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> Blaulicht auf Privat PKW, Für Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr
dereine
Beitrag 14.12.2012, 12:38
Beitrag #1


Neuling


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Ich finde die Frage vom Threadersteller gar nicht mal blöd, möchte diese Frage jedoch etwas abändern:

Ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr.
Wenn ich zu Hause oder auch woanders bin und einen alarm bekommen, darf ich nach §35 STVO zum Gerätehaus/Unterkunft fahren, sprich Sonderrechte in anspruch nehmen.
Darf ich mir zu diesem zweck, ein Nicht fest instaliertes und Nicht eingetragenes Blaulicht aufs Dach setzen und damit zum gerätehaus fahren?

mfG

Anmerkung der Moderation:

Zur besseren Übersicht habe ich für die Frage von @dereine einen eigenen Thread aufgemacht (vorher war die Frage an einen Thread von 2007 angehängt gewesen).

wavey.gif


Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 14.12.2012, 13:46
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Andreas
Beitrag 14.12.2012, 12:54
Beitrag #2


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Zitat (dereine @ 14.12.2012, 12:38) *
Darf ich mir zu diesem zweck, ein Nicht fest instaliertes und Nicht eingetragenes Blaulicht aufs Dach setzen und damit zum gerätehaus fahren?


Nein


--------------------
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dereine
Beitrag 14.12.2012, 12:56
Beitrag #3


Neuling


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Begründung?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 14.12.2012, 21:21
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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kabo55
Beitrag 14.12.2012, 13:07
Beitrag #4


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Siehe zB § 38 Abs. 2 StVO

Fehler editiert

Der Beitrag wurde von kabo55 bearbeitet: 14.12.2012, 13:42
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dereine
Beitrag 14.12.2012, 13:29
Beitrag #5


Neuling


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Okay, das Argument akzeptier ich so.

wie könnte ein solcher Verstoß geahndet werden?

da §35 ja wirkt, fällt ja so einiges weg.

wie sieht es z.b. mit der STVZO aus? greift diese? ist ja nicht fest verbaut und jederzeit abnehmbar!?

mfg
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durban
Beitrag 14.12.2012, 13:36
Beitrag #6


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@Kabo hat sich verschrieben, es geht um § 38 Abs. 2 StVO.
Demnach darf blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden.

Welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein dürfen (übrigens: Fahrzeuge, die Blaulicht haben, müssen auch zwingend mit einem Einsatzhorn ausgestattet sein!), ergibt sich aus § 52 StVZO.

Zitat
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).


Ob das Blaulicht abnehmbar oder fest verbaut ist, ist dabei egal.
Das Privatfahrzeug eines freiwilligen Feuerwehrmannes fällt nicht in diesen Katalog.

Letzte Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Behörde nach § 70 StVZO; aber für freiwillige Feuerwehrleute wird kommt das ebenfalls nicht in Frage.

MfG
Durban smile.gif


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dereine
Beitrag 14.12.2012, 14:20
Beitrag #7


Neuling


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was ist unter §70 STVO unter Punkt 4 hiermit genau gemeint?

(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 14.12.2012, 14:23
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht.
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nachteule
Beitrag 14.12.2012, 14:29
Beitrag #8


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Hallo, Dereine,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Einsatzfahrzeuge dürfen mit Blaulicht ausgerüstet sein; Privatfahrzeuge nicht, bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen.

Privatfahrzeuge von Angehörigen der FFW gehören nicht zu den Ausnahmefällen (ebensowenig wie die Privatfahrzeuge von Polizeibeamten).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Peter Lustig
Beitrag 14.12.2012, 14:30
Beitrag #9


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§ 70 Abs. 4 StVZO umfasst nur die staatlichen Behörden und Organisationen und die auf diese zugelassenen Fahrzeuge für ihre der Allgemeinheit dienenden Aufgaben unter den genannten Voraussetzungen, nicht jedoch z.B. das Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen.
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GM_
Beitrag 14.12.2012, 14:33
Beitrag #10


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Das wäre lustig, wenn jeder der bei der FFW ist sich ein Blaulicht aufs Dach schrauben würde. In manchen Dörfern gäbe es dann mehr Autos mit als ohne. laugh2.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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durban
Beitrag 14.12.2012, 14:39
Beitrag #11


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Du meinst § 70 Abs. 4 StVZO.

Der regelt Sonderrechte für den Bereich der StVZO: Genau wie von Verkehrsregeln auch (§ 35 StVO) dürfen bestimmte Institutionen von den technischen Zulassungsregeln abweichen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ausdrücklich ausgenommen sind davon die Bestimmungen über Sondersignalanlagen. Das heißt: Wenn ein Fahrzeug aufgrund der StVZO nicht berechtigt ist, eine Sondersignalanlage zu führen, so kann man sich auch nicht auf Sonderrechte berufen, um eine Sondersignalanlage einzurichten.


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ulm
Beitrag 14.12.2012, 14:43
Beitrag #12


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Blaulicht ist doch blos hinderlich!

Erst vorgestern wieder bei einem Gespräch über Sondersignal:
Ein Schutzpolizist ist innerstädtisch mit seinem uniformierten Firmenwagen "Light & Sound" zu einem Einsatz angefahren,
sein Kollege, ex-MEK-Mitglied, mit einem zivilen Fahrzeug (auf anderer Strecke, aber gleichen Start und Ziel) ohne Gimmicks.
Der ex-MEK-Polizist war eher an der Einsatzstelle.

