Druckseite generiert am:
16.04.2024 22:31 Uhr
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin

 

Abstandsrechner - Hinweis zur Rechenmethodik

Die deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)

Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)

Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).

Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".


*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
Hinweis: Die Berechnungen dieses Abstandsrechners erfolgen ohne Gewähr!

© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Internet: www.verkehrsportal.de
Mail: info@verkehrsportal.de

Fenster schließen | Fenster drucken ]