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> Urkundenfälschung, was passiert nun?
ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 12:55
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum,

ich habe etwas saudummes getan und bin mir meiner Schuld bewusst.
Folgendes ist passiert, habe im Juni den Wagen meines Opa geschenkt bekommen. Hatte allerdings als Student gerade nicht das Geld über den Wagen umzumelden, die Versicherung anzumelden und der Tüv musste auch erneuert werden.
Als das hatte ich ich für den nächsten Monat aufgeschoben bzw. kalkuliert.
Nun wusste ich nicht so recht wohin mit dem Wagen, da ich keinen Parkplatz habe, steht er in einer ruhigen Sackgasse an der Straße. Dort ließ ich ihn mit abgemeldeten Kennzeichen stehen. Bis mich ein Nachbar darauf aufmerksam machte, dass es so nicht ginge und der Wagen abgeschleppt werden würde.

Hatte dann kurzerhand das rote Emblem am Kennzeichen für Niedersachsen mit einem Foto davon überklebt um erstmal meine "Ruhe" zu haben.
Der Wagen stand da und wurde von mir nicht benutzt, allerdings hat der Regen das Foto verwaschen und heute am Sonntag klingelte dann die Polizei bei mir.
Sie drehten eigentlich nur eine Runde aus Langeweile durch die einsamen Straßen und sahen dann "leider" dass an dem Wagen etwas nicht stimmte und da der Wagen abgemeldet war, dachten sie erst es wären gefälschte Kennzeichen.
Nun wird mir Urkundenfälschung vorgeworfen, sie haben das ganze aufgenommen und die Strafanzeige wird eingeleitet.

Was passiert nun weiter?
Bleibt es bei einer Geldstrafe? Wird man dadurch vorbestraft? Droht mir sogar der Freiheitsentzug?

Bin gerade sehr verzweifelt und möchte gerne wissen mit was ich rechnen muss.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Danke schon mal für alle Beiträge.
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Freisinn
Beitrag 26.08.2012, 12:58
Beitrag #2


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Gemäß § 267 StGB ist für die Urkundenfälschung als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nach § 267 Abs. 3 StGB ist die Strafe für den besonders schweren Fall der Urkundenfälschung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr.
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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 13:09
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Freisinn @ 26.08.2012, 13:58) *
Gemäß § 267 StGB ist für die Urkundenfälschung als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nach § 267 Abs. 3 StGB ist die Strafe für den besonders schweren Fall der Urkundenfälschung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr.



Ja, das habe ich auch schon erlesen und bin natürlich gerade über die Erwähnung der Freiheitsstrafe geschockt.
Der Polizist meinte zwar das sei eher unwahrscheinlich, es gäbe wohl eine Geldstrafe. Er kann aber natürlich nichts genauers sagen und es sei halt kein Kavaliersdelikt.

Aber ich habe niemanden damit Schaden zufügen wollen oder gefährdet. Wird das einem denn nichts wenigstens mildernd angerechnet?
Auch wenn es schwierig beweisbar ist, gefahren habe ich den Wagen auch nicht. Wollte ja eigentlich "nur" eine Abschleppung umgehen.
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Freisinn
Beitrag 26.08.2012, 13:18
Beitrag #4


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Wenn Du Ersttäter bist, wirst Du kaum mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, ich würde aber zu einem Anwalt raten.
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nachteule
Beitrag 26.08.2012, 13:23
Beitrag #5


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Hallo, Ratsuchender123,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Du hast recht: Es war absolut dumm von Dir und es gibt auch keine Entschuldigung dafür.

Nichtsdestotrotz gibt es Dinge (auch Urkundenfälschungen) die weitaus gravierender sind, die mit wesentlich mehr krimineller Energie durchgeführt werden und die vor allen Dingen wesentlich mehr Schaden anrichten können.

Rein persönliche Ansicht:

Mit einer ehrlichen Schilderung, warum Du diesen Blödsinn gemacht hast, könntest Du bei so manchem Staatsanwalt wesentlich mehr Pluspunkte sammeln, als mit einer geschliffen formulierten Schilderung über einen Anwalt (von dessen Kosten gar nicht erst zu reden).

