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> Verbotener Ausdruck einer Reparaturhistorie & Herausgabe an Kunden, Jetzt Klage vor dem Gericht wegen zurückgedrehter Kilometer!
VW-Mechaniker
Beitrag 22.11.2012, 23:20
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 22.11.2012
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Moin,
ich habe ein kleines Problem, was ich alleine nicht bewerkstelligen kann:

Ein Kunde unseres Hauses hatte sich außerhalb unserer Stadt einen gebrauchten VW-Golf vermeintlich "günstig" gekauft.

Als er sein Auto wegen eines technischen Defekts in unsere VW-Vertragswerkstatt verbracht hatte, stellten wir aufgrund Abgleichs mit der
Reparaturhistorie fest, dass der Tacho zurückgedreht worden ist.

Der Kunde bat mich um den Ausdruck der Reparaturhistorie, was ich zuerst verweigert hatte.
Nach jedoch hartnäckigem Verhandeln und Feilschen, und dem Hinweis an den Kunden, diese Reparaturhistorie nicht weiterzugeben,
druckte ich die aus, und übergab das dem Kunden.

Monatelang hörte ich dann nichts mehr, als der Kunde plötzlich aufgeregt bei mir auf Arbeit erschien.
Er berichtete von einer Klage vor dem Gericht gegen seinen Verkäufer.
Die ausgedruckte Reparaturhistorie habe er seinem Rechtsanwalt übergeben, welcher das beim Gericht als Beweis eingereicht hatte.

Die "Gegenseite", d.h. der Beklagtenanwalt verweist jetzt auf die Unrechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Reparaturhistorie, d.h. der Kunde hätte diese gar nicht haben dürfen.

Der Prozeß gegen den Verkäufer scheint wohl zu kippen, bzw. die Klage deswegen abgewiesen zu werden.

Der Beklagtenanwalt sagt, dass die VW Werkstatt diese Reparaturhistorie niemals hätte ausdrucken dürfen, und dem Kunden mitgeben.
Der juristisch richtige Weg wäre wohl lt. Ausführungen des Beklagtenanwalts, dass die VW-Werkstatt dem Kunden mündlich von der Reparaturhistorie in Kenntnis setzten würde, und der Kunde gibt diese Info dem Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt würde dann in der Klagenschrift auf diese VW Reparaturhistorie verweisen, dass der Kunde dort die mündliche Info erhalten habe.

Nächster Schritt wäre ein Beweisbeschluß des Gerichts, dass das Gericht diese Reparaturhistorie direkt von VW Wolfsburg anfordert.

Wie gesagt, der Prozeß scheint deswegen zu kippen, und der Verkäufer kommt wohl deswegen davon.

Jetzt hat mein Kunde, dem ich den Gefallen habe die Reparaturhistorie auszudrucken, angekündigt, rechtliche Schritte gegen das VW-Autohaus zu unternehmen, bzw.
soll dem VW Autohaus der "Streit verkündet" werden (was immer das auch heißen mag).

Die Beklagtenseite verlangt wohl von unserem Kunden (dem Kläger) die Preisgabe des VW-Händlers, der diese Reparaturhistorie ausgedruckt hat.

Wie soll ich mich jetzt weiter als Angestellter des VW Autohauses verhalten? think.gif

Fakt ist, dass es tatsächlich lt. obersten VW Vorgaben des VW Werk Wolfsburg ausdrücklich verboten ist, Reparaturhistorien auszudrucken und diese dann noch Kunden mitzugeben.

Das kurze mündliche Mitteilen des Kilometerstandes, was das Auto bei der letzten Durchsicht, Inspektion, Ölwechsel, Reparatur ect. hatte, sei erlaubt.
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Kai R.
Beitrag 22.11.2012, 23:25
Beitrag #2


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Hallo und willkommen hier,

Ich sehe nichts, was man Dir anhaben oder oder von Dir fordern könnte.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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VW-Mechaniker
Beitrag 22.11.2012, 23:29
Beitrag #3


Neuling


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Dann bin ich beruhigt,

Jedoch will der Beklagtenanwalt Meldung nach Wolfsburg machen,
und meinem Arbeitgeber darf ich den Vorfall gar nicht erzählen, da würde es riesigen Ärger geben.
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Driv3r
Beitrag 22.11.2012, 23:30
Beitrag #4


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Interessant... Ich habe von VW die Aussage erhalten, dass man für Garantiearbeiten keine Unterlagen bekommt, da man jederzeit mit der Fahrgestellnummer die komplette Historie bei einem VW Händler bekommen könne. think.gif
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Jens
Beitrag 22.11.2012, 23:39
Beitrag #5


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