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Verkehrstalk-Foren _ Verhalten im Straßenverkehr _ Androhungen in der Spielstrasse

Geschrieben von: U25 19.01.2007, 20:32

Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone. --> Spielstrasse. Hier besteht das Problem, das sich kaum einer an die Verkehrsregeln hält. Wobei dies bei 8 km/h auch nur schwer möglich ist. Jedoch sind einige, nicht nur Anlieger, gewillt, dieses als Rennstrecke zu benutzen. 50 km/h sind keine Seltenheit (Es wohnte mal ein Polizist in dem Bereich, der ein Motorad mit 64 km/h gemessen hat). Ich würde glatt behaupten, das eine KART-BAHN nicht besser ausgebaut sein kann. Die Bordsteinkanten sind abgefahren und schon dunkel vom Reifengummi.

Viele Anwohner, Kinder leiden nun unter der Situation. Die Menschen werden mittels Androhungen von Gewalt und Sachbeschädigungen zum Schweigen gezwungen. Meistens gleich an Ort und Stelle, wo sie auf das Thema angesprochen werden.

Jegliche Anfrage um Hilfe/Aufklärung an Ämter (Polizei, Gemeinde) wird geblockt, ja sogar als akzeptable Situation hingenommen.

Was kann hier unternommen werden?

Geschrieben von: Lupfi 19.01.2007, 20:57

An die Presse wenden.

Wenn ihr da vorzeigbare Nachweise über alles habt, dann wird sich sicherlich dafür jemand interessieren. Wenn sich die Behörden nämlich bei solch schweren Vergehen schon auf die Hinterbeine stellen sollten, dann wird da mit Worten nicht viel zu holen sein.

Und bei Androhung von Gewalt würde ich nach Zeugen ausschau halten und dies zur Anzeige bringen. Wer so drauf ist, den möchte man auch in 10 Jahren nicht gerne als Nachbar haben und hier dürfte das gleiche gelten - wer zu solchen Mittel schon greift, mit dem wird man kein Wort vernünftig austauschen können.


Geschrieben von: Luxfur 19.01.2007, 20:57

Ersteinmal eine deutlichere Beschreibung; in einem vB hat es keine Bordsteine, sicher dass es keine T30-Zone ist (ja ich gebe zu, die Frage entbehrt nicht einer gewissen Dämlichkeit)?

Dann: Wer droht wem, wann und womit?
Man könnte nun jedesmal wenn jmd. nötigt (also mit einer KV oder SB droht) eine Anzeige erstatten. Wie weit die verfolgt werden ist fraglich.
Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung auf die Zustände im vB aufmerksam gemacht werden... falls sich da nichts tut ist ggf. bei der übergeordneten Mittelbehörde etwas zu holen, sofern die Ausgestaltung des vB nicht zweckmäßig ist. Dazu wartest du aber besser die User @@Andreas, Achim, Peter Lustig ab.

Geschrieben von: MickyMaus 19.01.2007, 22:28

(Luxfur @ 19.01.2007, 20:57) [snapback]593746[/snapback]

Ersteinmal eine deutlichere Beschreibung; in einem vB hat es keine Bordsteine, sicher dass es keine T30-Zone ist (ja ich gebe zu, die Frage entbehrt nicht einer gewissen Dämlichkeit)?

Es gibt tausende VB in Deutschland, die keine Mischverkehrsfläche haben aber dennoch keine T30-Zone sind.

Geschrieben von: Anton Gorodezki 20.01.2007, 09:55

wollt grad sagen................in mainz haben auch etliche vb bordsteine. (nein kein irrtum meinerseits möglich - hatte da fahrprüfung. und in ner 30 zone wird der prüfer sauer wenn man im ersten gang rollen lässt.......)

Geschrieben von: GrünWeißNRW 20.01.2007, 10:28

(U25 @ 19.01.2007, 20:32) [snapback]593726[/snapback]
Die Menschen werden mittels Androhungen von Gewalt und Sachbeschädigungen zum Schweigen gezwungen.
Wo wohnst Du denn? Chicago? Und was sind das für Zustände?
Also entweder sollte hier mal dringenst die police.gif in Form von Streifen und dem Bezirksbeamten tätig werden oder die Darstellung ist doch, bei allem Verständnis für Deinen Ärger, ein klitzekleinesbischen übertrieben

(U25 @ 19.01.2007, 20:32) [snapback]593726[/snapback]
Jegliche Anfrage um Hilfe/Aufklärung an Ämter (Polizei, Gemeinde) wird geblockt, ja sogar als akzeptable Situation hingenommen.
Anfragen dürfen nicht "geblockt" werden. Oftmals ist in den Gemeindeordnungen ein entspr. Abschnitt aufgenommen ähnlich wie:
Jeder Einwohner hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Gemeindeangelegenheiten
mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die
Gemeinde zu wenden. Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber
nach 6 Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von 6 Wochen ein
begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.
Prüf das mal in eurer GemO.




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