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> Führerschein ja oder nein? Mofaauto 25 km/h wenn geboren vor 01.04.1965
Fox1986
Beitrag 05.11.2012, 13:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

meine Mutter möchte sich unbedingt ein Mofaauto (25 km/h) mit Automatikschaltung kaufen.
Meine Mutter ist am 31.08.1963 geboren.

Für ein einspuriges Mofa bzw. Kleinkraftrad bis 25 km/h benötigt meine Mutter keinen Führerschein und auch keine Prüfungsbescheinigung, da sie vor dem 01.04.1965 geboren ist. Meine Mutter hat keinen Führerschein und auch keine Prüfungsbescheinigung und möchte auch beides nicht machen.

Meine Frage ist nun...darf meine Mutter ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 25 km/h (z. B. einen umgebauten Fiat Panda, Suzuki Alto, usw.) OHNE einen Führerschein und OHNE eine Prüfungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr bewegen?

Im Paragraphen 4, Absatz 1 der Fahrerlaubnisverodnung steht:

"...einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein..."

Demnach dürfte meine Mutter doch nach meinem Verstänis OHNE Führerschein und OHNE Prüfungsbescheinigung, auch wenn sie vor dem 01.04.1965 geboren ist keinen PKW mit 25 km/h fahren, oder?

ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir mit 100 %iger Sicherheit sagen könntet, ob sie es nun darf oder nicht. Bitte teilt mir auch direkt die dazugehörenden Paragrafen aus dem jeweiligen Gesetz mit.

Ich danke Euch für Eure Hilfe!
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ts1
Beitrag 05.11.2012, 13:24
Beitrag #2


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Eben hat noch zaubermaus das Gleiche gefragt: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057370327
Aber die Antwort bleibt: nein. Ein Auto ist kein Mofa (= einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor). Begründung siehe anderen Thread.


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MfG Thomas
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Fox1986
Beitrag 05.11.2012, 13:29
Beitrag #3


Neuling


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Also darf sie es nicht, super, dann bin ich schon mal schlauer :-)

Welche Führerscheinklasse müsste sie denn mindestens ablegen, damit sie ein 25 km/h Auto fahren dürfte?
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ts1
Beitrag 05.11.2012, 13:30
Beitrag #4


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Eigentlich reicht Klasse S. Das sind aber spezielle Leichtkraftfahrzeuge, ein gedrosselter Pkw wäre schon Klasse B.
L (Traktor) wäre eine witzige Alternative.


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MfG Thomas
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Mr.T
Beitrag 05.11.2012, 13:44
Beitrag #5


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Zitat (ts1 @ 05.11.2012, 13:30) *
Eigentlich reicht Klasse S.
IdR erfüllen aber 25 km/h-Fahrzeuge nicht die Bedingungen der Fahrerlaubnisklasse S (oder AM ab 19.01.2013):
Zitat (Definition Klasse S/AM)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Jens
Beitrag 05.11.2012, 13:49
Beitrag #6


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Zitat (ts1 @ 05.11.2012, 13:30) *
L (Traktor) wäre eine witzige Alternative.


Zitat (Klasse L)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


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Fox1986
Beitrag 05.11.2012, 13:51
Beitrag #7


Neuling


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Alles klar, ihr habt mir damit wirklich sehr und vor allem schnell geholfen, vielen Dank!

Mal gut, dass ich die Führerscheine A und B habe...ich finde diese 25 km/h Autos auch ehrlich gesagt reine Verkehrshindernisse...und wenn man dafür eigentlich sowieso die Klasse B haben muss....wer kauft sich dann ein 25 km/h Auto?! Vor allem sind diese ollen Kisten auch noch viel teurer als normale Autos :-D

Naja...werde meiner Mutter dann sagen, dass sie den Führerschein Klasse L mindestens machen müsste...aber das wäre wirklich ein wenig lächerlich :-D
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ts1
Beitrag 05.11.2012, 13:53
Beitrag #8


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Klasse S ist eigentlich für solche Fälle gedacht.
Diese Fahrzeuge sind imho nicht lächerlich, sondern niedlich.
Beispiele: Piaggio Ape, Renault Twizy, ... (allesamt in Kauf, Versicherung und Unterhalt günstiger als ein Pkw).


@Jens

warum nicht mit einem Traktor zum Supermarkt oder Baumarkt fahren? Da passt einiges auf den optionalen Anhänger!
Und gelände-/wintertauglich sind die auch.
Ok, im Parkhaus könnte es eng werden, aber ich sehe kein prinzipielles Hindernis.


