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> Beim parken Auto gerammt.
zopyx
Beitrag 16.03.2013, 10:05
Beitrag #1


Neuling


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Gestern, ist mir etwas ziemlich dummes passiert. Ich wollte einkaufen gehen, bin dann beim Parkversuch gegen ein Auto gefahren, weil mein Beifahrer mich in dem Moment erschreckt hat. Hat ordentlich gekracht, hab dann zurückgesetzt und geschaut was passiert ist. An meinem Fahrzeug war die Stoßstange hin, ist ein Stück abgerissen unter dem Licht bzw hing noch halb dran habs dann wo ich geparkt hab komplett abgerissen.

Naja an dem anderen Fahrzeug war meiner Meinung nach nichts dran, bin wohl gegen die Anhängerkupplung gefahren, außerdem hatte das Auto eine ziemlich lange Heckschürze aus Hartplastik, Kratzer hätte man da wohl nicht gesehen. Bin dann erstmal einkaufen gegangen, aufn Rückweg wollte ich mir das ganze nochmal anschauen, da war der aber schon weg...Danach bin ich aufn Schrottplatz, hab mir ne Stoßstange besorgt und das wars dann. Nur mach ich mir jetzt irgendwie Sorgen das bei dem anderen Auto doch was kaputt gegangen ist, und das Jemand den Unfall beobachtet hat und der Polizei gemeldet hat, war immerhin ziemlich voll aufn Parkplatz, nur hab ich Niemand gesehen in dem Moment, den Krach hat aber bestimmt Jemand gehört, nur kann man da ja nicht so leicht abschätzen wo das herkam. Angesprochen oder so hat mich auch keiner, o man ich hab so Schiss ;D

meine Frage: kann mir da noch was passieren, oder ist das eher unwahrscheinlich?
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kabo55
Beitrag 16.03.2013, 10:15
Beitrag #2


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Wenn ein Unfall mit entsprechendem Schaden (über 25 Euro) geschehen ist, so hast du eine Verkehrsunfallflucht begangen.

Dafür kannst du bestraft werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass du als Verantwortlicher ermittelt wirst, ist nicht gar so gering. In vielen Fällen melden sich nachträglich Zeugen, die entsprechende Angaben machen können.

Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 10:05) *
Angesprochen oder so hat mich auch keiner,
Das macht auch nicht jeder Zeuge.

Zitat
o man ich hab so Schiss ;D
Den hättest du dir ersparen können.


Falls du dich innerhalb 24 Stunden nach dem Parkunfall z. B. bei der Polizei meldest, kann dir diese gesetzl. vorgesehene
Zitat
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Vergünstigung zum Vorteil gereichen.

Verletzte Vorschrift
§ 142 StGB
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holoy
Beitrag 16.03.2013, 13:02
Beitrag #3


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Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 10:05) *
weil mein Beifahrer mich in dem Moment erschreckt hat.


was muss man sich darunter vorstellen? think.gif
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nachteule
Beitrag 16.03.2013, 13:33
Beitrag #4


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Hallo, zopyx,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 10:05) *
...., o man ich hab so Schiss ;D

Zu Recht. ranting.gif

Nicht jeder Schaden am Fahrzeug, insbesondere an der Anhängerkupplung, ist für einen Laien ohne weiteres erkennbar.

Im schlimmsten Fall ist die Anhängerkupplung in einem Bereich beschädigt, den man nicht sieht, wenn man nur hinter dem Fahrzeug steht und nicht darunter schaut und dann kommt es vielleicht beim nächsten Hängerbetrieb zu einem schweren Verkehrsunfall.

Hättest Du den Fahrer in dem Supermarkt durch den Lautsprecher ausrufen lassen oder hättest Du ein wenig gewartet, bis er kommt und dann, nach einer gewissen Wartezeit die Polizei verständigt, hättest Du Dir nun keine Sorgen machen müssen.

Die Polizei hätte Dich vielleicht mündlich oder gebührenpflichtig verwarnt und Du würdest vielleicht beim Schadensfreiheitsrabatt etwas Geld verlieren, aber damit wäre das Thema erledigt.