Und warum?
Weil er (okay, bisschen zügiger fahrend) Lücken im fließenden Verkehr genutzt hat.
Der Streifenwagen hat durch sein Sondersignal Reaktionen bei den anderen Verkehrsteilnehmern ausgelöst, die ihn immer wieder zum Bremsen gezwungen haben.

Wenn Du mit Deinem Privat-Pkw zur Wache willst, dann beherzige bitte den alten Spruch "Mach langsam, es pressiert".
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Cookiedeluxe
Beitrag 14.12.2012, 15:24
Beitrag #13


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Selbst wenn du es dürftest, was wolltest du damit? Wegerechte räumt dir ein Blaulicht allein nicht ein, und Sonderrechte hast du auch ohne, das muss den Rest des Verkehrs aber wiederum nicht interessieren. Also wozu die ganze Nummer?

Zitat (durban @ 14.12.2012, 13:36) *
Letzte Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Behörde nach § 70 StVZO; aber für freiwillige Feuerwehrleute wird kommt das ebenfalls nicht in Frage.

Für einige schon, aber nicht für den einfachen Löschknecht.


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durban
Beitrag 14.12.2012, 15:26
Beitrag #14


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Stimmt, in der Pauschalität war meine Aussage natürlich nicht ganz korrekt. wavey.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 14.12.2012, 16:03
Beitrag #15


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Zitat (Cookiedeluxe @ 14.12.2012, 15:24) *
Zitat (durban @ 14.12.2012, 13:36) *
Letzte Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Behörde nach § 70 StVZO; aber für freiwillige Feuerwehrleute wird kommt das ebenfalls nicht in Frage.

Für einige schon, aber nicht für den einfachen Löschknecht.



Zitat (durban @ 14.12.2012, 15:26) *
Stimmt, in der Pauschalität war meine Aussage natürlich nicht ganz korrekt. wavey.gif


Puh.... smile.gif



Zitat (ulm @ 14.12.2012, 14:43) *
Der ex-MEK-Polizist [ohne SoSi, Anm.] war eher an der Einsatzstelle.


Ich denke da immer an "Die Profis", Doyle und Bodie... Die sind gefahren wie Schweins, durften das auch und mussten sich nicht mit schwindligen SoSi-Anlagen durch die Straßen quälen.


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Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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fritz440kombi
Beitrag 14.12.2012, 16:55
Beitrag #16


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Zitat (GM_ @ 14.12.2012, 14:33) *
Das wäre lustig, wenn jeder der bei der FFW ist sich ein Blaulicht aufs Dach schrauben würde. In manchen Dörfern gäbe es dann mehr Autos mit als ohne. laugh2.gif


... aber nicht unter der Woche .. da müßte man dann auch alle Traktoren damit ausrüsten, die meisten "auf den Dörfern" sind Pendler ...

Also bei uns im Dorf geht das manchmal so zu: Alarm: Ein Teil der FW-Leute fährt zum Einatort und hie und da sausen zwei Privatwagen noch nach mit Fahren in Uniform und Helm auf ...


... Unklare Situation: Vorrang verzichten ....

In Österreich gibt es diese Blaulichtbestimmung z.B. hatte der Abteilungsleiter eines Chemiewerks in Linz ein Blaulicht und zwei Tafeln "Feuerwehr" zum anbringen hinter den Scheiben an seinem Privatwagen, auflage des Werks war: Mußte sich ein rotes Auto kaufen, gab es Alarm in seinem bereich ist er mit Sondersignal ins Werk. das war in den frühen 1970-ern.


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durban
Beitrag 14.12.2012, 19:12
Beitrag #17


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Ich kenne in Deutschland auch den Fall eines Sicherheitsverantwortlichen eines großen Chemiewerks, der für eine Sosi- Anlage eine Ausnahegenehmigung besitzt.


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oscar_the_grouch
Beitrag 14.12.2012, 19:23
Beitrag #18


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Doyle und brody hatten auch immer relativ wenig Verkehr wenn sie unterwegs waren....Im heutigen London wär das schwieriger ( obwohl "Spooks" schaffen das auch heutzutage) smile.gif
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Peter Lustig
Beitrag 14.12.2012, 21:12
Beitrag #19


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In Bayern dürfen bestimmte Führungsdienstgrade der Feuerwehr, z.B. manche Kreisbrandmeister, an ihren Privatfahrzeugen Blaulicht und Martinshorn montiert haben und die Anlage im Einsatzfall unter den in der zugehörigen Ausnahmegeenehmigung festgelegten Voraussetzungen auch benutzen.
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haschee
Beitrag 14.12.2012, 21:34
Beitrag #20


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Sonderrechte gibts ja sowieso, da nicht fahrzeuggebunden. wink.gif

In Bayern üblicherweise auch die Schilder fürs Dach.

Einfach nur Magnetschilder.
Damit darf man selbstverständlich auch über rote Ampeln fahren (aber eben ohne Wegerechte)
Edit:
Nicht falsch verstehen, die Magnetschilder sind keine Voraussetzung, man darf auch so über rote Ampeln fahren. wink.gif



SoSi im Privatwagen kenn ich nur von den KaTSen. thread.gif
Die haben aber auch Funk und bischen mehr.

Dazu ist das in Bayern üblicherweise räumlich begrenzt auf X Landkreise.

Zuständig für so etwas sind
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/do...rde/66776027377


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Peter Lustig
Beitrag 15.12.2012, 13:40
Beitrag #21


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Du hast einen ganz wichtigen Punkt erwähnt, dass Sonderrechte nach § 35 StVO nicht auch Wegerechte nach § 38 StVO beinhalten (siehe dazu auch unsere zugehörige FAQ).