Nachtrag:

Ich tippe mal als schlimmste mögliche Folge in Deinem Fall auf ca. 20 - 30 TS Geldstrafe.

Viele Grüße,

Nachteule

Der Beitrag wurde von nachteule bearbeitet: 26.08.2012, 13:24


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 13:39
Beitrag #6


Neuling


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Danke für deine Einschätzung. Die Kosten für einen Anwalt würde ich durchaus gerne sparen wollen, da die Sachlage in meinen Augen ja auch nicht wirklich zweifelhaft ist.
Bin mir natürlich meiner (Dummheit und) Schuld bewusst, zumindest jetzt im nachhinein und kann nichts beschönigen.
Beim Anbringen hätte ich mir in dem Moment nicht vorgestellt, eine Urkundenfälschung zu begehen. Es war halt zu flüchtig und (leider) ohne großes Überlegen geschehen.
Leider kann ich auch keine Art Präzedenzfall finden, allerdings hoffe ich sehr dass es bei einer Geldstrafe bleibt. Kann man die in Raten zahlen?

Habe bisher noch keinerlei Berührungen mit dem Rechtssystem gehabt. Kann mir einer verraten wie schnell es weitergeht?
Darf ich das Land verlassen? Möchte mich nicht absetzen, habe aber vor gehabt in drei Wochen mit meiner Freundin nach London zu fliegen. Die günstigen Flüge sind auch schon gebucht.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 26.08.2012, 14:20
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.08.2012, 13:43
Beitrag #7


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Zitat (nachteule @ 26.08.2012, 14:23) *
Rein persönliche Ansicht:

Mit einer ehrlichen Schilderung, warum Du diesen Blödsinn gemacht hast, könntest Du bei so manchem Staatsanwalt wesentlich mehr Pluspunkte sammeln, als mit einer geschliffen formulierten Schilderung über einen Anwalt (von dessen Kosten gar nicht erst zu reden).

Nachtrag:

Ich tippe mal als schlimmste mögliche Folge in Deinem Fall auf ca. 20 - 30 TS Geldstrafe.


Daran würde ich mich auch halten wavey.gif
100% kein Freiheitsenzug und ohne Vorstrafe auch 100 % keine Eintragung ins Register.

@ Freisinn

Die Antwort in deinem ersten Post war auch gut tongue.gif


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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 13:44
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (Freisinn @ 26.08.2012, 14:18) *
Wenn Du Ersttäter bist, wirst Du kaum mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, ich würde aber zu einem Anwalt raten.


Hmm, ich bin wohl Ersttäter. Ein Wort dass mir offen gestanden gar nicht im Zusammenhang mit meiner Person gefällt.
Denke mal dass ich mal geblitzt wurde vor Jahren ist irrrelevant.
Wird mein Fall denn eigentlich vor einem Verkehrsgericht ausgetragen?
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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.08.2012, 13:47
Beitrag #9


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Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:39) *
Kann man die in Raten zahlen?


Ja

Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:39) *
Habe bisher noch keinerlei Berührungen mit dem Rechtssystem gehabt. Kann mir einer verraten wie schnell es weitergeht?


Bis etwas von der StA/Gericht kommt kanns gut und gerne bis zu 6 Monate oder länger dauern.


Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:39) *
Darf ich das Land verlassen?


Natürlich wink.gif

Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:44) *
Denke mal dass ich mal geblitzt wurde vor Jahren ist irrrelevant.

Ja

Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:44) *
Wird mein Fall denn eigentlich vor einem Verkehrsgericht ausgetragen?


Wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, dann vorm Amtsgericht. Ein "Verkehrsgericht" gibts in diesem Sinne nicht.
Die Sache wird sicherlich per Strafbefehl beendet, eine Art großer "Strafzettel".
Gibt dann noch Punkte (5?) ins Flensburg.


