<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1" ?>
<rss version="2.0">
<channel>
	<title>Verkehrsportal</title>
	<description>neue Verkehrsthemen</description>
	<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php</link>
	<pubDate>Thu, 17 May 2012 01:21:31 +0200</pubDate>
	<ttl>30</ttl>
	<item>
		<title>Mit EU-FS in D geblitzt</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98591</link>
		<description><![CDATA[Hallo in die Runde!<br />War hier vor paar Jahren schon mal kurz im Forum aktiv aber kann mich an meinen alten Nickname nicht mehr erinnern, deshalb jetzt noch mal neu angemeldet.<br />Würde mich gerne mal an die Experten hier wenden, die sich mit der EU-FS-Thematik auskennen.<br />Vielleicht erstmal kurz meine Vorgeschichte:<br />2002 Trunkenheitsfahrt  -&gt; FS-Entzug und MPU angeordnet<br />2003 beim Fahren ohne FS erwischt worden <br />2004 MPU absolviert aber leider durchgefallen<br />2007 EU-FS in Polen gemacht<br />2007-2012 in Deutschland gefahren, nie geblitzt oder kontrolliert worden -&gt; Behörden wissen also noch gar nichts von meinem polnischen FS<br /><br />Vor paar Tagen dann mit ca. 10 km/h innerorts zu schnell geblitzt worden.<br />Das Auto ist auf meine Frau zugelassen. Die wird also Post von der Behörde bekommen. Auf dem Foto wird zu sehen sein, daß ein Mann am Steuer sitzt und nicht meine Frau. Also wird die Behörde  dann wohl auch den Namen des Fahrers erfahren wollen?!<br />Da die Behörden wie gesagt noch gar nichts von meinem EU-FS wissen, frage ich mich jetzt, ob die wohl weitere Nachforschungen anstellen werden und mir ggf. eine Nutzungsunterlassung für D. reinwürgen können? Da soll es ja, soweit ich recht informiert bin, in den letzten Jahren Gesetzesverschärfungen gegeben haben.]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 23:59:49 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98591</guid>
	</item>
	<item>
		<title>falsch geblitzt worden</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98590</link>
		<description><![CDATA[Hallo,<br /><br />mein Kumpel hat heute Post bekommen, dass ich (mit seinem Auto natürlich^^) angeblich in Dillenburg auf der A45 in der Baustelle geblitzt wurde.<br />Ich erinnere mich noch ganz genau an die Situation. Ich bin in der Baustelle (wie immer^^) mit 89 gefahren und hatte meinen Tempomat auf diese Geschwindigkeit gestellt. Eigentlich müsste das ja mit Tachovorlauf genau hinkommen, dass man nicht geblitzt wird^^. Ich kenne die Stelle auch (wohne in der Nähe) und weiß, dass dort oft geblitzt wird, bis jetzt hat es noch nie geblitzt, wenn ich mit 89 dort vorbei gefahren bin^^.<br />An dem Tag hat mich kurz davor sehr schnell ein anderes Auto überholt und es hat sehr schnell zweimal nacheinander geblitzt (nicht bei der stationären Messtelle die es auch dort gibt). <br />Ich hatte wie immer meinen Tempomaten bei 89 drin.<br />Jetzt steht in dem Brief aber, dass ich mit 21 zu schnell geblitzt wurde (mit 101). Das kann aber gar nicht sein, wie gesagt, ich fahre dort immer 89 laut Tacho und ich kenne die Blitzerstelle, da wäre ich ja schön blöd^^.<br />Kann es sein, dass durch das andere Auto die Messung falsch gemacht wurde?<br />Habe ich da überhaupt eine Chance zu beweisen, dass falsch gemessen wurde?<br /><br />In der Anhörung steht außerdem, dass man sich innerhalb von einer Woche (bzw. mein Kumpel^^) ab Zugang des Schreibens melden soll.<br />Jetzt steht in dem Schreiben aber das Datum 8.5., damit wäre die Woche ja schon um? Woher wissen die wann das Schreiben ankommt? Es kam nicht per Einschreiben.<br /><br />In dem Brief steht außerdem als Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto<br />Es ist aber kein Foto mit dabei und werden bei Lasermessungen überhaupt Fotos gemacht?]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 23:33:10 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98590</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Akzeptanz sogenannter Wiederholungskennzeichen innerhalb der EU?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98586</link>
