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> Rückkehr nach Deutschland aus der CH, Führerschein nicht umgeschrieben
hunger
Beitrag 10.09.2012, 08:40
Beitrag #1


Neuling
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Hallo

habe eine Frage:

ich war 5 Jahre in der CH, bin aber Deutscher und habe in D meinen FS gemacht. 2007 sind wir wieder nach D gezogen, aber ich habe es total verpennt meinen FS umschreiben zu lassen.
In allen Foren liest man das CH FS nicht teil der EU/EFTA sind und daher umgeschrieben werden müssen innert 6 Monaten, nach 36 Monaten muss man eine neue Prüfung ablegen.
Nun meine Frage:
Mein FS wurde ja in D gemacht, reicht es wenn ich zur FS Behörde gehe und sage ich habe meinen FS verloren? Ich muss ja irgendwo im Zentralregister registriert sein oder?

Danke für Feedback

Hunger
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Jens
Beitrag 10.09.2012, 08:51
Beitrag #2


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Versteh ich das richtig? Du hast in D eine Fahrerlaubnis erworben, warst dann in der Schweiz, hast dort den deutschen Führerschein gegen einen schweizerischen Führerausweis getauscht und nach der Rückkehr nach Deutschland hast du weiter nichts gemacht?

Lügen ("Fs verloren") solltest und brauchst du nicht. Nach dem damaligen Umtausch hat die Schweiz deinen Führerschein nach Deutschland geschickt, also weiß man vermutlich von dem Umtausch. Das ist aber nicht tragisch, denn durch den Umtausch ist deine deutsche Fahrerlaubnis nicht erloschen. Frag einfach bei der Führerscheinstelle nach, ob dein alter Führerschein noch existiert und bitte um Aushändigung oder beantrage gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Lies mal den Thread von @modgod, der hatte das gleiche Problem.


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hunger
Beitrag 10.09.2012, 09:13
Beitrag #3


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Hallo Jens

ja ich habe schon bei der Behörde angerufen in D wo ich den FS gemacht habe, die schicken einen Auszug zum SVA wo ich wohne. Ich habe nun erfahren dass es eine "kann" und keine "muss" Bestimmung mit dem FS neu machen ist.
Problem ist dass es nun 5 Jahre her ist, ich bin natürlich seit dem kein Auto gefahren :-)


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Jens
Beitrag 10.09.2012, 09:16
Beitrag #4


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Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:13) *
Ich habe nun erfahren dass es eine "kann" und keine "muss" Bestimmung mit dem FS neu machen ist.

Was genau meinst du damit?


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jfk
Beitrag 10.09.2012, 09:16
Beitrag #5


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Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:13) *
Problem ist dass es nun 5 Jahre her ist, ich bin natürlich seit dem kein Auto gefahren :-)

5 Jahre ohne Fahrpraxis geben idR noch keinen Anlass, neue Prüfungen anzuordnen.


edit:
Oder kann es sein, dass du hier was verwechselst mit dem Neuerteilungsverfahren nach Entzug einer Fahrerlaubnis?

Der Beitrag wurde von jfk bearbeitet: 10.09.2012, 09:17


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Jens
Beitrag 10.09.2012, 09:17
Beitrag #6


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Zitat (jfk @ 10.09.2012, 10:16) *
5 Jahre ohne Fahrpraxis geben idR noch keinen Anlass, neue Prüfungen anzuordnen.

Wieso sollten bei bestehender Fahrerlaubnis Prüfungen angeordnet werden?


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hunger
Beitrag 10.09.2012, 09:26
Beitrag #7


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Zitat (Jens @ 10.09.2012, 10:16) *
Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:13) *
Ich habe nun erfahren dass es eine "kann" und keine "muss" Bestimmung mit dem FS neu machen ist.

Was genau meinst du damit?


Ich habe den RS angerufen vom AvD, es hab bis vor 2 Jahren wohl eine Bestimmung , die nach 2 oder 3 Jahren zwingend eine neue Prüfung erforderlich machte, dies ist nun ein " kann" keine "muss" Bestimmung, heisst für mich, dies liegt im Ermessen der lokalen Behörde.

Zitat (Jens @ 10.09.2012, 09:51) *
Versteh ich das richtig? Du hast in D eine Fahrerlaubnis erworben, warst dann in der Schweiz, hast dort den deutschen Führerschein gegen einen schweizerischen Führerausweis getauscht und nach der Rückkehr nach Deutschland hast du weiter nichts gemacht?

