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> Zum 2.ten mal mit Cannabis erwischt
3amigos
Beitrag 10.01.2013, 04:32
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend Community,

04/2012 fuhr ich nach St.Gallen. An der deutsch-schweizerischen Grenze wurde mein Wagen kontrolliert. Da ich die Woche davor in Amsterdam war lag noch Cannabis in meinem Handschuhfach (geringe Menge, ca. 1,xg).
Es wurde kein Drogentest gemacht. Nach paar Monaten kam ein Brief mit dem Verstoß und die Einstellung des Verfahrens. Paar wochen später kam ein Brief von der örtlichen Führerscheinstelle mit einer Mahnung(usw. blabla), dass ich aufpassen solle usw. Ich war und bin noch in der Probezeit.

Heute Nacht wurde ich in Bayern von einer Zivilstreife rausgezogen. Wir waren zu dritt im Auto, ich war nicht fahrer. Der Wagen wurde wieder durchsucht und es wurden 0,5g gefunden, die mir gehören. Ich gab wieder an, da in der Woche davor Semesterferien waren, in Amsterdam gewesen zu sein und es vergessen zu haben. Es wurde wieder kein Drogentest gemacht.

Habe ich nun mit einer MPU zu rechnen bzw. einem Drogenscreening, weil ich zum 2.ten mal mit Cannabis (sehr geringer Menge) erwischt wurde? 2.mal wurde kein Drogentest gemacht und angegeben, dass ich das Zeug nur in Holland konsumiert hatte.

Vielen Dank für die Hilfe

3amigos
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ujgm
Beitrag 10.01.2013, 07:54
Beitrag #2


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Aus dem Besitz solcher geringen Mengen wird man wohl kaum einen Verdacht auf regelmäßigen Canabiskonsum begründen können, um damit ein ärztl. Gutachten zu begründen.

Immerhin liegt zwischen den beiden Funden ja ein 3/4 Jahr und ein Kosum ist nicht belegt.

Und da ja auch keine Hinweise auf fehlendes Trennvermögen vorliegen, ist eine MPU ebenfalls unzulässig.

Frage: Warum fährst du denn ständig mit Cannbais im Auto rum und provozierst damit Ärger?
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ilam
Beitrag 10.01.2013, 08:32
Beitrag #3


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Zitat (ujgm @ 10.01.2013, 07:54) *
und ein Kosum ist nicht belegt.


Je nach Aussage schon.
Zitat
Und da ja auch keine Hinweise auf fehlendes Trennvermögen vorliegen, ist eine MPU ebenfalls unzulässig.


Es gibt nicht nur die MPU, es kann ja auch (zunächst) ein fachärtzliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform verlangt werden. Und dies dürfte hier zulässig sein.
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durban
Beitrag 10.01.2013, 09:11
Beitrag #4


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Was hast Du denn für Angaben zu Deinem Konsumverhalten gemacht?


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ujgm
Beitrag 10.01.2013, 10:12
Beitrag #5


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Zitat (ilam @ 10.01.2013, 08:32) *
Es gibt nicht nur die MPU, es kann ja auch (zunächst) ein fachärtzliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform verlangt werden. Und dies dürfte hier zulässig sein.

Falls der TE Aussagen gemacht haben sollte, dass er wöchentlich nach Amsterdam fährt, um sich dort mit Cannabis einzudecken, dann dürfte tatsächlich ein äG gerechtfertigt sein.

Wenn ich aber von dem ausgehe, was im Ausgangsposting beschrieben wurde, dann ist hier weder äG noch MPU zulässig.
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Hornblower
Beitrag 10.01.2013, 11:15
Beitrag #6


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2. Mal Verstoß gegen das BtmG. think.gif

Irgendwann werden die Verfahren vermutlich nicht mehr eingestellt. think.gif


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3amigos
Beitrag 10.01.2013, 16:23
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (ujgm @ 10.01.2013, 07:54) *
Frage: Warum fährst du denn ständig mit Cannbais im Auto rum und provozierst damit Ärger?


Meine Dummheit. Nie wieder.

Zum Konsum:
Wurde in beiden Fällen von mir angegeben, dass ich es nur in Amsterdam konsumiert habe..

Habe leider gehoert in Bayern nehmen sie es sehr streng(Erst seit 09/12 in Bayern, Student)

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Hornblower
Beitrag 10.01.2013, 16:41
Beitrag #8


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Zitat (3amigos @ 10.01.2013, 16:23) *
Habe leider gehoert in Bayern nehmen sie es sehr streng(Erst seit 09/12 in Bayern, Student)


Was nehmen sie streng?