Wegerechte dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die in § 38 StVO enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind unabhängig von den Sonderrechten nach § 35 StVO zu betrachten und dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Sonderrechte haben grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer. Allerdings gelten diese nur im engen Rahmen der Ausführungen im § 35 StVO. Ein wesentlicher Aspekt ist der Absatz 8, der gerade bei den "Einsatzfahrten" von Angehörigen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste, die diese mit ihren Privatfahrzeugen zu ihrem Einsatzstützpunkt oder auch der Einsatzstelle vornehmen, besondere Beachtung verdient:
Zitat
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Die von @haschee angesprochenen Magnetschilder sind lediglich ein Hinweis, dass eine solche Fahrt vorliegen kann. Darauf verlassen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies auch erkennen, sollte sich der "Einsatzfahrer" jedoch nicht. Wenn etwas passieren sollte, wird in jedem Fall kritisch hinterfragt werden, inwieweit der Fahrer des Fahrzeugs, der Sonderrechte für eine spezielle Fahrt in Anspruch genommen hat, die Belange vor allem der öffentlichen Sicherheit, also auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, ausreichend berücksichtigt hat.

Eine solche "Einsatzfahrt" muss für andere Verkehrsteilnehmer nicht nur objektiv erkennbar, sondern von diesen auch subjektiv richtig einzuschätzen sein. Nach allgemeiner Rechtsauffassung wird in diesem Zusammenhang gemäß dem im Grundgesetz verankerten Übermaßverbot lediglich die Behinderung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer als vertretbar angesehen.

Konkrete Gefährdungen oder gar Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer werden keinesfalls abgedeckt. Auch werden Straftatbestände wie § 230 StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 303 StGB Sachbeschädigung oder § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs durch die §§ 35 und 38 StVO nicht berührt oder außer Kraft gesetzt.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer erlaubterweise von den allgemeinen Verkehrsregeln abweicht, darf er dies nur unter dem Vorbehalt erhöhter Sorgfalt tun. Einerseits wird es ihm zwar erleichtert, von den Vorschriften abzuweichen, andererseits wird die Unfallgefahr durch das Verhalten aber auch erhöht, so er dieser zusätzlich begegnen muss. Je gefährlicher das Abweichen ist, um so größer muss die Vorsicht sein. Das Hinwegsetzen über die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn sich der nach den § 35 StVO befreite Fahrzeugführer nach ausreichender Ankündigung sicher sein kann, dass ihm der Vorrang auch tatsächlich eingeräumt wird.

Das gilt auch für Fahrer von Wegerechtsfahrzeugen. Auch hier ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer regelmäßig unzulässig. Dies gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug zur Rettung von Menschenleben unterwegs ist. Eine Rettung gefährdeter Menschen auf Kosten anderer Menschen ist verboten.

Die tägliche Praxis zeigt, dass hier oft genug teils grob gesündigt wird. Glücklicherweise kommt bei Einsatzfahrten im Rahmen der Wegerechte, mehr aber noch der Sonderrechte, bei denen es mit der Beachtung und Einhaltung der o.a. Grundsätze nicht genau genommen wird, in den meisten Fällen nichts nach. Das mag vielfach daran liegen, dass sich der betroffene Verkehrsteilnehmer in solchen Situationen oft über seine eigenen Rechte unsicher ist. Der "Einsatzfahrer" sollte sich aber immer seiner Verantwortung und des schmalen Grats bewusst sein, auf dem er sich mit seinem Verhalten bewegt.
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ukr
Beitrag 15.12.2012, 16:52
Beitrag #22


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Wie das in der Praxis ausarten kann, habe ich kürzlich selbst gesehen:

FFW Privatfahrzeug mit einem älteren Fahrzeugführer hat ein gelbes "Feuerwehr im Einsatz" Schild auf dem Dach (unbeleuchtet) und schwimmt im Verkehrsstrom mit. Kein Problem.

Wenige Minuten später: Audi A3, mit rot blinkendem "Feuerwehr Einsatz" LED-Schild an der Sonnenblende, kommt zusammen mit anderen Fahrzeugen an roter LSA zum halten, schert ruckartig aus, fährt an den wartenden Fahrzeugen vorbei - über Rot, kreuzender PKW 1 (Linkssabbieger) geht in die Eisen, FFWler schlägt Haken, kreuzender PKW 2 (Rechtsabbieger) geht in die Eisen, FFWler ebenso, schlägt erneut Haken und braust mit geschätzten 80 Sachen davon (igO).

dry.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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holoy
Beitrag 15.12.2012, 17:23
Beitrag #23


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Zusatzfrage: Angenommen, ich fahre mit meinem PKW durch die Landschaft und werde von einem Mitglied der FFW begleitet, der aber keine FE B besitzt.
Der Begleiter wird zu einem Einsatz alarmiert: darf ich dann anstatt seiner mit Sonderrechten z. B. die zulässige Höchtgeschwindigkeit überschreiten? Oder darf das nur das FFW-Mitglied selbstfahrend?
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ulm
Beitrag 15.12.2012, 17:37
Beitrag #24


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Zitat (holoy @ 15.12.2012, 17:23) *
nur das FFW-Mitglied selbstfahrend

...denn die Sonderrechte gibt es für "die Feuerwehr", nicht für "Fahrzeuge, in denen die Feuerwehr sitzt".
Ansonsten dürfte auch der Linienbus mit "Feuerwehrmann an Bord" Sonderrechte in Anspruch nehmen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 15.12.2012, 19:10
Beitrag #25


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Zitat (Peter Lustig @ 14.12.2012, 21:12) *
In Bayern dürfen bestimmte Führungsdienstgrade der Feuerwehr, z.B. manche Kreisbrandmeister, an ihren Privatfahrzeugen Blaulicht und Martinshorn montiert haben und die Anlage im Einsatzfall unter den in der zugehörigen Ausnahmegeenehmigung festgelegten Voraussetzungen auch benutzen.