Lügen ("Fs verloren") solltest und brauchst du nicht. Nach dem damaligen Umtausch hat die Schweiz deinen Führerschein nach Deutschland geschickt, also weiß man vermutlich von dem Umtausch. Das ist aber nicht tragisch, denn durch den Umtausch ist deine deutsche Fahrerlaubnis nicht erloschen. Frag einfach bei der Führerscheinstelle nach, ob dein alter Führerschein noch existiert und bitte um Aushändigung oder beantrage gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Lies mal den Thread von @modgod, der hatte das gleiche Problem.


Jens, dort ist aber noch keine Erfolgsmeldung zu lesen

Zitat (Jens @ 10.09.2012, 10:17) *
Zitat (jfk @ 10.09.2012, 10:16) *
5 Jahre ohne Fahrpraxis geben idR noch keinen Anlass, neue Prüfungen anzuordnen.

Wieso sollten bei bestehender Fahrerlaubnis Prüfungen angeordnet werden?


Ja stimmt auch wieder, aber bei der anhaltenden Un-Nachvollziehbarkeit deutscher Bürokratie weiss man ja nie :-)
rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 10.09.2012, 09:28
Beitrag #8


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Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Der Führerschein ist ein Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis.

Wenn du deinen Führerschein verbrennst, wegwirfst, verlierst oder in der Schweiz umtauschst, dann ändert das nichts am Bestehen deiner Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen, deshalb sind diese Auskünfte mit "Neuen Prüfungen" für dich nicht zutreffend. Das gilt nur für Leute, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde (z.B. nach einer Alkoholfahrt), oder die aus irgendeinem Grund mal freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.


Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:26) *
Jens, dort ist aber noch keine Erfolgsmeldung zu lesen
Tolles Argument, weißt du wie wenig Leute hier mal eine Erfolgsmeldung geben?


Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:26) *
Ja stimmt auch wieder, aber bei der anhaltenden Un-Nachvollziehbarkeit deutscher Bürokratie weiss man ja nie :-)
rolleyes.gif
Aber im Gegensatz zu den Behördenmitarbeitern, die damit täglich zu tun haben, hast du voll den Durchblick - oder was willst du damit sagen?


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hunger
Beitrag 10.09.2012, 09:31
Beitrag #9


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Jens

Danke für die Informationen. Ich hoffe das STVA hier in Bayern sieht dies genau so. Gibt es im Fall der Fälle irgendeine gesetzliche Grundlage oder Gerichtsentscheidungen, auf die ich mich berufen kann?

MfG
Hunger
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Jens
Beitrag 10.09.2012, 09:32
Beitrag #10


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Die gesetzliche Grundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung, die wird auch in Bayern bekannt sein.


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hunger
Beitrag 10.09.2012, 09:33
Beitrag #11


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Jens
sorry für die vielen Fragen. Aber hier noch eine: Ist es besser wenn ich sage ich bin nicht gefahren oder soll ich sagen ich bin immer nur mit dem FS aus der CH gefahren, der aber nach 6 Monaten nicht mehr gültig war für D.
Was ist hier die bessere Aussage (im Falle dass ich gefragt werde).

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 10.09.2012, 09:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Zitat gelöscht
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Jens
Beitrag 10.09.2012, 09:36
Beitrag #12


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Du bist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, dir fehlt nur der Nachweis (der Führerschein). Das Fahren ohne Führerschein ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, also nichts wirklich Dramatisches.

Ich wüsste nicht, warum dich jemand wegen der Ausstellung eines Ersatzführerscheins nach deiner Fahrpraxis fragen sollte. Aber wenn, dann kannst du ruhig die Wahrheit sagen.


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hunger
Beitrag 10.09.2012, 09:36
Beitrag #13


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Zitat (Jens @ 10.09.2012, 10:28) *
Zitat (hunger @ 10.09.2012, 10:26) *
Jens, dort ist aber noch keine Erfolgsmeldung zu lesen
Tolles Argument, weißt du wie wenig Leute hier mal eine Erfolgsmeldung geben?

Echt, aber davon lebt doch so ein Forum. ich werde definitiv posten!

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 10.09.2012, 10:08
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt und Antwort sichtbar gemacht
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Kai R.
Beitrag 10.09.2012, 09:50
Beitrag #14


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was genau an der Aussage "Deine Fahrerlaubnis besteht noch, Du darfst in CH und in D fahren" verstehst Du nicht?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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durban
Beitrag 10.09.2012, 10:50
Beitrag #15


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Zitat (hunger @ 10.09.2012, 09:36) *
Echt, aber davon lebt doch so ein Forum. ich werde definitiv posten!


