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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Bei der 1. MPU negativ meine Fehler waren mir sofort bekannt
Geschrieben von cobra0110 - 29.05.2024 07:34 - 3 Kommentar(e)
Guten Morgen liebes Forum,

zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme. Ich habe nach 5 Wochen warten aufs Ergebnis mein negatives Gutachten erhalten. Warum es negativ war, bzw. wo meine Fehler waren habe ich eigentlich schon nach dem Termin gewusst.

Zum einen habe ich meine Trinkmenge falsch wieder gegeben am Delikttag. Ich habe ihm zwar genau vor gerechnet wieviel ich getrunken habe bei meinem Promillewert von 2,12 Promille, habe aber Trinkanfang und Trinkende vergessen mit einzubeziehen.

Und zum anderen auf die Frage ob ich mir KT vorstellen kann habe ich geantwortet. Ich möchte weiterhin Abstinent bleiben kann aber erklären was KT ist und wie es funktioniert. Und dieses Thema hat er dann nicht mehr losgelassen und im GA geschrieben das ich mir KT vorstellen könne.

Wäre ich auf dieses Thema besser gar nicht eingegangen, da für mich nur die Abstinenz in Frage kommt. KT sehe ich mich offensichtlich nicht in der Lage zu.

Ach ja und Abstinenz hatte nur für 10 Monate. Das resultierte daraus das man mich bei der Erstberatung in A3 eingestuft hat. War vermutlich auch zu wenig. Ich habe, da es noch im grünen Bereich war eine 7. Urinprobe gemacht um nun die 12 Monate zu haben. Ergebnis steht noch aus, wird aber negativ sein.


Nun ja. Meine Frage: Das GA ist nicht zur Führerscheinstelle gegangen sondern nur zu mir. Den Antrag bei der Führerscheinstelle habe ich zurückgezogen. Ich möchte gerne in 3-4 Wochen einen neuen Anlauf wagen. Wie gesagt meine Fehler sind mir bekannt. Kann ich es erneut bei einer anderen DEKRA Stelle probieren? Oder ist es zentral bei der DEKRA gespeichert, das ich schon eine MPU bei der DEKRA gemacht habe? Oder gehe ich besser zu einer anderen Institution?

Des Weiteren würde ich trotz 10 Monate Vorbereitungskurs in Gruppen und Einzelgesprächen ( hat den GA nicht sonderlich interessiert) einmal die Fragen hier im Laufe der Woche beantwortet einstellen, da ich eure Expertise als sehr och einschätze.
76 mal gelesen - letzter Kommentar von MsTaxi   

> Müssen Ortseingangsschilder reflektieren, ähnlich z.B. VZ 306 Vorfahrtstraße?
Geschrieben von urpes - 29.05.2024 07:31 - 2 Kommentar(e)
Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Teilbereich des Forums bin, wenn nicht, bitte verschieben.

Gegeben sei ein Ortseingang. Bei diesem steht ein VZ 306 etwa 15 Meter nach dem Ortseingangsschild (VZ 310-??.

Dieses VZ 306 sieht man nachts bereits etwa 200 Meter, bevor man es erreicht (auf Dashcam-Aufnahmen). Das Ortsschild ist allerdings erst knapp 20 Meter bevor man es erreicht zu sehen.

Bei dem Tempo von 70 Km/h, welches vor dem Ort erlaubt ist, hat man also etwa eine Sekunde Zeit, das Ortsschild zu erkennen. Wenn man nun aber versucht vorausschauend zu fahren um eigentlich rechtzeitig abzubremsen und 50 bis 100 Meter weit schaut, hat man eigentlich keine Chance, das Verkehrszeichen zu erkennen.

Ist ein solches Schild zulässig?
45 mal gelesen - letzter Kommentar von urpes   

> Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschrieben von Sam. A. Riter - 29.05.2024 02:34 - 1 Kommentar(e)
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten.

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. (Verkehrsschild mit dem Zusatz: Lärmschutz)
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 71 km/h

§ 41 Abs. 1 iVm mit Anlage 2, § 49 StVO; §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Hierzu habe ich einige Fragen:

- Was würde bei dieser Konstellation die maximale Strafe sein? Hat jemand vielleicht Erfahrungen?
- Spielen alte Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Rolle? Mein letztes "Vergehen" ist ein Verwarngeld von 25 € aus 11.2019.
- Ggf. müsste Akteneinsicht beantragt werden. Wäre es sinnvol, erst den Bußgeldbescheid abzuwarten, oder sollte das schon während der Anhörungsfrist gemacht werden?
- Auf dem Foto sieht es aus, als wenn das Fahrzeug steht. Ist das normal?
- Könnte es von Bedeutung sein, dass im Anhörungbogen die genaue Bezeichnung des Lasermessgerätes fehlt?


Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Ich danke euch! smile.gif

Viele Grüße
95 mal gelesen - letzter Kommentar von ulm   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.05.2024 - 09:09