		<description><![CDATA[Ich habe das Thema schon mal woanders angeschnitten aber bisher keine Antwort bekommen die mich zufrieden stellt.<br /><br />Es geht um Aufbauten, in diesem Fall Fahrradträger die auf die anhängerkupplung aufgesetzt werden, welche das originale hintere Kennzeichen verdecken und deshalb eine eigene Kennzeichenhalterung besitzen.<br />In diese kann man entweder das originale hintere Kennzeichen abstecken oder, darum gehts jetzt, ein zusätzliches Wiederholungskennzeichen beantragen.<br /><br />Nur darf man mit diesem Kennzeichen scheinbar nicht in jedes EU Land einreisen da diese Art von Kennzeichen nicht von allen Ländern anerkannt werden.,<br /><br />Hintergrund ist dass für genau diesen Zwecke in Österreich rote Kennzeichen mit weisser Schrift verwendet werden die urspünglich (und auch aktuell noch) für ausländische Anhänger gedacht sind die von At Zugmaschinen gezogen werden.<br />Nur hat man mit einer Novelle des Gesetzes diese roten Kennzeichen auch für genau solche Aufbauten wie den Fahrradträgern vorgesehen.<br />Mir ist bekannt dass die Tschechische Republik da Ärger macht aber auch DE anerkennt diese Art von Kennzeichen nicht.<br />Auf welche Gesetze beziehen sich da die jeweiligen Behörden beim Verbot?<br /><br />Beispiele für solche Kennzeichen:<br /><a href="http://www.motornews.at/cms/front_content.php?idcatart=9784" target="_blank">http://www.motornews.at/cms/front_content.php?idcatart=9784</a>]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 20:03:35 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98586</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Beinahunfall wegen missachteter Vorfahrt</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98585</link>
		<description><![CDATA[Hallo<br /><br />Als ich heute einen anderen Autofahrer überholen wollte(ich das Auto schon fast überholt hatte)fuhr plötzlich ein anderes Auto unter Missachtung der Vorfahrt in den Kreuzungsbereich auf die Fahrbahnseite wo ich zum überholen fuhr.Um einen Zusammenstoß zu vermeiden musste ich reflexartig nach rechts wieder ausweichen und der Überholte Autofahrer musste bremsen.Ein abremsen wäre nicht mehr möglich gewesen da das Fahrzeug wo die Vorfahrt missachtet hat plötzlich in die Kreuzung einfuhr.<br /><br />Ich habe gelesen das die Vorfahrt für den ganzen Kreuzungsbereich gilt.<br /><br />Wie beurteilt ihr die Sachlage?]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 17:14:59 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98585</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Frage bezüglich der neuen Führerscheinregelungen</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98583</link>
		<description><![CDATA[Hallo <br />ich bin neu hier im Forum also entschuldigt bitte das ich vllt etwas falsch mache... ich weiß so was wird ungern gesehen.<br /><br />Ich habe die Führerscheinklassen : A1, B und BE (mit BF 17) <br />Ich überlege den Führerschein A zu machen. <br /><br />Lohnt es sich diese jahr noch den Motorradführerschein (A) zu machen oder soll ich besser bis zu den Führerscheinreformen 2013 Warten ???<br /> Hab mich schon ma im internt umgehört  und in der Fahrschule gefragt, beides brachte aber kein zufriedenstellendes Ergebnis.<br />(Die Fahrschule meinte ich sollte den jetzt noch machen)&lt; <img src="http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/ranting.gif" style="vertical-align:middle" emoid=":rant:" border="0" alt="ranting.gif" /> &gt;(im internet hieß es ich soll noch warten weil ich dann nur noch eine kleine prüfung für den A machen müsste)<b> Wiederspruch????</b><br /><br />Deswegen bin ich etwas durcheinander <br />es wär ganz lieb wenn ich eine antwort oder link auf meine frage bekomme <br />]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:39:50 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98583</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Rechnung vom LRA wegen Neuerteilung erhalten, bekomme ich den FS jetzt ohne MPU?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98582</link>
		<description><![CDATA[Hallo an alle hier !<br /> <br />Ich habe meinen FS vor zwei jahren entzogen bekommen, und hatte ein drogenscreening von einem Jahr nachzuweisen, was alles Problemlos ablief.<br /><br />Ich habe jetzt vor ca. einer Woche meinen FS wiederbeantragt, und habe heute eine Rechnung erhalten. Darin steht folgendes:<br /> <br />Neuerteilung einer Fahrerlaubnis xx,xx €<br /> Auskünfte a.d. Verkehrszentralregister xx,xx €<br /> Meldung an Zentrales Fahrerlaubnis Register xx,xx€<br /> <br />Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Amt, erhielt ich die Auskunft, dass sie noch das Führungszeugnis benötigen, welches schon beantragt worden ist.<br /> <br />Meine Frage nun: Bekomme ich den FS jetzt, oder muss ich noch ne MPU machen? Das habe ich beim Amt nicht gefragt, wär ja doof...<br /> Weiß jemand, wie das jetzt läuft?<br /> <br />Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar,<br /> Grüsse Scaleo]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:36:33 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98582</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Darf ich da Parken?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98581</link>