Na die trauen sich was...

Zitat (haschee @ 14.12.2012, 21:34) *
SoSi im Privatwagen kenn ich nur von den KaTSen. Die haben aber auch Funk und bischen mehr.
Dazu ist das in Bayern üblicherweise räumlich begrenzt auf X Landkreise.


Man bekommt das IN BAYERN entweder als
* besonderer Feuerwehrführungsdienstgrad (KBM, KBI, KBR, die KBMs als "unterste Stufe" dieser Hierarchie auch nicht alle!)
* (voraus benannter) ÖEL im Katastrophenschutz
* Ärzte, die auf dem Land als Notarzt unterwegs sind
* LNA (Leitende Notärzte) und OrgL (organisatorische Leiter RD)

Das private Auto muss ein normales Auto sein, kein WoMo oder so und keinerlei Firmenwerbung. Farbe Rot, weiß, elfenbein bevorzugt, alles andere kann aber sein. Das Auto braucht auch eine Zusatzbeladung: BOS-Funk, komplette Warnkleidung, 6 kg ABC-Löscher, Warnleuchte, Handscheinwerfer, mobiles Büro (Schreibzeug in großer Menge), Atemschutzmaske mit ABEK2P3 und die NAs natürlich ihre med.Ausstattung.

Dann muss man den Fahrzeugstatus auch der Versicherung melden. Seltsamerweise machen die BayVersicherungskammer und die ERGO keinerlei Probleme (keine Änderung der Beiträge), während die HUK angeblich die Leute rauskicken soll durch exorbitante Erhöhungen...

Die Genehmigung ist immer festgelegt auf bestimmte Landkreisgrenzen, stimmt. Das führt zu rechtlich sehr seltsamen Problemen, die in der Praxis aber keine Beachtung finden.

Zitat (holoy @ 15.12.2012, 17:23) *
Zusatzfrage: Angenommen, ich fahre mit meinem PKW durch die Landschaft und werde von einem Mitglied der FFW begleitet, der aber keine FE B besitzt.
Der Begleiter wird zu einem Einsatz alarmiert: darf ich dann anstatt seiner mit Sonderrechten z. B. die zulässige Höchtgeschwindigkeit überschreiten? Oder darf das nur das FFW-Mitglied selbstfahrend?


Ich habe erst vor einem Monat einen Abt.leiter des KUVB zu einem ähnlichen Fall befragt: FA wird zum Gerätehaus gefahren von einem Familienangehörigen. Normalerweise ist man da ja recht ordentlich versichert, auch für blöde oder selbstverursachte Unfälle. Die "Fahrer" genießen diesen Versicherungsschutz aber nicht!

Aber mal zurück zum Thema, weil das m.E. noch nicht definitiv beantwortet wurde, bzw. der TE mir noch nicht so ganz überzeugt scheint...

Zitat (dereine @ 14.12.2012, 12:38) *
Wenn ich zu Hause oder auch woanders bin und einen alarm bekommen, darf ich nach §35 STVO zum Gerätehaus/Unterkunft fahren, sprich Sonderrechte in anspruch nehmen.
Darf ich mir zu diesem zweck, ein Nicht fest instaliertes und Nicht eingetragenes Blaulicht aufs Dach setzen und damit zum gerätehaus fahren?


Nein. Es gibt viele mögliche Strafen, die von der Laune der cop.gif abhängen. Die im Bußgeldkatalog genannten 25 Euro sind nur für Fahrzeuge, die sowieso schon Blaulicht haben. Du wärst dran wegen vielerlei zuammenhängender Delikte, von denen die 25 Euro-Sache die mit Abstand kleinste ist. Inbegriffen ist die Möglichkeit, dass du wegen Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer dran wärst, und das wird dann schon richtig kriminell.

Aber keine Sorge: Diese Idee wird regelmäßig vorgebracht, und regelmäßig wird sie abgeschmettert. Sogar von den Landesfeuerwehrveränden wird diese Idee nicht gutgeheißen, so dass es da keinerlei Möglichkeit gibt, dass das wirklich mal legalisiert wird.


--------------------
Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


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Peter Lustig
Beitrag 15.12.2012, 20:20
Beitrag #26


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Zitat (ukr @ 15.12.2012, 16:52) *
Wenige Minuten später: Audi A3, mit rot blinkendem "Feuerwehr Einsatz" LED-Schild an der Sonnenblende, kommt zusammen mit anderen Fahrzeugen an roter LSA zum halten, schert ruckartig aus, fährt an den wartenden Fahrzeugen vorbei - über Rot, kreuzender PKW 1 (Linkssabbieger) geht in die Eisen, FFWler schlägt Haken, kreuzender PKW 2 (Rechtsabbieger) geht in die Eisen, FFWler ebenso, schlägt erneut Haken und braust mit geschätzten 80 Sachen davon (igO).