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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 13:50
Beitrag #10


Neuling


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@fahrtenbuchführer

Irgendwie muntert mich eure Einschätzung ein bisschen auf! Danke schon mal dafür.
Hoffe (und zittere) dann mal dass es auch so kommen wird.
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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.08.2012, 13:53
Beitrag #11


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Soetwas ist Kleinkriminalität (auch wenn du das nicht hören magst tongue.gif ) und läuft als Durchgangsposten. Da wird kein Fass aufgemacht; gerade wenn du geständig bist und die Sache so schilderst wie hier.
Wurdest du von der Polizei schon vernommen bzw. haben sie gesagt sie laden dich nochmals für eine Aussage?


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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 14:27
Beitrag #12


Neuling


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Es wurden meine Personalien aufgenommen und sie sagten ich müsse mich nicht weiter zu äußern. Als ich sagte, dass die Sachlage ja sehr offensichtlich sei und ich meinen Fehler einsehe, nickten sie das nur ab.
Die Kennzeichen wurden dann noch als Beweismaterial sichergestellt und dass hätte ich noch verweigern können und auf die richterliche Anordnung warten können. Aber auch darauf verzichtete ich. Zum weiteren Ablauf konnte/oder vielmehr wollte der Polizist nicht viel sagen, da er es wohl auch nicht besser wusste bzw. nichts falsches sagen wollte.

Geselle mich dann wohl in den illustren Kreis der Kleinkriminellen...auch wenn ich eher durch Duseligkeit reingerutscht bin und natürlich auch nicht Stolz darauf sein kann, so kommt doch langsam der Galgenhumor zurück. Der mich an den guten alten Karl-Theodor denken lässt und der läuft ja auch noch frei durch die Welt. ;-)
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tadzio
Beitrag 26.08.2012, 15:21
Beitrag #13


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Eines noch: die Geldstrafe wird in "Tagessätzen" berechnet. Da Du ja anscheinend eher unterdurchschnittlich verdienst, solltest Du sicherstellen, dass der Staatsanwalt das auch weiß - sprich, Du solltest Deine Einkommensverhältnisse schildern, damit er nicht einen wesentlich zu hohen Tagessatz schätzt.

Da das ganze ohne Gerichtsverhandlung ablaufen wird, musst Du das schriftlich machen. Und ich würde da nicht warten, ob Du irgendwann noch einmal einen Brief kriegst mit dem Hinweis, dass Du Dich äußern kannst. Das kannst Du jederzeit auch unaufgefordert.

Cheers
tadzio


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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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Freisinn
Beitrag 26.08.2012, 15:26
Beitrag #14


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 26.08.2012, 14:47) *
Gibt dann noch Punkte (5?) ins Flensburg.


Dann müsste aber eine Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs, und nicht Urkundenfälschung erfolgen, oder? (6 Punkte)
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Hotelpool
Beitrag 26.08.2012, 15:36
Beitrag #15


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Wie alt bist du denn genau? wavey.gif


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rapit
Beitrag 26.08.2012, 15:53
Beitrag #16


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Zitat (Freisinn @ 26.08.2012, 16:26) *
Zitat (fahrtenbuchführer @ 26.08.2012, 14:47) *
Gibt dann noch Punkte (5?) ins Flensburg.


Dann müsste aber eine Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs, und nicht Urkundenfälschung erfolgen, oder? (6 Punkte)

Das dürfte tateinheitlich gegeben sein, denn das falsche Siegel wurde ja angebracht, um das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen zu können.
Aber vielleicht wird's ja vergessen.

Selbst wenn, wer bislang irgendwann einmal geblitzt wurde, dürfte auch mit Straftatspunkten keine Probleme haben, die sind nach 5 Jahren auch wieder weg. Und kosten nichts extra.


