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> Beschleunigungsstreifen bis zum Ende befahren?
duvtep
Beitrag 07.10.2012, 12:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo an alle,
ich war immer der Überzeugung, dass man Beschleunigungsstreifen bis zum Ende befahren muss und erst dann auf die Fahrbahn wechseln darf, wenn ein Wechseln auf die Fahrbahn nicht möglich ist muss man warten...
Nun passiert es aber manchmal, dass wenn ich auf die Autobahn auffahre ein deutlich PS stärkeres Fahrzeug gleich am Anfang des Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechselt und dieses Fahrzeug dann am Ende des Beschleunigsungsstreifens praktisch genau neben mir ist, sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen oder den Seitenstreifen verbotenerweise mitzubenutzen... ranting.gif
Ganz toll ist das eben wenn man die Beschleunigungsspur gar nicht vor Ende verlassen kann da auf der rechten Spur der Verkehr es nicht zulässt und dann kann man am Schluss nicht rüberwechseln weil der Hintermann sofort bei der einzigen Lücke rausszieht... dry.gif
Gibts da irgendeine Regelung, wie zb beim Wegfall eines Fahrstreifens, dass man diesen bis zum Ende befahren muss oder nicht?
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superdiesel
Beitrag 07.10.2012, 13:03
Beitrag #2


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Zitat
Gibts da irgendeine Regelung, wie zb beim Wegfall eines Fahrstreifens, dass man diesen bis zum Ende befahren muss oder nicht?
Nein, nicht dass ich wüßte.
Der Beschleunigungsstreifen ist quasi ein Angebot. Bis zum Ende kannst du ihn benutzen. Eine Pflicht ihn komplett auszunutzen gibt es nicht - und das würde auch keinen richtigen Sinn machen.
Wenn die Behörde wollte, dass man nicht zu früh auf die durchgehende Fahrbahn wechselt (warum auch immer), dann könnte sie ja problemlos eine durchgezogene Linie zwischen Einfädelstreifen und Fahrbahn aufbringen, die zur weiteren Benutzung bzw. Geradeausfahrt verpflichtet.

Übrigens....woraus schließt du denn auf die Verpflichtung beim Wegfall eines Fahrstreifens diesen bis zum Ende zu benutzen?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Nerari
Beitrag 07.10.2012, 13:06
Beitrag #3


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Zitat (superdiesel @ 07.10.2012, 14:03) *
....eine durchgezogene Linie zwischen Einfädelstreifen und Fahrbahn aufbringen, die zur weiteren Benutzung bzw. Geradeausfahrt verpflichtet.


So wie hier von Süden kommend in Richtung Osten rolleyes.gif
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Uwe Mettmann
Beitrag 07.10.2012, 13:42
Beitrag #4


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Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
ich war immer der Überzeugung, dass man Beschleunigungsstreifen bis zum Ende befahren muss und erst dann auf die Fahrbahn wechseln darf,…

Hallo,

wie schon mein Vorredner geschrieben hat, kann man auch vorher auf die rechte Spur wechseln.

Man sucht sich eine ausreichend große Lücke auf der rechten Fahrbahn. Wenn man auf Höhe der Lücke ist und mindestens die gleiche Geschwindigkeit erreicht hat, wie die Fahrzeuge auf der rechten Spur, so wechselt man auf die rechte Fahrbahn.

Man sollte die Beschleunigungsspur , auch dem Namen nach nutzen, nämlich zum Beschleunigen. Das heißt, man muss einen passenden niedrigen Gang wählen, damit das Fahrzeug auch ordentlich Leistung zum Beschleunigen zur Verfügung hat.

Leider habe ich festgestellt, dass dies in neuerer Zeit immer weniger gemacht wird. Es wird nicht richtig beschleunigt und obwohl noch nicht ausreichend Geschwindigkeit erreicht wurde, wird trotzdem auf die rechte Spur gewechselt, so dass die Fahrzeuge dort bremsen müssen. sad.gif


Gruß

Uwe
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wernecmn
Beitrag 07.10.2012, 14:03
Beitrag #5


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Ich habe in der Fahrschule (vor langer Zeit) gelernt und mache das auch heute, dass ich im dritten Gang auf dem Beschleunigungsstreifen fahre. Auf der Autobahn schalte ich in den fünften Gang.
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ulm
Beitrag 07.10.2012, 15:48
Beitrag #6


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Zitat (wernecmn @ 07.10.2012, 15:03) *
mache das auch heute, dass ich im dritten Gang auf dem Beschleunigungsstreifen fahre.

Mache es doch bitte nicht an einem Gang fest!
Wenn Du aus einer engen Einfahrtsschleife kommst, dann darf man auch gerne in den zweiten Gang zurückschalten und herzhaft beschleunigen.
Ansdersherum kann man bei einer sanft geschwungenen Tangentenspur schon lange im vierten Gang sein und mit Tachoanzeige 89 km/h in die Lücke zwischen zwei Lkw in der Durchgangsfahrbahn hineingleiten.

