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> äG Medikamentenmissbrauch / nach Entzug wegen Cannabis
Geschrieben von Samarun - 08.06.2024 01:32 - 0 Kommentar(e)
Moin zusammen,

mir wurde nach einer Verkehrskontrolle 2012 mit geringen Cannabiswerten der Führerschein entzogen.
Zu dieser Zeit wurde mir ein Opiat durch meinen Hausarzt verordnet. Dies habe ich so bei der Blutentnahme bei der Ärztin angegeben, damit kein Mischkonsum unterstellt wird. Der Entzug erfolgte nur Aufgrund des Cannabisnachweis.

Mit der Teillegalisierung habe ich nun eine Antrag auf Neuerteilung gestellt. Es hieß erst keine MPU mehr.
Bei der Beantragung fiel dann meine Aussage auf, dass Fentanyl verordnet gewesen sei.

Die Führerscheinstelle verlangte daraufhin einen Nachweis, dass das Opiat verordnet war. Mein damaliger Hausarzt ist mittlerweile in Rente. Ich konnte ihn kontaktieren und er hat mir bestätigt, dass Norspan Wirkstoff Buprenorphin (auch ein Opiat) verordnet wurde. Gut dachte ich … habe ich wohl 2012 einem falschen Wirkstoff angegeben… Opiat ist Opiat… schön dumm.

Die FST unterstellt mir nun Medikamentenmissbrauch, da 2 verschiedene Wirkstoffe. Dabei bewertet die Sachbearbeiterin meine Aussage, die die Ärztin nur aufgenommen hat, als von der Ärztin tatsächlich festgestellte Tatsache/Beweis. blink.gif

Ich soll nun ein äG abgeben.

Akteneinsicht nehme ich am Montag. Ich gehe davon aus, das Opiate im Bluttest 2012 bei der Kontrolle negativ waren. Da Buprenorphin nicht im Blut nachgewiesen werden kann.

Kann ich gegen die von ihr fälschlicherweise behauptete ärztliche Feststellung vorgehen, wenn es sich nur um die Dokumentation meiner Aussage handelt?

Kann meine Aussage überhaupt nach 12 Jahren noch gewertet werden? Insofern nur wegen Cannabis entzogen wurde?

Die Fragestellungen lauten:

1. Werden gegenwärtig Drogen nach dem BtmG konsumiert, bzw. Seit wann besteht ggf. eine Drogenabstinenz?
2. Kann der Betroffene trotz Hinweise auf den Missbrauch von Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen ein Kfz sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass der Betroffene ein Kfz unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigten Einfluss von Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen führen wird?

Neben dem Gutachten soll ich entweder eine Haarprobe oder 3x Urin abgeben die auf das Vorhandensein von BTM untersucht werden sollen.

Ich habe sehr lange Dreads, und bis zur Neuerteilung auch Cannabis konsumiert. Mit dem Antrag auf Neuerteilung Konsum eingestellt und auch nicht vor erneut zu beginnen… Ich möchte entspannt Auto fahren in Zukunft.

Wird bei den Nachweisen auch auf Cannabis getestet? Das fällt ja nicht mehr unter das BtmG?

Die Sachbearbeiterin mag mich nicht… und ich empfinde ihr Vorgehen, aus mehreren Gründen als willkürlich und Schikane.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank schonmal
24 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> BVerwG: Anspruch von Anwohnern gg. Straßenverkehrsbehörde auf Einschreiten
Geschrieben von Söne spitze Steine - 07.06.2024 06:11 - 3 Kommentar(e)
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs von Anwohnern gegen die Straßenverkehrsbehörde auf Einschreiten gegen verbotswidrig auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge

BVerwG 3 C 5.23 - Urteil vom 06. Juni 2024

Pressemitteilung des BVerwG

https://www.bverwg.de/pm/2024/28

Um zwei Dinge hervorzuheben:

VG Bremen sagt: „§ 12 Abs. 4 und 4a StVO habe eine drittschützende Wirkung zu Gunsten der Kläger.“ (+); „Ermessensreduktion auf Null“: (+)

OVG Bremen sagt: „§ 12 Abs. 4 und 4a StVO habe eine drittschützende Wirkung zu Gunsten der Kläger.“ (+); „Ermessensreduktion auf Null“: (-)

BVerwG sagt (Pressemitteilung): Das Verbot des Gehwegparkens schützt nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch Anwohner, die in der Nutzung des an ihr Grundstück grenzenden Gehwegs erheblich beeinträchtigt werden. Aber: Die drittschützende Wirkung des Gehwegparkverbots aus § 12 Abs. 4 und 4a StVO ist regelmäßig - und so auch hier - auf den Gehweg beschränkt, der auf der "eigenen" Straßenseite des Anwohners verläuft; umfasst ist in der Regel auch nur der Straßenabschnitt bis zur Einmündung "seiner" Straße in die nächste (Quer-)Straße.
Die weitere Annahme des Berufungsgerichts, das Entschließungsermessen der Beklagten sei nicht auf Null reduziert, sie sei also noch nicht zu einem unmittelbaren Einschreiten verpflichtet, verstößt nicht gegen Bundesrecht.
315 mal gelesen - letzter Kommentar von paule37 1/2   

> Preise - Fachärztliches Gutachen und MPU - Vergleichsthread
Geschrieben von 2024 - 06.06.2024 21:19 - 6 Kommentar(e)
Hallo, zur Orientierung zum Vergleich für Neulinge mal ein Thread zu den aktuellen (2020-2024) Preisen von FÄG und MPU.
Ich fange mal an:

Anfang 2024, Baden-Württemberg, FÄG, TÜV Life Service GmbH, 700€

Bin gespannt, wie teuer es bei euch war/ist.
390 mal gelesen - letzter Kommentar von stahlboot   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.06.2024 - 04:51