Abstandsmessung Spurwechsel, - Abbiegen bei Abstandsmessungen |
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Abstandsmessung Spurwechsel, - Abbiegen bei Abstandsmessungen |
22.11.2012, 11:08
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66404 |
Bin leider als beharrlicher Pflichtverletzer aufgefallen da ich zum 2. mal in 2 Jahren einer Abstandsfalle zum Opfer gefallen bin (138 km/h & 17 m), somit darf ich den Lappen in den naechsten 14 Tagen an die Rennleitung abgeben und statt 240 Euro mal 380 teuros hinlegen. Bei dem Bild welches mir die Rennleitung zur Verfuegung gestell hat sieht man das das vorausfahrende Fahrzeug im Begriff war die spur nach rechts zu wechseln, meine Ausrede war das der Fahrer rechts einen spurwechsel machen wollte doch dann ploetzlich auf die Bremse trat, wohl wegen der Kamera die vom Messpersonal aufgestellt war. Komme ich damit weg ?? Es ist eher Unangenehm den lappen vor Weihnachten abgeben zu muessen, wenn ich bei der Dienststelle schriftlich nachfrage ob ich Einsicht in die Videoaufnahme haben moechte, kann ich den Abgabe Termin verzoegern bis ich von der Rennleitung eine Ja oder nein Antwort bekomme zum Video gucken. Was sind die chancen und kosten mit Hilefe eines Anwaltes hier aus der bredouille zu kommen. ....alles sehr Aergerlich, haette ich bis Februar/Maerz durchgehalten waehren die alten Punkte verjaehrt. Bezueglich Geschwidigkeitsblitzer habe ich meine Lektion gelernt und seit 2 Jahren eine reine weste, kann die Fallen jetzt foermlich riechen. Danke & MfG Anmerkung Moderator; Bitte Nettiquette beachten. Beleidigungen werden im Forum nicht geduldet. Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 23.11.2012, 11:14 |
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22.11.2012, 11:13
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Um die Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu verzögern, musst du Einspruch einlegen. Dies kannst du auch ohne Begründung machen. Nach Weihnachten ziehst du den Einspruch dann zurück und trittst das Fahrverbot an.
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22.11.2012, 11:17
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66404 |
....danke, werde wegen des Video's Einspruch erheben und mich dann ab 19.12 willig zeigen den Schein abzugeben. Hoffe aber deswegen nicht auch noch vor Gericht antzntzen zu muessen.
Gruesse |
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22.11.2012, 11:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2942 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Hat der andere denn tatsächlich gebremst? Vermutlich wäre das auf dem Video zu erkennen und damit stehen und fallen die Chance für Deine Ausrede. Wenn der andere wirklich plötzlich und unerwartet verzögert hat, dann könntest Du sogar Schuldfrei sein. Andernfalls halt nicht.
Mal eine persönliche Frage, die mich immer wieder beschäftigt, wenn mir jemand dicht auffährt: Glaubst Du wirklich, daß Du dadurch früher an Deinem Ziel ankommst? |
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22.11.2012, 11:24
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30248 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
abzugeben. Hoffe aber deswegen nicht auch noch vor Gericht antzntzen zu muessen. Das würde nur dann passieren, wenn du den Einspruch nciht rechtzeitig zurücknimmst. Aber wenn du heute Einspruch einlegst, wird nicht bis zum 19.12. eine Verhandlung stattfinden.-------------------- |
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22.11.2012, 11:24
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#6
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 250 Beigetreten: 19.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62650 |
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22.11.2012, 11:25
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Hoffe aber deswegen nicht auch noch vor Gericht antzntzen zu muessen. So schnell geht das nicht, bis zum 19.12. sind es nur noch 4 Wochen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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22.11.2012, 11:33
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66404 |
Zitat Mal eine persönliche Frage, die mich immer wieder beschäftigt, wenn mir jemand dicht auffährt: Glaubst Du wirklich, daß Du dadurch früher an Deinem Ziel ankommst? Nein das wuerde ich nicht denken, zumal ich ja auch in diesem Fall nicht einsehe das die Messung gueltig ist wegen des verlassens der Ueberholspur meines Vordermannes.. |
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22.11.2012, 11:48
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
wenn der Vordermann die Spur gewechselt hat weil TE gedrängelt hat, steht ja gegebenenfalls auch noch eine Nötigung im Raum.