Der richtige Gang ist immer situationsabhängig.
Beschleunigungsstreifen heisst (normalerweise herzhaft!) beschleunigen, damit ich meine Geschwindigkeit an die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs anpassen kann und gleichzeitig eine ausreichende Lücke anpeilen, damit ich gafahrlos auf die Durchgangsfahrbahn wechseln kann.
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janr
Beitrag 07.10.2012, 16:03
Beitrag #7


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Der Beschleunigungsstreifen heisst doch jetzt Einfädelungsstreifen. wink.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Nerari
Beitrag 07.10.2012, 16:10
Beitrag #8


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Das ist ja auch richtig so.

Einfädeln kann man nur, wenn man eine passende Lücke findet - und passend ist eine Lücke nur, wenn keiner auf der durchgehenden Fahrbahn (unnötig) behindert wird. Also beschleunigen und dann einfädeln. Wobei das erstere u.U. entfallen kann, das zweitere jedoch nicht.

Es gibt zig Fälle, in denen man auf diesem Streifen eben nicht durchgehend beschleunigen muss (so wie es der Name suggeriert) rolleyes.gif
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Sascha_R
Beitrag 07.10.2012, 16:11
Beitrag #9


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Zitat (janr @ 07.10.2012, 17:03) *
Der Beschleunigungsstreifen heisst doch jetzt Einfädelungsstreifen. wink.gif


und lädt zum reinkullern min 63 bis 68 km/h ein. Erst nach "Betreten" der Autobahn darf auf Autobahntempo (sachte) beschleunigt werden. Das Ausbremsen und Nötigen zum gefährlichen Platzmachen ist unbedingt durchzuführen.


--------------------
Hier war mal eine Signatur...

Auffe Fresse?
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janr
Beitrag 07.10.2012, 16:16
Beitrag #10


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Es kommt ja auch durchaus vor, daß man die Autobahn am Kreuz wechselt und auf den Wechselfahrbahnen kann man die erlaubten 80 fahren aber auf der Autobahn ist grad soviel Verkehr, daß man auf der "Beschleunigungsspur", auf dem Einfädelungsstreifen abbremsen muß um einfädeln zu können wavey.gif

Alles in allem sollte die Geschwindigkeit der auf der Autobahn gefahrenen entsprechen


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Nerari
Beitrag 07.10.2012, 16:21
Beitrag #11


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Zitat (Sascha_R @ 07.10.2012, 17:11) *
und lädt zum reinkullern min 63 bis 68 km/h ein.


Meinst du ernsthaft, das hätte irgendwas mit der Bezeichnung zu tun unsure.gif
Ich wette, dass ein Großteil der Führerscheinbesitzer nicht mal weiß, dass der Streifen seinen Namen gewechselt hat laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.10.2012, 16:53
Beitrag #12


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Gab es nicht schon hier zitierte Urteile, welches das Einfädeln nacheinander "vorschrieben"?
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fritz440kombi
Beitrag 07.10.2012, 18:14
Beitrag #13


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Als Zweiter zuerst in die rechte Spur gehen, Kraft eigener "Potenz" unter der Haube dann am Ersten vorbei und nicht einfahren lassen ... präpotentes Machogehabe, sind die selben Egomanen, die gleich nach dem Einfahren in die Überholspurdurchstarten, ohne Rücksicht auf Verluste und den ersten gleich einmal hinter einem LKW einklemmen, nur weil halt das Drehmoment megr hergibt ... und dann ein paar m weiter schon den nächsten per Lichthupe reizen ...

... sehr treffend einmal auf einer Heckscheibe eines solchen Spätpubertätlings gesehen "Born to be Vorn`! ..." ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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haidi
Beitrag 07.10.2012, 19:19
Beitrag #14


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Man hat ja meist im Gefühl, wie sich der Hintermann verhält, wenn sich da einer einbildet mich da von hinten aufzurollen, dann zieh ich mit ihm gleichzeitig raus, abgesehen davon: wenn die erste Spur frei ist, dann fahr ich grundsätzlich unmittelbar am Ende der durchgezogenen Linie raus.

Hannes
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Uwe Mettmann
Beitrag 07.10.2012, 22:24
Beitrag #15


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Zitat (haidi @ 07.10.2012, 20:19) *
Man hat ja meist im Gefühl, wie sich der Hintermann verhält, wenn sich da einer einbildet mich da von hinten aufzurollen, dann zieh ich mit ihm gleichzeitig raus,…

Es ist aber nicht unbedingt empfehlenswert, das nachzumachen, denn für solche Aktion muss man schon sehr exakt abschätzen können, wie stark das hintere Fahrzeug beschleunigt, denn sonst kann es auch zu einem Unfall kommen.

Meist sieht es doch so aus, dass der Hintermann gleichzeitig beschleunigt und nach links wechselt. Wenn man dann auch rauszieht, so hat der Hintermann doch schon einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss und muss abbremsen. Wenn man sich da verschätzt, kann es schnell passieren, dass der Hintermann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und auffährt. Sich da zu verschätzen, kann leicht passieren, denn es gibt Autos mit 200 PS und mehr und diese haben ein Beschleunigungsvermögen, mit denen man nicht unbedingt rechnet. Aber gerade Fahrer solcher Fahrzeuge sind oft die, die als Zweiter von der Einfädelspur zuerst auf die rechte Spur ziehen.