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3amigos
Beitrag 10.01.2013, 16:56
Beitrag #9


Neuling


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Cannabisdelikte

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.01.2013, 20:07
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Hornblower
Beitrag 10.01.2013, 17:01
Beitrag #10


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Das kommt drauf an. wink.gif



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durban
Beitrag 10.01.2013, 17:10
Beitrag #11


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Fahrerlaubnisrechtlich jedenfalls nicht so sehr wie andere Bundesländer.


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3amigos
Beitrag 17.01.2013, 07:01
Beitrag #12


Neuling


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hey nochmal,

kann keiner mir eine konkrete antwort geben?

vielen dank
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Hornblower
Beitrag 17.01.2013, 08:17
Beitrag #13


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Was möchtest Du denn noch konkret wissen?


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.01.2013, 11:57
Beitrag #14


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Zitat (durban @ 10.01.2013, 17:10) *
Fahrerlaubnisrechtlich jedenfalls nicht so sehr wie andere Bundesländer.


Wir können ja auch mit 2 Maß Bier noch problemlos Autofahren. Ätsch.


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Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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Jack Daniels
Beitrag 17.01.2013, 19:49
Beitrag #15


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Zitat (Hornblower @ 10.01.2013, 11:15) *
2. Mal Verstoß gegen das BtmG. think.gif

Irgendwann werden die Verfahren vermutlich nicht mehr eingestellt. think.gif


whistling.gif Ausserdem könnte es passieren das die Polizei in Zukunft öfters ein Schwätzchen halten will und bei der Gelegenheit auch mal schaut was sich im Auto alles finden lässt.
Könnte ja sein das mal mehr als 0,5 Gramm rumliegen ...
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3amigos
Beitrag 18.01.2013, 14:34
Beitrag #16


Neuling


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mich interessiert nur, was nun mit meinem Führerschein passiert. Ob ich nun zu einem ÄG muss oder einer MPU? Hilft mir bitte weiter.
weil ich sehr widersprüchliche aussagen dazu erhalten habe. ein anwalt hat mir versichert, dass ich mit einer MPU zu rechnen habe, weil ich nun beweißen muss, dass ich kein täglicher Konsument bin. Ein anderer sagt, dass ich nun meinen probekonsum aufgebracht habe und nun als konsument in der FSS darstehe und daher zumindest ein ÄG abgeben muss. jedoch der nächste sagt - es passiert nichts, da die drogen nicht im direkten zsmhang mit dem Straßenverkehr standen.

Vielen Dank
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Uwe W
Beitrag 18.01.2013, 17:09
Beitrag #17


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Die Frage ist, ob die bisherigen zwei Drogenfunde ausreichen, um einen Verdacht auf regelmäßigen(=täglichen) Konsum zu begründen. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf regelmäßigen Konsum besteht, kann man in Deinem Fall ein ärztliches Gutachten fordern. In diesem Gutachten wäre zu klären, ob Du regelmäßig konsumierst.

Da Du ja bisher nicht unter THC-Einfluss gefahren bist, würde gelegentlicher Konsum in Deinem Fall unschädlich sein. Die Drogenfunde begründen ja den Verdacht auf gelegentlichen Konsum.

Die gefundene Menge würde bei einem einmaligen Vorfall nicht ausreichen, um den Verdacht auf regelmäßigen Konsum zu begründen. Ob das bei einem zweiten Fund innerhalb weniger Monate anders aussieht, müsste notfalls ein Gericht entscheiden.

Insofern kann man m.E. nicht mit Sicherheit sagen, ob in Deinem Fall noch ein ärtzliches Gutachten kommt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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oberfranke1
Beitrag 18.01.2013, 19:35
Beitrag #18


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Sorry...OT:

Zitat (Der_Veranstalter @ 17.01.2013, 12:57) *
Zitat (durban @ 10.01.2013, 17:10) *
Fahrerlaubnisrechtlich jedenfalls nicht so sehr wie andere Bundesländer.


Wir können ja auch mit 2 Maß Bier noch problemlos Autofahren. Ätsch.


Viele können erst mit 2 Maß Bier bei uns anständig fahren..... whistling.gif

OT -> Ende

Gruss
Uwe laugh2.gif
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