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ratsuchender123
Beitrag 26.08.2012, 16:31
Beitrag #17


Neuling


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Hab natürlich mich schon ein wenig bei google schlau(er) gesucht und hab dort u.a. auch gefunden, dass die Urkundenfälschung den Kennzeichenbetrug übersticht.
Da die Fotos mit krimineller Energie angebracht worden, so drückte es der eine Polizeibeamte aus, ist es wohl eben mehr als ein Kennzeichenbetrug. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass das nicht mehr weiter verfolgt wird.
Bin jetzt 27(falle also nicht mehr in jugendliche Strafmaß) und schreibe gerade meine Diplomarbeit. Deswegen hab ich noch mal eine Frage zu den Tagessätzen bei einer möglichen Geldstrafe, angenommen das Urteil erreicht mich wirklich erst in einem halbem Jahr, dann hätte ich allerdings, im besten Falle, ein ganz anderes Gehaltsgefüge als momentan.
Arbeite derzeit nur auf 400€-Basis nebenbei, und mein Einkommen liegt meistens so um die 300€. Welcher Tagessatz wird denn dann ausgerechnet, von meinem momentanen Einkommen(bzw. in naher Zukunft dann halt ehemaligem) oder meinem zukünftigem Gehalt?

Hoffe es wird jetzt nicht alles zu hypothetisch, muss ja eh erst das Anklageschreiben abwarten um mein Handeln zu erklären, denn so wüsste ich gar nicht an wen ich mich wenden sollte. Der Polizist meinte das geht jetzt eh erst alles zur Polizeiwache, ein Aktenzeichen wird erstellt und dann geht es langsam weiter.

Zitat (rapit @ 26.08.2012, 16:53) *
Zitat (Freisinn @ 26.08.2012, 16:26) *
Zitat (fahrtenbuchführer @ 26.08.2012, 14:47) *
Gibt dann noch Punkte (5?) ins Flensburg.


Dann müsste aber eine Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs, und nicht Urkundenfälschung erfolgen, oder? (6 Punkte)

Das dürfte tateinheitlich gegeben sein, denn das falsche Siegel wurde ja angebracht, um das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen zu können.
Aber vielleicht wird's ja vergessen.

Selbst wenn, wer bislang irgendwann einmal geblitzt wurde, dürfte auch mit Straftatspunkten keine Probleme haben, die sind nach 5 Jahren auch wieder weg. Und kosten nichts extra.


Der schriftführende Polizist hatte mir jedoch prompt unterstellt, dass ich den Wagen bestimmt benutzt hätte.
Auch als ich meinte dass man doch erkennen könne, dass der Wagen dort schon länger steht, z.B. anhand der Dreck- und Schmutzrückstande auf dem Boden um die Reifen herum, wurde das nicht weiter zur Kenntnis genommen.
Es kam lediglich der Hinweis, ich hätte es in Farbe ausdrucken sollen, dann wäre es ihnen wahrscheinlich gar nicht aufgefallen...
Auch schön war, dass der stehende Kollege die ganze Zeit mit der Hand an der Waffe in meiner kleinen Küche stand, während der andere alles zu Protokoll gab.
Als wenn von mir Häufchen Elend Gefahr ausginge... :-D
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Freisinn
Beitrag 26.08.2012, 17:03
Beitrag #18


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Maßgeblich ist meines Wissens immer das Einkommen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung. Ein in Kürze anstehendes höheres Einkommen durch z.B. Beförderung oder neuen Job kann hierbei auch berücksichtigt werden.
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jfk
Beitrag 26.08.2012, 17:18
Beitrag #19


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Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 17:31) *
Der schriftführende Polizist hatte mir jedoch prompt unterstellt, dass ich den Wagen bestimmt benutzt hätte.
Auch als ich meinte dass man doch erkennen könne, dass der Wagen dort schon länger steht, z.B. anhand der Dreck- und Schmutzrückstande auf dem Boden um die Reifen herum, wurde das nicht weiter zur Kenntnis genommen.

Ich denke, dass dies zum "Denkzettel" dazugehört.
Natürlich muss man dir Fahrten mit dem Fahrzeug zweifelsfrei nachweisen, um dich dafür bestrafen zu können. (z.B. durch Aussagen von Nachbarn oder anderen zeugen, oder durch ein Blitzerfoto aus der fraglichen Zeit, ...)


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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nachteule
Beitrag 26.08.2012, 18:00
Beitrag #20


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Hallo, Ratsuchender123,

Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:39) *
Darf ich das Land verlassen? Möchte mich nicht absetzen, habe aber vor gehabt in drei Wochen mit meiner Freundin nach London zu fliegen. Die günstigen Flüge sind auch schon gebucht.

das ist problemlos möglich.