Klar, wenn es zu einem Unfall kommt, mögen diese Fahrer dann die Hauptschuld tragen aber zu einem Unfall möchten wir es doch gar nicht erst kommen lassen?


Gruß

Uwe
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nicopro
Beitrag 08.10.2012, 01:29
Beitrag #16


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Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
[...] sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen oder den Seitenstreifen verbotenerweise mitzubenutzen... ranting.gif


Wenn es dir aufgrund des Verkehrs nicht möglich ist auf die rechte Spur zu wechseln bist du durchaus berechtigt, den Seitenstreifen mitzubenutzen. Hier abzubremsen wäre absolut kontraproduktiv. Das schlimmste was du machen kannst ist am Ende des Bschleunigungsstreifens anzuhalten.
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Ichtyos
Beitrag 08.10.2012, 01:33
Beitrag #17


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Nach dem Wortlaut der StVO ist in einem derartigen Fall die Benutzung des Standstreifens verboten. In der Praxis wird es meines Wissens von der police.gif / cop.gif in aller Regel toleriert. wavey.gif


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helmet lampshade
Beitrag 08.10.2012, 08:37
Beitrag #18


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Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
und dieses Fahrzeug dann am Ende des Beschleunigsungsstreifens praktisch genau neben mir ist, sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen

Wenn man vorher leicht abbremst oder weniger beschleunigt kann man auch hinter dem Fahrzeug einscheren, auf den Sicherheitsabstand verzichte ich bei in solchen Ar Fällen..
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fritz440kombi
Beitrag 08.10.2012, 08:45
Beitrag #19


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Hmm, bleibt allerdings noch die Frage, ob das Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das vorne fährt und an dem bereits der Blinker links gesetzt ist, durch den unmittelbar nachfolgenden Lenker als Nötigung gelten könnte, wen der vordere zu einem nicht legalen Manöver gezwungen ist.

Die Wahl zwischen Pest (Abbremsen am Ende des Beschleunigunsstreifens) und Cholera (Weiterfahren auf dem Pannenstreifen/Standspur) hat man ja nicht selbst verursacht, sondern wird einem ja aufgezwungen.

Sehe hier viel mehr Nötigung, als z.B.: Lichthupe eines Nachfolgers auf der Überholspur ..



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aero145
Beitrag 08.10.2012, 08:50
Beitrag #20


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Zitat (fritz440kombi @ 07.10.2012, 19:14) *
Als Zweiter zuerst in die rechte Spur gehen, Kraft eigener "Potenz" unter der Haube dann am Ersten vorbei und nicht einfahren lassen ... präpotentes Machogehabe, sind die selben Egomanen, die gleich nach dem Einfahren in die Überholspurdurchstarten, ohne Rücksicht auf Verluste und den ersten gleich einmal hinter einem LKW einklemmen, nur weil halt das Drehmoment megr hergibt ... und dann ein paar m weiter schon den nächsten per Lichthupe reizen ...

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Solches Verhalten gibt es desöfteren…ich habe es auch erlebt…aber ganz ehrlich, wenn kein Verkehr von hinten kommt, sollte man mit solchem Verhalten rechnen und direkt nach der Unterbrechung der Linie auf die rechte Spur wechseln. Wenns dem „Mann mit dem Machogehabe“ nicht gefällt, kann er ja auf die linke/mittlere Spur wechseln. Auch wenn Leute vor einem sind, passt man sich einfach ihrer Geschwindigkeit an, sodass sie auch einfädeln können. Keinesfalls würde ich „der Reihe nach“ auf die Autobahn wechseln, um dann zu riskieren, dass ich doch gezwungen werde, auf dem Beschleunigungsstreifen Einfädelungsstreifen zu bleiben und somit auf dem Strandstreifen weiterzufahren oder sogar wegen einer Wand anhalten zu müssen.
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Mitleser
Beitrag 08.10.2012, 08:51
Beitrag #21


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Zitat (fritz440kombi @ 08.10.2012, 09:45) *
Hmm, bleibt allerdings noch die Frage, ob das Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das vorne fährt und an dem bereits der Blinker links gesetzt ist, durch den unmittelbar nachfolgenden Lenker als Nötigung gelten könnte, wen der vordere zu einem nicht legalen Manöver gezwungen ist.

Die Frage ist schnell mit einem no.gif beantwortet. Und auch ordnungswidrig ist ein solches Verhalten nicht.
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TAK
Beitrag 08.10.2012, 09:17
Beitrag #22


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ich praktizier das auch so, dass ich einfach voll rausbeschleunige und dann entsprechend in die Lücke der LKWs stoße oder eben wenn frei ist ganz gemütlich am Ende des Streifens wechsle...
Sollte es aber mal vorkommen, dass sich keine Lücke ergibt und neben mir ein LKW dann gegen ende ist, dann beschleunige ich einfach weiter und überfahre eben noch für 50-100m den Seitenstreifen - denn es ist sowieso ein entsprechender Geschwindigkeitsunterschied zwischen mir und rechter Fahrspur dann vorhanden, dass sich so etwas dann schnell erledigt hat... sinnvoll vermeiden lässt sich das nicht, denn entweder muss ich schon mit 60 auf die rechte Fahrspur wechseln - damit behindere ich den hinten ankommenden LKW. Wechsle ich hinter den LKW bin ich ebenfalls langsam und behindere den danach folgenden... - also Gas geben und durchstarten - so wird niemand behindert.

