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Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...»» Eingabe: Die vorgegebene Abstandssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet: Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h den erforderlichen Abstand von 70 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 30 Meter und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
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