Das ist leider die allzu oft zu beobachtende Praxis und von der Sonderrechtsbestimmung des § 35 StVO keinesfalls abgedeckt. Genau aus diesen Gründen sehen viele Feuerwehrangehörige in Führungsfunktionen die Forderung nach einer weitergehenden Ausstattung der Privatfahrzeuge ihrer Mitglieder sehr skeptisch und lehnen derartige Ansinnen schon aus Gründen des Eigenschutzes des betreffenden Fahrzeugsführers ab.
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blackdodge
Beitrag 15.12.2012, 20:50
Beitrag #27


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zu der Ausrüstung privater Fahrzeuge mit blauem Blinklicht sagt die STVZO

im § 52

Abs (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Satz 2 Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Dies ist eine KANN-Bestimmung. Meines Wissens nach wid diese angezogen, wenn dem benannten Personenkreis kein ständiges Fahrzeug zugeordnet werden kann bzw. man sich die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges nicht leisten kann.

Ich habe schon von Kreisbrandmeistern gehört, welche sowas im Fahrzeug haben, aber auch von Leidenden Notärzten (habe einen solchen mit solchem Fahrzeug im Verein)


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durban
Beitrag 15.12.2012, 21:36
Beitrag #28


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Genau, wobei dann § 52 StVZO nur vielleicht Maßstab sein kann, Rechtsgrundlage ist dann § 70.
Wie gesagt, Führungskräfte der Feuerwehr, LNAs und OrgLRDs sind meines Erachtens, gerade auf dem Land, die üblichen Verdächtigen.

Wenn Landkreise ihre Führungskräfte so ausrüsten, dann muss das auch gar nicht mal heißen, dass der Landkreis kein Geld hat, Kommandofahrzeuge zu kaufen. Es kann auch einfach die effizienteste Methode sein. Wenn es im Landkreis beispielsweise nur wenige Einsätze für den OrglRD gibt, dann ist es einfach effizienter, wenn er zu diesen Einsätzen sein Privatfahrzeug nutzen kann, als dass er ein Kommandofahrzeug bekommt, das an 360 Tagen im Jahr nur herumsteht.

In meiner rettungsdienstlichen Heimat haben die beiden OrglRD eine genehmigte Sondersignalanlage im Fahrzeug, während der leitende Notarzt von einer SEG mit einem KTW abgeholt wird.


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ulm
Beitrag 16.12.2012, 07:46
Beitrag #29


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Zitat (durban @ 15.12.2012, 21:36) *
In meiner rettungsdienstlichen Heimat haben die beiden OrglRD eine genehmigte Sondersignalanlage im Fahrzeug, während der leitende Notarzt von einer SEG mit einem KTW abgeholt wird.

Kurz mal OT,
nein, es ist doch nicht OT:

Was für eine Ausrückzeit hat dann der LNA?
Mal ganz ehrlich:
Wenn ein LNA mit +30 an einer Einsatzstelle eintrifft, dann wage ich zu bezweifeln, dass er noch wirklich notwendig ist, denn dann bestehen einfach schon längst Strukturen, egal ob effizient oder nicht. Und diese Kraft der LNA-Weste zu ändern, ist selten positiv für den Einsatzablauf und die Verletzten.
Daher habe ich ganz ehrlich Zweifel, ob bei so einer Fahrt "LNA kommt später" überhaupt eine Dringlichkeit und damit die Berechtigung für Sonder- und Wegerechte gegeben ist.
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haschee
Beitrag 16.12.2012, 15:20
Beitrag #30


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Notärzte wachsen nicht auf Bäumen.
Und solange dauert das auch nicht bis der abgeholt ist.

In der Zeit kann der Rettungsassistent schon mal schauen was ist.


Wir reden hier vom ländlichen.
Manche aus den größeren Städten glauben die einzig guten Sanitäter sind die von der Feuerwehr. Da könnten sie hier lang warten. thread.gif


Kann Vorteile haben wenn der abgeholt wird. Dann ist er nicht so im Streß.
Je nach Fahrweise kann er aber auch wieder Streß kriegen...
Manche fahren lieber selber.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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booniehat
Beitrag 16.12.2012, 17:34
Beitrag #31


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In der ländlichen Ecke, zumindest in unserer, kommt der NA aus dem Krankenhaus und wird chauffiert. Der Wagen kommt von der nächstgelegenen Wache und steht in der Regel nach Alarmierung schon vor der Hütte bevor der NA aus dem Gebäude gehetzt kommt.
Ich glaube auch, dass die meisten Leiter ein Dienstfahrzeug bekommen, dass nur etwas "unauffälliger" gehalten ist und auch privat genutzt wird/werden darf.
Der OV-Stab THW hat z.B. einen blau-silbernen BMW den der nutzen MUSS der Bereitschaft hat.
Um genau zu sein kenne ich nur einen vom RK, der sich das Privatfahrzeug hat umrüsten lassen, und wenn ich mich recht entsinne musst er es der Rettungsorganisation "überschreiben" und die haben es dann ihm zugeteilt. War auf jeden Fall superkompliziert!
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MrMurphy
Beitrag 16.12.2012, 18:01
Beitrag #32


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Hallo,

ich habe immer Bauchschmerzen, wenn (meist offensichtlich Jugendliche) hier nachfragen, ob sie als Angehörige der Feuerwehr oder anderer Hilfsorganisationen die Verkehrsregeln überschreiten dürfen.

