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> Falscher Tatort-Straßenname im Bußgeldbescheid
Artasimendel
Beitrag 10.09.2012, 16:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

Ich habe den TÜV von meinem Auto ablaufen lassen und bekam deshalb eine Mängelliste (wegen HU) an den Scheibenwischer geklemmt. Ich war innerhalb der sieben Tage bei der Polizei um die Unterlagen abzugeben, die Sache wurde geklärt.
Später kam per Post ein Personalienfeststellungsfragebogen in dem ich meine Adresse berichtigte und bestätigte, zur Tat machte ich keine Aussage, weder bekannte ich mich schuldig noch unschuldig, ließ also beide Kästchen frei.

Der Bußgeldbescheid kam zwei Monate später. Es geht um 40 Euro Geldbuße, 20 Euro Verfahren, Auslagen, und 2 Punkte ins VZR.
Allerdings steht ganz oben im Vorwurf zwar das richtige Datum, Uhrzeit und Stadt, aber der Straßenname ist falsch. Die Straße die angegeben ist liegt eine weiter aber ich stand nie mit meinem Auto dort. Die Straßennamen bestehen beide aus zwei zusammengesetzten Wörtern, wobei das erste Wort gleich ist, das zweite aber ganz anders.

Was kann ich machen um keine Strafe zahlen zu müssen? Wenn ich nur widerspräche dann würden die Polizisten bezeugen dass alles richtig sei. Also was passiert wenn ich widerspreche und angebe dass die Tat zwar bestand aber der Straßenname falsch ist? Bekomme ich dann einfach nur einen korrigierten Bescheid? Sollte ich den richtige Straßennamen gleich mit angeben?

Bitte keine Vorwürfe weil ich den TÜV Termin versemmelt habe, das passiert mir auch nicht wieder.
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Freisinn
Beitrag 10.09.2012, 16:57
Beitrag #2


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Hallo,
der falsche Straßenname ist ein heilbarer Mangel und hat keine Auswirkungen auf den Bußgeldbescheid. Um die Zahlung kommst Du nicht herum wink.gif
Einen korrigierten Bescheid kannst Du anfordern, hast aber nicht wirklich was davon.
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Kai R.
Beitrag 10.09.2012, 16:57
Beitrag #3


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Hallo,

der falsche Straßenname ist ein heilbarer Fehler. Und wenn Du wirklich 8 Monate drüber warst entkommst Du der Strafe nicht.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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detroit
Beitrag 11.09.2012, 08:18
Beitrag #4


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Vor allem hat die Straße nix mit dem abgelaufenen TÜV zu tun.
Bei einem Parkverstoß kann das z.B. anders aussehen.
Ist zwar auch dort grundsätzlich heilbar, sowas läßt sich aber gelegentlich durchboxen.

Bei Deiner Sache seh ich leider keine Chance, einen Blumentopf zu gewinnen.


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Artasimendel
Beitrag 11.09.2012, 09:43
Beitrag #5


Neuling


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Na gut, um so eine Strafe kommt man dann ja nicht drumrum.

Danke für eure Hilfe.
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TAK
Beitrag 12.09.2012, 06:23
Beitrag #6


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Gehe davon aus, dass die Ordnungshüter auch ein Bild gemacht haben... und ob die HU jetzt in der Thomas-Strunz-Straße oder in der Thomas-Gottschalk-Straße abgelaufen ist, ist eigentlich egal... Du kannst es ja bemängeln und bekommst dann einen neuen Bußgeldbescheid, wo du ggf. sogar nochmal etwas an Gebühren zahlen kannst...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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JTH
Beitrag 12.09.2012, 07:03
Beitrag #7


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Außerdem ist in diesem Fall der Straßenname vollkommen irrelevant, weil der Tatbestand auch dann verwirklicht ist, wenn das Fahrzeug in der verschlossenen Scheune stehen würde. Es geht hier einzig und allein um die Tatsache daß die HU überzogen wurde und dies unabhängig vom Standort.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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