Entzug Fahrerlaubnis wg. Alter + Demenz nach §3 FEV |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Entzug Fahrerlaubnis wg. Alter + Demenz nach §3 FEV |
29.12.2012, 22:42
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66774 |
ein Familienmitglied sieht trotz einer Sehkraft von 40%, hohen Alters (81) mit entsprechender Gebrechlichkeit und Alzheimer nicht ein, dass er das Fahren besser sein lassen sollte. Da ich nicht erleben möchte, dass hier ein Unfall passiert, denke ich über einen Anzeige nach, mit Berufung auf §3 der FEV: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. Nach der Untersagung, auf öffentlichen Straßen ein Mofa zu führen, ist die Prüfbescheinigung nach § 5 Abs. 4 Satz 1 unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage der Prüfbescheinigung besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat. Hat da jemand schon erfahrung mit dem Thema? An wen wendet man sich? Ordnungsmt oder Polizei? Wie gut sind die Aussichten, dass der Führerschein auch wirklich entzogen wird? Den Ärger nehme ich gerne auf mich, wenn hierfür ein Unfall verhindert werden kann.... Viele Grüße Andreas |
||||
|
|||||
|
29.12.2012, 23:07
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, ao6869,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Zunächst einmal zum möglichen Ärger, der wahrscheinlich nicht nur von dem betroffenen Angehörigen, sondern eher von Dritten kommen wird: Es ist ganz richtig und anerkennenswert, wenn jemand so verantwortungsbewusst ist und sich in so einem Fall um seinen Angehörigen kümmert, damit dieser keinen Schaden anrichten kann. Zu den Behörden: Die richtige Anlaufstelle wäre hier die für den Wohnort des Verwandten zuständige Führerscheinstelle. Du wirst allerdings kaum Erfolg haben, wenn Du lediglich angeben kannst, dass Dein Verwandter dement ist und schlecht sieht und deshalb wäre es von Vorteil, wenn Du dafür Belege vorweisen kannst. Wenn Dein Verwandter dement ist und somit möglicherweise gar nicht mehr richtig mitbekommt, wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen würde, wäre es vermutlich sinnvoller, einfach dafür zu sorgen, dass er keine Gelegenheit mehr hat, ein Kraftfahrzeug in die Finger zu bekommen. Dies ist vielleicht sogar die bessere Methode, denn so kann er sich in seinen lichten Momenten zumindest daran klammern, dass er ja noch eine Fahrerlaubnis hat, aber eben selber entschieden hat, nicht mehr zu fahren. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
29.12.2012, 23:45
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6347 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
und sollte er offensichtlich nicht auf das Fahrzeug verzichten wollen, dann last es ihm, aber
redet mit einer Werkstatt oder macht es selber ( je nachdem was geht ) und setzt das Fahrzeug elektronisch ausser Betrieb ( Hauptsicherung ziehen, Wegfahrsperre umprog. usw. ) Euch steht ein schwerer Weg bevor. Denkt drann ein unachtsammer Verwaltungsangestellter kann versehentlich einen Namen äußern und dann............. >versucht mit seinem Hausarzt zu reden, ob er melden will oder was er Euch raten kann, macht dasselbe mit der Führerscheinstelle Such mal im Forum, sowas hatten wir auch schon mal. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
30.12.2012, 00:00
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66774 |
Hallo,
danke für die Tipps. Das Problem ist, dass diverse Ärzte dringend von einem Fahren abgeraten haben, aber dies leider nicht anordnen können. Der Betroffene akzeptiert dies aber nicht Das Auto selbst kann nicht stillgelget werden (wie angesprochen), da die Partnerin dieses auch benötigt. Die Demenz ist noch nicht so fortgeschritten, dass der Wille ganz ausgeschaltet ist.... Wie gesagt, den privaten Streß nehme ich gerne auf mich, das Ziel ist lohnend... Viele Grüße Andreas |
|
|
30.12.2012, 00:41
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, ao6869,
Der Betroffene akzeptiert dies aber nicht schau mal in diesen und diesen Thread. In beiden geht es um ähnliche Probleme und vielleicht findest Du in diesen ein paar Informationen, die Dir helfen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird allerdings erfahrungsgemäß nicht so sehr viel bringen, denn wenn der Mann vergisst, dass er keine FE mehr hat, fährt er trotzdem. Es wird demnach vermutlich darauf hinauslaufen, dass man tatsächlich dafür sorgen muss, dass er nicht mehr an die Schlüssel kommt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 23:56 |