Hab auch mal irgendwo gesehen, dass man in solchen Situationen beim einscheren den Seitenstreifen mitbenutzen soll


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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heretic12
Beitrag 08.10.2012, 17:27
Beitrag #23


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Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
Nun passiert es aber manchmal, dass wenn ich auf die Autobahn auffahre ein deutlich PS stärkeres Fahrzeug gleich am Anfang des Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechselt und dieses Fahrzeug dann am Ende des Beschleunigsungsstreifens praktisch genau neben mir ist, sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen oder den Seitenstreifen verbotenerweise

Sowas mache ich auch manchmal.
Aber nur, wenn mal wieder n Opa mit Hut (oder vergleichbar) vor mir ist und ich Angst habe, mit 40km/h auf die BAB aufzufahren.

Kann es sein, dass der Fehler evtl bei dir liegt?
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nachteule
Beitrag 08.10.2012, 18:53
Beitrag #24


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Hallo, Mitleser, hallo, fritz440kombi,

Zitat (Mitleser @ 08.10.2012, 09:51) *
Zitat (fritz440kombi @ 08.10.2012, 09:45) *
Hmm, bleibt allerdings noch die Frage, ob das Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das vorne fährt und an dem bereits der Blinker links gesetzt ist, durch den unmittelbar nachfolgenden Lenker als Nötigung gelten könnte, wen der vordere zu einem nicht legalen Manöver gezwungen ist.

Die Frage ist schnell mit einem no.gif beantwortet. Und auch ordnungswidrig ist ein solches Verhalten nicht.

eine Nötigung ist dies sicher nicht, aber es kann durchaus eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholen bei unklarer Verkehrslage) und je nach Sachlage sogar eine Straßenverkehrsgefährdung darstellen.

Nur mal angenommen, der Beschleunigungsstreifen (ich bleibe einfach bei dieser Bezeichnung rolleyes.gif ) endet und es gibt keinen Standstreifen, sondern eine Leitplanke, wie z. B. im Bereich des Westhofener Kreuzes.

Überholt hier der Hintermann und macht damit quasi seinem Vordermann, der gerade einscheren will, "die Tür zu", zwingt er ihn zu einer Vollbremsung oder er sorgt im schlimmsten Fall dafür, dass dieser in der Leitplanke landet, weil er sich darauf eingestellt hat, dass er die vorhandene Lücke auf der Durchgangsfahrbahn zum Einscheren nutzen kann und nicht mit diesem Manöver gerechnet hat.

Im strafrechtlichen Bereich habe ich ad hoc kein Urteil gefunden, aber dafür in einem Zivilprozess: OLG Hamburg.

Hallo, TAK,

Deine Methode funktioniert so lange, wie Du definitiv schneller bist, als der LKW und wenn Du nicht plötzlich abbremsen musst, weil der Vordermann langsamer wird.

Musst Du bremsen, hast Du recht schnell den LKW im Heck, weil der Dich gar nicht gesehen und sich nicht auf Dich eingestellt hat.

Sicherer ist es, zumindest bei stockendem verkehr, soweit vorzufahren, dass der nachfolgende LKW - Fahrer einen definitiv gesehen haben muss und sich dann vorsichtig wieder soweit zurück fallen zu lassen, bis man in diese Lücke vor dem hinteren LKW einscheren kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mitleser
Beitrag 08.10.2012, 19:08
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 08.10.2012, 19:53) *
Hallo, Mitleser, hallo, fritz440kombi,

Zitat (Mitleser @ 08.10.2012, 09:51) *
Zitat (fritz440kombi @ 08.10.2012, 09:45) *
Hmm, bleibt allerdings noch die Frage, ob das Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das vorne fährt und an dem bereits der Blinker links gesetzt ist, durch den unmittelbar nachfolgenden Lenker als Nötigung gelten könnte, wen der vordere zu einem nicht legalen Manöver gezwungen ist.

Die Frage ist schnell mit einem no.gif beantwortet. Und auch ordnungswidrig ist ein solches Verhalten nicht.

eine Nötigung ist dies sicher nicht, aber es kann durchaus eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholen bei unklarer Verkehrslage) und je nach Sachlage sogar eine Straßenverkehrsgefährdung darstellen.

