... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




Es ist/sind 202 Besucher online:
9 Mitglied(er) und 193 Besucher
Energieberater_85, ggo, Tinu, Thomas1088, John Dalton, corneliusrufus, TAFFM, Hoheneicherstation, auchdasnoch

> Aktuelle Diskussionen
Killerkarnickel79 @ 13.05.2024 11:53
gelesen: 76   Kommentare: 2
Wonti @ 13.05.2024 09:19
gelesen: 233   Kommentare: 6
Thomas1088 @ 12.05.2024 22:20
gelesen: 295   Kommentare: 6
Mornhyl @ 12.05.2024 21:33
gelesen: 188   Kommentare: 3
Mitgliedsnamen @ 12.05.2024 14:20
gelesen: 251   Kommentare: 4
joans1285 @ 12.05.2024 12:55
gelesen: 294   Kommentare: 1
W201 @ 11.05.2024 17:08
gelesen: 806   Kommentare: 23
Sassendorf @ 11.05.2024 15:18
gelesen: 464   Kommentare: 7
TotoC. @ 11.05.2024 02:15
gelesen: 289   Kommentare: 1
WurstCase @ 10.05.2024 11:19
gelesen: 301   Kommentare: 1
  
> Willkommen im Verkehrsportal :-)
Geschrieben von Rolf Tjardes, Betreiber Verkehrsportal.de
  • Verkehrsrecht - Auf über hundert Seiten juristische Fachbeiträge von RA Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht) u.a. zu Themen wie "Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr", "Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", "Abschleppen von Kfz erlaubt...??", u.v.m. ...
  • Gesetze - Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des deutschen Verkehrsrechts auf einen Blick; StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV, Bußgeldkatalog u.v.m. jeweils mit bequemer Suchfunktion ...
  • Bußgeldrechner - zu schnell gefahren und geblitzt worden? Online berechnen was "ES" kostet, schnell und aktuell. Mögliche Sanktionen: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Texte zu Probezeitmaßnahmen, Meßtoleranz ...
  • Führerschein - Alles zum neuen EU-Führerschein: Was ist neu?, Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar, MPU, Ausländischer Führerschein, Umschreibung u.v.m. ...
  • Forum - Aktuelles Diskutieren in unseren Foren: Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Themenbereich Straßenverkehr? Sie suchen sach- und fachkundige Gesprächspartner? Dann sind Sie hier goldrichtig! Inzwischen mehr als 1 Million Beiträge ...
  • FAQ - Antworten zu häufig gestellten Fragen in den Bereichen "Führerschein", "MPU und Rauschmittel", "Verwarnungs- und Bußgeld", "Verhalten im Straßenverkehr", "Personen- und Güterkraftverkehr, Gefahrgut" sowie "Technik / StVZO / Fzg.-Änderungen" ...
Straßenverkehrsrecht: Suchen in deutschen Gesetzen und Verordnungen
Groß-/Kleinschreibung...
beachten
ignorieren
Exakte Wortphrase?
Ja
Nein
Nichts gefunden?   » Foren durchsuchen «
 


   Besucht uns auch auf Facebook...

Vorschau der neusten Foren-Themen:

> Messstrecke Provida weniger 300m
Geschrieben von Killerkarnickel79 - 13.05.2024 11:53 - 2 Kommentar(e)
Hallo liebe Forengemeinde,

ich wende mich an Euch, weil ich die Frage nach der Berechtigung einer Messung durch Nachfahren habe. Hier die Fakten:

Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h außerorts
Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug: 102 km/h
Messstrecke: 245 m
Datum der Messung: 12.03.2024
Datum der Eichung des Messgeräts: 29.03.2023

Ich habe in einigen Gerichtsurteilen gelesen, dass die Messstrecke ab einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 90 km/h 500 Meter betragen soll und habe dies in einem Einspruch gegen den Bescheid geltend gemacht. Nun kam eine Stellungnahme der Behörde, dass eine Mindestmessstrecke nicht in der Gebrauchsanweisung des Herstellers der Messvorrichtung stünde und somit mein Einwand haltlos sei. Die Gebrauchsanweisung sein Bestandteil der Bauartzulassung und somit wäre meine Messung korrekt gewesen.

Kann mir hier jemand sagen, ob ein Einspruch gegen diese Behauptung Sinn macht oder ob es hier schon Urteile gibt, die man anführen kann? Ich persönlich denke, dass nur weil nichts in einer Gebrauchsanweisung steht, zwangsläufig ein Urteil eines OLG außer Kraft gesetzt wird.

AG Mettmann v. 07.05.2012: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Das Amtsgericht Mettmann (Urteil vom 07.05.2012 - 32 OWi 623 Js 21/12 - 7/12) hat entschieden:
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist die Mindestmessstrecke grundsätzlich geschwindigkeitsabhängig. Bei einer Geschwindigkeit von über 90 km/h wird eine Mindestmessstrecke von 500 Metern vorausgesetzt. Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist im Bußgeldverfahren nicht verwertbar, wenn die Messstrecke keinen geraden Verlauf aufweist, sondern eine S-Kurve darstellt, die zunächst bergab und dann wieder bergauf geht, und wenn der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen am Anfang zwischen 90 und 100 Metern betrug und sich im Rahmen der Messung auf 150 Meter vergrößerte.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Meinung vorab.

VG und einen schönen Tag noch.

76 mal gelesen - letzter Kommentar von ilam   

> Beschuldigtenanhörung AAK 2,55 / BK 1,45
Geschrieben von Wonti - 13.05.2024 09:19 - 6 Kommentar(e)
Liebes Forum,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe auf Unterstützung bzw. eine kurze Einschätzung eurerseits.

Ich erhielt gestern die Beschuldigtenanhörung mit folgendem Sachverhalt:

… sie führten unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken … AAk 2,55 Promille, Drogenvortest negativ, BE durchgeführt, Ergebnis BE: 1,45 Promille.

Hier liegt doch sicherlich ein Tippfehler beim Ergebnis der BE vor, korrekt (2,45 Promille)? Hängt das Dokument "Beschuldigtenanhörung" an der Akte und wird daraus "produziert", sprich in der Akte stehen demnach auch die 1,45 Promille?

Wie kann es sonst zu einer solchen Diskrepanz kommen? Ich kann leider nicht abschätzen wie viel Zeit zwischen letztem Drink und AAK-Test lag.

Vielen lieben Dank euch!
233 mal gelesen - letzter Kommentar von Energieberater_85   

> Wiederholungstäter bei Trunkenheit - droht MPU?
Geschrieben von Thomas1088 - 12.05.2024 22:20 - 6 Kommentar(e)
Hallo miteinander,

folgende Situationen. Ich bin am gestrigen Abend wiederholt bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden.
Nun natürlich gehen mir sehr viele Dinge auf Hinsicht Strafe und dessen Folgen mir dich den Kopf.

Erste Alkoholfahrt war im Mai. 2017 mit eine Alkoholwert von 1.11 Promille.
Zweite Alkoholfahrt war gestern am 11. Mai 2024 mit eine Alkoholwert von 1.01 Promille.

MPU wird glaub unumgänglich, zumindest sowas ich gelesen habe.

Meine Frage ist nun halt, wo fang ich an…

Wo frage ich am besten nach, was mich erwartet?
Sollte man sich schon Hilfe holen?
Bringt es etwas, jetzt ohne genauen Ablauf etwas zu unternehmen?
Welche Seiten oder Anlaufstellen sollte man aufsuchen?


295 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2024 - 15:12