Je nachdem, wie lange ihr dort bleiben wollt, würde es sich allerdings anbieten, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, von wann bis wann Du nicht erreichbar bist, damit es keine Schwierigkeiten mit der Zustellung gibt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Beitrag 26.08.2012, 18:02
Beitrag #21


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Zitat (jfk @ 26.08.2012, 18:18) *
Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 17:31) *
Der schriftführende Polizist hatte mir jedoch prompt unterstellt, dass ich den Wagen bestimmt benutzt hätte.
Auch als ich meinte dass man doch erkennen könne, dass der Wagen dort schon länger steht, z.B. anhand der Dreck- und Schmutzrückstande auf dem Boden um die Reifen herum, wurde das nicht weiter zur Kenntnis genommen.

Ich denke, dass dies zum "Denkzettel" dazugehört.


Diesbezüglich möchte ich nur auf § 160 Abs. 2 StPO verweisen wavey.gif :

Zitat
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.


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durban
Beitrag 26.08.2012, 21:56
Beitrag #22


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Hallo ratsuchender, darf man fragen, wie alt Du bist?


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fahrtenbuchführer
Beitrag 26.08.2012, 22:05
Beitrag #23


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Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 17:31) *
Bin jetzt 27


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durban
Beitrag 26.08.2012, 22:06
Beitrag #24


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Anton Gorodezki
Beitrag 27.08.2012, 06:54
Beitrag #25


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Mal eine dumme Frage, auch wegen Nachteules "Es gibt keine Entschuldigung dafür."

Mal abgesehen davon, dass ich diese Formulierung nur verwenden würde, wenn irgendjemandem längerfristiger Schaden zugefügt worden wäre, und das hier ist ja quasi ein Verbrechen ohne Geschädigten, etwas, dass nur deshalb verfolgt wird, "weil es halt im Gesetz steht":


Was der TE gemacht hat macht natürlich keinen Sinn, aber was macht man in der Situation denn sinnvollerweise?

Der Opa hatte das Auto geschenkt, evtl. ließ sich das auch nicht verschieben.
Eine Garage stand nicht zur Verfügung.
Das Geld zum Ummelden war aber erst im nächsten Monat da.

Hat man da irgendeine Chance, das Auto nicht wegen Geldknappheit verkaufen zu müssen?
Offenbar darf man es ja nirgends abstellen, bevor man das Geld nicht hat.


(Und, ja, man kann sich jetzt natürlich fragen, ob jemand, der sie 28,xx Euro fürs Ummelden nicht hat sich jetzt unbedingt KFZ-Steuer + Versicherung + Sprit leisten kann, aber darum geht es nicht.)


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Freisinn
Beitrag 27.08.2012, 06:59
Beitrag #26


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Zitat (Anton Gorodezki @ 27.08.2012, 07:54) *
(Und, ja, man kann sich jetzt natürlich fragen, ob jemand, der sie 28,xx Euro fürs Ummelden nicht hat sich jetzt unbedingt KFZ-Steuer + Versicherung + Sprit leisten kann, aber darum geht es nicht.)

Genau das ist der springende Punkt. Sollte man sich ein Fahrzeug, aus welche Gründen auch immer, nicht leisten können, dann bleibt nunmal leider nur der Verkauf oder das Entsorgen.
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Anton Gorodezki
Beitrag 27.08.2012, 07:30
Beitrag #27


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Es kann aber doch gut sein, dass ich mir im Mai kein Fahrzeug leisten kann, ab Juni aber schon, weil ich da eine neue Stelle antrete.
Bei Studenten sogar häufig.

Wenn ich nun aber zufällig im Mai ein Fahrzeug erbe, muss ich das dann wirklich verkaufen?


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Pia2012
Beitrag 27.08.2012, 09:30
Beitrag #28


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Hi, ich würde dennoch zu einem Anwalt gehen. Wenn du erst bei der Polizei dich schriftlich geäußert hast, kannst du dich eigentlich nur mehr "verstricken". Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann die Lage abschätzen oder findet vielleicht Argumente, die das Strafmaß reduzieren können. Und die Kosten für ein ERSTgespräch kannst du beim Anwalt auch in Raten zahlen.

