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Aufgrund der Tatsache, damals noch zu glauben man könnte es noch klarstellen, wurde vor Verwaltungs und Verfassungsgericht gezogen.... Verwaltung hat die Entscheidung der FS bestätigt und Verfassungsgericht kurzerhand abgelehnt. Daher gehe ich von dem zweiten Blatt aus - es gab keinerlei Vorkommnisse.
Was aber abweichende Daten aufweist
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Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis
Betroffene Fahrerlaubnisklassen: A und C1E
Grund der Entscheidung: schwere Vergehen gegen Strafgesetze
Es beziehen sich beide Eintragungen auf das Urteil: Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung - erhöhtes Agressionspotenzial -
Das Paradoxon für mich ist, welches ich nicht auflösen kann - da ich kein erhöhtes Agressionspotenzial habe - es gab vorher weder im Privaten noch im Straßenverkehr einen Vorfall auch die vielen Jahre nach dem Urteil nicht. Aber das ist eine eigene Geschichte. Und soll nur zur Einordnung erwähnt sein. Führungszeugnis war vor dem Urteil leer und nach dem Urteil plus Löschungsfrist, nun auch durchgehend leer...
Es wäre rein Lösungsorientiert hier die Frage:
Wie ist das mit den "Betroffenen Fahrerlaubnisklassen" zu verstehen?
Könnte ich alle niedrigeren beantragen?
Warum ist im zweiten Blatt jetzt die C1E und nicht mehr BE?
Ich traue keinem Anwalt (einen aufrichtigen Anwalt zu finden ist sehr schwer) und keinem Gericht und auch der Führerscheinstelle nicht mehr über den Weg.
Wäre über Hinweise und Information - euerer Meinung nach - dankbar.
Geschrieben von Jimkerk - 20.07.2025 14:32 - 1 Kommentar(e)
Schönen Sonntag.
So um es Kurz und bündig zu machen. Ich habe vor 2 Wochen meinen Antrag auf Neuerteilung eingereicht.(Entzug war nicht einhaltung einer frist für eine Nachschulung 1997) Führungszeugnis sauber und keine eintragungen im Zentralregister in Flensburg. Nun möchte die Führerscheinstelle einen Nachweiß über Erstehilfe. Zuständig Landkreis Emsland
Wie ich weiß , muss ich das aber nicht , da ich ja schonmal einen abgelegt habe. Und gelesen habe ich das hier auch öfter. Ein Telefongespräch brachte keine Abhilfe. Klar ich werde den nochmal machen, wenn es sein muss. Aber sind auch mal eben wieder 45-60€.
So frage an die Experten muss ich oder muss ich nicht?
ist ein Knoten, an dem sich zweispurig aufgestellt wird.
Es sind aber weder Pfeile noch eine Fahrstreifengestaltung aufgemalt.
Der Knoten hat unten anderem von Süden kommend einen grünen Blechpfeil.
Naturgemäß stellt man sich links hin, wenn man geradeaus oder links abbiegen will, um den Rechtsabbiegern das Rechtsabbiegen zu ermöglichen.
Aber angenommen, rechts stellt sich nun doch ein Geradeausfahrer hin, was man dann nur schlecht erkennt....was dann? Auf der gegenüberliegende Seite geht es nur einspurig weiter. Reißverschluss?