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Geschrieben von PetarLustich - 27.04.2024 23:24 - 2 Kommentar(e)
Hallo Forengemeinde,
weiß eventuell jemand ob eine Verurteilung nach § 185, 194, 240, 22, 23, 52 StGB mit Rechtskraft 10/2013 bereits verjährt ist bzw. in einem Neuerteilungsverfahren herangezogen werden kann seitens der Fsst? Zwei aktuelle Auszüge aus dem Bundeszentralegister (behördlich, privat) weisen zum jetzigen Zeitpunkt keine Einträge mehr auf, die Verurteilung ist der Fsst jedoch von damals noch bekannt. Vermutlich schlummert es auch noch in der Akte. Ich kann leider nicht einschätzen ob und welche Tragweite das ganze noch hat. Weiß da jemand genaueres? Droht deswegen u.U eine MPU?
Habe die Forensuche bemüht jedoch nichts vergleichbares gefunden. Falls ich was übersehen habe wäre ich auch dankbar für den Link und einverstanden wenn man meinen Thread löscht.
Geschrieben von Gamma_M1609 - 27.04.2024 21:35 - 2 Kommentar(e)
Servus,
heute auf der A8 bei Augsburg stand ein Blitzeranhänger der mich bei 160 km/h geblitzt hat. Dieser Blitzer steht in einem Streckenverlauf in dem 120 km/h mit Zz "6-20 Uhr" erlaubt sind. Geblitzt wurde ich um 20:42 Uhr.
Hat der Anhänger keine Uhr oder hat man da einfach etwas falsch bei der Einstellung gemacht?
Glaubt ihr, da kommt dann überhaupt ein Bescheid? Oder gilt nach 20 Uhr irgendein Fantasietempolimit, dass vor X km angeordnet war?
Geschrieben von UnwissenderBürger - 27.04.2024 15:22 - 8 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
aufgrund der neuen Rechtssprechung rund um das Thema Cannabis, wurde meine Anordnung zur Erbringung einer MPU aufgehoben.
Es handelte sich um ein laufendes Verfahren und ich bin noch im Besitz meines Führerscheins, sollte dies relevant sein.
Meine konkrete Frage ist, die Aufhebung der MPU wurde mit über eine formfreie E-Mail ohne elektronische Signatur mitgeteilt, ist dies bereits rechtsbindend?
Mir geht es darum mich für den Fall der Fälle rechtlich abzusichern, sollte sich die Rechtssprechung warum auch immer wieder ändern.