassung verweigert werden? |
29.05.2013, 09:31
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 29.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68709 |
Die Situation ist: Als Hartz4-Empfänger versuche ich grad mich aus H4 rauszustrampeln, hab ne neue Ausbildung gemacht. Um aber in diesem Bereich arbeiten zu können, muss ich mobil sein. Hab mir also für ein paar hundert angesparten Euro einen Gebrauchtwagen gekauft, allerdings verweigerte mit heute das Straßenverkehrsamt die Zulassung. Grund: Weil ich noch Schulden bei der Stadtkasse hätte. Die müßten mir erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Ich habe tatsächlich noch was bei der Stadt offen, allerdings betrifft die die Entwässerung (Abpumpen einer Fäkaliengrube). Ich hab natürlich schon gegooglet, finde aber nur, dass die Zulassung verweigert werden kann, wenn man aus anderen KFZ-Angelegenheiten Schulden hat. Das ist aber bei mir nicht der Fall. Dieser Wagen wäre das erste Fahrzeug, was ich jemals auf meinen Namen zulassen würde. Es kann also keine Steuerschuld (KFZ) oder sonstiges in Verbindung mit einem Auto/Anhänger bestehen. Oder gibt es Gesetze, dass eine Zulassung verweigert wird, wenn man generell bei der Stadt/Gemeinde Schulden hat? Oder kann es sein: Ich habe noch eine Strafe offen (mit dem Fahrrad falsche Seite gefahren), wovon aber schon 60 Euro gezahlt sind, 20 sind noch offen. (Ratenzahlung) Kann das der Grund sein? Ich bedanke mich fürs Lesen und eure Antworten. |
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29.05.2013, 09:37
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Warum musst Du das Auto denn auf Dich zulassen? Oma/Opa haben vielleicht noch ein bisschen Versicherungsrabatt für Dich... Wurde Dir die Verweigerung schriftlich ausgesprochen? Denn dann müssen sie auch eine Rechtsgrundlage angeben. Welchen Status haben denn Deine Schulden bei der Stadtkasse? Mahnung oder Vollstreckung? ...und über welchen Betrag reden wir gerade? Oft gilt auch "Zahlen schafft Frieden", denn die offene (und unbestrittene?) Forderung der Stadt holt Dich so oder so ein. Ggf. wird Dir das Auto gepfändet und verwertet und damit hast Du hast dann richtig Geld versenkt. |
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29.05.2013, 09:54
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 29.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68709 |
Danke erstmal für die Antwort. Auf jemand anderen zulassen kann ich nicht. Ich hab niemanden außer meinem Hund. Schriftlich wurde mir das nicht ausgesprochen. Man sagte mir nur: Wenn ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis 12.30 Uhr hätte, könnte ich ohne Wartenummer drankommen.
Der Schuldenstand bei der Stadt ist jedenfalls so hoch, dass ich den nicht mal eben bezahlen kann. Aber das ist ja der Witz an der Sache. Ich will ja endlich wieder arbeiten. U.a., um meine Schulden zu zahlen. Das geht aber nur mit Auto. Auto will die Stadt mir aber offensichtlich nicht geben, verzichtet sogar auf die KFZ-Steuer. Ohne Auto bleiben die Schulden bestehen, mit Schulden krieg ich kein Auto, etc etc |
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29.05.2013, 10:00
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
die Stadt [...] verzichtet sogar auf die KFZ-Steuer. Ohne Auto bleiben die Schulden bestehen, mit Schulden krieg ich kein Auto, etc etc Die Stadt bekommt die Kfz-Steuer aber leider nicht. Wenn Dir die Brücke "Unbedenklichkeitsbescheinigung" gebaut wird, dann nutze sie auch! Ruf im kommunalen Steueramt (oder wer auch immer Geld von Dir will) an und schildere Dein Problem. Offen miteinander reden. Du kannst ja bei der Gelegenheit gleich mal den Vorschlag einer Ratenzahlung für die offenen Posten machen... Wer will Dir dann noch die Zulassung verwehren? |
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29.05.2013, 10:00
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Nach dem §1 Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung NRW kann dir die Zulassung nur verweigert werden, wenn du Rückstände aus vorrangegangenen Zulassungsvorgängen entstanden sind!
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29.05.2013, 10:07
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 29.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68709 |
Danke für den Hinweis auf das §1 Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung NRW. Mit diesen Fakten kann ich mich auch bei der Stadtkasse melden. Ich werde euch gern auf dem Laufenden halten.
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29.05.2013, 12:12
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 02.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61588 |
Dann beantrage schriftlich die Kfz-Zulassung. Sollte sie verweigert werden, bestehe auf einem rechtsmittelfähigem Bescheid. Dann ab zum Rechtsanwalt. Da die Stadt nicht noch mehr Geld für dich ausgeben möchte, sollte die Zulassung kein Problem sein.
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29.05.2013, 12:32
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
Beratunxhilfeschein beim Amtsgericht besorgen,
damit Rechtsanwalt aufsuchen und die Zulassung - notfalls verwaltunxrechtlich - erzwingen, Überlegungen anstellen bezüglich einer Beschwerde wegen sachfremder Erwägungen des Sachbearbeiters. Wo simmer denn?!? -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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30.05.2013, 03:32
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 29.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68709 |
Entschuldigt die späte Meldung. Habt ihr ne Ahnung, wie schwer es ist jemanden bei der Stadt zu kriegen, wenn ein Feiertag vor der Tür steht? Die Sachbearbeiter haben natürlich Mittwoch nachmittags frei. Nach vielen Umwegen hab ich zumindest eine Ahnung, worum es gehen könnte: Vermutlich steht mein Bußgeld aus der Fahrradsache noch im Computer. Eine Rate (ca. 20,-) fehlt noch, die würde am 01.06. bezahlt. (bzw. 03.06 wegen Arbeitstagen) Mit viel Glück kriege ich die Sachbearbeiterin am Freitag morgen und könnte dann mit ebenfalls viel Glück gerade noch zum Straßenverkehrsamt. Wie liebe ich doch diese Bürokratie in Deutschland. Allein schon, dass man sich die Infos krümelweise selber zusammensuchen muss.
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