Mal abgesehen davon, das ihnen die Erfahrung fehlt um schon Gefahren im "normalen" Verkehr immer richtig einschätzen zu können, haben die in ihren Organisationen Vorgesetzte, die ihnen fundierte Auskünfte geben können, was dort zulässig ist. Ich habe dann den Eindruck, das die TE sich häufig über diese Anweisungen ihrer Vorgesetzten hinwegsetzen wollen, weil das ja vom Gesetz aus zulässig sei.

In erster Linie sollten sie sich jedoch an die Weisungen ihrer Vorgesetzen halten. Kein Menschenleben und keine Gesundheit ist es wert, das zu deren Rettung andere Unbeteiligte gefährdet werden. Wenn die Vorgesetzten bei Feuerwehr oder anderen Diensten die Weisung ausgeben, sich auch bei privaten Einsatzfahrten streng an die StVO und andere Gesetze zu halten, sollten alle das akzeptieren und nicht nach Wegen suchen, die Gesetze doch übertreten zu dürfen.

Gruss

MrMurphy
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ulm
Beitrag 16.12.2012, 19:08
Beitrag #33


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Zitat (booniehat @ 16.12.2012, 17:34) *
In der ländlichen Ecke, zumindest in unserer, kommt der NA aus dem Krankenhaus und wird chauffiert.

Kein Thema, ich habe auch eine Allergie gegen alleinfahrende Notärzte.
Wenn ich mal so in das benachbarte Neu-Ulm schaue, dann muss ich ganz lange nachdenken und bin mir immer noch nicht sicher, ob da in den letzten 15 oder 20 Jahren ein NEF tatsächlich aufgrund Alter oder Kilometerleistung ausgesondert wurde.
Meist war es ein "Z.n. Kaltverformung" sad.gif
Da ist nicht immer der Notarzt schuld, aber wenn ich funken, navigieren, fahren und mich auf den Einsatz vorbereiten soll, dann wird´s etwas schwieriger, das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer beim Annähern des Sondersignalfahrzeugs auszugleichen.

Mir geht´s aber um was anderes:
Der Fahrer ist SEGler.
Der kommt also von daheim ohne Sonder- und Wegerechte zur Wache, übernimmt das Fahrzeug und holt dann den leitenden Druiden irgendwo ab.
Wie lange braucht der wirklich ab der Alarmierung, bis er mal den Doc an Bord hat?
Kann er dann noch "was reißen"?

Zitat (MrMurphy @ 16.12.2012, 18:01) *
ich habe immer Bauchschmerzen, wenn (meist offensichtlich Jugendliche) hier nachfragen, ob sie als Angehörige der Feuerwehr oder anderer Hilfsorganisationen die Verkehrsregeln überschreiten dürfen. [...] Kein Menschenleben und keine Gesundheit ist es wert, das zu deren Rettung andere Unbeteiligte gefährdet werden. Wenn die Vorgesetzten bei Feuerwehr oder anderen Diensten die Weisung ausgeben, sich auch bei privaten Einsatzfahrten streng an die StVO und andere Gesetze zu halten, sollten alle das akzeptieren und nicht nach Wegen suchen, die Gesetze doch übertreten zu dürfen.

Ich glaube, bald wird Weihnachten, denn ich muss Dir in diesen Sätzen zustimmen.
Jeder kennt mindestens eine solche "Heißdüse".
Klar, man will helfen und das ist auch gut so.
Aber als erstes kommt die "Eigensicherung". Und dazu gehört auch, dass man selber sicher und unfallfrei und dabei trotzdem zügig an´s Gerätehaus kommt.
Was hilft´s denn als erster am Unfallort zu sein, wenn mandabei selber der Unfallverursacher ist?

Ich habe es mir mittlerweile auch angewöhnt, wenn ich es ganz besonders eilig habe, unbedigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit NICHT zu überschreiten. Dann habe ich nämlich Augen und Sinn frei, die Lücke im Verkehr zu suchen und bin nicht damit beschäftigt, mich unbeschädigt zwischen irritierten Verkehrsteilnehmern durchzumogeln. Einzig fahre ich meist einen Gang niedriger, damit ich spurtfreudiger bin.
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Cookiedeluxe
Beitrag 16.12.2012, 20:10
Beitrag #34


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Zitat (ulm @ 16.12.2012, 19:08) *
Jeder kennt mindestens eine solche "Heißdüse".

Ich gehe sogar mal einen Schritt weiter und behaupte, jeder von uns BOS´lern war anfangs eine Heißdüse. Sowas ist ganz normal, denke ich. Das gibt sich irgendwann mit zunehmender Routine von ganz alleine. Umso wichtiger natürlich auch, dass - wie bereits angesprochen - die Führungsdienstgrade da entsprechend ein Auge drauf haben.


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 08:18
Beitrag #35


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Zitat (Cookiedeluxe @ 16.12.2012, 20:10) *
Ich gehe sogar mal einen Schritt weiter und behaupte, jeder von uns BOS´lern war anfangs eine Heißdüse.


Das könnte stimmen... smile.gif

Sogar schon vor dem TM1, gelle?


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Tortenjan
Beitrag 17.12.2012, 15:06
Beitrag #36


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Was hab ich mir als SiBe bei der FFW den Mund fusselig geredet....
Es bringt absolut nichts auf der Anfahrt zum Gerätehaus wie ein wilder zu heizen! Die (theoretische) Zeitersparnis liegt nur bei wenigen Sekunden, die Strecken sind viel zu kurz als dass sich die Vmax irgendwie bemerkbar machen könnte. Auch die großen Einsatzfahrzeuge ziehen die Zeiterspaarnis nicht aus der Vmax, sondern daraus das sie an den Staus vorbeifahren können!