Kann man denn das Kennzeichen des Vordermannes sehen? Ich nehme an, es gibt nicht nur ein Foto, sondern ein Video. Auch wenn ggfls. nur das Fahreridentfoto übersandt wurde. Müsste sich aus dem Bußgeldbescheid ergeben ("Beweismittel: ...Video"). 17 m (hochgerechnet) bei 138 km/h (runtergerechnet) sind schon eine Hausnummer, bei der man davon ausgehen kann, dass der Vordermann aus Angst die Spur gewechselt hat. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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23.11.2012, 11:09
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66404 |
Hallo,
Hatte gestern den fall gepostet mit 2-3 fragen die wichtigste ist nicht beantwortet worden Bin bei 138 km/h 17 m und zu nahe am Vordermann gewesen, habe das video nicht gesehen, aber auf dem zweiten Bild der rennleitung sieht man ziemlich klar das der Vordermann nach rechts abbiegt auf die Mittelspur, da hat es geknipst. Wuerde das nicht die Messung in Frage stellen ?? ....und das mein Vordermann erst circa 150-200 meter nach passieren des Lastwagens sich dazu entschloss auf die Mittelspur zu wechseln , nun ja fuehle mich 'genoetigt' , denn die Autobahn war faktisch leer. Habe schon mal das Fahrrad fit gemacht !! Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 23.11.2012, 11:14
Bearbeitungsgrund: Neuen Beitrag an den alten Thread angehängt, so muss man nicht erst die Vorgeschichte suchen.
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23.11.2012, 11:29
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 |
Ich glaube Du kommst nur um die Strafe herum, wenn im Messbereich jemand in Deinen Sicherheitsabstand hineinfährt, aber umgekehrt (wenn Du ihn von Deiner Spur verscheuchst) wohl eher nicht. Könnte ja auch andere Gründe gehabt haben, dass er noch ne Zeitlang links gefahren ist, z.B. weil er davon ausging dass die rechte Spur nicht ausreichend frei war.
Ich finde die Strafen für die Abstandsvergehen aber auch ziemlich hoch, wahrscheinlich wäre meistens rechts überholen günstiger als drängeln. |
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23.11.2012, 11:59
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 22.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66404 |
Mittelspur war frei fuer circa 100-150 m vor einem LKW, also kein Grund nicht sofort auf den Mittelstreifen zu gehen.
Leider hast du natuerlich vollkommen Recht, haette ich versucht rechts zu ueberholen waere ich nicht in die Abstandsfalle, keine Punkte und keine fast 400 Euro strafe. Was fuer Tarife hat den die Rennleitung fuer rechtsueberholer ?? Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.11.2012, 12:36
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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23.11.2012, 12:43
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 353 Beigetreten: 10.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54432 |
Mittelspur war frei fuer circa 100-150 m vor einem LKW, also kein Grund nicht sofort auf den Mittelstreifen zu gehen. Aber keine Rechtfertigung dafür, einem anderen ins Heck zu kriechen. Zitat Was fuer Tarife hat den die Rennleitung fuer rechtsueberholer ?? Wenn ich nicht irre 3 Punkte und 100,- €. Man möge mich korrigieren. Ganz abgesehen davon, hoffe ich, dass Du nicht ernsthaft daran denkst, rechts zu überholen. |
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23.11.2012, 16:08
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 250 Beigetreten: 19.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62650 |
Hast du dich an seine Stoßstange gehängt, um ihn zum Spurwechsel zu bewegen, oder hast du aufgeschlossen, nachdem er den Spurwechsel eingeleitet hatte? In letzterem Fall würde ich durchaus eine Chance sehen. Das wäre aber auch alles auf dem Video dokumentiert, weshalb Einsicht in dasselbe nicht verkehrt wäre (aber sinnlos, wenn du sowieso die ganze Zeit so knapp dahinter warst).
Sein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bringt jedenfalls dir überhaupt nichts. Allenfalls eine Anzeige wegen Nötigung, wenn du das ins Spiel bringst. Ach ja, ein Linksspurblockierer nervt, aber er nötigt nicht. Straffrei darf man ihm also allenfalls die Pest an den Hals wünschen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 10:12 |