Wirst Du jetzt noch nachträglich als Fahrer ermittelt, kann es Dich Deine Fahrerlaubnis und ein Monatsgehalt an Geldstrafe kosten.

Dazu kommt noch, dass die Versicherung Dich für den Schaden bis zu 2.500.- € in Regress nehmen kann.

Falls Du Dir das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notiert hat, wäre es vielleicht nicht falsch, umgehend über den GdV den Halter zu ermitteln, einen großen Blumenstrauß zu kaufen, mit diesem zum Halter des anderen PKW zu fahren, ihm das Ganze zu beichten und darauf zu hoffen, dass er die Unfallflucht noch nicht gemeldet hat.

Viele Grüße,

Nachteule



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Mahatma Gandhi
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zopyx
Beitrag 16.03.2013, 17:59
Beitrag #5


Neuling


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Danke erstmal, für die Antworten...Hört sich ja nicht so toll an, Problem ist auch das ich nicht viel Zeit hab, fahre morgen früh mit dem Auto in die Schweiz für 3 Monate. Das Kennzeichen von dem hab ich mir auch nicht aufgeschrieben eben weil meiner Ansicht nach nichts passiert ist, außer halt bei mir. Heute hat ich auch voll zu tun, musste die neue Stoßstange montieren was ein ziemlicher Aufwand war, hat ein halben Tag in Anspruch genommen.

Ich wüsste auch nicht wie die Anhängerkupplung von dem beschädigt sein könnte, die Stoßstange von mir war halt ziemlich weich, ein Konstrukt aus Plastik und Schaumstoff, das ging dadurch wie Butter. Trotzdem ist es ein scheiß Gefühl, mein Beifahrer (Bruder) hat auch gemeint ich soll mir da keine Sorgen machen, Unfallflucht finde ich auch bisschen weit hergeholt. Jetzt probier ich mal genau zu erklären wie das ganze passiert ist:

Ich wollte in eine Parklücke fahren, die etwas eng war meiner Meinung nach hätte es noch gepasst, in dem Moment wo ich reinfahren wollte hat mein Bruder plötzlich STOOOOPPP!!!!! geschrien, ja es war richtig laut und ich hab mich fast zu Tode erschreckt, war dann für ca eine Sekunde wie gelähmt tja und dann ist es passiert, KRACH!!! wir haben dann noch rum diskutiert wessen Schuld das jetzt war usw, haben und dann darauf geeinigt, dass jeder von uns etwas dazu beigetragen hat ^^
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VW Fahrer
Beitrag 16.03.2013, 18:12
Beitrag #6


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Eine Anhängerkupplung ist sehr schnell beschädigt. Ich bin mal ziemlich leicht an meine Garagenwand gekommen und schon war die Halterung unter meinem Stoßfänger verbogen und bin da nur leicht gegengeroll.
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zopyx
Beitrag 16.03.2013, 18:22
Beitrag #7


Neuling


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Der Vergleich, ist aber nicht besonderst gut. Eine Garagenwand ist aus beton, meine Stoßstange war aus Plastik...Was zudem noch relativ porös war, klar man kann es nicht komplett ausschließen, aber die Wahrscheinlichkeit ist denke ich mal gering.
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VW Fahrer
Beitrag 16.03.2013, 18:24
Beitrag #8


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Trotzdem, der Aufprall war sehr, sehr gering und der Wagen wurde von Hand geschoben.
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oberfranke1
Beitrag 16.03.2013, 18:31
Beitrag #9


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Sorry dass ich das jetzt poste:

(normal bin ich nicht so....)

Ich HOFFE diesen Unfall und die damit verbundene Flucht wurde von Zeugen wahrgenommen....Und dich ereilt über kurz oder lang die gerechte Strafe....

Denn das geht ja gar nicht...

Und am ende noch Diskutieren, wer denn schuld hat, Der Fahrer oder der Beifahrer....Am Ende ist dir die AH Kupplung noch reingehüpft...

