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> 50ccm fahren ohne Fahrerlaubnis?
LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 21:15
Beitrag #1


Neuling
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Moin zusammen, wurde Die Tage angehalten,

ergebnis Fahren 50ccm ohne Fahrerlaubnis, was kommt da nun auf mich zu?
Habe schon die vorladung bekommen, dort garnix sagen?

Was kommt an Strafe auf mich zu ausser Bußgeld, ersttäter absolut reine Weste bei den Grünen etc

Danke
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Jens
Beitrag 08.01.2013, 21:18
Beitrag #2


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FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen)


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Beitrag 08.01.2013, 21:21
Beitrag #3


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Danke


"Regelstrafen" bei Ersttätern:

Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
Kurzfahrt -> 10 - 20 TS würde das also zutreffen
Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

ohne sperre?

Sollte man weitere fahrten zugeben? denke eher nicht oder? falls die meinen das ich öfter gefahren wäre und zeugen dafür gäbe?
Oder einfach nur den Tatbestand zugeben, alles andere nix zu sagen, und versuchen nen Deal mit denen zu machen, das dies nicht vor gericht geht?
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Jens
Beitrag 08.01.2013, 21:26
Beitrag #4


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Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 21:21) *
ohne sperre?
Bei einem Ersttäter gehts normalerweise ohne Sperre ab.


Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 21:21) *
Sollte man weitere fahrten zugeben? denke eher nicht oder?
Denke ich auch, das könnte sonst zu einer höheren Strafe, einer Sperre oder unter Umständen sogar zu einer MPU führen.


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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 21:30
Beitrag #5


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Also bei der vernehmung, dann nur das eingestehn, das es einen Leid tut, aber sonst halt nix dazu sagen weiter, nehme ich mal an, oder Anwalt mitnehmen?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 08.01.2013, 23:07
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 21:58
Beitrag #6


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Hallo, LikeanIdiot,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bist Du schon 18 oder älter?

War der Roller/das Moped versichert?

Bist Du einfach so kontrolliert worden oder bist Du den Beamten in irgendeiner Form aufgefallen und deshalb abgehalten worden?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 22:04
Beitrag #7


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Hi ,

Ü25, angebliche allgemeine Verkehrskontrolle

hatten aber es genau auf mich abgesehn gehabt, haben 20min ca. 300m entfernt abgewartet bis ich los bin und dann gezielt raus geholt. keine alk frage kontrolle oder dergleichen!

Roller iss versichert
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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 22:59
Beitrag #8


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Hallo, LikeanIdiot,

wenn die Beamten extra 20 Minuten auf Dich gewartet haben, müssen sie ja irgendeinen Verdacht gehabt haben und das riecht deutlich nach einer Vorgeschichte.

Kann es sein, dass Du schon vorher des öfteren mit diesem Roller gefahren bist, dass Dich jemand angezeigt hat und dass man Dir vielleicht durch Zeugenaussagen noch weitere Fahrten anlasten kann?

Viele Grüße,

Nachteule


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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 23:02
Beitrag #9


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Zitat (nachteule @ 08.01.2013, 22:59) *
Kann es sein, dass Du schon vorher des öfteren mit diesem Roller gefahren bist, dass Dich jemand angezeigt hat und dass man Dir vielleicht durch Zeugenaussagen noch weitere Fahrten anlasten kann?

Viele Grüße,

Nachteule

Kann natürlich sein, das dies so ist
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kabo55
Beitrag 08.01.2013, 23:05
Beitrag #10


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Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 22:30) *
Also bei der vernehmung, dann nur das eingestehn, das es einen Leid tut, aber sonst halt nix dazu sagen weiter, nehme ich mal an,


Du hast das Recht gar nichts zu sagen und musst auch nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen.

Zitat
oder Anwalt mitnehmen?


Hast du einen? Ich denke nicht, ansonsten hätte er dasselbe auch schon gesagt.