		<description><![CDATA[Hallo!<br />Ich wollte fragen, ob ich da parken darf, wo das silberne Auto (der Peugeot) jetzt steht. Das anders gepflasterte füht zu einer<br />Treppe, die aber keinen Zugang zu irgendwas darstellt (da führt einfach nur ein Weg an dem Roten Haus vorbei...).<br />Im besonderen ist es keine Feuerwehrzufahrt...<br />Die Pflasterung von den Parkplätzen unterscheidet sich also von den kleinen Klinkern wo der Peugeot mit den Hinterreifen drauf<br />steht...<br /><br />Gruß<br /><br /><img src="http://img85.imageshack.us/img85/3586/fr231size640neu.jpg" border="0" class="linked-image" />]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:24:55 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98581</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Bremsen vor grüner Ampel</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98580</link>
		<description>Hallo ich habe eine Frage :Vor einigen Tagen stand ich mit meinem 125er Roller als 4tes Fahrzeug in der Wahrtereihe vor einer Kreuzungsampel .Vor mir ein gelber Opel aus dem die Mucke drang  .die Ampel schaltet auf grün ..Der opel fährt zügig geradeaus an..Auch ich fahre an, will rechts abbiegen, plötzlich sehe ich Bremslichter vor mir  :Instinktiev ziehe ich beide Bremshebel um nicht aufzufahren ..und schon liege ich unter meinem Roller Bein eingeklemmt ..Ein hilfreicher Motoradfahrer hat den roller angehoben so das ich unter wegkriechen konnte  Folgeschaden ::Knöchelbruch  ...gelber Opel  weg . FRAGE  ..HATTE DAS FAHRZEUG MITSCHULD ??</description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 16:07:31 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98580</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Unklare Fahrbahnmarkierung vor Haustür</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98579</link>
		<description><![CDATA[Hallo liebe User des Verkehrsportals!<br /><br />Ich bitte um eure Hilfe bei einer Frage, die mich beschäftigt: In meiner Straße befindet sich eine Fahrbahnmarkierung, die mir seltsam erscheint. Eine Parkverbots-Markierung endet unmittelbar vor einem Hauseingang (keine Ausfahrt, nur eine breite Haustür), am anderen Ende des Hauseingangs befindet sich jedoch ein weiterer Strich. Ist dies eine offizielle Markierung, dass vor dem Hauseingang nicht geparkt werden darf? Warum wurde dann die "normale" Markierung nicht einfach noch ein Stück weitergeführt? Oder hat hier jemand selbst Hand angelegt, um seinen Hauseingang nach Wildwest-Manier frei zu halten? Eine weitere Beschilderung gibt es nicht.<br /><br />Danke im Voraus, viele Grüße!<br />Kienzle<br /><br />Hier eine Skizze<br /><img src="http://s14.directupload.net/images/120516/uz8gsfpl.gif" border="0" class="linked-image" />]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 15:55:24 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98579</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Zeuge Verkehrsunfall?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98575</link>
		<description><![CDATA[Hallo!<br /><br />Mir ist kürzlich im Straßenverkehr auf dem Weg zur Arbeit folgendes passiert:<br /><br />Ich fahre auf eine T-Kreuzung zu, wobei ich auf der Vorfahrstraße bin. Ca. 100 Meter vor mir will jemand auf die Vorfahrtstraße abbiegen und übersieht dabei ein Kind auf dem Fahrrad. Das Kind stürzt dabei. Das Kind war nicht alleine unterwegs, waren noch 2 Kinder und eine jüngere Frau (schätze so 20-30 Jahre) dabei.<br /><br />Ich bin vor der Kreuzung angehalten und beobachtet, dass der Unfallfahrer sofort ausgestiegen ist und sich sofort um das Kind gekümmert hat.<br /><br />Ich bin daraufhin ausgestiegen und nachgefragt, ob alles ok wäre. Dies hat er mir bestätigt und dass es "nur" Schürfwunden wären.<br /><br />Da er, wie gesagt, sich um alles gekümmert hat und auch eine erwachsene Frau bei dem Kind war, bin ich weg gefahren, da ich meiner Meinung nach ohnehin nicht mehr viel tun können.<br /><br />Aber dadurch, dass ich als Zeuge quasi weg gefahren bin, könnte verkehrs- und Führerschein-Rechtlich bzw. strafrechtlich etwas auf mich zukommen?<br /><br />Was passiert, wenn ich mich als Zeuge nicht melde?<br /><br />Dass ich hätte bleiben können und müssen, ist mir erst nachher bewusst geworden und da mein Führerschein noch in der Probezeit ist, habe ich da etwas Angst.<br /><br />Vielen Dank im Voraus!<br />]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:46:23 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98575</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Falschparker blockiert Verkehrsfluss - was tun?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98574</link>