Ich würde mich mal ganz schnell auf die Socken machen, und mich bei der Polizei melden.
Oder auch (klingt komisch) nächste Woche, am selben Tag, ca zur selben Zeit aufm Parkplatz nochmal gucken, ob er wieder da ist....
(Der Mensch ist ein Gewohnheitstier).....Da werden Wocheneinkäufe meist immer im selben Geschäft und zur selben Uhrzeit unternommen....

Gruss
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zopyx
Beitrag 16.03.2013, 18:43
Beitrag #10


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Wie gesagt ich bin ab morgen erstmal für 3 Monate in der Schweiz, auf Montage deswegen hab ich keine Zeit mehr für sowas. Und danach wird das Auto verschrottet ,war nur ein Winterauto. Ich verstehe auch nicht wieso hier gleich welche unfreundlich werden, klar hätte man es besser machen können, aber sowas kann ich mir jetzt nicht erlauben ich muss jetzt noch Vorbereitungen für morgen treffen, packen usw.
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oberfranke1
Beitrag 16.03.2013, 18:56
Beitrag #11


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Und warum hast du dir noch schnell schnell ne Stossstange geholt??? Obwohl er jetzt verschrottet wird???

Denke du weisst ganz genau,dass an dem anderen Fahrzeug mehr ist....

Du möchtest dir hier nur die Absolution erteilen lassen, um mit beruhigtem Gewissen verreisen zu können....

Ruf die Polizei an, die können dir sagen was zu tun ist, auch wenn du längere Zeit im Ausland bist.

In Zeiten von E-mail und Internet ist das alles auch kein Problem mehr
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zopyx
Beitrag 16.03.2013, 19:33
Beitrag #12


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Also erstmal, die neue Stoßstange hab ich geholt weil es 1. scheiße aussieht 2. könnte es ja sein das ich unterwegs von den Polizei angehalten werden, die dann Fragen stellen usw dann krieg ich vermutlich eine Mängelkarte, wenn sowas dann in der Schweiz passiert wäre doppelt beschissen, vorallem weil es da viel teurer ist und ich mich da nicht auskenne(Schrottplatz). Also nee so ein Stress will ich mir einfach ersparen, das Auto wird ja auch nicht sofort verschrottet sondern erst wenn ich wieder da bin.

Die Polizei anrufen? was bitte soll ich denen sagen? ich weiß weder Kennzeichen von dem anderen noch von welcher Marke das Fahrzeug war, ich weiß nur das es irgendein Van war. Ihr macht mir echt ne scheiß Angst, mein Bruder und Kollegen haben da nix weiter drüber gesagt, ich hab sogar meine Elten angerufen, die meinten auch nur wenn nix an dem anderen Fahrzeug zu sehen war soll ich mir keine Sorgen machen, ich komme mir hier vor als wäre ich in einem Forum voller Fahrlehrer gelandet ohmy.gif wo immer alles streng nach den Richtlinien laufen muss. Also zumindest in meinem Bekanntenkreis haben das alle etwas "lockerer" gesehen, keiner hat gesagt ich soll deswegen die Polizei verständigen...
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nachteule
Beitrag 16.03.2013, 19:39
Beitrag #13


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Hallo, Zopyx,

Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 18:43) *
Ich verstehe auch nicht wieso hier gleich welche unfreundlich werden,

dasa liegt daran, weil sehr viele schon mal viel Geld für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs zahlen mussten, das zuvor von einem anderen Fahrer beschädigt wurde, der genauso wenig Lust hatte, zu seinem Fehler zu stehen, wie Du und der genauso wenig Lust hatte, den Schaden zu zahlen (und sei es auch nur in Form einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge).

Zitat
klar hätte man es besser machen können,...

Richtig, und man kann es auch jetzt noch besser machen.

Im Zweifelsfall schaltest Du einen Rechtsanwalt ein, der der Polizei mitteilt, dass mit dem Fahrzeug XY-ZZ 471/3 am.., um.. auf dem Parkplatz soundso ein anderes Fahrzeug angefahren wurde und dass die Polizei bitte mitteilen möchte, ob sich ein geschädigter gemeldet hat, damit über die Versicherung des Halters der Schaden reguliert werden kann.