Da es nach "Vorgeschichte" riecht, solltest du dich sehr bedeckt halten. Bei vielfachem Schwarzfahren sind die Konsequenzen wesentlich härter, als wenn dir nur diese eine Fahrt nachgewiesen werden kann. Wer nichts sagt, kann sich auch nicht verraten...
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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 23:07
Beitrag #11


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Nachgewiesen kann nur die eine, anhand der netten "Stoppung", alles ander stände aussage gegen aussage würde ich mal sagen.
Nein Anwalt steht nicht zur verfügung
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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 23:10
Beitrag #12


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Hallo, LikeanIdiot,

zunächst einmal etwas grundsätzliches:

Hier im VP schreiben zwar einige cop.gif , aber es ist ungeschriebenes Gesetz, dass von uns nicht speziell nachgeforscht wird, um ggf. dem zuständigen Sachbearbeiter ein paar Informationen zu seinem Fall zu geben.

Wenn nach irgendwelchen Vorgeschichten oder Informationen gefragt wird, dann nur, weil diese wichtig sind, um die richtigen Antworten und Informationen weitergeben zu können.

Gehen wir in Deinem Fall mal davon aus, dass Du von einem Dritten angezeigt wurdest, der eindeutig belegen kann, dass Du schon häufiger ohne Fahrerlaubnis mit diesem Roller gefahren bist, dürfte das Strafmaß um einiges höher ausfallen als die im Linke genannten 10 - 20 Tagessätze.

Sollte es dumm laufen, kann es sogar sein, dass Du, wenn Du irgendwann mal eine Fahrerlaubnis erwerben willst, eine MPU absolvieren musst.

Nur mal neugierig gefragt:

Wie kommt es, dass Du bislang noch keinen Führerschein hast?

Viele Grüße,

Nachteule


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mir
Beitrag 08.01.2013, 23:11
Beitrag #13


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Der Mythos "Aussage gegen Aussage"


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 23:18
Beitrag #14


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Mythos schon gelesen wink.gif
aber danke,


Eindeutig belegen, wäre nur der standort des Fahrzeuges, aber dies hieße ja noch lange nicht das dieser z.b. von mir bewegt worden ist.

Warum ich noch keinen habe, tja, kam nie dazu,


ergo hieße es ja, zur vernehmung nicht hin gehen, bzw dort einfach die aussage verweigern?!
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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 23:25
Beitrag #15


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Hallo, LikeanIdiot,

zum vorliegenden Fall brauchst Du so oder so nichts mehr sagen, denn die Fahrt steht ja fest.

Du könntest Dich allerdings durch unbedachte Äußerungen bzgl. der anderen Fälle unnötig belasten.

Zu dem Mythos bzgl. der Aussage:

Es gibt Zeugen, die haargenau solche Vorfälle protokollieren und die somit wesentlich glaubwürdiger sind als die, die lediglich angeben können, dass sie Dich möglicherweise mal fahren sehen haben und dies lediglich überprüfen lassen möchten.

Wie es in Deinem Fall aussieht, kann hier keiner sagen.

Viele Grüße,

Nachteule


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LikeanIdiot
Beitrag 08.01.2013, 23:32
Beitrag #16


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Die anderen angeblichen möglichen protokollierungen fahrten könnten durchaus eine reine auswischerei eines möglichen menschen sein der einem gerne etwas anlasten möchte.

Aber schonmal vielen Dank für die antworten und Hilfe von euch
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tadzio
Beitrag 09.01.2013, 00:58
Beitrag #17


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Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 23:32) *
Die anderen angeblichen möglichen protokollierungen fahrten könnten durchaus eine reine auswischerei eines möglichen menschen sein der einem gerne etwas anlasten möchte.


Dann würde derjenige sich vor Gericht einer Falschaussage schuldig machen - und wenn er bei Nachfragen des Richters in's Stottern kommt, wird ihm der Richter das auch deutlich sagen. Ich denke, die meisten Menschen überlegen es sich dann doch ganz genau, ob sie nicht doch lieber die Wahrheit sagen.

Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 23:32)
versuchen nen Deal mit denen zu machen


Da, denke ich, hast Du zuviel CSI geguckt - die Polizei kann und darf keine Deals machen. Der Staatsanwalt vielleicht schon eher, aber warum sollte er das in Deinem Fall tun? Du bist ein Fall unter tausenden und wirst vermutlich einfach einen Strafbefehl kriegen, gegen den Du dann vorgehen kannst (womit die Sache vor Gericht landet) oder auch nicht.

Cheers
tadzio



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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 07:29
Beitrag #18


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Jo, das sollte derjenige sich dann genau überlegen.