		<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br /><br />gegeben in Hannover eine der Haupteinfallstrssen, namentlich die Marienstrasse.<br />Vor der Kreuzung "Berliner Allee" teilt sich der Verkehrsstrom im wesentlichen auf in die Geradeausfahrer und die Rechtsabbieger. Letztere Rechtsaabieger haben eine freilaufende Spur mit ca 200m Länge; im Bereich des freilaufend zu umfahrenden Knotens befindet sich noch eine LZA für Radler/Fussgänger mit großzügigen Grünzeiten für die Rechtsabbieger. Halteverbot zumindest werktags bis 09:00 Uhr auf der zuführenden Rechtsabbiegerspur.<br /><a href="http://maps.google.de/maps?hl=de&ll=52.370002,9.754108&spn=0.000843,0.001636&gl=de&t=h&z=19" target="_blank">Klick</a><br /><br />Nun parken trotzdem gelegentlich PKW während der Rushhour auf der Rechtsabbiegespur. Folge: Alle Rechtsabbieger müssen sich wieder zu den Geradeausfahrern gesellen und dort die Ampelphasen abwarten. Es kommt zu langen Rückstaus.<br /><br />Hannover betreibt einen Dispositionsplatz für die kommunalen Verkehrsüberwacher, denen man "Falschparker" melden kann. Manchmal kommen "die" dann auch noch rechtzeitig - also vor 09:00 - dahin, lassen aber nicht abschleppen. Manchmal aber auch nicht, weil nicht genügend Personal. Hatte diesbezüglich schon mehrere Telefonate mit "denen".<br /><br />Was kann man noch tun? Wessen Baustelle ist das?]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:49:43 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98574</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Entsorgung Kühlflüssigkeit</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98572</link>
		<description><![CDATA[Ich hab leider beim googeln nichts aussagekräftiges gefunden zum Thema, daher...<br /><br />Ich möchte demnächst meinen defekten Thermostat austauschen und dabei den ganzen rostigen Siff gleich mal wechseln.<br />Nur, wohin kann ich diese Mischung aus Wasser, Kühlflüssigkeit und Rost kippen? In den Gulli wird's wohl nicht dürfen...]]></description>
		<pubDate>Wed, 16 May 2012 00:09:05 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98572</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Haaranalyse auf ETG, wie schauts mit THC aus?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98571</link>
		<description><![CDATA[Habe etwas was mir schwer auf der Seele liegt..<br />Ich musste letzte Woche Donnerstag eine Haar- sowie eine Blutprobe abgeben. Laut dem Arzt wird bei den Haaren eine ETG-Analyse durchgeführt. Meine Frage ist nun die, wird dabei auch ersichtlich das ich vor ca. 1 Monat ein paar Joints (legal im Holland-Urlaub) geraucht habe?<br /><br />Das gleiche bei den Leberwerten, dem Blutbild und den Cholesterinwerten, wird dabei auf THC-Rückstände untersucht bzw nebenbei festgestellt?<br /><br />Hoffe jemand kann mir diese Fragen beantworten..<br />Mfg d-Core<br /><br />]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 21:42:50 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98571</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Urheberrecht Führerscheinfragen und Abbildungen</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98570</link>
		<description><![CDATA[Guten Tag,<br /><br />ich habe die Information, dass der Text des Fragenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung keinen unrheberrechtlichen Schutz hat, da es ein amtliches Werk ist. Die Bilder zu den Fragen wurden 2011 erneuert. Nun ist meine Frage ob die ebenfalls amtlich sind oder dem Urheberrecht unterliegen.<br /><br />Vielen Dank,<br />Horst Zubringer]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 20:20:07 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98570</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Kolonnenfahrt</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98569</link>