Die Fallkonstellation an dieser Diskussionsstelle war mMn nicht die, dass mehrere Autobahneinfahrer sich ein Wettrennen über das schnellste Wechseln auf die durchgehende Fahrbahn liefern, sondern dass ein auf der durchgehenden Fahrbahn Befindlicher einem Einfahrenden nicht extra Platz macht:

Überholen (bei unklarer Verkehrslage) scheidet qua Definition aus.
Gefährdungsdelikte uä greifen uU dann, wenn man sieht, dass nur die eigene Bremsung den anderen vor einem Unfall mit dem nahenden Brückenpfeiler oä bewahren würde und man dann nicht reagiert oder den anderen gar in das Hindernis drängt. Aber bei einem normal endenden Beschleunigungsstreifen oder einer hinreichenden Verzögerungschance des Einfahrenden sehe ich das nicht.
Und im Standardfall sehe ich auch keine zivilrechtliche Haftung.
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duvtep
Beitrag 08.10.2012, 19:52
Beitrag #26


Neuling
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Zitat (heretic12 @ 08.10.2012, 18:27) *
Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
Nun passiert es aber manchmal, dass wenn ich auf die Autobahn auffahre ein deutlich PS stärkeres Fahrzeug gleich am Anfang des Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechselt und dieses Fahrzeug dann am Ende des Beschleunigsungsstreifens praktisch genau neben mir ist, sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen oder den Seitenstreifen verbotenerweise

Sowas mache ich auch manchmal.
Aber nur, wenn mal wieder n Opa mit Hut (oder vergleichbar) vor mir ist und ich Angst habe, mit 40km/h auf die BAB aufzufahren.

Kann es sein, dass der Fehler evtl bei dir liegt?


Wenn du damit fragen willst ob ich einer von denen bin, die den Beschleunigungssstreifen zum "Beschleichen" nutzen liegst du falsch biggrin.gif Ich kann das selber überhaupt nicht ausstehen und könnt ausflippen wenn einer mit 70 auf die autobahn auffährt.... In dem konkreten Fall an den ich denke war die Autobahn auf 80 beschräönkt und ich hab auf knapp 90 beschleunigt mein Hintermann auch nur dann so dass er pünktlich zum Ende des Beschleunigungsstreifens neben mir war (und in diesem Fall war kein Standstreifen vorhanden)... Gut mit 80-90 kmh kurz abzubremsen ist nicht die Welt aber was wäre wenn dann keine Lücke mehr frei gewesen wäre und, und, und....
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Mr.T
Beitrag 08.10.2012, 19:57
Beitrag #27


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Zitat (Sascha_R @ 07.10.2012, 17:11) *
Das Ausbremsen und Nötigen zum gefährlichen Platzmachen ist unbedingt durchzuführen.
Wo ist denn das geregelt? blink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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nachteule
Beitrag 08.10.2012, 19:59
Beitrag #28


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Hallo, Mitleser,

wenn Fritz440Kombi tatsächlich damit einen Fahrer gemeint hat, der sich schon einige Zeit auf dem rechten FS der Durchgangsfahrbahn befand, hast Du recht.

Da im Ausgangsfall von einem Fahrer gesprochen wurde, der einfach schneller als sein Vordermann vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten FS gefahren ist, bin ich allerdings davon ausgegangen, dass Fritz440Kombi diesen Fall gemeint hat.

Mal sehen, ob er das Rätsel auflöst. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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TAK
Beitrag 09.10.2012, 06:27
Beitrag #29


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@nachteule da stimm ich Dir vollkommen zu. Mein Beispiel bezog sich jetzt auf den normalen Verkehrsfluss, den ich normalerweise täglich erlebe wenn ich abends bei LB Süd auf die AB auffahre... da ist normalerweise schon so, dass auf der rechten Spur die 80-85km/h herrschen, auf der mittleren die 100-105km/h und auf der linken dann die 120-125km/h... wenn nicht gerade ein LKW mit Äpfeln umkippt *grrr*
Und der Beschleunigungsstreifen ist dort ja recht lange, so dass ich wenn ich normal durchbeschleunige am Ende von diesem locker auf >100km/h komme, so dass sich da eigentlich immer ne Lücke auftut...


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fritz440kombi
Beitrag 09.10.2012, 07:09
Beitrag #30


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Zitat (nachteule @ 08.10.2012, 20:59) *
Mal sehen, ob er das Rätsel auflöst. think.gif



Nachteule

Situation 1: Auffahren auf den Beschleunigungsstreifen ausnutzen der Länge, hinter mir, mit zweifelhaftem Sicherheitsabstand ein spurtstarkes Fahrzeug, blinker bei mir schon gesetzt, eher große Lücke auf der Bahn, Geschwindigkeit so zwischen 90 und 100, hälfte des Beschleunigunsstreifens noch vor mir, Hintermann schert aus und beschleunigt nun sehrstark und ist dann ein paar Autolängen später, tempo so 110 etwa 1-2m hinter mir auf erster Spur und beschleunigt weiter und macht mir die Lücke zu ..., um nicht auf den Standstreifen weiterfahren zu müssen scharf abbremsen und hinter ihm einordnen ...

Situation 2: Ähnlich Situation 1, jedoch bereits am 1.Streifen, Dichter Verkehr, Einfahren hinter LKW in Lücke, bei Geschwindigkeit 80-90, Hintermann fährt mit knappem Abstand und setz gleich nach dem Einfahren ansatzlos zum Überholen von mir und dem LKW an ...