Zuviel CSI gesehn, ne weniger, noch nie was mit den netten Herren zu tun gehabt, daran liegt es eher wink.gif


Warum der Liebe Staatsanwalt bei mir das anders handaben könnte/ viel. weil ich noch nie im Konflikt war mit den D.Gesetz.....
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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 08:15
Beitrag #19


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Hab jetzt leider nicht gefunden, wie man sein beitrag editiert.

Ich fasse mal zusammen,

-bei der vernehmung, vom recht des schweigens gebrauch machen bzw nur den Tatbestand bejahen, andere vorwürfe abweisen, daraus resultierend eine Anzeige stellen wegen verleumdung (rufmord?)
-dem netten beamten mitteilen das der Führerschein für das Fahrzeug geplant war und auch immernoch umgesetzt wird (was viel. für den Stattsanwalt interssant sein könnte?!)

sry für die vielen "dummen" fragen aber wie erwähnt hatte ich bis jetzt keinerlei konflikte mit dem gesetz deswegen hab ich absolut null plan wie ich mich verhalten soll
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JTH
Beitrag 09.01.2013, 08:30
Beitrag #20


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 07:29) *
Warum der Liebe Staatsanwalt bei mir das anders handaben könnte/ viel. weil ich noch nie im Konflikt war mit den D.Gesetz.....

Das ist kein besonderer Verdienst, sondern der anzustrebende Normalfall. Millionen von Bürgern gelingt dies problemlos.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 08:37
Beitrag #21


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 08:15) *
-bei der vernehmung, vom recht des schweigens gebrauch machen bzw nur den Tatbestand bejahen, andere vorwürfe abweisen, daraus resultierend eine Anzeige stellen wegen verleumdung (rufmord?)
Du willst die Polizisten (wen denn sonst!?) wegen Verleumdung anzeigen!?
Ja, mach mal... macht einen sehr guten Eindruck.

Interessant wäre noch, wie lange Du den Roller schon hast, wieviele Kilometer seit Kauf drauf gefahren wurden und was Du mit einem Fahrzeug zu tun gedachtest, für das Du gar keine Fahrerlaubnis hast (und anscheinend auch noch nciht beantragt hast).


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MfG Thomas
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Der_Veranstalter
Beitrag 09.01.2013, 08:46
Beitrag #22


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Zitat (ts1 @ 09.01.2013, 08:37) *
Interessant wäre noch, wie lange Du den Roller schon hast, wieviele Kilometer seit Kauf drauf gefahren wurden und was Du mit einem Fahrzeug zu tun gedachtest, für das Du gar keine Fahrerlaubnis hast (und anscheinend auch noch nciht beantragt hast).


Du meinst, es könnte eventuell negativ ausgelegt werden, wenn der Roller schon seit zwei Jahren auf den TE zugelassen ist, und dieser alleine lebt?

Dann würde ich wohl auch lieber freundlich telefonisch den Termin absagen...


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Firefighter im Ruhestand....

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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 08:53
Beitrag #23


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Gebrauchtfahrzeug, angemeldet seit Dezember aufgrund das er nicht unangemeldet auf der strasse stehn sollte, füherschein war und ist immernoch beabsichtig zu machen jetzt. Alleine lebend bin ich nicht, und Partnerin hat FS

Nein nicht die Polizei anzeigen, sondern den mutmaßlichen wenn es den gibt, zeugen der mir was unetsellen will
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Andreas
Beitrag 09.01.2013, 09:01
Beitrag #24


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 08:53) *
Nein nicht die Polizei anzeigen, sondern den mutmaßlichen wenn es den gibt, zeugen der mir was unetsellen will


Falls dich ein Zeuge wirklich beim Fahren gesehen hat ist das doch keine Verleumdung.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 09:14
Beitrag #25


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Ja aber wenn er mutmaßt aufgrund das der Roller halt woanders stand, das ich angeblich diesen bewegt hätte. Diese wurde ja event. von meiner Freundin/Freunde bewegt das meine ich
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 09:21
Beitrag #26


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Das würde der Polizist...Richter schon genauer nachfragen.


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MfG Thomas
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GerhardNL
Beitrag 09.01.2013, 09:24
Beitrag #27


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Hallo,

bei der Polizeikontrolle bist Du gefahren, da gibt es nichts mehr daran zu rütteln. Diese eine Fahrt steht fest.