		<description><![CDATA[Hallo<br /><br />Mir ist heutre aufgefallen, das die  <img src="http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/police.gif" style="vertical-align:middle" emoid=":pol:" border="0" alt="police.gif" />  mal wieder eine Ausflugsfahrt machen.<br /><br />Aber warum fährt die eine Kolonne ohne RKL, die andere hat nur vorn und hinten Drehlicht an und dann kam auch noch ein Trupp komplett ohne Blaulicht. Gibt es da eie bestimmte Regelung oder machen die Kolonnen wie die das wollen??<br /><br />Gruss MS]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:36:17 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98569</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Hessische Hilfspolizeibeamte</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98568</link>
		<description><![CDATA[Liebe Foristi,<br /><br />vergangene Woche gönnte ich mir doch glatt einen Besuch auf der rettmobil in Fulda.<br />Bei der Abreise kam ich auf eine Kreuzung mit rot zeigender LZA zu.<br />In der Kreuzung standen zwei Herren mit (landes-)polizeiähnlicher Kopfbedeckung, irgendeiner Uniform und gelben Warnwesten.<br />Sie regelten mit Handzeichen den Verkehr...<br />Im Eck der Kreuzung stand noch ein Pkw mit Sondersignalanlage und Aufschrift "Ordnungsamt".<br /><br />Da alle vor mir zügig an der roten Ampel vorbeigefahren sind und ich auch fahrtwillige Fahrzeuge hinter mir hatte, beugte ich mich dem Herdentrieb.<br />Erst im Vorbeifahren erkannte ich, dass es sich nicht um Landespolizisten handelte.<br />Ich habe dann jetzt mal einen Blick in das "Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)" geworfen, im <a href="http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para99.htm" target="_blank">§99 Abs. 1 HSOG</a> finde ich:<br /><!--quoteo--><div class='quotetop'>Zitat </div><div class='quotemain'><!--quotec-->(1) Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben können Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte bestellt werden; in den Landkreisen und Gemeinden können sie die Bezeichnung Ordnungspolizeibeamtin oder Ordnungspolizeibeamter führen. Die Bestellung ist widerruflich.<!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--><br /><br />Woher weiss ich nun als süddeutscher Verkehrsteilnehmer, ob ein hessischer kommunaler Ordnungsamtsmitarbeiter als Hilfspolizist bestellt ist und ob das Regeln des Verkehrs zu den "bestimmten Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben" gehört?   <img src="http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/think.gif" style="vertical-align:middle" emoid=":think:" border="0" alt="think.gif" />]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:06:44 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98568</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Alkoholnachweis für MPU</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98564</link>
		<description><![CDATA[Hallo!<br />Ich bin neu hier und bin recht "durcheinander". Ich habe im September 2010 meinen Führerschein bedingt durch eine Alkoholfahrt verloren. Die Sperrfrist (15 Monate) lief im April ab. Nun war ich auf einem Info-Abend des TÜV-Nord, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich - wenn ich Alkoholikerin sein sollte - über einen Zeitraum von 12 Monaten erst einen Nachweis erbringen muss, dass ich abstinent bin. Erst habe ich mich sehr geärgert, aber dann habe ich mir gesagt, dass ich mich ja auch hätte eher erkundigen können. Ich bin seit März 2011 "trocken", kann dies aber nun nicht nachweisen. Beim Infoabend wurde mir gesagt, dass es aber möglich sei, immerhin die letzten 3 Monate nachweisen zu lassen und zwar in einem "zugelassenen Institut". Kann mir jemand sagen, wie ein solcher Test vor sicht geht, was wird untersucht, Blut, Haare? <br />Ich sage jetzt schon einmal "danke".]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 16:46:59 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98564</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Sonder- und Wegerechte für First Responder in Bayern</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98561</link>
		<description><![CDATA[Da stolpere ich doch glatt über die <a href="http://www.innenministerium.bayern.de/presse/archiv/2012/167.php" target="_blank">Pressemitteilung Nr. 167/12</a>:<br /><!--quoteo--><div class='quotetop'>Zitat </div><div class='quotemain'><!