Und noch mal was zum nachschauen und -denken:FUK Sicher zum Einsatz


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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alder
Beitrag 17.12.2012, 15:18
Beitrag #37


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... ähm wieso nur ein aufsteckbares Blaulicht? Ich bin dafür dass jeder von den Jungs ein "richtiges" Blaulicht aufs Dach bekommt. rolleyes.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 19:08
Beitrag #38


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Ist ******* in der Waschanlage... Außerdem ist Magnetblaulicht viel cooler. (Aber wenn man das Ding zum ersten Mal verloren hat (oder gesehen hat, wieviele Kratzer so ein Ding in den Dachlack macht), wünscht man sich wieder die alten Aufsteckdinger mit Eurozapfen zurück... Nicht umsonst sagen alle Hersteller, dass man zum aufsetzen aller Magnetblaulichter halten und aussteigen muss. Beim zweiten Blaulicht macht man das dann auch. smile.gif )

Fast ein Themenwechsel:

Hallo cop.gif, neulich ist in M ein Personenschutz-Mercedes mit POLIZEI-Schild an der Beifahrersonnenblende hinter mir hergefahren. Der hatte oberhalb der B-Säule am Dach so eine komische "Dauerbefestigung" für ein Blaulicht. Sprich so ein unaufdringliches Kunststoffdingens, auf das dann das Blaulicht montiert wird. Mal ne Beschreibung: Schwarzer Kunststoff, hing auf der Außenseite an der Regenrinne bzw. einem Dachträgermontagepunkt, etwa 15 bis 20 cm breit und ein paar Zentimeter hoch. War aber keine ebene Oberfläche für ein Magnetdings, sondern sah für mich so aus, als ob das Blaulicht da einfach nur seitlich reingeschoben werden würde. Halt ein Schnellmontageblaulicht für die Autobahn. Wer weiß denn, wie die Dinger heißen??? Das ist interessant...

(Link wieder rausgenommen, funktionierte nicht...)


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Klatze
Beitrag 17.12.2012, 19:30
Beitrag #39


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Zitat (ulm @ 16.12.2012, 19:08) *
Aber als erstes kommt die "Eigensicherung". Und dazu gehört auch, dass man selber sicher und unfallfrei und dabei trotzdem zügig an´s Gerätehaus kommt.
Was hilft´s denn als erster am Unfallort zu sein, wenn mandabei selber der Unfallverursacher ist?

Recht hast Du - den jungen Heißspornen empfehle ich die einschlägigen Presseerzeugnisse: im letzten und im aktuellen Feuerwehrmagazin jeweils ein VU zwischen zum Gerätehaus fahrendem Jung-FW-ler und ausrückendem Einsatzfahrzeug, beide Male mit schweren Verletzungen und, wenn ich mich recht entsinne, Toten. Verursacht jeweils durch das Zivilfahrzeug, das auf die falsche Fahrbahnseite gekommen war.
In unserer Wehr hatten die älteren da immer ein Auge drauf - wer es übertrieben hat, bekam ein temporäres Verbot für das erste und teilweise auch zweite Fahrzeug - wer das nicht kapierte, war auch mal eine Zeit ohne FME. Glaubt mir, das wirkt! thumbup.gif

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 19:50
Beitrag #40


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Zitat (Klatze @ 17.12.2012, 19:30) *
wer es übertrieben hat, bekam ein temporäres Verbot für das erste und teilweise auch zweite Fahrzeug - wer das nicht kapierte, war auch mal eine Zeit ohne FME. Glaubt mir, das wirkt! thumbup.gif


Das einzige Mittel, um das sicher in den Griff zu bekommen.

Aber wie gesagt, die erste Zeit meint man immer, man sei unersetzbar, und es komme auf jede Sekunde an. Dauert halt immer ein bisschen, bis man merkt, dass das nicht so ist. Was glaubst du, wie oft ich angemeckert werde von jungen FA, die meinen, ich würde viel zu langsam zum Haus fahren. Aber auf dem Weg liegen eine Grundschule, ein Kiga, ein Spielplatz, ein kurzes Waldstück usw.

Zitat (Klatze @ 17.12.2012, 19:30) *
im letzten und im aktuellen Feuerwehrmagazin


Ich nehme ja viel in Kauf, aber das muss man nun wirklich nicht lesen...


Übrigens, das gesuchte Teil aus dem vorletzten Post war kein Splithoff und kein Hänsch Kennleuchtenträger, die hätte ich gekannt.


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JTH
Beitrag 17.12.2012, 20:08
Beitrag #41


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Zitat (Der_Veranstalter @ 17.12.2012, 19:08) *
...Halt ein Schnellmontageblaulicht für die Autobahn. Wer weiß denn, wie die Dinger heißen??? Das ist interessant...

Frag doch mal in Kö'brunn oder Dachau in unseren Umrüstwerkstätten nach. Vielleicht wissen die es...


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 20:11
Beitrag #42


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Vollkommen OT, Entschuldigung... Das habe ich gerade gefunden: Klickklack, ein einseitiges PDF von einem Begleitfahrzeug-Ausbauer. Was ist denn das Ding auf dem zweiten Bild von unten?