Zitat
aber sowas kann ich mir jetzt nicht erlauben ich muss jetzt noch Vorbereitungen für morgen treffen, packen usw.

Natürlich: Deine Vorbereitungen sind wichtiger als ein möglicherweise hoher Sachschaden eines Unbekannten. dry.gif

Es wäre mal interessant zu sehen, wie Du reagierst, wenn Du mal ein teures Auto hast, das von einem anderen beschädigt wird und dieser fahrer geht stiften.

Am besten dann, wenn Du keine Vollkasko hast.

Einen Unfall kann jeder verursachen und das ist nichts, was man jemandem verübeln sollte.

Übel genommen wird, wenn jemand einfach abhaut, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern und dann noch herumjammert, dass er Angst um seinen Führerschein hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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kabo55
Beitrag 16.03.2013, 19:40
Beitrag #14


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Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 19:33) *
ich komme mir hier vor als wäre ich in einem Forum voller Fahrlehrer gelandet ohmy.gif wo immer alles streng nach den Richtlinien laufen muss.

Fahrlehrer gibts hier auch, aber das sind eher die milden... wink.gif


Zitat
Also zumindest in meinem Bekanntenkreis haben das alle etwas "lockerer" gesehen, keiner hat gesagt ich soll deswegen die Polizei verständigen...

Da vermute ich mal, dass sich dein Bekanntenkreis nicht so gut mit den gesetzlichen Gegebenheiten auskennt, wie die User hier. book.gif
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oberfranke1
Beitrag 16.03.2013, 20:41
Beitrag #15


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Ok, das mitm verschrotten hab ich dann falsch verstanden.....sorry

Aber ich bin doch der meinung, sag bei der Polizei bescheid, dann bist du schon mal auf der sicheren seite, ohne dass dir dann jemand ans Bein pinkeln kann.

Es MUSS ja nichts kommen, aber du wärst auf der sicheren Seite, falls es doch anders käme.

Nur wart nicht zu lange - sonst bringts nix mehr.....dann sind die 24 Std um.



Mal ne andere Frage ans Forum:

Was wäre denn wenn der Geschädigte schon bei der Polizei WAR??

Gelten dann die 24 STD noch???
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Kai R.
Beitrag 16.03.2013, 21:12
Beitrag #16


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Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 18:43) *
Aber sowas kann ich mir jetzt nicht erlauben ich muss jetzt noch Vorbereitungen für morgen treffen, packen usw.

Denkst Du auch mal an den anderen den Du möglicherweise geschädigt hast? Du machst Dir hier über Dich Sorgen, maßt Dir an selber zu entscheiden, ob Du einen Schaden angerichtet hast und läßt den anderen einfach wegfahren weil Du einkaufen gehst.

Da kann ich Dich auch nicht bemitleiden wenn man Dich doch drankriegt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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lutschi
Beitrag 16.03.2013, 21:46
Beitrag #17


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Na, er kann ja die Zeit dann nutzen, über das ganze Nachzudenken wenn er keinen Führerschein mehr hat und per Bahn in die Schweiz reist, falls nicht jmd anders seinen Job dann macht...

Hoffe auch, es erwischt dich richtig, denn sowas geht gar nicht whistling.gif wavey.gif

Gruß Jan
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nachteule
Beitrag 16.03.2013, 22:03
Beitrag #18


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Hallo, oberfranke1,

Zitat (oberfranke1 @ 16.03.2013, 20:41) *
Was wäre denn wenn der Geschädigte schon bei der Polizei WAR??

Gelten dann die 24 STD noch???

ja.

Man darf allerdings nicht den Fehler machen, zu glauben, dass man bei einer Meldung innerhalb von 24 Stunden nicht mehr belangt werden kann.

Diese Regelung ist lediglich eine "Kann - Regelung".