Situation 1 halte ich für gefährlich Situation 2: Naja, ärgerlich bis hirnverbrannt , sehr oft haben solche "Kameraden" soviel Überschußgeschwindigkeit, dass man dann ein paar m weiter wieder Bremsleuchten sieht, weil sie auf den nächsten Überholer auflaufen, garnicht selten einer, der vor dem LKW gerade aufgefahren ist und nun ganz normal überholt ..... rolleyes.gif


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Pistenteufel
Beitrag 09.10.2012, 07:57
Beitrag #31


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Zitat (fritz440kombi @ 09.10.2012, 08:09) *
Situation 2: Ähnlich Situation 1, jedoch bereits am 1.Streifen, Dichter Verkehr, Einfahren hinter LKW in Lücke, bei Geschwindigkeit 80-90, Hintermann fährt mit knappem Abstand und setz gleich nach dem Einfahren ansatzlos zum Überholen von mir und dem LKW an ...


Hier hilft es aber manchmal einen großen Abstand zum Vordermann herzustellen, der nicht in die Pötte kommt.
Dann das Gaspedal so durchtreten dass man auf dem Beschleunigungsstreifen die Geschwindigkeit der Hauptfahrbahn erreicht. Zur Not kann man ja noch leicht bremsen, um sich eine Lücke zu suchen. Das ist aber immer einfacher als in eine Lücke zu beschleunigen. Mit der Methode bin ich auch mit meinen 68 Diesel-Pferdchen noch nie in Situation 1 oder in Situation 2 gekommen, dass ich mich irgendwie von meinem leistungsstärkeren Hintermann genötigt gefühlt hätte.
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emperor20
Beitrag 09.10.2012, 12:07
Beitrag #32


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Ehm, wo und seit wann steht es denn geschrieben das der Beschleunigungsstreifen angeblich Einfädelungsstreifen heissen soll? Das lese ich zum ersten Mal. Mir erschließt sich der Sinn der Umbenennung auch nicht. think.gif

Wer denkt sich so einen schwachsinn aus?! rolleyes.gif


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janr
Beitrag 09.10.2012, 12:14
Beitrag #33


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§7a StVO, Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen wavey.gif


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nachteule
Beitrag 09.10.2012, 14:34
Beitrag #34


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Hallo, Emperor20,

Zitat (emperor20 @ 09.10.2012, 13:07) *
Mir erschließt sich der Sinn der Umbenennung auch nicht. think.gif

irgendjemand wollte sich profilieren und verewigen und hat, um seine Daseinsberechtigung nachzuweisen, offensichtlich ein paar Umbenennungen durchgeführt. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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GM_
Beitrag 09.10.2012, 15:11
Beitrag #35


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Zitat (duvtep @ 07.10.2012, 13:31) *
Nun passiert es aber manchmal, dass wenn ich auf die Autobahn auffahre ein deutlich PS stärkeres Fahrzeug gleich am Anfang des Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur wechselt und dieses Fahrzeug dann am Ende des Beschleunigsungsstreifens praktisch genau neben mir ist, sodass ich gezwungen bin entweder stark abzubremsen oder den Seitenstreifen verbotenerweise mitzubenutzen... ranting.gif

Manchmal sieht ja der Fall auch andersrum aus: Der Hintermann ist normal bis gut motorisiert, aber der Vordermann zottelt im falschen Gang die Beschleunigungsspur entlang. Was tut man in dem Fall als Hintermann? Nehmen wir das Urteil von nachteule:

Zitat (nachteule @ 08.10.2012, 19:53) *
Im strafrechtlichen Bereich habe ich ad hoc kein Urteil gefunden, aber dafür in einem Zivilprozess: OLG Hamburg.
Zitat ('OLG Hamburg')
Falsches Einfädeln auf Autobahn

Benutzen mehrere Fahrzeuge hintereinander den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg die Regelung, dass die beteiligten Fahrzeuge nur nacheinander einfahren dürfen. Schert eines der hinteren Fahrzeuge vorschnell auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn aus, kann dies zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des Vorausfahrenden führen, insbesondere wenn dieser wegen des Endes des Beschleunigungsstreifen stark abbremsen muss. Kommt es zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Ausscherende (Überholende) für den entstandenen Schaden.

Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.1999
14 U 61/99
DAR 2001, 307


Ich sehe keine andere Lösung, als mich daran zu halten, egal was passiert, in letzter Konsequenz bedeutet es, am Ende der Beschleunigungsspur ggf. sogar hinter dem Vordermann anzuhalten.

Ziehe ich hingegen vor ihm raus, und fahre an ihm vorbei, und er rechnet damit nicht und zieht gleichzeitig raus, dann wird erstens die Schludfrage je nach genauem zeitlichen Verlauf schwierig:
- Version a) Auffahrunfall - ich schuld,
- Version b) Spurwechsel ohne zu kucken - er schuld

Und in der Haftung bin ich selbst bei Version (b) nach obigem Urteil mit drin.