Das wäre sehr nett. wavey.gif

Die Aussage vom AvD war nicht unbedingt unkorrekt, aber trifft auf Deinen Fall nicht zu:
Bis Oktober 2008 gab es eine Bestimmung, dass wenn länger als 2 Jahre keine Fahrerlaubnis bestand, zwingend vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis Prüfungen anzuordnen waren (wobei man den Führerschein in diesem Sinne nicht "neu machen" musste, also mit Pflichtstunden etc., sondern eben nur die Prüfungen). Diese Regelung wurde 2008 gestrichen, nun ordnet die Fahrerlaubnisbehörde Prüfungen nur neu an, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die geforderten Kenntnisse nicht mehr bestehen. Das kann z.B. bei sehr langer fahrerlaubnisloser Zeit (ca. ab 10 Jahre) der Fall sein.

Das alles trifft auf Dich aber nicht zu, da Du stets im Besitz einer Fahrerlaubnis warst. Du kannst diese nur nicht durch einen deutschen Führerschein nachweisen.

MfG
Durban smile.gif


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nachteule
Beitrag 10.09.2012, 13:20
Beitrag #16


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Hallo, Hunger,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Mal neugierig gefragt: Bist Du in den letzten 5 Jahren nicht einmal kontrolliert worden und bist Du immer punktefrei gefahren?

Hallo, @alle,

aufgrund der Zeitangaben unterstelle ich jetzt einfach mal, dass Hunger noch einen Führerschein der "alten Art" gemacht hat (rosa oder sogar grau).

Gehe ich nun recht in der Annahme, dass dieser Führerschein nach einer gewissen Wartezeit vernichtet worden ist und dass der TE nun einen neuen Führerschein bekommen wird (natürlich mit den dementsprechenden Einträgen)?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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janr
Beitrag 10.09.2012, 13:26
Beitrag #17


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Zitat (nachteule @ 10.09.2012, 14:20) *
... Bist Du in den letzten 5 Jahren nicht einmal kontrolliert worden und bist Du immer punktefrei gefahren? ...
Das klingt so, als ob es nicht möglich wäre blink.gif , für mich ist es aber der Standart wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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hunger
Beitrag 10.09.2012, 15:26
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 10.09.2012, 14:20) *
Hallo, Hunger,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Mal neugierig gefragt: Bist Du in den letzten 5 Jahren nicht einmal kontrolliert worden und bist Du immer punktefrei gefahren?

Hallo, @alle,

aufgrund der Zeitangaben unterstelle ich jetzt einfach mal, dass Hunger noch einen Führerschein der "alten Art" gemacht hat (rosa oder sogar grau).

Gehe ich nun recht in der Annahme, dass dieser Führerschein nach einer gewissen Wartezeit vernichtet worden ist und dass der TE nun einen neuen Führerschein bekommen wird (natürlich mit den dementsprechenden Einträgen)?

Viele Grüße,

Nachteule


Hallo, ja bin nicht einmal kontrolliert worden, lediglich mal angehalten auf dem Wiesenrückweg, aber dort immer voll nüchtern. Punktefrei bin ich (toi toi ) auch immer gefahren. Gehöre ich jetzt einer seltenen Spezies an? laugh2.gif
Ja ich hatte noch den alten Grauen, gemacht 1981
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Kai R.
Beitrag 10.09.2012, 15:34
Beitrag #19


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Zitat (hunger @ 10.09.2012, 16:26) *
aber dort immer voll nüchtern.

voll oder nüchtern?

laugh2.gif

Zitat (hunger @ 10.09.2012, 16:26) *
Gehöre ich jetzt einer seltenen Spezies an? laugh2.gif
Ja ich hatte noch den alten Grauen, gemacht 1981

no.gif

gestatten: 1983 und punktefrei.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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hunger
Beitrag 11.09.2012, 13:33
Beitrag #20


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So in 20 Minuten geht es zum STVA, mal schauen was die sagen, ich werde Feedback geben.
Fingers X
Hunger
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hunger
Beitrag 11.09.2012, 14:31
Beitrag #21


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ALSO

Es ist volbracht, total problemlos, Jens hatte recht. Die fragen jetzt in der Behörde nach wo der FS gemacht wurde, dann habe ich in ein paar Tagen den FS
Man fragte lediglich ob ich den CH FS verloren habe.

Alles Bestens

Hunger
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Jens
Beitrag 11.09.2012, 14:35
Beitrag #22


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Schön. Und danke für die Rückmeldung wavey.gif


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