Viele Grüße,

Nachteule


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oberfranke1
Beitrag 16.03.2013, 22:44
Beitrag #19


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Danke für die Info @ nachteule wavey.gif

Aber lass uns den TE nicht noch mehr Angst machen. unsure.gif

Hab ja immernoch die Hoffnung dass er vernünftig wird, und das richtige tut....

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nachteule
Beitrag 16.03.2013, 23:09
Beitrag #20


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Hallo, Oberfranke1,

hoffen wir es mal.

Ich weiß nicht, ob so etwas in der Fahrschule besprochen wird, aber dies sollte m. E. ein wichtiges Thema beim theoretischen Unterricht sein.

Wenn schon den Fahrschülern beigebracht würde, dass sie bei einem einfachen Parkplatzrempler in aller Regel nur maximal eine gebührenpflichtige Verwarnung zu befürchten hätten und keine Angst vor Probezeitmaßnahmen oder gar um ihren Führerschein haben müssten, während das Abhauen sehr schnell zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, würde es vermutlich erheblich weniger Unfallfluchten geben.

Ebenso sollte dies in gewissen Abständen auch Thema in der Presse sein und nicht nur das dauernde Thema Winterreifen o.ä.

Es liegt natürlich auch an uns Polizeibeamten, dazu beizutragen, dass sich so etwas herum spricht.

Jemand, der nach einem Parkplatzrempler die Polizei verständigt und sieht, dass ihm nicht gleich der Kopf abgerissen, sondern schlimmstenfalls eine Verwarnung in Höhe von 35.- € abgenommen wird und im Gegenzug bekommt er die erforderliche Unterstützung bei der Unfallaufnahme, Personalienaustausch usw. wird sicher auch beim nächsten Mal wieder die Polizei rufen, wenn es keine Möglichkeit gibt, sich mit dem Unfallgegner selber zu verständigen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Franzsh
Beitrag 17.03.2013, 14:50
Beitrag #21


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Ich habe auch zweimal solche Dummheiten gemacht. Einmal habe ich diese 15 Minuten gewartet. Als sich nichts tat ein Foto gemacht und einen Zettel hinter die Windschutzscheibe. (Lackschaden von mir. Ich melde mich) Aus irgendwelchen Gründen ging das nicht. Und ich war Ortsfremd. Auf einem fremden Revier habe ich dann die Polizei verständigt. (Das Revier das zuständig war wollte mit Peterwagen ausrücken und den Unfall aufnehmen) think.gif

Der freundliche Beamte hat dann eine Halterabfrage gemacht und mich mit der Dame verbunden. Die Haftpflicht habe ich nicht eingeschaltet. Wir haben uns auf eine sehr günstige Schadensregulierung geeignigt.

Das zweite mal komme ich nach Hause und bemerke bei mir einen Lackschaden. Ich bin nur zum Einlaufen bemerkte aber auf dem Rückweg dass ich sehr schief stand und die Handbremse nicht fest war. Sollte ich etwa auf dem Parkplatz gerollt sein? Also ganz vorsichtigerweise bei der Polizei angerufen und gesagt wo ich den Lackschaden habe. Wenn ich gegen einen gerollt bin müßte dieser ja auch sein. Mit Parkbucht wo ich stand, Supermarkt, Datum und Urzeit. Gemeldet hat sich keiner. Oder er hat keinen Schaden bemerkt. Aber hätte er einen bemerkt hätte er sich bei der Polizei melden können.

Wo steht denn, dass Bagatellschäden nicht so betraft werden? Ich habe als Fahranfänger mal einen Smart mitgenommen (Auch ruhender Verkehr) Fahrerin kam in den 15 Minuten. Die machte einen Aufstand als hätten wir einen Personenschaden. Schaden am Lack waren glaube 200-300 € wenn ich mich richtig erinnere. Wichttig ist immer, dass man sich meldet. Am besten vom Schaden gleich ein Foto machen (hat jedes Handy) damit man das Kennzeichen hat und eine Halterabfrage machen lassen kann.
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oberfranke1
Beitrag 17.03.2013, 15:38
Beitrag #22


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@ zopyx , und, wie hast du dich entschieden???