Was weitere Fahrten betrifft: Niemand muss sich in einem Strafverfahren selbst belasten. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen. Es macht also keinen Sinn, weitere Fahrten zuzugeben. Da es aber anscheinend in der Vergangenheit weitere Fahrten gegeben hat, ist es natürlich denkbar, dass Dich jemand beobachtet hat. Mit irgendwelchen "Gegenanzeigen" solltest Du also äußerst vorsichtig sein. Du könntest Dir selbst ins Knie schießen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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JTH
Beitrag 09.01.2013, 09:27
Beitrag #28


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Zitat (GerhardNL @ 09.01.2013, 09:24) *
Mit irgendwelchen "Gegenanzeigen" solltest Du also äußerst vorsichtig sein. Du könntest Dir selbst ins Knie schießen.


Und das nicht zu knapp...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Pia2012
Beitrag 09.01.2013, 09:28
Beitrag #29


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.. könnte ja sein, dass Jemand sogar Fotos gemacht hat think.gif Wenn Du dann die Aussage zu Protokoll gegeben hast, ES war nur die EINE Fahrt, fällts Dir vielleicht kräftig auf die Füße... think.gif also besser NICT dazu äußern, vielleicht liegen ja Informationen über weiter Fahrten vor, eigentlich MÜSSTE es so sein, ansonsten hätte die Polizei Dich ja nicht abgepasst. Wieso bist Du Dir sicher, dass sie auf DICH gewartet haben an dem Tag?
Vielleicht wurden einfach gezielt an dem Tag NUR Moppeds rausgezogen?

Wie willst Du denn rausbekommen, WER Dich angezeigt haben könnte?


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 09:33
Beitrag #30


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Eine Gegenoffensive wäre ohne Akteneinsicht (also Anwalt) eher eine (derzeit völlig unnötige) Verzweiflungstat.
Wenn's so wäre wie von Pia angedeutet, macht der Staatsanwalt dann eben angesichts der hartnäckigen Leugnerei einen richtig ausführlichen (teuren!) Gerichtstermin, wo auch die Belastungszeugen auftreten.


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MfG Thomas
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Wollf_0708
Beitrag 09.01.2013, 09:47
Beitrag #31


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Zitat (LikeanIdiot @ 08.01.2013, 22:04) *
hatten aber es genau auf mich abgesehn gehabt, haben 20min ca. 300m entfernt abgewartet bis ich los bin und dann gezielt raus geholt.

Woher weisst Du, dass sie 20 Minuten auf Dich gewartet haben ?

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andreas7z
Beitrag 09.01.2013, 10:07
Beitrag #32


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Hallo likeanIdeot,

Das Problem bei einem 50ccm Roller ist, man sieht nicht sofort ob das Kraftfahrzeug als fahrerlaubnisfreies Mofa 25km/h oder fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad 45 km/h bis 60km/h zugelassen ist.
Selbst wenn es Zeugen mit Fotos gibt, die belegen daß man den Roller gefahren ist, so steht immer noch nicht fest ob es ein Mofa oder ein Kleinkraftrad war.
Auf dem Beweisfoto kann man das nicht nachweisen, dazu muss man die Fahrzeugpapiere vorliegen haben. Vielleicht war zu dem Zeitpunk des Beweisfotos eine Mofadrossel eingebaut???? whistling.gif whistling.gif
Zusätzlich dürfte wegen des Helmes der Fahrer nur schwer identifizierbar sein.
Wenn der 50ccm Roller als Mofa zugelassen war, aber durch Änderungen mehr als 30km/h schnell fährt, dann ist immer noch der Straftatbestand fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt, jetzt kann man behaupten man hat gerade die Mofadrossel ausgebaut und ist nur kurz damit gefahren. whistling.gif whistling.gif
Ein wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre dann nur schwer beweisbar, selbst wenn es Zeugen gibt die aussagen man fahre den Roller schon seit mehreren Monaten.
Ein Tip um kurzfristig mit dem Roller wieder mobil zu sein:
Mofa-Prüfbescheinigung ablegen und den Roller auf 25km/h in der Werkstatt drosseln lassen. Damit zum TÜV und als Mofa zulassen.
Dann könnte man sogar mit dem Roller ohne Probleme zur Gerichtsverhandlung fahren. laugh2.gif laugh2.gif