Noch OTer: Ich habe gerade in einem anderen Forum folgendes gefunden:

Fragt das neue Mitglied "Zivil-Fahnder": "ich bin in einer Hilfsorganisation tätig und lasse jetzt meinen Wagen mit SoSi umschreiben. Ist zwar noch nicht alles amtlich aber in bearbeitung. Nun bin ich mir nicht sicher: RKL oder lieber Doppelplitz? Und was ist mit einem Einsatzhorn, was sollte man da nehmen?" Und weiter gehts: "Meine Ausbildung ist Sanitäter. Also die Wache bzw. das Amt würden mir grünes Licht geben für die Umrüstung." "Das Amt was mir grünes Licht erteilen würde wäre die Leistelle bzw. mein Vorgesetzter. Die würden die Umrüstung auf jeden Fall auch für sinnvoll erachten." "Ich habe auch noch den Rettungshelfer!" (sic!!!)

Sie machen ihn dann aber ziemlich nieder...

Aber das Forum linkt wenigstens zum VP... smile.gif


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ulm
Beitrag 17.12.2012, 20:23
Beitrag #43


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Zitat (Der_Veranstalter @ 17.12.2012, 19:08) *
Der hatte oberhalb der B-Säule am Dach so eine komische "Dauerbefestigung" für ein Blaulicht. Sprich so ein unaufdringliches Kunststoffdingens, auf das dann das Blaulicht montiert wird. Mal ne Beschreibung: Schwarzer Kunststoff, hing auf der Außenseite an der Regenrinne bzw. einem Dachträgermontagepunkt, etwa 15 bis 20 cm breit und ein paar Zentimeter hoch. War aber keine ebene Oberfläche für ein Magnetdings, sondern sah für mich so aus, als ob das Blaulicht da einfach nur seitlich reingeschoben werden würde. Halt ein Schnellmontageblaulicht für die Autobahn. Wer weiß denn, wie die Dinger heißen??? Das ist interessant...

Guckst Du Splithoff

Edith sagt:
*grrr* nicht alle auf einmal!!!
Hat sich damit natürlich erledigt.

Zitat (Der_Veranstalter @ 17.12.2012, 20:11) *
Was ist denn das Ding auf dem zweiten Bild von unten?

Das ist der Kontrollspiegel, mit dem man unter´s Auto guckt.
Kennt man noch von der DDR-Grenze: Museumsstück
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durban
Beitrag 17.12.2012, 20:35
Beitrag #44


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Nochmal zur Sache mit dem LNA:
Meiner Meinung nach ist eine größere Eintreffzeit (wir reden ja hier von einem Zwitraum zwischen 20 und 40 Minuten) beim LNA nicht so tragisch. Zunächst ist die Anwesenheit des LNA nur sehr selten notwendig (hier kommt man auf ca. 1 - 2 Einsätze pro Jahr). Der LNA kommt also bspw. viel seltener zum Einsatz als der OLRD.
Der LNA versorgt dann ja auch nicht selbst Patienten, sondern hat eine Führungsaufgabe zur übergeordneten Koordination der weiteren Versorgung des Patienten (Z.B. Verteilung auf die Krankenhäuser usw.). Die eigentliche Aufgabe des LNA beginnt also nach der sogenannten Chaosphase, insbesondere nach der Rettung der Verletzten aus dem Gefahrenbereich und nach deren Verteilung auf die Verletztensammelstellen.

Da es mehrere LNA gibt, ist es auch keine Lösung, allen eine Sosi- Anlage ins Privatfahrzeug zu bauen (wollen die auch nicht). Ich finde die Zubringerlösung daher eigentlich nicht schlecht.


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 20:36
Beitrag #45


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Zitat (JTH @ 17.12.2012, 20:08) *
Zitat (Der_Veranstalter @ 17.12.2012, 19:08) *
...Halt ein Schnellmontageblaulicht für die Autobahn. Wer weiß denn, wie die Dinger heißen??? Das ist interessant...

Frag doch mal in Kö'brunn oder Dachau in unseren Umrüstwerkstätten nach. Vielleicht wissen die es...


Hm, danke. Muss ich vielleicht mal wieder anrufen...

Seit letzter Woche habe ich auch Digitalfunk im Auto. Bringt nur nichts, weil sonst fast keiner digital funkt. sad.gif

Antenne war ja schon drin, ansonsten hat der Einbau nur 4 Stunden gedauert. Sepura 3900, dazu den Bedienhandapparat und den Mobile Radio Switch, damit ich das analoge 4m nicht völlig stilllegen muss. Zwei HRTs sollen noch folgen.


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durban
Beitrag 17.12.2012, 20:38
Beitrag #46


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@derVeranstalter: Meinst Du diese Montagehalterungen, die auch bspw. auf Limousinen von Politikern angebracht sind?


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 20:40
Beitrag #47


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Das könnte gut sein. War ja wohl ein Begleitschutzfahrzeug... Wie gesagt, war aber kein Splithoff und kein Hänsch. Ich habe sowas noch nie vorher gesehen...


(Oh mein Gott, ein Vollzitat. Hoffentlich löschts kein Mod...)


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durban
Beitrag 17.12.2012, 20:47
Beitrag #48


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Ich komme oft morgens an einer Stelle vorbei, an der manchmal ein Auto mit einer solchen Anlage steht.
Ich mache die Tage mal ein Foto. wavey.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 17.12.2012, 20:48
Beitrag #49


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Das wäre klasse... Danke!


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blackdodge
Beitrag 17.12.2012, 21:15
Beitrag #50


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nimm ne VP-Visitenkarte und nen Handschellenschlüssel mit


whistling.gif n stehendes Schutzfahrzeug fotgrafieren whistling.gif blink.gif laugh2.gif


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