--quotec-->München, 15. Mai 2012<br />Innenminister Joachim Herrmann: "First Responder dürfen zur Rettung von Menschenleben Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen"<br /><br />+++ Ersthelfergruppen oder First Responder, die von den Integrierten Leitstellen für einen Einsatz alarmiert werden und mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs sind, haben künftig die gleichen Rechte wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes im Notfall. Ersthelfergruppen unterstützen den Rettungsdienst. Sie gehören entweder Hilfsorganisationen oder den Feuerwehren an und sind ehrenamtlich tätig. Da sie weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind noch Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren wahrnehmen, konnten sie bisher nicht die Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, die den Rettungsdiensten und Feuerwehren zustehen. Die Einsatzfahrzeuge durften zwar mit Blaulicht ausgerüstet sein, bei den Fahrten aber waren Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und rote Ampeln zu beachten. "Vielen First Respondern war dies gar nicht richtig bewusst. Diese Unsicherheit haben wir jetzt beseitigt", erklärte Innenminister Joachim Herrmann. +++<br /><br />Die Sonderrechte gelten wie bei allen Rettungsdiensten nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Aber auch hier gilt: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, also insbesondere die Verkehrssicherheit, ist gebührend zu berücksichtigen. "Es ist mir außerordentlich wichtig, dass die Helfer dies beachten, um eigene Gefährdungen und die Dritter zu vermeiden", so der Innenminister. Im Zweifel gilt: "Sicherheit vor Schnelligkeit".<br />First Responder sind zwar in der Regel Laien, haben aber eine besondere Ausbildung absolviert, um bei lebensgefährlichen Verletzungen oder schweren Gesundheitsgefahren die manchmal lebensrettenden Minuten bis zum Eintreffen eines Notarztes oder des Rettungsdienstes zu überbrücken.<!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--><br />Ähm,<br />habe ich da bisher ´was missverstanden?<br />Durften First Responder ernsthaft bisher nicht Blauhorn nutzen?<br /><br />Den <a href="http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php" target="_blank">§35 Abs. 5a StVO</a> hatte ich bisher immer so verstanden: <br />ILS alarmiert + RD-Fahrzeug wird benutzt = Sonder- und Wegerechte...]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:28:51 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98561</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Neuerteilung Fahrerlaubnis</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98560</link>
		<description><![CDATA[Hallo Autofahrer,<br />habe 2007 meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt (3,13 Promille) abgegeben. Wann kann ich ihn neu beantragen (ohne MPU)?<br /><br />Viele Grüße<br /><br />Andreas2008<br />]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 14:35:06 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98560</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Droht mir eine MPU trotz Führerschein?</title>
		<link>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98559</link>
		<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br /><br />hatte eine Frage bezüglich eines Gespräches mit der Führerscheinstelle am heutigen Tag.<br />Die Fakten:<br />2007 wurde ich verurteilt wegen versuchten schweren Raubes mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit.<br />War bis Ende 2011 in Haft. Im offenen Vollzug ließ ich mir dann meinen Führerschein neu ausstellen, da der Alte verloren ging <br />(er wurde mir nicht entzogen!!).<br />2007 stützte sich das Urteil auf meinen Amphetamin-Konsum und verringerte daraufhin das Strafmaß.<br />Die Tat selbst, wurde nicht mit einem Kfz begangen und das vom Gericht geforderte Gutachten belegt auch, dass ich am Tattag<br />keine Drogen im Körper hatte, aber durch die glaubhafte Einstellung des Täters bei der Hauptverhandlung (also mich) das Gericht annehmen könnte, dass ich zum Tatzeitpunkt eine enthemmende Wirkung verspürt haben könnte.....wie auch immer<br />Nun zum Problem:<br />Wollte eine Erweiterung des Führerscheins Klasse B auf AU und BE einreichen und musste einige Fragen beantworten.<br />Vorstrafen etc, mit ja geantwortet.<br />Daraufhin hieß es, eine MPU werde wohl angeordnet werden können.<br />Ich besitze nun jedoch schon die Klasse B und bei der Verhandlung 2007 kam die Eignungsfrage ein Kfz zu führen gar nicht zu Sprache.<br />Kann mir jetzt sogar nachträglich, nur durch meine Antragsstellung auf Erweiterung, selbst für die vorhandene Klasse B, eine MPU ausgesprochen werden?<br />oder bezieht sich die mögliche MPU auf die Erweiterung und wenn ja kann ich den Antrag nicht einfach zurückziehen?<br />Vielen Dank schon mal im voraus <br />Mit freundlichen Grüßen<br /><br />Josef<br />]]></description>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 13:22:35 +0200</pubDate>
		<guid>http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=98559</guid>
	</item>
</channel>
</rss>