Hoffe doch richtig?!?

Gruss
Uwe
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noname13
Beitrag 26.03.2013, 11:18
Beitrag #23


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Zitat (zopyx @ 16.03.2013, 10:05) *
Naja an dem anderen Fahrzeug war meiner Meinung nach nichts dran, bin wohl gegen die Anhängerkupplung gefahren, außerdem hatte das Auto eine ziemlich lange Heckschürze aus Hartplastik, Kratzer hätte man da wohl nicht gesehen.


Mir ist auf einem Parkplatz auch mal jemand aufgefahren, der war der gleichen Ansicht wie du, dass nix passiert ist, weil man nix sieht. Allerdings hat er trotzdem seine Daten hinterlassen. Schaden war dann über 400 Euro. Hätte mich schon etwas angepisst, wenn das erst bei der nächsten Inspektion oder beim TÜV aufgefallen wäre und ich die Kosten hätte selbst tragen mnüssen.

Von daher kann ich die Reaktionen einiger hier durchaus verstehen...

Ich habe im Übrigen auch schonmal beim Einparken ein parkendes Auto angefahren. Der Anruf bei der Polizei.die dann fast Stunden später ankam ( dry.gif ) hat mich 35 Euro gekostet und eine Höherstufung bei der Versicherung, aber ich konnte ruhig schlafen...


--------------------
Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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nachteule
Beitrag 26.03.2013, 12:39
Beitrag #24


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Hallo, noname13,

Zitat (noname13 @ 26.03.2013, 11:18) *
Der Anruf bei der Polizei.die dann fast Stunden später ankam ( dry.gif ) .....

die Beamten selber können meistens nichts dafür, wenn jemand in so einer Situation mal länger warten muss, denn wenn es andere Einsätze gibt, bei denen Gefahr für Dritte besteht, gehen diese vor.

Es ist nun mal so, dass die meisten Reviere chronisch unterbesetzt sind.

Abhilfe wäre vielleicht möglich (die Hoffnung stirbt zuletzt dry.gif ), wenn sich die Leute immer wieder beim zuständigen Innenministerium über diese Unterbesetzung beschweren und wenn die jeweiligen Reviere dann belegen können, dass die Wartezeit aufgrund Personalmangels nicht zu vermeiden war.

In Baden-Württemberg kann so etwas ab 2014 jedenfalls nicht mehr vorkommen whistling.gif , denn durch die große Polizeireform wird alles besser, da jedes Revier durch diese Reform mindestens eine zusätzliche Streifenbesatzung bekommen soll.

Zweifler glauben allerdings, dass es eher so ausgehen wird: Die große Polizeireform whistling.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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W E R ?
Beitrag 26.03.2013, 12:50
Beitrag #25


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Hallo Nachteule,

das Viseo habe ich mir voll Spaß angesehen. DANKE
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Pia2012
Beitrag 26.03.2013, 14:34
Beitrag #26


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@zopyx: Hier will Dir Keiner Angst machen, die Leute wissen, worüber sie sprechen. Aber es ist leider wirklich so, dass

-Du als Laie den tatsächlichen Schaden am gegenerischen Fahrzeug NICHT einschätzen kannst und
-falls man Dich anzeigt, das Ganze mit einem Strafbefehl wegen "Verlassen eines Unfallortes" enden kann,
das hieße dann 7 Punkte in Flensburg und ein Strafgeld in Höhe eines Netto-Monatsgehaltes.