Ziehe ich raus aber fahre nicht an ihm vobei, bleibe quasi schräg hinter ihm und schirme im Prinzip die rechte Spur für ihn ab, dann weiß ich aber auch nicht was er macht: Wenn er sich weiterhin dumm verhält traut er sich dann trotzdem nicht und wird langsamer, so dass ich doch noch zum riskanten vorbeifahren gezwungen bin, ansonsten komme ich womöglich auf der rechten Spur zum Stehen, jedenfalls bin ich aber in dem Fall verantwortlich für das was auf Grund meiner Schleicherei auf der Autobahn ggf. hinter mir passiert, das steht im selben Urteil weiter oben (Quelle siehe hier:
Zitat
Es befanden sich drei PKW auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn. Da auf der rechten Autobahnspur ein Fahrzeug fuhr, das nicht Platz schaffen wollte, war der als erster in der Reihe fahrende Fahrzeuglenker gezwungen, am Ende des Beschleunigungsstreifens abzubremsen. In der Zwischenzeit waren der zweite und dritte PKW vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Autobahnspur gelangt. Um dem ersten PKW ebenfalls das Einfädeln zu ermöglichen, bremste der zweite und daraufhin der dritte PKW ab. Dadurch musste ein anderes Fahrzeug, das auf dem rechten Fahrzeugstreifen grundsätzlich vorfahrtsberechtigt war, ebenfalls stark seine Geschwindigkeit verringern. Auf diesen PKW ist ein weiteres Fahrzeug schließlich aufgefahren. Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässigerweise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat.


Ergo bleibt nur: So lange der Vordermann nicht wechselt wechsle ich auch nicht und warte einfach ab was passiert. Was ich mache entscheide ich wenn er gewechselt hat. Ich muss mir lediglich im Fall dass es keinen Standstreifen gibt immer noch die Bremsoption offen halten.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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fritz440kombi
Beitrag 09.10.2012, 16:08
Beitrag #36


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Nerari
Beitrag 09.10.2012, 16:18
Beitrag #37


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Wobei es ja einen Unterschied darstellt, ob ein PS-Stärkerer jemandem, der zügig und zielgerichtet versucht, in die AB einzufahren, mittels seiner Zusatzpferde die Lücke zumacht wallbash.gif ; oder ob der vordere einfach nicht in den Quark kommt und man als hinterer sieht, dass das wohl nichts wird- und man selbst dann auch droht, zu verhungern crybaby.gif .

Im letzteren Fall spricht i.d.R. nichts dagegen, die eigene Chance zu nutzen, wobei man damit rechnen muss, dass der vordere doch plötzlich versucht, in die AB einzufahren - und darauf sollte man vorbereitet sein und eine Art Plan B haben rolleyes.gif .

M.E. kann man hier am grünen Tisch nicht sagen, wann es möglich un in Ordnung ist, als hinterer zuerst aufzufahren und den vorderen seinem Schicksal zu überlassen und wann nicht. Die Fälle sind da so unterschiedlich wie die Lösungen.
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helmet lampshade
Beitrag 09.10.2012, 17:21
Beitrag #38


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Zitat (GM_ @ 09.10.2012, 16:11) *
Was tut man in dem Fall als Hintermann?

Erstmal ordentlich Abstand halten - das ist ja das Hauptproblem: Der Hintermann hängt von Anfang an quasi an der Stoßstange. Man kann natürlich als Vorderer auch versuchen den Drängler durch leichtes Bremsen und anschließendem unvermitteltem Vollgas im Zweiten vor dem Auffahren abzuschütteln
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KJK
Beitrag 09.10.2012, 17:42
Beitrag #39


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Mich nervt es auch, wenn meine Vorderleute auf dem Beschleunigungsstreifen (wie er m. E. auch weiterhin heißen sollte) nicht in die Hufe kommen. Allerdings habe ich mir abgewöhnt, vor ihnen auf die Hauptfahrbahn zu wechseln, selbst wenn ich mir sicher bin, dass ich bis zum Ende des Beschleunigungsspur an ihnen vorbeikäme. Oft ziehen diese Kandidaten dann nämlich panikartig auch rüber - vielleicht, weil sie auch schon so nette Subjekte erlebt haben, die sie in dieser Siituation abklemmen.
Von der Regel, nicht vor meinem Vordermann auf die Hauptfahrbahn zu wechseln, gibt es allerdings eine Ausnahme, und zwar dann, wenn ich erkenne, dass ich garantiert ohne Jemanden zu behindern direkt auf die 2. Spur wechseln kann. Das setzt natürliche eine gründliche Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs voraus (und schließt die Fälle, in denen man wirklich auf dem B-Streifen zu verhungern droht, leider weitgehend aus crybaby.gif ).
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fritz440kombi
Beitrag 09.10.2012, 19:00
Beitrag #40


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Erstmal ordentlich Abstand halten .... so isses ... cheers.gif cheers.gif cheers.gif


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nachteule
Beitrag 09.10.2012, 19:17
Beitrag #41


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Hallo, @alle,

es ist verständlich, dass man sich manchmal darüber ärgert, wenn jemand vor einem recht zögerlich auf die Autobahn fährt.

Wir sollten bei allem Ärger allerdings nicht vergessen, dass es möglicherweise verständliche Gründe dafür geben kann.

Der naheliegendste Grund dürfte sein, dass man vielleicht einen Fahranfänger vor sich hat oder jemanden, der nur alle Jubeljahre auf der Autobahn fährt.

Überlegt mal selber, wie ihr euch bei eurer ersten Einzelfahrt auf der Autobahn gefühlt habt und ob ihr dabei alles richtig gemacht habt.