Gruß Andreas
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 10:18
Beitrag #33


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Zitat (andreas7z @ 09.01.2013, 10:07) *
Vielleicht war zu dem Zeitpunk des Beweisfotos eine Mofadrossel eingebaut???? whistling.gif whistling.gif
Mofa ist es nur, wenn es auch als Mofa abgenommen wurde, nicht weil es einfach nur langsam/kaputt ist.
Zitat
Ein Tip um kurzfristig mit dem Roller wieder mobil zu sein:
Mofa-Prüfbescheinigung ablegen und den Roller auf 25km/h in der Werkstatt drosseln lassen. Damit zum TÜV und als Mofa zulassen.
Dann könnte man sogar mit dem Roller ohne Probleme zur Gerichtsverhandlung fahren. laugh2.gif laugh2.gif
Kostet ohne Prüfbescheinigung immer noch Verwarnungsgeld. Und macht bestimmt einen guten Eindruck in der Verhandlung ... whistling.gif


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MfG Thomas
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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 10:28
Beitrag #34


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Ok,

also roller ist nicht drosselbar, bzw ist erkentlich das es sich um keine Mofa handelt soviel dazu.

Woher ich weiß das sie 20min gewartet haben, weil uns das aufgefallen ist das sie halt dort standen 20min, und niemand anders auf der "ruihgen" strasse unterwegs war.

Klar an der besagten Fahrt gibt es rein garnix mehr zu rütteln, logisch.

Also am besten dann hingehn, die aussage verweigern, weil der Tatbestand ja eh feststeht?
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 10:33
Beitrag #35


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Du brauchst nicht zur Polizei hingehen. (Nur wenn der Staatsanwalt selbst Dich vernehmen will, das ist aber unwahrscheinlich.)


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MfG Thomas
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Beitrag 09.01.2013, 10:37
Beitrag #36


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natürlich könnte man die drosseln aber der aufwand wäre verhältnismäßig zu groß.

Die frage ist wenn ich nicht zur Polizei erscheine ob das nen schlchten eindruck hinterläßt bzw die strafe dementsprechend höher/ anders ausfällt z.b. mit einer sperre des Führerscheins, so das ich dann keinen machen kann weil der defintiv geplant ist/war
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GerhardNL
Beitrag 09.01.2013, 10:47
Beitrag #37


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 10:37) *
Die frage ist wenn ich nicht zur Polizei erscheine ob das nen schlchten eindruck hinterläßt bzw die strafe dementsprechend höher/ anders ausfällt

Nein.

Rein der Höflichkeit halber ist es jedoch empfehlenswert, kurz telefonisch mitzuteilen, dass Du nicht kommen wirst.

MfG
Gerhard


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Der_Veranstalter
Beitrag 09.01.2013, 10:51
Beitrag #38


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 10:28) *
Woher ich weiß das sie 20min gewartet haben, weil uns das aufgefallen ist das sie halt dort standen 20min, und niemand anders auf der "ruihgen" strasse unterwegs war.


Und dann fährst du ohne FE trotzdem los... Interessant.


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Beitrag 09.01.2013, 10:51
Beitrag #39


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Sebstverständlich ist natürlich eine Telefonische absage, das ist klar smile.gif


Aber wird dann nicht gegbenenfall´s so entschieden wenn es angebliche zeuge(n) gibt, und die einem mehrere fahrten unterstellen, das strafmaß danach aufällt?
Oder wird nur nach dieser einen betsätigten fahrt entschieden?
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Beitrag 09.01.2013, 10:52
Beitrag #40


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Zitat (Der_Veranstalter @ 09.01.2013, 10:51) *
Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 10:28) *
Woher ich weiß das sie 20min gewartet haben, weil uns das aufgefallen ist das sie halt dort standen 20min, und niemand anders auf der "ruihgen" strasse unterwegs war.


Und dann fährst du ohne FE trotzdem los... Interessant.


Ja da kann man mal sehn wie dumm und unüberlegt das handeln war blushing.gif
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Jens
Beitrag 09.01.2013, 10:55
Beitrag #41


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Ich habe die offtopic-Diskussion zur Frage, ob es 50ccm Roller gibt, die man nicht auf 25km/h drosseln kann, in einen eigenen Thread verschoben.