- Du solltest den Unfall melden und auch möglicherweise Deiner Versicherung kundtun. wavey.gif




--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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highlife78
Beitrag 27.03.2013, 11:59
Beitrag #27


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Zitat (Pia2012 @ 26.03.2013, 14:34) *
-falls man Dich anzeigt, das Ganze mit einem Strafbefehl wegen "Verlassen eines Unfallortes" enden kann,

Und das noch 10 Tage nach dem Vorfall? think.gif

Wenn, dann müsste ja recht schnell ermittelt worden sein, um im Sinne aller Beteiligten Beweise zu sammeln. Dazu gehört die Fahrereigenschaft des TE und vor allem die Schäden an den Fahrzeugen.
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nachteule
Beitrag 27.03.2013, 14:19
Beitrag #28


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Hallo, Highlife,

Zitat (highlife78 @ 27.03.2013, 11:59) *
Und das noch 10 Tage nach dem Vorfall? think.gif

warum nicht?

Fahrer A verursacht mit dem PKW des Halters B (Firma) einen Unfall.

Die Ermittlungen, wer zum Tatzeitpunkt Fahrer war, dauern möglicherweise einige Tage und so kann dieser Zeitraum problemlos zutreffen.

Ebenso, wenn der Unfallverursacher nicht im zuständigen Revierbereich wohnt.

Bis das Ermittlungsersuchen bei dem für den Wohnort des Fahrers zuständigen Revier landet und bis der Fahrer dann die Vorladung erhält, können unter Umständen auch mehrere Wochen ins Lands gehen, je nach Ermittlungsaufwand.

Es wird natürlich mit jedem Tag problematischer, den Fahrer zu überführen, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass man diesen auch noch nach Wochen oder gar Monaten ermittelt.

Viele Grüße,

Nachteule


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highlife78
Beitrag 27.03.2013, 14:49
Beitrag #29


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Zitat (nachteule @ 27.03.2013, 14:19) *
Die Ermittlungen, wer zum Tatzeitpunkt Fahrer war, dauern möglicherweise einige Tage und so kann dieser Zeitraum problemlos zutreffen.

Ich verstehe den Vorfall so, dass es eigentlich nur eine Möglichkeit geben kann: ein Zeuge hat den Vorfall beobachtet und eventuell den Fahrer gesehen. Er hat sich bei der Polizei gemeldet, und es müsste doch sofort eine Ermittlung eingeleitet werden, nicht nur im Interesse des Geschädigten, sondern möglicherweise auch im Interesse des TE. Dazu gehört z.B. eine sofortige Untersuchung der Fahrzeuge. Oder sehe ich das falsch? Außerdem war ja von einem Firmenfahrzeug nicht die Rede.
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noname13
Beitrag 31.03.2013, 18:15
Beitrag #30


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Zitat (nachteule @ 26.03.2013, 13:39) *
Zitat (noname13 @ 26.03.2013, 11:18) *
Der Anruf bei der Polizei.die dann fast Stunden später ankam ( dry.gif ) .....

die Beamten selber können meistens nichts dafür, wenn jemand in so einer Situation mal länger warten muss, denn wenn es andere Einsätze gibt, bei denen Gefahr für Dritte besteht, gehen diese vor.


War jetzt auch kein Vorwurf an die 3 police.gif , die dann ankamen. Ich nehme zu deren Gunsten an, dass die nicht gerade 2 Stunden Kaffeepause gemacht hatten wink.gif Aber es war kalt, dunkel und ich hatte Hunger shutup.gif


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Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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nachteule
Beitrag 31.03.2013, 18:28
Beitrag #31


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Hallo, noname13,

Zitat (noname13 @ 31.03.2013, 19:15) *
War jetzt auch kein Vorwurf an die 3 police.gif

alles klar. wavey.gif

Zitat
Aber es war kalt, dunkel und ich hatte Hunger shutup.gif

In dem Fall wäre ich auch etwas ungnädig. laugh2.gif

Hallo, Highlife78,

gerade bei solchen Vorfällen, in denen Spuren beseitigt werden können o ä., ist es natürlich wichtig, diese möglichst schnell zu sichern.

Leider ist dies nicht immer möglich, z. B., wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt und der Halter mehrere Tage nicht greifbar ist, um über diesen den Fahrer zu ermitteln, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, mit dem die Familie gerade für ein paar Wochen ins Ausland fährt usw.

Wir bemühen uns zwar, aber irgendwo sind uns Grenzen gesetzt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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