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Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ... 

»» Eingabe: [ 140 km/h | 30 Meter | ab 01. Mai 2014 | Faustregelmethode ]

Die vorgegebene Abstandssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h den erforderlichen Abstand von 70 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 30 Meter und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Bußgeld:  100,00 Euro  
- ggf. mit Gefährdung:  120,00 Euro  
- ggf. mit Sachbeschädigung:  145,00 Euro  
Gebühren und Auslagen:  28,50 Euro  
Punkte:  1 Punkt  
Probezeitmaßnahmen:  Keine  

Hinweis: Ergebnis nur gültig bei Tatbegehung ab 01. Mai 2014Tatzeitpunkt wechseln ?

 
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand BKat: 01.05.2014, © verkehrsportal.de