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MfG Thomas
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Kühltaxi
Beitrag 05.11.2012, 17:26
Beitrag #9


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Zitat (Fox1986 @ 05.11.2012, 13:51) *
....wer kauft sich dann ein 25 km/h Auto?! Vor allem sind diese ollen Kisten auch noch viel teurer als normale Autos :-D

Mit einem alten Führerschein der Klasse 5 darf man die fahren (respektive L mit irgendeiner Schlüsselnummer). Dementsprechend sind die Fahrer auch meistens "etwas" älter. whistling.gif

Zitat (ts1 @ 05.11.2012, 13:53) *
Beispiele: Piaggio Ape, Renault Twizy, ... (allesamt in Kauf, Versicherung und Unterhalt günstiger als ein Pkw).

Beim Twizy bezweifele ich das aber stark. Vergiß nicht die Akkumiete.


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ts1
Beitrag 05.11.2012, 18:07
Beitrag #10


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Zitat (Kühltaxi @ 05.11.2012, 17:26) *
Zitat (ts1 @ 05.11.2012, 13:53) *
Beispiele: Piaggio Ape, Renault Twizy, ... (allesamt in Kauf, Versicherung und Unterhalt günstiger als ein Pkw).
Beim Twizy bezweifele ich das aber stark. Vergiß nicht die Akkumiete.
4 Jahre/20000km voll zu finanzieren sind 200€/Monat - schon incl. Batteriemiete.
Der Elektro-Energieverbrauch entspricht kostenmäßig ca. 1 Liter Benzin/100km.
Zusätzlich Versicherungskennzeichen ca. 75€/Jahr je nach Anbieter (bei Mopeds keine 50€!).

Dagegen eine Pkw-Haftpflicht für einen Anfänger mag im 1.Jahr bei ca. 1500€ liegen (das ist schon günstig!), folgt ca. 1260€, 1100€, 960€ - gesamt 4820€. Dazu Sprit und Steuer auch bei extrem-schleichen macht wohl 6500€. Eine Neuwagen-Vollfinanzierung für die restlichen ca. 4000€ klappt aber wohl nicht einmal mit dem Tata Nano.

Aber es stimmt natürlich, dass der Twizy nicht gerade der Sparweltmeister seiner Klasse ist.


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Petra
Beitrag 05.11.2012, 18:33
Beitrag #11


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Zitat (Fox1986 @ 05.11.2012, 13:51) *
Naja...werde meiner Mutter dann sagen, dass sie den Führerschein Klasse L mindestens machen müsste...

Meine Ma ist BJ 34 (damit eine Generation älter als deine) und hat nie in ihrem Leben einen Führerschein gemacht
(dafür "durchs Bremsen" schon manchen Teppich des Beifahrerraums im Auto meines Pas gelöchert whistling.gif ).
Wenn sie gesundheitlich nicht mehr so flott kann und auch das E-Bike nicht mehr das Mittel der Wahl ist, könnte ich mir für sie durchaus die Klasse L vorstellen.
Denn das, wovor meine Ma die größten Bedenken hat (die praktische Ausbildung!), würde ja nicht anstehen:
Zitat
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
Quelle
Und theoretisch ist sie echt klasse! thumbup.gif


Ne kleine Frage am Rande:
Gibt es zwischen diesen Aussagen
Zitat
Meine Mutter ist am 31.08.1963 geboren.(...)

Zitat
...aber das wäre wirklich ein wenig lächerlich :-D

einen Zusammenhang? whistling.gif

Dazu sage ich nur: Mein Sohn fand es cool, als seine Ma mit 43 den Motorradführerschein macht. thread.gif tongue.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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GolfVI
Beitrag 05.11.2012, 18:45
Beitrag #12


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Ihr wisst aber schon, dass eine neuerteilte Klasse L bei Zugmaschinen auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt ist? think.gif
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Petra
Beitrag 05.11.2012, 18:50
Beitrag #13


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Nö, habe ich gestern gelernt. wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 05.11.2012, 18:53
Beitrag #14


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Die Dinger dürfen aber nur 6 km/h "schnell" sein.


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GolfVI
Beitrag 05.11.2012, 18:54
Beitrag #15


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Bei fahrerlaubnisfreien 6km/h Zugmaschinen ist der Verwendungszweckt egal, wenn die Zweckbestimmung gegeben ist. Über die Zweckbindung bei den "Traktorklassen" gibts von den Agrarberufsverbänden ganze Infoabende, weil diese mit einem Rattenschwanz an Einschränkungen verbunden ist whistling.gif
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