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GerhardNL
Beitrag 09.01.2013, 11:00
Beitrag #42


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Zitat (LikeanIdiot @ 09.01.2013, 10:51) *
Aber wird dann nicht gegbenenfall´s so entschieden wenn es angebliche zeuge(n) gibt, und die einem mehrere fahrten unterstellen, das strafmaß danach aufällt?

Die Polizei entscheidet überhaupt nichts, sie trägt lediglich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Informationen zusammen.

Wenn dem Staatsanwalt eine glaubwürdig erscheinende Zeugenaussage vorliegt, die Dir weitere Fahrten unterstellt, dann kann es natürlich durchaus sein, dass das Strafmaß entsprechend höher ausfällt. Das wird dann aber in der Anklage bzw. dem Strafbefehl drinstehen. Falls Du dann die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen erschüttern willst, dann solltest Du aber unbedingt zu einem Anwalt gehen.

MfG
Gerhard


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Beitrag 09.01.2013, 11:03
Beitrag #43


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Ok, also wäre mein vorgang nun, Vernehmung absagen, und auf die anklage warten, und dann gegebenenfall´s einen anwalt einschalten?!
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ts1
Beitrag 09.01.2013, 11:06
Beitrag #44


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Genau.


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MfG Thomas
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JTH
Beitrag 09.01.2013, 11:06
Beitrag #45


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Hast Du eine RSV? So ein Anwalt kostet Geld...

Und was soll der Anwalt ausrichten?


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Beitrag 09.01.2013, 11:10
Beitrag #46


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Das wäre das nächste Problem, keine RSV sad.gif

btw wielange dauert sowas in der Regel, bis das alles fertig ist, also quasi die verurteilung?
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JTH
Beitrag 09.01.2013, 11:26
Beitrag #47


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Das kann man nicht pauschal sagen. Manchmal dauert es länger, manchmal weniger lang. Das kommt auch viel auf die Arbeitsbelastung von Polizei und StA an.
Es gibt aber auch Beschuldigte, die durch Ihr Verhalten das Verfahren unnötig verlängern. Wird zB ein Ladungstermin nicht abgesagt, so lädt der Sachbearbeiter oft nochmal vor. Und schon sind wieder zwei Wochen ins Land gezogen.

Übrigens: Solltest Du in nächster Zeit eine FE erwerben wollen, so wird Dir diese idR erst dann ausgestellt, wenn solche Verfahren wie jetzt gegen Dich anhängig sind, abgeschlossen sind.


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Mitleser
Beitrag 09.01.2013, 11:29
Beitrag #48


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Zitat (JTH @ 09.01.2013, 11:26) *
Übrigens: Solltest Du in nächster Zeit eine FE erwerben wollen, so wird Dir diese idR erst dann ausgestellt, wenn solche Verfahren wie jetzt gegen Dich anhängig sind, abgeschlossen sind.
Auf welcher Grundlage?
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LikeanIdiot
Beitrag 09.01.2013, 11:37
Beitrag #49


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Zitat (JTH @ 09.01.2013, 11:26) *
r Verhalten das Verfahren unnötig verlängern. Wird zB ein Ladungstermin nicht abgesagt, so lädt der Sachbearbeiter oft nochmal vor. Und schon sind wieder zwei Wochen ins Land gezogen.

Übrigens: Solltest Du in nächster Zeit eine FE erwerben wollen, so wird Dir diese idR erst dann ausgestellt, wenn solche Verfahren wie jetzt gegen Dich anhängig sind, abgeschlossen sind.



Kann ja am Telefon mitteilen das ich keine aussage machen möchte, zu den Fehltritt stehe, mehr aber auch nicht zu bsagen habe
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JTH
Beitrag 09.01.2013, 11:41
Beitrag #50


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Zitat (Mitleser @ 09.01.2013, 11:29) *
Zitat (JTH @ 09.01.2013, 11:26) *
Übrigens: Solltest Du in nächster Zeit eine FE erwerben wollen, so wird Dir diese idR erst dann ausgestellt, wenn solche Verfahren wie jetzt gegen Dich anhängig sind, abgeschlossen sind.
Auf welcher Grundlage?

Weil hier eine Sperrfrist im Bereich des Möglichen ist.


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