Es gibt heutzutage §, die eine einvernehmliche Lösung bringen.

Den Anwalt deshalb, weil meiner Meinung nach das Überkleben des Kennzeichens schon überlegten und geplanten Vorsatz darstellen.


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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CvR
Beitrag 27.08.2012, 09:37
Beitrag #29


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Zitat (Anton Gorodezki @ 27.08.2012, 08:30) *
Wenn ich nun aber zufällig im Mai ein Fahrzeug erbe, muss ich das dann wirklich verkaufen?

Nein, nicht zwingend. Du kannst natürlich auch versuchen, die zum Unterhalt des Fahrzeugs zwingend zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen, bspw. durch einen Kredit, eine familieninterne Leihgabe, Pfandleihhaus,...

Oder eben zocken und damit in Kauf nehmen, dass es erheblich und in der Höhe tendenziell unkalkulierbar teurer werden kann, bspw. durch Strafen oder Vollzugsmaßnahmen. Wobei ich persönlich finde, dass diese hochriskante Art des Glücksspiels gerade bei geringem Budget durchaus ihre Tücken bergen kann, denn da kommt man sehr schnell in eine ziemlich kostspielige Abwärtsspirale - und verliert vielleicht leicht deutlich mehr, als würde man sich "freiwillig" von etwas trennen, weil man sich just in dem Moment! eben nicht alles was man hat und gern hätte zusammen leisten kann.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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durban
Beitrag 27.08.2012, 10:00
Beitrag #30


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Zitat (Pia2012 @ 27.08.2012, 09:30) *
Den Anwalt deshalb, weil meiner Meinung nach das Überkleben des Kennzeichens schon überlegten und geplanten Vorsatz darstellen.


Ohne Vorsatz, und vor allem ohne Absicht, im Rechtsverkehr täuschen zu wollen, wäre die Urkundenfälschung auch gar nicht strafbar.

wavey.gif


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Wollf_0708
Beitrag 27.08.2012, 10:20
Beitrag #31


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Neben Verkaufen oder Entsorgen, sehe ich noch eine dritte Möglichkeit: Das Fahrzeug iwo auf Privatgelände unterzustellen.

Wird ein Richter sein Urteil unterschiedlich fällen, wenn jemand wie im Threadstart beschrieben, dusseligerweise die Stempel mit einem vermutlichen Tintenstrahldrucker fälscht, oder wenn er das mit einem Laserdrucker macht und die "Stempel" dann noch wasserdicht einlaminiert. ?
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durban
Beitrag 27.08.2012, 10:26
Beitrag #32


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Da bei der Urkundenfälschung der Rechtsverkehr das Schutzgut ist, wiegt die Tat schwerer, je professioneller und täuschungssicherer die Fälschung ist und je höher die je höher somit die Gefahr einer Beeinträchtigung war. Subjektiv wirkt sich auf die Strafe eben aus, in welchem Umfang man im Rechtsverkehr täuschen wollte.

Hier könnte ich mir gut vorstellen, dass die Sache recht glimpflich ausgeht.


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tadzio
Beitrag 27.08.2012, 12:22
Beitrag #33


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Zitat (Anton Gorodezki @ 27.08.2012, 07:30) *
Wenn ich nun aber zufällig im Mai ein Fahrzeug erbe, muss ich das dann wirklich verkaufen?


Nein, man muss sich nur rechtzeitig vorher um einen temporären Stellplatz auf Privatgelände kümmern - Verwandtschaft und Freundeskreis durchtelefonieren zum Beispiel. Sinnvollerweise, solange das Auto noch zugelassen und mobil ist.

Cheers
tadzio


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herr b
Beitrag 28.08.2012, 15:21
Beitrag #34


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Zitat (fahrtenbuchführer @ 26.08.2012, 14:47) *
Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 14:39) *
Darf ich das Land verlassen?


Natürlich wink.gif


Nicht das der TE noch in U-Haft kommt wegen Fluchtgefahr. laugh.gif
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Kai R.
Beitrag 28.08.2012, 15:43
Beitrag #35


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Hallo,

hängt das nicht zu hoch auf. Was soll ein Anwalt denn hier tun?