Vielleicht hilft dies, sich ein bisschen weniger zu ärgern und etwas gelassener an die Sache heran zu gehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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haidi
Beitrag 09.10.2012, 19:51
Beitrag #42


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Zu meiner Zeit war die erste Autobahnfahrt ohne Fahrlehrer. FAhrschulfahrten auf der Autobahn waren damals verboten, ich kann mich nicht mehr an meine erste Autobahnfahrt erinnern bis auf die Tatsache, dass ich immer genau wusste, was sich um mich herum abspielte, ich habe permanent alle Rückspiegel abgecheckt. Nur war das Autobahnnetz Anfang der siebziger bei uns sehr überschaubar und der Verkehr auf selbigen eher schütter.

Wenn ich heute auf die Autobahn auffahre und der Vordermann schon auf der Zufahrt zur Autobahn schnarcht, dann vergrößere ich den Abstand extrem, damit ich auffahren kann ohne vom Vordermann behindert zu werden.

Hannes
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Wookie
Beitrag 09.10.2012, 20:13
Beitrag #43


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Zitat (GM_ @ 09.10.2012, 16:11) *
Manchmal sieht ja der Fall auch andersrum aus: Der Hintermann ist normal bis gut motorisiert, aber der Vordermann zottelt im falschen Gang die Beschleunigungsspur entlang. Was tut man in dem Fall als Hintermann? Nehmen wir das Urteil von nachteule:
Da hilft nur vieeeeeel Abstand. Bestes Beispiel war ein Transporter, der aus der Dachluke 4m Kupferrohr rausragen hatte blink.gif und am Ende der Einfädelspur wahnsinnige 50km/h drauf hatte. Ich hatte das schon geahnt und >200m Abstand gelassen, so dass ich erst mal vernünftig auffahren konnte und ihn danach bequem auf der Mittelspur überholen konnte (ohne direkt auf die Mittelspur zu fahren). Außerdem gibt dir der Hintermann dann auch noch eine Sekunde Schockstarre, wenn du auf der Zufahrt relativ entspannt unterwegs warst und dann plötzlich doch schneller kannst.


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Kühltaxi
Beitrag 10.10.2012, 08:14
Beitrag #44


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Zitat (nachteule @ 09.10.2012, 15:34) *
irgendjemand wollte sich profilieren und verewigen und hat, um seine Daseinsberechtigung nachzuweisen, offensichtlich ein paar Umbenennungen durchgeführt. rolleyes.gif

Heißt "irgendjemand" ähnlich wie eine Stadt und ein Pharao? whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 10.10.2012, 08:20
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ukr
Beitrag 10.10.2012, 08:30
Beitrag #46


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...die Änderung der Begriffe erfolgte vor seiner Zeit. Abgesehen davon tragen diese Straßenteile nach seiner Auffassung immernoch die alte Bezeichnung. Das ändert sich erst zum 1. April 2013.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Wollf_0708
Beitrag 10.10.2012, 08:38
Beitrag #47


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Zitat (helmet lampshade @ 09.10.2012, 18:21) *
Man kann natürlich als Vorderer auch versuchen den Drängler durch leichtes Bremsen und anschließendem unvermitteltem Vollgas im Zweiten vor dem Auffahren abzuschütteln
Was ist der Grund des "leichten" Abremsens, vor allem, was erkläre ich der Polizei, wenn es durch dieses Manöver rummst ?
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aero145
Beitrag 10.10.2012, 10:22
Beitrag #48


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Zitat (Wookie @ 09.10.2012, 21:13) *
Zitat (GM_ @ 09.10.2012, 16:11) *
Manchmal sieht ja der Fall auch andersrum aus: Der Hintermann ist normal bis gut motorisiert, aber der Vordermann zottelt im falschen Gang die Beschleunigungsspur entlang. Was tut man in dem Fall als Hintermann? Nehmen wir das Urteil von nachteule:
Da hilft nur vieeeeeel Abstand. Bestes Beispiel war ein Transporter, der aus der Dachluke 4m Kupferrohr rausragen hatte blink.gif und am Ende der Einfädelspur wahnsinnige 50km/h drauf hatte. Ich hatte das schon geahnt und >200m Abstand gelassen, so dass ich erst mal vernünftig auffahren konnte und ihn danach bequem auf der Mittelspur überholen konnte (ohne direkt auf die Mittelspur zu fahren). Außerdem gibt dir der Hintermann dann auch noch eine Sekunde Schockstarre, wenn du auf der Zufahrt relativ entspannt unterwegs warst und dann plötzlich doch schneller kannst.


So mache ich es 99,9% der Fälle. Also übertrieben viel Abstand zum Vordermann halten. Gründe dafür:

· Ich muss nicht an den Vordermann denken, und kann mich somit auf den Verkehr auf der Autobahn konzentrieren.
· Da ich ab einem gewissen Zeitpunkt sehr zügig (verhältnismäßig und allgemein) mit dem „Pampersbomber“ beschleunige, wird der Abstand zwischen mir und dem Hintermann sehr groß, sodass er auch eine gute Möglichkeit hat, sicher auf die Autobahn zu wechseln.

Dies funktioniert fast immer, und sicher empfinde ich es auf alle Fälle.
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ulm
Beitrag 10.10.2012, 13:46
Beitrag #49


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ulm
Beitrag 10.10.2012, 13:48
Beitrag #50


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