Ich würde in solcher Situation einen freundlichen Entschuldigungsbrief an den Staatsanwalt schreiben. Darin würde ich die Situation wahrheitsgemäss schildern und auch erwähnen dass ich keinesfalls die Absicht gehabt hätte, mit dem Auto auch zu fahren. Dann würde ich sagen dass mir die Sache sehr leid tut und dass ich selbstverständlich bereit wäre, im Fall einer Einstellung des Verfahrens eine vom StA festzulegende Summe an eine wohltätige Einrichtung zu spenden. Dabei würde ich mein Monatseinkommen offenlegen.

Und dann würde ich gelassen abwarten. Die Einstellungswahrscheinlichkeit ist sehr hoch.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Officer
Beitrag 28.08.2012, 15:57
Beitrag #36


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Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 15:27) *
Der mich an den guten alten Karl-Theodor denken lässt und der läuft ja auch noch frei durch die Welt. ;-)

Der wurde aber auch nicht verurteilt... wink.gif


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Gruß, Officer
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Freisinn
Beitrag 28.08.2012, 16:41
Beitrag #37


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Zitat (Kai R. @ 28.08.2012, 16:43) *
Und dann würde ich gelassen abwarten. Die Einstellungswahrscheinlichkeit ist sehr hoch.


Das bezweifle ich doch aber stark, dass soetwas eingestellt wird.
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suzie q.
Beitrag 28.08.2012, 16:56
Beitrag #38


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Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 17:31) *
Es kam lediglich der Hinweis, ich hätte es in Farbe ausdrucken sollen, dann wäre es ihnen wahrscheinlich gar nicht aufgefallen...



Offenbar geht man hier im Forum wie selbstverständlich davon aus, dass hier eine Urkundenfälschung vorliegt.

Wollen das mal prüfen:

@ratsuchender123:
Du hast das Landesemblem auf dem Nummernschild mit einer schwarz-weiß-Kopie überklebt ?
War das ein Tintenstrahldrucker wenn er verwaschen wurde ?
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Jens
Beitrag 28.08.2012, 17:07
Beitrag #39


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Zitat (suzie q. @ 28.08.2012, 17:56) *
Du hast das Landesemblem auf dem Nummernschild mit einer schwarz-weiß-Kopie überklebt ?

Aus dem Eröffnungsbeitrag:
Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 13:55) *
Hatte dann kurzerhand das rote Emblem am Kennzeichen für Niedersachsen mit einem Foto davon überklebt



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suzie q.
Beitrag 28.08.2012, 18:44
Beitrag #40


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D.h. ein Digitalfoto (von was ?) wurde in schwarz-weiß (auf was ?) ausgedruckt und auf das Landeswappen geklebt ?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.08.2012, 19:11
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Wollf_0708
Beitrag 28.08.2012, 18:48
Beitrag #41


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Zitat (suzie q. @ 28.08.2012, 19:44) *
Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 13:55) *
Hatte dann kurzerhand das rote Emblem am Kennzeichen für Niedersachsen mit einem Foto davon überklebt

Denke Dir das "am Kennzeichen" weg. Der Wagen ist ja abgemeldet, d.h. entstempelt.
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Jens
Beitrag 28.08.2012, 19:13
Beitrag #42


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Zitat (suzie q. @ 28.08.2012, 17:56) *
schwarz-weiß-Kopie
Zitat (suzie q. @ 28.08.2012, 19:44) *
wurde in schwarz-weiß (auf was ?) ausgedruckt

Wie kommst du auf schwarz-weiß? Davon hab ich nichts gelesen unsure.gif


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blablub
Beitrag 28.08.2012, 19:54
Beitrag #43


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nochmal lesen:

Zitat (ratsuchender123 @ 26.08.2012, 17:31) *
Es kam lediglich der Hinweis, ich hätte es in Farbe ausdrucken sollen, dann wäre es ihnen wahrscheinlich gar nicht aufgefallen...


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.08.2012, 20:04
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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